Hi @ all,
ich hab mal eine Frage zu Kindergartenbeiträgen die nachgefordert werden.
Aktuell ist mir eine Zahlungsaufforderung der Stadt zugekommen. Ich soll hälftig zu wenig bezahlte Kindergartenbeiträge aus den Jahren 2007 und 2008 nachzahlen. Die Nachforderung bezieht sich auf einen Zeitraum der vor der offiziellen Trennung lag. Als Grund wurde mein damaliges Einkommen (damals Alleinverdiener) zu Grunde gelegt. Diese Angaben hat seinerzeit meine leider immer Nochfrau gemacht, und dabei scheinbar ein wenig geflunkert.
Die Nachzahlungsaufforderung ging erstmal an meine Nochfrau, aber die hat sich dahingehend mit der Stadt geeinigt das sie nur die eine Hälfte zahlt und ich die andere.
Weitere Fakten:
- Die damalige Kindesbetreuung ging nur bis Mittag
- Ich bin seit nunmehr zwei Jahren Kindesunterhaltszahler
- Die Nachforderung ist erst jetzt an mich ergangen (in der Vergangenheit nichts)
Daher nun meine Frage, ob ich anteilig für diese Nachforderung in Anspruch genommen werden darf?
Vielen Dank
Assur
p.s.
Ich habe neben der Scheidung noch zwei Folgesachen laufen und durfte in der Vergangenheit immer alleine für gemeinsame Verbindlichkeiten und Nachforderungen aufkommen. Natürlich wäre es mehr als fair, sich hälftig zu beteiligen. Aber wenn ich nicht muß, will ich mittlerweile auch nicht mehr.
Hi
Daher nun meine Frage, ob ich anteilig für diese Nachforderung in Anspruch genommen werden darf?
Ich denke schon.
Eine Verjährung ist noch nicht eingetreten und da die Fehlbeiträge aus der Zeit vor der Trennung stammen, sind m.E. 50/50 besser, als alles zahlen zu müssen.
Gruss Wedi, der sich allerdings nicht ganz sicher ist
hejhej....
also der formale Teil: falsche Angaben haben zu einem zu niedrig festgestetzten Elternbeitrag geführt. Die Stadt hat das - wie auch immer 😉 - gemerkt und nun rückwirkend höhere (ich denke mal: zutreffende) Beiträge festgesetzt. Die sgn. Festsetzungsverjährung - also der zeitraum bis zu dem die Stadt das darf - beträgt 4 Jahre ab Kalenderjahrende, in dem die Beitragspflicht entstanden ist. Also - sie durften das.
Die Frage ist allerdings schon, wer ist eigentlich Beitragspflichtiger gewesen! Wer hat damals den Bescheid erhalten? Nur deine Frau? Nur du? Beide gemeinsam? Im Falle "nur du" oder "beide gemeinsam" kann sich die Stadt an dich halten, in letzterem Fall haftet ihr "gesamtschuldnerisch", da kann sich die Stadt sogar aussuchen, von wem sie das Geld holt. Hat nur deine Frau den Bescheid damals erhalten, dann wird es schwierig für die Stadt, sich jetzt an dich zu halten. Denn du bist ggf. gar kein Beitragsschuldner. Das könnte ja sein, weil du schreibst, auch die Nachforderung ist nur an deine Frau gegangen.....
Wenn dem so ist - hat die Stadt dich denn inzwischen mit formellen bescheid aufgefodert oder hast du das alles von deiner Frau?
Gruß
Matthias
Und immer immer wieder geht die Sonne auf.....
Hallo zusammen,
ich danke euch für die Antworten. Nun, soweit ich mich erinnern kann, ging das ganze immer an Eheleute. Genau weiß ich das aber nicht. Seinerzeit hat meine Ex unsere finanziellen Dinge erledigt und ich habe das dann immer blind unterschrieben. Egal, das ist gewesen.
Euren Ratschlägen entsprechend werde ich der hälftigen Forderung der Stadt nachkommen. Und darf dann auch noch dankbar sein, das nicht alles wieder von mir allein beglichen werden muß.
Trotzdem danke ich euch für die Auskünfte. Und ich wünsche allen hier das Beste. Bin grad in einer etwas gelösteren Stimmung, denn ich habe eben das Lied "Wünsch dir was" von den Toten Hosen gehört.
Viele Grüße und nochmals danke.
Assur
