Gierige Ex will vol...
 
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Gierige Ex will vollen Unterhalt

 
(@nacktschnecke)
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Hallo,ich brauche eure Hilfe 😡
Mein Mann ist seit Ende September dauerhaft krankgeschrieben und seit dem 28.12.2010 in einer Reha,die noch bis zum 01.02.2011 andauert.Normalerweise bekommt er 1950 Euro Gehalt,Krankengeld sind 1800 Euro,gestern kam der Bescheid über Übergangsgeld:noch 1715 Euro(Kalendermonat wird mit 30 Tagen angesetzt),bisher hat Männe 105 Prozent Unterhalt für 2 Kids gezahlt:712 Euro.Das Einkommen erzielt er ,weil meine kids zur Hälfte auf seiner Steuerkarte sind und die Stadt Kinderzuschläge zahlt,dieses muß bei der Unterhaltsberechnung wieder abgerechnet werden,weil es der Ex nicht zugute kommen darf,habe ich so verstanden.Als Männe ins Krankengeld kam,haben wir dem Ja bescheid gesagt,die Antwort kam postwendend,sind ja nur 150 Euro weniger,dafür lohnt sich das Rechnen nicht,vollen Unterhalt weiterzahlen :gunman:Jetzt gibts aber noch 90 Euro weniger,gestern Telefonat mit Ex,sie könne wohl auf 45 Euro verzichten,weniger geht gar nicht :mad:Jetzt zahlt die Rentenversicherung aber nur für 30 Kalendertage,also werden es ca.monatlich 300 Euro weniger,darum meine Frage:Was jetzt :question:Muß das Ja neu berechnen,kann ich einfach weniger überweisen,dann droht die Ex mit Pfändung,wenn ich den vollen Betrag überweise,bleiben uns für 2 Personen noch ca.300 Euro zum Leben........

Gruß    die verzweifelte Schnecke


ich nehme alles,was man mir noch läßt...

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 09.01.2011 13:44
Lausebackesmama
(@lausebackesmama)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Moin,

wenn Titel bestehen, müssen die bedient werden. Ausfälle, die weniger als 6 Monate dauern gelten als vorübergehend, das heißt weder Krankheit noch Arbeitslosigkeit gelten als unterhaltsmindernde Gründe.

Deine Kinder auf seiner Steuerkarte machen nur Centbeträge beim Soli-Zuschlag aus.

Da Du lediglich von SEINEM Gehalt sprichst, hört sich das für mich so an, als würde in eurer Familie nur er arbeiten. Du solltest vielleicht überlegen, ob Du Dir zumindest übergangsweise einen Job suchst, denn für den Unterhalt EURER Familie bist Du ja genauso zuständig.
Bei 1715 Euro die ihm verbleiben ist er nach Unterhaltszahlung noch über dem Selbstbehalt.

Habt ihr noch gemeinsame Kinder? Falls nicht, sehe ich keinerlei Chancen, den KU für seine Kinder zu mindern.

LBM


‎"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."

AntwortZitat
Geschrieben : 09.01.2011 13:51
(@malachit)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hallo Schnecke,

die schlechte Nachricht hinsichtlich seiner Unterhaltsverpflichtungen hat LBM dir ja schon überbracht, daher nur zur Ergänzung:

gestern Telefonat mit Ex,sie könne wohl auf 45 Euro verzichten,weniger geht gar nicht 😡

Gemeint waren vermutlich 44 Euro, d.h. statt bislang 712,- Euro für zwei Kinder in der Altersgruppe von 12 bis 17 Jahren jetzt 668,- Euro; das wäre dann exakt der Mindestunterhalt. Unter den gegebenen Randbedingungen des deutschen Familienunrechts ist das ein durchaus faires Angebot der Ex, denn unsere Unrechtssprecher sind darauf gepolt, nur noch in extremen Ausnahmefällen weniger als diesen sogenannten Mindestunterhalt auszuurteilen ...

Daher: Falls die Ex das ernst meint und auch bereit ist, die Titel entsprechend ändern zu lassen, dann sollte er sich durchaus überlegen, dieses Angebot anzunehmen so wie es ist, und irgendwie den Mindestunterhalt aufbringen. Falls es in den Titeln noch nicht drin steht, dann bei der Änderung der Titel am besten auch gleich eine Befristung auf den 18. Geburtstag des jeweiligen Kindes aufnehmen lassen, so lange ist das ja nicht mehr hin und dann werden die Karten eh' neu gemischt.

Die Änderung der Titel ist aber wichtig: Bleiben die Titel nämlich unverändert bestehen und ist Ex "einfach so" mit einer Kürzung des Unterhaltes einverstanden, dann kann sie den fehlenden Betrag zu einem späteren Zeitpunkt problemlos nachfordern (wenn ich's richtig in Erinnerung habe, geht so etwas für bis zu zwölf Monate rückwirkend).

Was seine Chancen betrifft , doch noch unter den Mindestunterhalt zu kommen:

Jetzt zahlt die Rentenversicherung aber nur für 30 Kalendertage,also werden es ca.monatlich 300 Euro weniger (...)

Ehrlich gesagt, ich habe bei deinen Zahlen den Überblick verloren. Wie viel genau wird er denn nun in Zukunft an Einkommen haben?

Viele liebe Grüße,

Malachit.


Wenn ein Staat die Leistungsgerechtigkeit zugunsten der Verteilungsgerechtigkeit aufgibt, dann kommt man bald an den Punkt, wo es mangels Leistung nichts mehr zu verteilen gibt.

AntwortZitat
Geschrieben : 09.01.2011 15:10
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin Nacktschnecke,

mal ganz grundsätzlich: Hier geht es ausschliesslich um Kindesunterhalt; die Ex hat (ohne hierzu verpflichtet zu sein) freiwillig angeboten, auf Teile des Unterhalts zu verzichten - insofern halte ich die Bezeichnung "gierig" für unangemessen. Zumal sie den vollen Unterhalt ja gerade NICHT will.

Ihr seid zwei Erwachsene; da müsst Ihr schon selbst schauen, wie Ihr über die Runden kommt. Wenn von 1.900 EUR vier Personen leben sollen, wird es auch in ganz "normalen" Familien eng, wenn der Haupt- oder Alleinverdiener ganz oder teilweise ausfällt. Und dann sollte man vom aktuellen Ehepartner mindestens ebensoviel Solidarität erwarten können wie vom Ex-Partner respektive von den Kindern.

Grüssles
Martin


When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 09.01.2011 15:38
(@wedi)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hi Nacktschnecke

Deine Kinder sind ausser Haus, könntest du finanziell etwas beisteuern, sei es nur durch einen 400,-Euro Job?

Verstehe mich bitte nicht falsch, aber die Zeit dazu hättest du, oder?

Gruss Wedi


AntwortZitat
Geschrieben : 09.01.2011 16:18
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin,

ganz grundsätzlich stehen Kinder in der Unterhalts-Rangfolge immer vor ehemaligen und aktuellen Ehepartnern, weil der Gesetzgeber - zu Recht - davon ausgeht, dass Erwachsene in der Lage sind, sich selbst zu versorgen.

Wenn nach Abzug des (Mindest-)KU nichts mehr für einen neuen Ehepartner übrig bleibt, ist das eben so. Es kann ja auch nicht sein, dass Kinder die Nicht-Berufstätigkeit des neuen Ehepartners von Mama oder Papa durch Unterhaltsverzicht querfinanzieren. Machen wir uns nichts vor: Nicht wenige Unterhaltspflichtige würden wohl sehr schnell wieder heiraten, wenn damit Geld aus der "alten" in die "neue" Familie transferiert werden könnte.

Grüssles
Martin


When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 09.01.2011 16:40
(@nacktschnecke)
Zeigt sich öfters Registriert

Ich bins nochmal,

also,das Übergangsgeld beträgt kalendertäglich 57,18 mal 30 (Kalendermonatlich werden immer 30 Tage gerechnet) macht 1715,40Euro monatlich.Das erste Übergangsgeld wird vom 28.12.2010-11.01.2011 gezahlt:800,52Euro,also für 14 Tage,nach deren Auflistung.Nach meiner Rechnung sind das aber 15 Tage,das wären dann ja wohl 857,70Euro,oder :question:.Dann würden ja schon wieder 57,18Euro fehlen,weil die gesamte Reha 5 Wochen dauern wird und die Rentenversicherung immer nur für 30 Tage im Monat zahlt.Im übrigen sind die Urkunden für die Kinder natürlich nicht bis zum 18.Lebensjahr befristet(grober Fehler :knockout:)kann man das auch einfach so nachträglich ändern lassen?Zur Frage nach einem Verdienst meinerseits,ih habe noch bis zum 15.Januar einen 400 Euro Job,dann läuft mein Vertrag aus und wird nicht verlängert,weil ich vier Wochen lang krankgeschrieben war,irrsinnige Schmerzen hatte(Bandscheibe,Scheuermann,Skoliose,Arthrose)das kommt öfter vor,aber so schlimm wars lange nicht.Wenn ich schon wieder einen neuen Job hätte,würden wir ja die Zähne zusammenbeißen,aber jetzt fehlt mein Geld auch noch.Vielleicht könnte ich ja Hartz 4 beantragen,hat hier zufällig jemand Ahnung davon?

Gruß     Schneckchen


ich nehme alles,was man mir noch läßt...

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 09.01.2011 16:50
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin Nacktschnecke,

damit sich bei Dir das Gefühl von "Ungerechtigkeit" nicht zu breit macht, anbei ein paar Klarstellungen:

- Unterhalt wird nach Einkommen berechnet und nicht nach Krankengeld. Und Einkommen wird monatlich bezahlt; egal, wieviele Arbeitstage ein Monat hat. Wenn Krankengeld anders berechnet wird, liegt das nicht in der Verantwortung der unterhaltsberechtigten Kinder.

- Gleiches gilt für Deine gesundheitlichen Beeinträchtigungen; auch mit denen haben die Kinder Deines Mannes nichts zu tun. Du würdest andersherum ja auch nicht wollen, dass Dein Einkommen zur Unterhaltsberechnung für die Kinder herangezogen wird.

- eine Nicht-Befristung der UH-Titel kann man nachträglich nicht ändern; es sei denn, die Ex Deines Mannes stimmt freiwillig zu. Aber warum sollte sie das tun? Die nächsten 2 Jahre stellt sich das Problem aber sowieso nicht - und dann auch nur, wenn ein volljähriges Kind keine Schule mehr besucht oder keine Ausbildung macht; ansonsten besteht die UH-Pflicht sowieso weiter. Das ist daher kein aktuell akutes Problem, über das man heute nachdenken müsste.

- wenn die krankheitsbedingte Arbeitsunfähigkeit Deines Mannes länger andauert, kann über eine Abänderungsklage nachgedacht werden. Der Selbstbehalt eines Nicht-Berufstätigen sinkt allerdings auch; eine Verringerung des Zahlbeträge wird daher vermutlich nicht herauskommen.

- wenn Du selbst aus gesundheitlichen Gründen nicht (mehr) in der Lage bist, Deinen eigenen Lebensunterhalt zu erwirtschaften, ist H4 vermutlich tatsächlich das Mittel der Wahl. Du würdest da vermutlich auch den Maximalsatz haben wollen, ohne deshalb von irgendwem das Etikett "gierig" aufgeklebt zu bekommen.

Grüssles
Martin


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Geschrieben : 09.01.2011 17:37
(@nacktschnecke)
Zeigt sich öfters Registriert

Hallo Martin :),
ich würde gerne weiter arbeiten,damit wir ohne fremde Hilfe über die Runden kommen und hoffe,das ich bald wieder eine Stelle bekomme.Bis dahin werde ich wohl tatsächlich versuchen"ergänzendes Hartz 4"zu bekommen,falls es mir überhaupt zusteht.Männe hat übrigenda angerufen und mich gebeten,mich zu erkundigen,ob er die Rehaverlängerung annehmen muß,seitdem letzte Woche neue gekommen sind,in nachts an Schlafen nicht mehr zu denken,abends gehen kleine Gruppen in die Kneipe,um dann nachts auf den Fluren und Zimmern zu randalieren.Die Zimmer werden während der Abwesenheit(sind abgeschlossen)durchwühlt und fast alle Patienten als Simulanten hingestellt.

Gruß    Schneckchen 


ich nehme alles,was man mir noch läßt...

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Themenstarter Geschrieben : 09.01.2011 17:46
(@malachit)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hallo Schneckchen,

erst mal das hier:

Das erste Übergangsgeld wird vom 28.12.2010-11.01.2011 gezahlt:800,52Euro,also für 14 Tage,nach deren Auflistung.Nach meiner Rechnung sind das aber 15 Tage,das wären dann ja wohl 857,70Euro,oder :question:.

Sieht für mich so aus, als würde die Rentenversicherung dieses "jeder Monat wird mit 30 Tagen gerechnet" so handhaben, dass "überzählige" Tage am Ende des Monats unter den Tisch fallen, in diesem Fall also der 31. Dezember. Falls das aus dem Bescheid aber nicht deutlich hervorgeht, kann er wegen dieser Sache ja ruhig beim zuständigen Amtsschimmel nachfragen.

Aber zurück zum eigentlichen Thema:

also,das Übergangsgeld beträgt kalendertäglich 57,18 mal 30 (Kalendermonatlich werden immer 30 Tage gerechnet) macht 1715,40Euro monatlich.

Ich sag's mal so. Sogar wenn das hier die Grundlage wäre für eine neue Unterhaltsberechnung, was würde dann rauskommen? 1.715 Euro im Monat, berufsbedingte Nebenkosten sind nicht abziehbar eben weil's kein Einkommen aus einem Beruf ist. Welche weiteren Abzugsmöglichkeiten er sonst eventuell noch hat weiß ich nicht; aber wahrscheinlich wird's nach Bereinigung immer noch oberhalb von 1.500 Euro sein, und somit: Zeile 2 der Düsseldorfer Tabelle. Somit genau die gleichen 712 Euro Unterhalt, die er jetzt auch schon zu zahlen hat. Auch sein Selbstbehalt von 950 Euro dürfte damit gewahrt sein, u.a. deshalb, weil im Mangelfall mit besonders spitzem Bleistift bei der Bereinigung des Einkommens gerechnet wird. Lange Rede, kurzer Sinn: Es dürfte schon schwer genug sein, "offiziell" von Zeile 2 nach Zeile 1 (aka Mindestunterhalt) zu kommen; und ich sehe erst Recht keine Möglichkeit, wie er mit diesen Zahlen zu einer Mangelfallberechnung, und somit zu einem Unterhalt unterhalb des Mindestunterhaltes kommen könnte.

Daher, nochmals: Wenn die Ex anbietet, dass er bis auf Weiteres nur den Mindestunterhalt zu zahlen braucht, würde ich an seiner Stelle mit beiden Händen zugreifen und anschließend ihr gegenüber die Füße stillhalten. Auf eine Titeländerung wird sie sich wohl kaum einlassen wollen (aber egal, soll er halt einen möglichst großen Teil dieser 44 Euro Unterhaltsminderung als "Risikovorsorge" zur Seite legen für den Fall, dass die Ex es sich später doch nochmal anders überlegt). Im übrigen, was die Titel betrifft:

Im übrigen sind die Urkunden für die Kinder natürlich nicht bis zum 18.Lebensjahr befristet(grober Fehler :knockout:)kann man das auch einfach so nachträglich ändern lassen?

Tja, das war ein Fehler, aber er befindet sich da in bester und reichlicher Gesellschaft, weil die üblichen Verdächtigen der Unterhaltsmafia normalerweise nicht von sich aus auf diese sehr sinnvolle Möglichkeit hinweisen. Und nein, nachträglich ändern ist nicht so einfach, einen Titel ändert man nur mit Zustimmung der Ex, oder per Änderungsklage. Wenn es "nur" um die Befristung geht, dann wäre eine Änderungsklage aber erstens Blödsinn und würde zweitens wahrscheinlich vom Gericht gar nicht erst verhandelt werden (schließlich besteht kein akuter Handlungsbedarf) - das heißt, wenn die Ex den Titel nicht ändern lassen will (und sie selbst hat logischerweise kein eigenes Interesse an dieser Änderung), und wenn es außerdem keinen anderen Grund für eine Änderungsklage gibt, bei der die Befristung sozusagen "huckepack" mit erledigt werden könnte: dann wartet man besser ab und klärt die Angelegenheit, wenn der 18. Geburtstag des jeweiligen Kindes bevorsteht.

Viele liebe Grüße,

Malachit.


Wenn ein Staat die Leistungsgerechtigkeit zugunsten der Verteilungsgerechtigkeit aufgibt, dann kommt man bald an den Punkt, wo es mangels Leistung nichts mehr zu verteilen gibt.

AntwortZitat
Geschrieben : 09.01.2011 17:50