Mietfreies Wohnen
 
Benachrichtigungen
Alles löschen

Mietfreies Wohnen

 
(@yonder)
Schon was gesagt Registriert

Hallo zusammen,
mein Mann muss Unterhalt für zwei Kinder aus erster Ehe zahlen. Die Ex-Frau möchte natürlich soviel wie möglich aus uns rausholen und möchte jetzt auch das mietfreie Wohnen in unserem Haus anrechnen lassen.
Wir wohnen mit 4 Personen auf 130 qm-----heisst das jetzt, dass mein Mann sich den kompletten Mietvorteil (ca 750 Euro geschätzte Miete) anrechnen lassen müsste oder nur seinen *Anteil*, also 1/4 = ca. 180 Euro?


Zitat
Themenstarter Geschrieben : 14.09.2010 11:58
(@united)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin Yonder,

wie sind die Eigentumsverhältnisse Eures Hauses ?

Wenn 50/50:
Sein Wohnvorteil betrifft die Hälfte, dieser ist dann insbesondere um anteilige Zinszahlungen für eine evtl. vorhandene Hypothek zu reduzieren.
Die anteilige Tilgung könnte er evtl. als Altersvorsorge bei der Einkommensbereinigung berücksichtigen (bis zu 4% seines Bruttoverdienstes, allerdings incl. anderer AV, z.B. LV).

Besten Gruß
United


AntwortZitat
Geschrieben : 14.09.2010 13:20
(@yonder)
Schon was gesagt Registriert

Das Haus gehört ihm zu 1/3 und mir zu 2/3, also ein Drittel wird nur angerechnet? Oder zählt nicht auch das mietfreie Wohnen im Haus der Ehefrau?
*Leider* ist es schon abbezahlt, sodass wir keine Zinsen oder Tilgung bezahlen müssen, die man anrechnen könnte.
:knockout:


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 14.09.2010 13:56
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Nein, zumindest bisher nicht.

Der Wohnvorteil gilt nur, für eigene Immobilien.
Wenn du so nett bist, ihn deine Drittel mit benutzen zu lassen so ist das schadlos.

Andererseits entwickeln Richter auch gerne viel Phantasie, wenn es um die Unterhaltsmaximierung geht.

Er sollte aber in diesem Fall argumentieren, dass er auch nur 1/3 des Hauses nutzt.

Dein zusätzliches Drittel benötigst du ja schon alleine für deine Schuhe und als begehbaren Kleiderschrank.  🙂


Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 14.09.2010 14:02
(@yonder)
Schon was gesagt Registriert

Also kann man sagen, er hat einen Wohnvorteil von 250 Euro = 1/3 des Hauses?

Klar brauche ich mehr Platz als er.
🙂


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 14.09.2010 14:29
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Zumindest solange die Bude wirklich nur 750,- Miete bringen würde.

Kommt mir recht wenig vor.
Könnt ihr das irgendwie glaubhaft machen?


Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 14.09.2010 14:48
(@yonder)
Schon was gesagt Registriert

Das war jetzt nur grob geschätzt, wir haben natürlich noch niemanden gefragt, wieviel Miete wir verlangen könnten.

Kann man das denn irgendwo im Netz nachlesen? Dass nur der EIGENE Anteil zählt und nicht das ganze Haus? Überall, wo ich gelesen habe, steht, dass das ganze Haus angerechnet wird.
:question:


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 14.09.2010 17:02
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

So konkret wüsste ich es nicht.

Es ergibt sich aber aus der Logik.

Wenn euer Haus 2 getrennte Eingänge hätte, würde er ja auch nur sein Drittel bewohnen und du deines.

Und wenn du ihm aber netterweise kostenlos Zugang zu deinem Extradrittel gewährst, so kann man das als Geschenk ansehen, welches auch nicht angerechnet wird, solange der Schenkende das nicht möchte.

Was noch passieren könnte, ist eine Absenkung des SB wg. Zusammenwohnens aber das gilt nur für Mangelfälle.

Aber das mit dem Mietwert solltet ihr mal gründlich recherchieren und belegen. Z.B. über Immobilienseiten, Mietenspiegel, Grundeigentümerverein oder einen Makler.


Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 14.09.2010 17:11
(@united)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin nochmal,

ergänzende Logik:
Er ist unterhaltspflichtig, nicht Du -> d.h. Dein Eigentum ist für seinen Kindesunterhalt irrelevant.

Ein Beispiel für anteilige Berechnung des Wohnwerts:

... nach Abzug der mit dem Wohneigentum verbundenen Kosten ist danach ein Wohnvorteil von 406,66 € monatlich ermittelt worden, der in Höhe von ½ (203,33 €) das unterhaltsrelevante Einkommen des Beklagten erhöht...

Besten Gruß
United


AntwortZitat
Geschrieben : 14.09.2010 17:35
(@yonder)
Schon was gesagt Registriert

Danke für Eure Antworten.
:thumbup:
Ich gehe nochmal ein bisschen nachlesen, vielleicht finde ich im Netz noch mehr.


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 15.09.2010 10:06




(@dantes_79)
Nicht wegzudenken Registriert

Hmm, ich weiss ja nicht, wie fair gerechnet wird. Aber: Wenn man vermietet hat, ist beileibe nicht der Mietspiegel= Einnahmen: Reparaturkosten und Steuern (z.B. Grundsteuer) fressen den größten Teil auf. Wenn z.B. die Fenster kaputt wären, müsste dies den möglichen zu erzielenden Einnahmen entgegengerechnet werden und anschließend noch gedrittelt, von der Steuer ganz zu schweigen. Bei älteren Gebäuden ist die Gewinnspanne oft sehr sehr klein oder sogar negativ. Dies kann womöglich bei der Argumentation helfen.


AntwortZitat
Geschrieben : 15.09.2010 20:35
82Marco
(@82marco)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Servus!
Ergänzend zu dantes_79:
Eventuelle Zinsen für Darlehen, Strom-, Müll- und Wasserkosten, Hausverwalter, Rechtsschutzversicherung, etc. mindern ebenfalls Einkommen aus Mieteinnahmen!
Ob zusätzlich zu Deinem Einkommen Gewinn=Mieteinnahme oder Verlust=Einkommensmindernd, lässt sich aus Einnahmen-Ausgaben-Berechnung ableiten.

Grüßung
Marco


Mit einem Lächeln zeigst Du auch Zähne!
________________________________________
Ob ein Vorhaben gelingt, erfährst Du nicht durch Nachdenken sondern durch Handeln!

AntwortZitat
Geschrieben : 16.09.2010 10:04
(@yonder)
Schon was gesagt Registriert

Irgendwo habe ich gelesen, dass man sogar eine *Instandsetzungsrücklage* abziehen kann.

Ich habe eine Anwältin gefragt. Erst werden die Kinder abgezogen (20 % ihres KU-----macht bei uns 90,80 Euro plus 65,40 Euro), der Rest wird entweder durch 2 geteilt, also dass jedem die Hälfte angerechnet wird oder durch 3, dann wird ihm nur sein Drittel angerechnet.


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 16.09.2010 12:28
82Marco
(@82marco)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Servus Yonder!
Die Instandhaltungsrücklagen sind meist in den Kosten für die Hausverwaltung inbegriffen. Wenn ihr keine HV habt, müsste aber diese Rücklage von der Eigentümergemeinschaft belegbar beschlossen sein; dann kann das richtig sein.
Falls Sonderumlagen zur Instandsetzung eines Objektes beschlossen wurden, wären diese ebenfalls einkommensmindernd.

Grüßung
Marco


Mit einem Lächeln zeigst Du auch Zähne!
________________________________________
Ob ein Vorhaben gelingt, erfährst Du nicht durch Nachdenken sondern durch Handeln!

AntwortZitat
Geschrieben : 16.09.2010 12:37
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Irgendwo habe ich gelesen, dass man sogar eine *Instandsetzungsrücklage* abziehen kann.

Ich habe eine Anwältin gefragt. Erst werden die Kinder abgezogen (20 % ihres KU-----macht bei uns 90,80 Euro plus 65,40 Euro), der Rest wird entweder durch 2 geteilt, also dass jedem die Hälfte angerechnet wird oder durch 3, dann wird ihm nur sein Drittel angerechnet.

Das sind Dinge, die man versuchen kann und sollte. Ob sie durchgehen ist eine andere Sache.
Es geht auch nur, solange der Wohnvorteil dadurch nicht kleiner als 0,- wird.

Kinder abziehen halte ich für unwahrscheinlich, solange die über ihren KU berücksichtigt wurden.
Entweder, weil man KU erhält und die Kinder 20% davon quasi als Miete bezahlen oder indem man den selbst geleisteten Unterhalt berücksichtigt.

Aber natürlich kann man auch das versuchen. Mehr als abgelehnt werden kann es nicht.


Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 16.09.2010 12:41