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Schaffe ich es finanziell?

 
(@confused)
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:question:
Hallo zusammen,

ich bin ein 31 jähriger junger Mann mit 3 Kindern. Die Kinder sind 6,8 und 10 Jahre alt. Ich lebe innerhalb des Hauses von meiner Frau getrennt und möchte mich trennen, nur weiß ich nicht ob ich es schaffe, denn ich habe vor die 3 Kinder zu mir zu nehmen und weiterhin Vollzeit zu arbeiten. Die Umstände wollen es so, dass meine Frau die Kinder nicht nehmen wird. Sie arbeitet unregelmäßig mit unregelmäßigen Arbeitszeiten wie auch unregelmäßigen Einkommen.

Ich verdiene nach Besoldungstabelle als Soldat das Gehalt A7 mit den Zulagen für die Kinder.

Zur Zeit kommen wir ganz gut aus mit dem Geld, aber ich wüsste gerne was mir bleibt wenn ich mit den Kindern alleine wäre. Meine Frau verdient auf der Karte 400 Euro, das ist es aber auch schon gewesen ….!! Wir haben zusammen ein Haus was wir abbezahlen müssen (wobei ich es ja im Grunde bezahle).

Ich komme insgesamt auf ca 2600 Euro im Monat (natürlich netto) und natürlich innerhalb der Ehe … in wie weit würde es sich verändern? Ich habe versucht es raus zu finden aber irgendwie drehe ich mich im Kreis … ich verstehe es nicht .. vielleicht hilft mir jemand auf der Sprünge!

Mal angenommen ich bezahle im Monat ca 600 Euro für das Haus ab, dann natürlich die Unkosten die sich bei ca 200 Euro belaufen (Gas,Wasser,Strom) Andere laufende Kosten (Kredit) von monatlich ca 200 Euro. Wenn die Kinder bei mir wohnen würden und ich dann eine Tagesmutter engagieren würde, welche so ungefähr 400 Euro kosten würde.

Bin ich der KM auch noch zu Unterhalt verpflichtet?? Mir ist klar das man das sicherlich nicht so pauschal sagen kann … !! Aber sobald ich offiziell nachfrage werden die Ohren gespitzt, aber soweit bin ich noch nicht, ich will das beste für die Kinder und für mich, auch eine faire Geschichte für die Frau … !!

Wichtig ist mir wirklich was mir bleibt von den heutigen 2600 Euro (da ist übrigens auch das Kindergeld mit einberechnet) ... das man mir das ncih tgenau sagen kann ist mir klar .. aber ne prognose vielleicht ... !!

Ich danke Euch für Eure Hilfe ... !!

Liebe Grüße!!


Zitat
Themenstarter Geschrieben : 20.08.2008 00:14
(@moehlu)
Zeigt sich öfters Registriert

Moin confused,

ich bin auch beamter, 3 Kinder inzwischen geschieden. allerdings sind die Kinder nicht bei mir.

So wie ich das sehe müßte deine Frau dir theoretisch Kindesunterhalt zahlen. Wenn sie das nicht kann bekommst du, zumindest für die beiden kleinen, Unterhaltsvorschuß vom Jugendamt. Die Höhe weiß ich nicht genau. Weiß aber sicherlich noch jemand der das hier ließt.

Deiner Frau bist du wohl nicht Unterhaltsverpflichtet, da sie selbst arbeiten kann. Für Ihren unregelm. Job kannst du ja nichts. Vorausgesetzt: Sie ist voll arbeitsfähig.

Im Falle einer Scheidung entfällt die Zahlung des Familienzuschlags der Stufe 1 "verheiratet" mußt du mal in der Besoldungstaelle nachsehen, wieviel das ist. In NRW 103 €. aber das ist bei Soldaten glaube ich ein wenig anders als bei Landesbeamten. Bist du dann Bundesbeamter? sieh mal hier nach: http://www.lbv.nrw.de/beztab/index.htm

Ich denke Deine Finanzen ändern sich kaum, bis ihr geschieden seid.

Gruß Ulli


Wer nicht an Wunder glaubt ist kein Realist!

AntwortZitat
Geschrieben : 20.08.2008 00:29
(@oldie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hi confused - Sei Willkommen bei vs

Deine Frau ist Dir nicht nur theoretisch sondern auch praktisch zum Unterhalt für die Kinder verpflichtet. Ob es sich durchsetzen läßt ist natürlich etwas anders.

Unterhaltsvorschuss (wenn Frau nicht zahlt)  von der UV-Kasse bekommst für alle Kinder, max. bis zum vollendeten 12. LJ und max. 72 Monate lang - und zwar für jedes.

Allerdings kann es Dir passieren, dass Du zwar TU und später gar EU zahlen darfst, für die Kinder aber keinen Cent siehst, jedenfalls nicht von Deiner Frau bzw. Ex (worst case).

Aber mal ehrlich. Konzentriere Dich mehr darauf, die Kinder auch wirklich zu bekommen. Sorge dafür, ein realistisches Betreuungskozept aufzustellen, nicht nur theoretisch sondern sofort. Ein Haus kann man verkaufen - Kinder wohl eher nicht.

Gruss oldie


Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.

AntwortZitat
Geschrieben : 20.08.2008 01:00
(@moehlu)
Zeigt sich öfters Registriert

hi oldi,

Allerdings kann es Dir passieren, dass Du zwar TU und später gar EU zahlen darfst, ...

wieso dass? Wenn die Frau Arbeitsfähig ist und auch bisher (wenn auch geringfügig) gearbeitet hat dürfte sie doch keinen Anspruch haben, oder?

Gruß Ulli


Wer nicht an Wunder glaubt ist kein Realist!

AntwortZitat
Geschrieben : 20.08.2008 01:08
(@kasper)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin Herr Oberfeldwebel ... (oder ist das die Goldrandlösung?)

welches Problem ich sehe, ist dass wenn ExMadam erst einmal sieht, um welche Summen es geht und was sie (zumindest theoretisch) leisten müsste, dass schnell der Kampf um die Kinder entbrennt.
Wichtig ist der bereits gemachte Vorschlag, ein schlüssiges Betreuungskonzept aufzubauen.

Bezüglich des zu erwartenden Nettoeinkommens gibt es eine einfache Möglichkeit. Wende Dich an einen Rechnungsführer Deines vertrauens und sag ihm was Sache ist. Ich war lange Zeit Rechnungsführer (Goldrandlösung) und weiß, dass die entsprechende Lösungen im Intranet der Bw haben und Dir auf Knopfdruck die erforderlichen Angaben machen können. So genau, dass die Stelle hinter dem Koma stimmt. Dann addierst Du noch das KG hinzu, evtl. UHV und schon hast Du ein Netto in Steuerklasse 1.
Vor dem EU kommt erst einmal der KU, aber wie bereits angedeutet, nehmen es die Familiengerichte mit der Fairneß nicht so genau und sehen mehr eine geschlechtsbezogende Verpflichtung.

Gruß
Kasper


Gott gebe mir die Gelassenheit, Dinge zu ertragen, die ich nicht Ändern kann, den Mut, Dinge zu Ändern, die ich Ändern kann und die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden.

AntwortZitat
Geschrieben : 20.08.2008 01:14
(@oldie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hi

@MoehlU

Ich sagte eindeutig im Nachsatz - worst case. So, wie im Moment die Gerichte ticken, ist nichts mehr sicher. Manche berufen sich auf die Rechtssprechung vor 10 Jahren, andere (wie der BGH) konstruieren neue Abhängigkeiten. Bevor eine Ex zum Sozialfall wird wird versucht Wege zu finden, das Staatssäckel zu entlasten.

Trotz alledem - ein Zitat muss ich in diesem Zusammenhang bringen: "Wer nicht kämpft, hat bereits verloren - wer kämpft, ..."

Gruss oldie


Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.

AntwortZitat
Geschrieben : 20.08.2008 01:18
(@confused)
Schon was gesagt Registriert

Ich möchte mich recht herzlich für die Antworten bedanken!

Ich denke  ich werde heute mal meine gehaltsabrechnung prüfen und mal schauen ob ich das irgendwie mal hinbekomme mir den Betrag auszurechnen wenn ich mich scheiden lasse! Ist alles gar nicht so einfach, schließlich gibt es ja noch Freibeträge ... und mit versicherungen läuft das ja bei mir auch alles ein wenig anders, weil ich ja soldat bin. Wer weiß ob ich so einen normalen netto rechner hier im internet auch nutzen kann. und falls mir jemand sagen kann wie dann wäre ich auch dort über jeden Tip dankbar!

Ich habe mit meiner Frau schon darüber geredet wegen Trennung kinder usw ... das einzige was uns aufhält ist der finanzielle Aspekt, das haus wolen wir beide als absicherung behalten auch schon für die Kinder. Man weiß aber ja nie wie gemein der gegenpart werden kann wenn es erstmal um das liebe Geld geht. Letztendlich würde ich natürlich dafür Sorge tragen, das es dann schnellst möglich auf mich alleine übertragen wird.

So wie ich jetzt immer wieder höre, sagen die Leute, dass es mir nicht wesentlich schlechter gehen wird wie jetzt .... oder soll ich sagen mir es weiterhin genauso gut gehen wird? Die Kindesbetreuung hatte ich mir in Form einer Tagesmutter gedacht, welche dann für ca 2-3 std an 4 Tagen der Woche tätig werden sollte. Die Große ist auch das ein oder andere Mal nachmittags in der Schule somit würden sich die Kosten trotz der 3 Kinder noch irgendwie in einem Rahmen halten.

Welchen unterschied gibt es finanziell innerhalb des Trennungsjahres im Vergleich zu dem tatsächlich getrennt sein ... vielleicht irre ich mich aber irgendwie kam ich nicht drumherum es irgendwie beiläufig mit zu lesen .... !!


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 20.08.2008 11:22
DeepThought
(@deepthought)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Moin,

Betrag auszurechnen wenn ich mich scheiden lasse!

Du musst die St.-Kl. wechseln ab dem Folgejahr der Trennung. Wann die Scheidung ist, ist völlig unerheblich.

das einzige was uns aufhält ist der finanzielle Aspekt

Es ist immer wieder zu beobachten, dass die Bedürfnisse der Kinder in den Hintergrund rücken und die Eltern am schnöden Mammon hängen. Die Kinder jedenfalls, das solltet ihr beide euch immer wieder vor Augen führen, brauchen kein Haus. Sie brauchen Eltern, die verantwortlich im Sinne der Kinder miteinander umgehen. Mehr nicht.

Welchen unterschied gibt es finanziell innerhalb des Trennungsjahres im Vergleich zu dem tatsächlich getrennt sein ...

Keinen. Getrennt sein ist getrennt sein. Ab dem Zeitpunkt der Trennung läuft das Trennungsjahr.

DeepThought


Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!

AntwortZitat
Geschrieben : 20.08.2008 11:59
(@jensb2001)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hey

das einzige was uns aufhält ist der finanzielle Aspekt, das haus wolen wir beide als absicherung behalten auch schon für die Kinder

Was haben Heute noch Morgen die kids von einem Haus..was vrmutlich bald nach einer Trennung evt. eh nicht mehr gehalten werden kann..?!
Oftmals ist das dann nämlich leider so..

Und wenn ihr schon gesprochen habt über alles u die KM einverstanden ist, das die Kids bei dir bleiben, du das beruflich gar noch realisieren kannst, überwiegend da zu sein u doch berufstätig sein kannst..was hindert dich daran es jetzt zu tun?
Der finazielle Aspekt?
Warte ab u sie wird den für sich entdecken, den finaziellen Aspekt..und dann...
Und nach einer Trennung, sieht das finaziell so oder so nicht unbedingt rosig aus, egal ob die Kids bei dir sind oder bei ihr...

Wobei es doch noch gut aussieht bei dir, mit festem recht sicherem (?) Job, sicherem Einkommen, UVG u KG ..u sie könnte zumindest auch dann Volzeit arbeiten gehen u sich selbst ernähren..(könnte) 

Also worauf willst du noch warten..das das Haus abbezahlt ist?? (und sie hinterher noch vermutlich auszahlen mußt?)

Gruß
Jens


AntwortZitat
Geschrieben : 20.08.2008 12:32
(@ulliberne)
Nicht wegzudenken Registriert

moin, ex-refü, 😉

... und schon hast Du ein Netto in Steuerklasse 1.

wenn die kids bei ihm sind, hat/braucht er aber stkl. 2!
ist schon ein kleiner unterschied, gelle ....

gruss
ulli
(auch AE/3 kids)


ein mann geht nicht unter wenn er nicht will,
wehre dich, schlage dich, halte nicht still.....
(fritz grasshoff)

AntwortZitat
Geschrieben : 20.08.2008 12:58




(@kasper)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

wenn die kids bei ihm sind, hat/braucht er aber stkl. 2!
ist schon ein kleiner unterschied, gelle ....

Stimmt.
Aber der Kern der Aussage ist, wo er die richtige Information herbekommt.

Gruß
Kasper


Gott gebe mir die Gelassenheit, Dinge zu ertragen, die ich nicht Ändern kann, den Mut, Dinge zu Ändern, die ich Ändern kann und die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden.

AntwortZitat
Geschrieben : 20.08.2008 13:11