Hallo zusammen,
kann ich von der Kindesmutter verlagen mir Nachweise über den Verbleib des Kindesunterhaltes vorzulegen? Hintergrund sind die finanziellen Verhältnisse der Mutter. Angebliche Privatinsolvenz wurde nun irgendwie doch nicht gemacht. Viele Schufa Einträge, immer wieder widersprüchliche Aussagen. Angeblich spare sie für das Kind und nehme nur das notwendigste. Nun steht eine notwendige Investition an und mir wird gesagt es sei kein Geld da. Ich bin das hin und her ein wenig leid. Es geht mir nicht darum etwas zu sparen, ich beteilige mich regelmäßig auch an Sonderausgaben für Schule, Kleidung, Freizeit, was auch immer. Mein Kind bekommt von mir auch regelmäßig Geld zugesteckt. Ich will nur wissen wo der Unterhalt in summe bleibt, ob ich belogen werde und hier primär Konsumschulden der Mutter getilgt werden.
kann ich von der Kindesmutter verlagen mir Nachweise über den Verbleib des Kindesunterhaltes vorzulegen?
Definitiv: Nein!
Gruß
Kasper
Gott gebe mir die Gelassenheit, Dinge zu ertragen, die ich nicht Ändern kann, den Mut, Dinge zu Ändern, die ich Ändern kann und die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden.
Hallo,
Das notwendige ist: anteilige Miete, Lebensmittel, Kleidung, Hobbies, Schule etc.
Je nach dem was an Stufe gezahlt wird, ist da nicht viel übrig zum sparen.
Es obliegt auch allein dem betreuenden Elternteil darüber zu entscheiden was wofür ausgegeben wird.
Sophie
Ernüchternd aber nicht weiter verwunderlich. Danke.
Hallo orion84,
Ernüchternd aber nicht weiter verwunderlich.
Die zugehörigen Handlungsanweisungen lauten:
1. Bei jeder Forderung nach Zahlung von Sonder- oder Mehrbedarf erst mal prüfen, ob diese Forderung denn überhaupt berechtigt ist; d.h. erstens, ob überhaupt, und zweitens, ob in der geforderten Höhe. Du kannst dafür natürlich gerne hier im Forum nachfragen, wenn's mal wieder auf der Tagesordnung steht.
2. Ebenso mal prüfen, ob der Kindesunterhalt überhaupt korrekt berechnet ist. Du wärst nicht der Erste, der seit Jahren mehr zahlt als er eigentlich müsste (wenn das bei dir tatsächlich der Fall wäre, dann ist die nächste Frage natürlich, ob und wie du das ändern kannst, insbesondere wenn der Unterhalt tituliert ist - aber zunächst geht es hier mal um die Bestandsaufnahme).
3. Wenn du dem Kind was zusteckst, dann möglichst sicherstellen, dass das Geld auch beim Kind verbleibt und nicht am Ende des Tages doch noch in der Kasse der Mutter verschwindet. Wenn's da irgendwelche Zweifel gibt, dann geh' lieber mit dem Kind gemeinsam zum Einkaufen und handhabe dieses nach dem Motto: Papa zahlt.
Davon abgesehen kannst du hier nicht viel tun: Irgendeine unserer blöden Familienvernichtungsministerinnen von der SPD hatte in der Vergangenheit ja sogar mal sinngemäß gesagt, dass der Kindesunterhalt auch zur Querfinanzierung der Mütter dient, weil die Politik auf diese Art und Weise weniger Gegenwind kriegt als beim direkten Exenunterhalt.
Viele liebe Grüße,
Malachit
Wenn ein Staat die Leistungsgerechtigkeit zugunsten der Verteilungsgerechtigkeit aufgibt, dann kommt man bald an den Punkt, wo es mangels Leistung nichts mehr zu verteilen gibt.
