Hallo, nun hat es auch mich "erwischt". Da ich hier neu bin, bitte entschuldigung falls ich das hier an der falschen stelle platziere.
meine frau und ich sind nun seit einigen tagen getrennt (ob vorläufig oder entgüldig weiss sie nicht), und sie (+ 2jähriges kind + schwanger) hat 0 eigenes einkommen.
wie verhält sich das nun? gibt es schon gesetzliche regelungen wie viel ich ihr zahlen muss obwohl wir erst paar tage getrennt sind? hilft ihr ein amt dann für das "fehlende" geld? müssen wir schon jetzt ein amt/anwalt/was auch immer einschalten für diese regelung?
ich hab kein plan...
danke euch im voraus
Hallo Robbie,
bist Du denn schon ausgezogen? Das solltest Du definitiv nicht tun, bevor nicht alles, was Unterhalt und Umgang angeht, geklärt ist.
Du bist erst dann verpflichtet, Unterhalt zu zahlen, sobald ihr nicht mehr gemeinsam wirtschaftet, das heißt, aus dem gleichen Kühlschrank esst. Solange geht alles weiter wie bisher.
Wenn Du uns etwas Zahlen lieferst (Nettogehalt bei Steuerklasse X, Weihnachtsgeld, Sonderzahlungen, etc.), können wir besser Auskunft geben.
Das Amt springt nur ein, wenn Du nicht leistungsfähig bzw. nur begrenzt leistungsfähig bist.
LBM
"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."
hi
danke für die rasche meldung.
es ist komplizierter: unsere wohnung ist eigentum meines vaters, wo ich offiziell mieter bin.
natürlich hat mein vater NIX finanziell mit der wohnung zu tun. also es ist im prinzip eh meine wohnung.
ja, ich bin schon raus, aber nur des kleinen kindes wegen, so dass es nicht innerhalb paar wochen/monate mehrere neue "zimmer" hat.
auch wegen dem genauen verdienst ist schwieriger: bin grenzgänger (schweiz), privatversichert, muss auch das kind privat versichern,
deshalb für mich schwer zu sagen was der tatsächliche "nettobetrag" ist der zur berechnung genommen wird.
aber ich schätze es dürfte dann um die 3300 Euro sein - je nach dem was eben beim berechnen alles noch abgezogen wird.
aber es kann doch nicht sein, das ich für die frau ne 700 euro wohnung + unterhalt + kinderunterhalt zahlen muss!!!??? ich brauch ja auch ne wohnung (die die wir haben ist aufgrund finanzierung zu teuer).
Moin Robbie,
aber ich schätze es dürfte dann um die 3300 Euro sein - je nach dem was eben beim berechnen alles noch abgezogen wird.
aber es kann doch nicht sein, das ich für die frau ne 700 euro wohnung + unterhalt + kinderunterhalt zahlen muss!!!???
doch, das ist schon die Hausnummer, um die es geht. Wobei die Miete Deiner Frau nicht extra auftaucht; Du bist einfach unterhaltspflichtig. Ob davon Miete bezahlt, der Kühlschrank gefüllt oder Schuhe gekauft werden, entscheidet Deine Noch-Ehefrau nach ihrem Budget. Dass eine Frau mit (demnächst) zwei Kindern dann mehr Geld in der Tasche hat als Du, liegt auf der Hand.
Je genauer die Zahlen sind, die Du hier einstellst, desto genauer können unsere Unterhaltscracks rechnen. Das sollte sinnvollerweise passieren, BEVOR ein Rechtsanwalt im Auftrag Deiner Noch-Ehefrau den Unterhalt berechnet.
Grüssles
Martin
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
Moin,
mal ganz grob:
angenommen die 3.300,- stimmen in etwa, dann kannst du, zumindest in der Trennungsphase die Kosten der Wohnung abziehen.
Wenn du dadurch unter 2.700,- kämst, wären das 273,- für jedes Kind. Evtl. auch 20,- pro Kind weniger.
Vom Rest kannst du nochmal 1/7 abziehen und musst ihr vom Rest die Hälfte bezahlen. Davon kannst du allerdings ggf. ihre Mietersparnis abziehen.
Für ne genauere Berechnung brauchen wir 1/12 deines Jahresnetto.
Wenn ich das richtig verstehe, arbeitest du in der CH aber ihr wohnt in D?
In dem Falle musst du dein Jahresgehalt um Steuern, Krankenversicherung, auch von deinen Kindern und deiner Frau, Altersvorsorge, Arbeitslosenversicherung und den Kaufkraftfaktor CHF/EUR abziehen, sowie deine berufsbedingten Aufwendungen.
Wenn du selbstständig bist, wirst du vermutlich 3 Jahresbilanzen vorlegen müssen, und dem Gericht sehr genau erklären, wenn es soweit kommt.
Gruss Beppo
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
hI,
es ist komplizierter: unsere wohnung ist eigentum meines vaters, wo ich offiziell mieter bin.
natürlich hat mein vater NIX finanziell mit der wohnung zu tun. also es ist im prinzip eh meine wohnung.
...
aber es kann doch nicht sein, das ich für die frau ne 700 euro wohnung + unterhalt + kinderunterhalt zahlen muss!!!??? ich brauch ja auch ne wohnung (die die wir haben ist aufgrund finanzierung zu teuer).
Beppo, bist du dir sicher, das er in dieser Konstellation die Kosten für die Wohnung abziehen kann? Offiziell zahlt er ja Miete und nicht ne Hypothek ab.
Tina
Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen
Da hast du wahr.
Aber auch die würde ja in solch einer Konstellation angerechnet werden.
Ist aber schon komplizierter.
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
danke euch für die hilfe. aber noch steige ich nicht ganz durch.
was genau ist der betrag der für die berechnung gilt? kann ich da eine zahl dem aktuellen 2009er steuerbescheid entnehmen? gilt das zuversteuernde einkommen? wohl kaum, da werden doch sicher noch weitere dinge agbezogen?
Je genauer die Zahlen sind, die Du hier einstellst, desto genauer können unsere Unterhaltscracks rechnen. Das sollte sinnvollerweise passieren, BEVOR ein Rechtsanwalt im Auftrag Deiner Noch-Ehefrau den Unterhalt berechnet.
warum ist das wichtig VORHER? wieso sollte ihr anwalt anderst berechnen als meiner?
falls hier jemand das exakt berechnen kann, so gebe ich natürlich gerne alle verlangten zahlen her.
Hi robbie
warum ist das wichtig VORHER? wieso sollte ihr anwalt anderst berechnen als meiner?
Weil Anwälte immer zugunsten ihres Mandanten berechnen. 😉
falls hier jemand das exakt berechnen kann...
Jedensfalls besser als der Anwalt deiner Noch-Frau.
...so gebe ich natürlich gerne alle verlangten zahlen her.
Mach das.
Gruss Wedi
Servus robbie74!
warum ist das wichtig VORHER? wieso sollte ihr anwalt anderst berechnen als meiner?
Erstens ist es für Dich wichtig, weil Du Dir schon mal die Anwaltskosten sparen kannst.
Ihr Anwalt berechnet das, wofür er von ihr bezahlt wird. Die Berechnung KANN richtig sein, muss aber nicht. Da Euer Kind zwei Jahre alt ist, könnte ich mir vorstellen, dass von der Gegenseite eine (gerechtfertigte?) Maximalforderung kommt, die Dich erst mal gewaltig in die Knie zwingen könnte.
Für Deinen Unterhaltspflicht (KU) ist erst mal
Dein Nettoeinkommen
abzgl. berufsbedingte Aufwendungen (5% des Nettoeinkommen, wenn dieser Betrag überschritten wird, gegen Nachweis/Beleg)
abzgl. private Altervorsorge (max. 4% vom Bruttoeinkommen), falls vorhanden
maßgebend.
Hierbei ist für Dich ein Selbstbehalt von 900 EUR massgebend, sprich nach Ermittlung von KU müssen Dir 900 EUR übrig bleiben.
Soviel erst mal. Schau bitte auch mal in die unterhaltsrechtlichen Leitlinien des OLG, welches für Euer Kind zuständig ist.
Grüßung
Marco
Mit einem Lächeln zeigst Du auch Zähne!
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Ob ein Vorhaben gelingt, erfährst Du nicht durch Nachdenken sondern durch Handeln!
danke euch für die hilfe. aber noch steige ich nicht ganz durch.
Da das Familien"recht" zu 99% aus richterlichem Gutdünken besteht, kann man da auch nicht wirklich durchsteigen.
was genau ist der betrag der für die berechnung gilt? kann ich da eine zahl dem aktuellen 2009er steuerbescheid entnehmen? gilt das zuversteuernde einkommen? wohl kaum, da werden doch sicher noch weitere dinge agbezogen?
Da deine Situation nicht einfach ist, gbt es auch keine einfache Antwort auf deine Frage.
Und wir können auch nicht jede Eventualität bei dir abfragen.
Du musst deine Einkommenssitution plausibel darstellen.
Du und dein Anwalt werden es dann so niedrig wie möglich darstellen, und deine Ex und ihr Anwalt eben so hoch wie möglich.
Und der Richter sucht sich dann irgendwas davon aus.
Wenn du genau wissen willst, was man alles abziehen kann, hast du im Wesentlichen 2 Möglichkeiten.
1. Du liest dir das ganze Unterforum "Unterhalt" durch oder
2. Du nennst uns die Abzugspositionen, die bei dir in Frage kommen könnten.
Im Wesentlichen sind es aber die Dinge, die dir schon genannt wurden.
warum ist das wichtig VORHER? wieso sollte ihr anwalt anderst berechnen als meiner?
Weil das eine ihr Anwalt ist und das Andere deiner.
Wenn beide das Gleiche sagen würden, bräuchte man sie ja nicht.
falls hier jemand das exakt berechnen kann, so gebe ich natürlich gerne alle verlangten zahlen her.
Exakt berechnen kann das nur ein Richter.
Zumindest tut der so.
Und verlangen wird hier sicher niemand irgendwelche Zahlen von dir.
Wenn du aber eine einigermaßen plausible Vorhersage über deine Unterhaltspflicht haben möchtest, wäre es sinnvoll uns dafür eine Grundlage zu geben.
Musst du aber nicht.
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Hallo Robbie,
Hierbei ist für Dich ein Selbstbehalt von 900 EUR massgebend, sprich nach Ermittlung von KU müssen Dir 900 EUR übrig bleiben.
Kleine Korrektur: Seit Jahresanfang sind das 950 Euro Selbstbehalt.
Wobei dich bei einem Einkommen von auch nur annähernd 3.300 Euro der Kinderunterhalt für demnächst zwei Kinder noch lange nicht an diesen Selbstbehalt bringt: Wie Beppo dir schon geschrieben hatte, dürften das derzeit unter 300 Euro pro Kind sein (ab dem 6. Geburtstag des Kindes wird's dann allerdings teurer). Heftiger als der Kindesunterhalt wird dich zunächst der Unterhalt für deine Ex treffen; auf dieser Baustelle beträgt dein Selbstbehalt allerdings 1.050 Euro. Auf den ersten Blick denke ich, auch an diese Grenze wirst du noch nicht stoßen.
wieso sollte ihr anwalt anderst berechnen als meiner?
In allgemeiner Form haben meine Vorredner dir das schon erklärt, aber ich gebe dir mal ein konkretes Beispiel für deinen eigenen Fall: Du wirst demnächst für drei Personen unterhaltspflichtig sein (für das zweijährige Kind, für das neue Kind, sowie für deine Ex). Die Düsseldorfer Tabelle, die den Kindesunterhalt in Abhängigkeit von deinem Einkommen festlegt, geht aber von zwei unterhaltsberechtigten Personen aus; daher kann bei dir der Kindesunterhalt nach der nächstniedrigeren Zeile festgesetzt werden, weil die Tabelle halt nur von zwei Unterhaltsempfängern ausgeht, du aber drei Mäuler zu stopfen hast (diese Regelung versteckt sich in Anmerkung 1 zur Düsseldorfer Tabelle). Der gegnerische Anwalt wird dich allerdings wohl kaum auf diese für dich günstige KANN-Regelung hinweisen, das musst du bzw. muss dein Anwalt schon selber einfordern ...
Viele liebe Grüße,
Malachit.
Wenn ein Staat die Leistungsgerechtigkeit zugunsten der Verteilungsgerechtigkeit aufgibt, dann kommt man bald an den Punkt, wo es mangels Leistung nichts mehr zu verteilen gibt.
danke euch... gott, mir qualmt der kopf!
ich werde mal soviel zahlen wie möglich raus holen.
950 euro selbstbehalt?
wie soll man davon wohnung, auto, 340 euro krankenkasse (bin privat versichert), altersvorsorgen, leben bezahlen??? geht ja gar nicht!
inwiefern spielt eigentlich besitz eine rolle? meine eltern haben (vor der hochzeit zum glück) ihr haus mir überschrieben, aber sie wohnen natürlich drinne und das bleibt auch so.
wie sieht das aus, es ist bei mir ja erst alles paar tage "frisch", noch will sie ja nicht 100% ausschliessen wie es in paar monaten aussieht, aber soll ich mir so oder so sofort mal nen anwalt zulegen und beraten lassen? eben auch für die regelung schon für JETZT??
kein plan was ich machen soll.... bin natürlich nciht gerade in einer "ruhigen, sachlichen und wohlüberlegten" verfassung.
950 euro selbstbehalt?
wie soll man davon wohnung, auto, 340 euro krankenkasse (bin privat versichert), altersvorsorgen, leben bezahlen??? geht ja gar nicht!
Das steht doch oben schon unter #4.
Krankenkasse und Altersvorsorge werden vorher abgezogen. Auto bis zu 5% vom Netto als berufsbedingte Aufwendungen.
Bist du Deutscher, der in der Schweiz arbeitet? Dann müsstest du doch wissen, wie ein deutsches Nettoeinkommen im Vergleich zu einem aus der Schweiz errechnet wird.
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Ich habe mir nun mal die Zahlen zusammengerichtet.
Habe irgendwie Hemmungen hier alles reinzustellen, ob ich jemandem der es bisschen berechnen kann per PM zuschicken kann?
was mir aufgrund des steuerbescheides nicht klar ist von welchem betrag dann noch die private krankenversicherung abgeht.
ebendso ist mir nicht klar, noch ist der steuersatz "nach Splitttarif", wie wäre das NACH einer Scheideung?
Moin,
Ich habe mir nun mal die Zahlen zusammengerichtet.
Habe irgendwie Hemmungen hier alles reinzustellen, ob ich jemandem der es bisschen berechnen kann per PM zuschicken kann?
vatersein.de ist ein (kompetentes) Internet-Forum; keine Privat-/Rechtsberatung und keine Anwaltskanzlei. Wenn Deine Einkommenszahlen so top secret sind, dass man sie nicht einmal anonymisiert hier einstellen kann, musst Du Dir eben einen Anwalt suchen.
Grüssles
Martin
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
brille, ich wollte niemandem zunahe treten.
man ist halt vorsichtig/unsicher.... in dieser frischen emotionalen lage sowieso.
also: eben, wir haben einen splittingtarif, da ich ja grenzgänger bin.
einkünfte 55k, zu versteuerndes 50k
Steuer (Einkommenssteuer + Soli, ich zahle keine lohnsteuer) wären 9k,
heisst bleibt 41k netto ???
wird nun noch was weiteres abgezogen? auto für berufswege ist ja schon abgerechnet.
altersvorsorge (auch noch privat) scheint da auch schon abgezogen.
aber die krankenversicherung (350/Monat) finde ich nirgends im bescheid.
noch was was wir von den 41k netto rausziehen können?
private kind? (115 monat).
und das kindergeld das sie dann bekommt, wird das dann verrechnet?
Moin robbie,
google mal nach einem Brutto-/Netto-Rechner, die die Besonderheiten von Grenzgängern berücksichtigt. Damit kannst Du Dein halbwegs "echtes" Netto ausrechnen, das für die folgenden Unterhaltsberechnungen entscheidend ist. Rechne dabei mit Steuerklasse 1 und nicht mehr mit 3; das Ehegatten-Splitting hat sich bald erledigt. Berücksichtige auch die Schweizer AHV, die analog zur deutschen Rentenversicherung sicher abgezogen werden kann. Und natürlich Deine Krankenversicherung, weitere Altersvorsorge, Fahrtkosten etc.
Danach suchst Du Dir einen Unterhaltsrechner, den Du mit Deinen Daten fütterst. Es geht aktuell ja nicht um ein centgenaues Ergebnis, sondern um Hausnummern und Grössenordnungen. Dann hast Du einen "worst case", den Du erst einmal für Dich behältst bzw. hier einstellst. Auf keinen Fall wirst Du Deiner DEF vorschnell diese Beträge anbieten. Denn je "lohnender" das Beziehen von Unterhalt ist, desto verführerischer ist es auch, die Kinder dafür als Geiseln vorzuschieben.
Möglicherweise lässt sich dann ja auch ein Zwischenweg finden, bei dem Du in die Kindererziehung und -betreuung viel stärker eingebunden bist als die bekannten "2-Wochen-Papa's". Aber dafür brauchst Du Verhandlungsmasse.
Grüssles
Martin
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
Huhu,
Brutto-Netto-Rechner für Grenzgänger hab ich noch keine gefunden aber du musst nur noch die Lohnsteuer abzüglich der vorab gezahlten 4,5% Quellensteuer, die private Krankenkasse , Kirchensteuer und den Soli abziehen, dann hast du deinen Nettolohn. Siehe auch hier
LG, das Schwarzwaldmädel
