Hallo liebe Väter,
es wäre doch mal Interessant, Aufzulisten welche kreativen Ideen Richter und Anwälte im Mangelfall hatten um uns
hart arbeitenden noch mehr zu belangen und auszuquetschen.
Was ist da drin, wie weit sind aktuelle Rechtsprechungen und Vergleiche gegangen?
Dinge wie geldwerter Vorteil durch zusammenleben mit Partner.
Anrechnung von langen Fahrtwegen zur Arbeit und die entstehenden Kosten.
Umgangskosten mit den Kindern.
Schreibt doch mal was sonst noch so vorkam.
Die gebräuchlichste Methode ist, dem Pflichtigen soviel fiktives Einkommen anzudichten, dass es zu voller Unterhaltszahlung reicht.
Das ist der Joker der immer sticht.
Auch gerne genommen werden Phantasieeinsparungen durch Zusammenleben (Natürlich nur beim Pflichtigen. Niemals bei der Berechtigten.)
Gigantische Einsparungen durch Firmenwagen.
Sowie überhöhte Wohnvorteile.
Ignorieren von Erwerbskosten.
Umwandlung von Spesen in Einkommen.
Umwandlung von Kindergeld in Einkommen beim EU.(Beim Pflichtigen, aber natürlich nicht bei der Berechtigten.)
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Und dem Unterhaltspflichtigen dem das zu bunt wird den verweise ich auf §1603 BGB
Leistungspflichtig ist nur derjenige der auch leistungsfaehig ist.
Ein Paragraph der aber oftmals von Familiengerichten ausser acht gelassen wird und auch vom leistungspflichtigen einen "langen Atem" benoetigt.
Leistungsfähig ist so ein Begriff.
Wenn es für den berufstätigen Richtung Sozialhilfesatz geht findet das keiner so toll. 😡
Richtig !
Deshalb stellt sich mir z.b. die Frage überhaupt noch einen Hammer oder Kugelschreiber ( weiss ja nicht welchen Beruf du ausuebst ? ) in die Hand zu nehmen und lieber gleich auf Hartzer Käse zu gehen.
Gut ich habe nen gesundheitliches Handicap. Der Krebs und Herz verleihen mir einen GdB von 70.
Ob mich das im Fall der Fälle vor gesteigerter Erwerbsobliegenheit schützt werde ich sehen.
Zur Not schraube ich meinen GdB nochmal um 20 Punkte nach oben. Dies wäre von ärztlicher Seite kein Problem.
Beim TU haben meine gesundheitlichen handicaps niemanden interessiert. Beim KU auch nicht ( aber da habe ich mich bis dato auch nicht lumpen lassen und sogar eine Stufe mehr bezahlt als nötig )
Habe mich neulich mit einer alleinerziehenden Mutter getroffen. 1 Kind von 5 Jahren.
Der ihr Exmann muss keinen Cent Kinderentziehungspraemie zahlen. Hat auf psychisch krank gemacht und bezieht jetzt Erwerbsminderungsrente. Mir unbegreiflich wie er das durchgebracht hat. Meines Wissens muss man dafür halb tot sein um die zu bekommen.
Du siehst der Spielraum ist unermesslich. Alles ist möglich. Kommt nur darauf an ( wie im richtigen Leben ) zur richtigen Zeit am richtigen Ort zu sein. Ebenso sehe ich es als wichtig an ob die Gegenseite fair spielt oder nicht. Wenn ja ist es eher sich den diktierten Unterhaltspflichten zu stellen. Wird das Kind "entzogen und entfremdet" muss sich jeder die Frage stellen ob er sich dem Unterhaltsmaxmierungsprinzip stellt oder nicht.
Zur Not am besten gleich ein paar fiktive Geldscheine mit in die Gerichtsverhandlung nehmen die du der Frau Richterin fiktiv auf den Tisch legen kannst. Ich muss noch vorher auf die Fiktiv Bank und mir diese auszahlen lassen.
Das System ist so realitatsfremd und pervers dem kann man nur noch so entgegnen.
Natürlich alles im Rahmen des Anstandes !
Moin,
um und bei im Jahr 1998 passiert:
Vater hatte 6 Kinder, eines aus erster Ehe (16 Jahre) und 5 Kinder aus zweiter Ehe (4 bis 11 Jahre).
Das erste Kind lebte in Niedersachsen, die anderen in Schleswig-Holstein. Der Unterhalt für die Kinder in S-H soll berechnet werden und der Vater wurde aufgefordert, einen Abänderungsantrag für den KU fürs erste Kind zu stellen, da dort der Regelunterhalt gezahlt wurde. Der Antrag wurde gestellt, aber der Richter in Niedersachsen sah keinen Grund, den KU zu reduzieren, da er nur über den KU fürs erste Kind in Niedersachsen zu urteilen hatte und urteilte den Regelunterhalt aus.
Der Richter in S-H wurde darüber unterrichtet und befand, dass ihn der Regelunterhaltsbeitrag nicht interessiert, er rechnete das erste Kind ganz normal mit in die Mangelfallberechnung ein, obwohl der Regelunterhalt bezahlt werden musste und auch bezahlt wurde. Der Vater wurde unter den damaligen Sozialhilfesatz gedrückt.
Der Anwalt sagte wörtlich: "Sie sind zum Spielball der Gerichte geworden." Ändern konnte er nichts mehr, ich glaub, das war schon das OLG. Dann ging der Vater zum Sozialamt und dort wurde sein Antrag auf Sozialhilfe abgelehnt, weil niemand soviel Unterhalt zahlen darf, dass er selbst bedürftig wird.
Glücklicherweise war die Mutter des großen Kindes bereit, auf einen Teil des KUs zu verzichten, ansonsten wäre das damals sicher böse ausgegangen.
LG eskima
Hi
Richter verrechnen sich auch mal gerne zu Gunsten der Unterhaltsempfänger. 😡
Es wird soviel und solange herumgerechnet bis alle Einkünfte auch die fiktiven verteilt sind und dem Zahler nichts mehr bleibt.
Gruss Wedi
Nur das was er noch unterm Kopfkissen hat.
Wenn er denn nochwas drunter legen konnte rechtzeitig.
Das mit dem "verrechnen" kann ich bestatigen wedi.
Aber "verkommene" Frau Richterin darf ich ja nimmer schreiben.
Weil ich ja keine "lexGelackmeierter" erstellen darf.
Nur wedi ? Was kann fiktiv gerechnet werden wenn der von der Kindsmutter und der deutschen Gerichtsbarkeit bestimmte bzw. ausgeurteilte Barunterhaltspflichtige kein Einkommen mehr hat, ausser den Hartz 4 Regelsatz ?
Generell kann man sagen entweder man unterzieht sich dem Unterhaltswahnsinn und wird beschiss.. das sich die Balken biegen, oder man zieht die Reissleine und verabschiedet sich auf Sozialhilfe-Niveau. Und zwar dauerhaft. Wobei ob das noch nen grosser Unterschied ist ?
Die 2 Möglichkeiten gibt es. Und da hilft kein schönreden und kein drehen und wenden.
Und macht euch keine Sorgen wegen euren Kindern. Denen gehts trotz eurer Leistungsunfaehigkeit gut.
Das zeigt schon das muetterliche Verhalten das trotz leistungsunfaehigkeit des KV das Kind trotzdem nicht vom KV betreut werden darf. Selbstverstaendlich auch hier mit gerichtlicher Unterstutzung.
Ich drueck mir die Daumen wegen der SFV dass die durchgeht.
Dann habe ich halt ein Jahr bluten muessen aber ich weiss ob und wieviel übrig bleibt.
Es gruesst der soeben von der fiktiv Bank zuruckgekehrte und mit den Taschen gefullten unsichtbaren Geldscheinen
DG
Bei mir ist das zur Zeit eine ziemlich groteske Nummer geworden.
Ich bin durch den Lohnsteuerklassenwechsel vor 2,5 Jahren mit meinem Titel unter Sozialhilfeniveau
gerutscht. Ich war eben so blöd, die Titel für meine Kids vor diesem Steuerklassenwechsel zu erstellen.
Ich war gutgläubig davon ausgegangen, das man sich später neu einigen kann. Allerdings wurden die
Forderungen danach sogar unverschämt.
Die Ex wollte jedenfalls danach keinen Cent mit KU runter, weder nach persönlicher Vorsprache, noch
nach anwaltlichem Schreiben. Mittlerweile sind wir 2 Gerichtsinstanzen rauf und wieder runter (bisher zu meinen Gunsten) und der Gegenseite ist nichts zu blöd, irgendwelche kruden neuen Erkenntnisse für einen neuen PKH-Antrag vorzutragen. Jedesmal platzt dafür die Güteverhandlung und die Wartererei auf einen neuen Beschluß und
mündl. Verhandlung geht von vorne los.
Zwischenzeitlich habe ich im Herbst 2011 ALGII bei dem Grundsicherungsträger beantragt + Umgangskosten.
Umgang fand zuletzt quasi auf der Straße statt. Hat bis Anfang des Jahres gedauert, den Grundsicherungsträger
in etlichen Widerspruchsverfahren auf Kurs zu bringen. Mittlerweile sind 2 Klagen noch bis zum Landessozialgericht
rechtsanhängig. Das Jobcenter will das Umgangsgeld von mir wiederhaben und auch künftig keins mehr zahlen.
Durch den Unterhalt haben die Kinder ja alles was sie brauchen, so das Jobcenter. 😡 Nur nicht eben bei mir, da kommen die Kinder immer mit leeren Taschen und Bäuchen am Wochenende und in den Ferien.
Was wollte ich eigentlich sagen? Ach so: Der Anwalt von Ex hat in der Unterhaltssache bisher wie folgt vorgetragen:
Der Kläger fährt einen Ford Fiesta als Dienstwagen.
Der Kläger sei unterhaltsrechtlich aber so zu stellen, als hätte er vom Arbeitgeber einen VAN wie etwa
VW Touran erhalten, um die Umgangsfahrten mit allen fünf Kindern zu tätigen. Das "fiktive" Fahrzeug sei natürlich
auch unterhaltsrechtlich entsprechend höher zu bewerten.
Das vom Jobcenter gezahlte anteilige Sozialgeld für den Umgang mit meinen Kindern sei mein Einkommen, da es an mich ausgezahlt wird und damit unterhaltsrelevant.
Der Ford Fiesta war den Gerichten noch 350 Euro fiktives Einkommen wert. Aber ohne das Auto keine Arbeit. Den Rest haben die Richter abgeschmettert.
Jetzt will meine Ex die Leistungsbescheide vom Jobcenter, um die gezahlten Beträge in Höhe des anteiligen Sozialgeldes in Erfahrung zu bringen. Dabei hat sich ihr Anwalt schon meine Gerichtsakte vom Sozialgericht gezogen und Einsicht in meine Leistungsakte gehabt. Wenn ich die Unterlagen nicht beibringe, will sie Auskunftsklage erheben.
Auf die Begründung bin ich gespannt, hat doch das Amtsgericht beschlossen, das diese Mittel nicht unterhaltsrelevant sind.
Das Jobcenter möchte mich jetzt in eine besser bezahlte Tätigkeit (42.000 EUR /p.a.) vermitteln. :rofl2:
Würde ich nicht regelmässig Laufsport betreiben, bräuchte ich wohl bald eine Drehtüre in der Klapsmühle.
Selten in der Geschichte hatten so viele so wenigen so viel zu verdanken. (Winston Churchill)
Und wie einfach wäre es wenn muddi sich zumindest einem Wechselmodell öffnen würde.
Oder die Kinder zum Papa.
Aber da krank vor Boshaftigkeit wird prozessiert und prozessiert.
Alles zum Wohl der Kinder versteht sich.
Steht mir alles noch bevor 😉
Hallo,
leider finden sich im Forum viele negativ Beispiele zum UH. Doch es gibt auch positive Fälle woran man sieht das wirklich alles drin ist.
Mei LG ist so ein "positives" Beispiel.
Er hatte 2007 UH- Titel beim JA unterschrieben. Damaliges gehalt ca.1600€ durch regelmäßige Überstunden und Spesen. Ca.600€ Belastung für das Haus und ca.300€ Umgangskosten, nachdem seine Exe zu ihren Next gezogen ist während er auf der Arbeit war. Das JA hatte ihn natürlich erzählt das Regelunterhalt geleistet werden muss, so wurden zwei Titel von 100% UH erstellt. Er wäre aber Mangelfall gewesen.
Vor Gericht konnte er ereichen dass seine Exe ihm die Kinder in den Ferien mit den Zug entgegenbringen muss, somit konnten Umgangskosten veringert werden.
Zwischenzeitlich wurde das Haus verkauft, umgezogen und Job gewechselt. Neuer Verdienst ca. 1400€
Er hat bis 2010 auch immer 100% UH geleistet(480€), doch dann erhöhte sich ja die Tabelle um ca. 13 % (546€).
2011 stellte er Abänderungsklage. Verhandlung 2012. Das AG erkannte sein Problem und versuchte eine Einigung mit KM herbeizuführen weiterhin 480€ zu zahlen. LG war einverstanden KM aber nicht. Letztlich wurde die Abänderung abgelehnt da die Gegenseite behauptete er hätte damals nicht 100% titulieren dürfen da er da schon Mangelfall war und also freiwillig 100% tituliert hat. Es wurden falsch Fakten und Zahlen angenommen. Die Berechnung des JA lag leider nicht mehr vor.
Ab diesen Zeitpunkt verlangte KM den vollen UH zwischenzeitlich über 600€ wegen Alterstufenwechsel.
LG ging in Beschwerde vor das OLG, diese erkannte die Fehler. Insbesondere das die Titel aus 2007 sogenannte Alttitel waren und 2008 hätten umgerechnet weden müssen auf 93% und 90%. Da LG bis 2010 aber immer 100% der Tabelle gezahlt hat, hat er ein paar 1000€ zu viel UH gezahlt.
Das war ihm aber bis dahin auch nicht bewusst.
2013 Verhandlung OLG
Dieses errechnete das LG nur für 350€ leistungsfähig ist.
Der SB wurde wegen LG auf 800€ gekürzt.
Gegenseite wollte höhere Kürzung, Gericht kürzt aber maximal 200€.
Umgangskosten wurden vom Gericht anerkannt.
Argument der Gegenseite das sich die Entfernung um weiter 80 KM duch Umzug erhöht hat zählte nicht. Da es LG nicht vorwerfbar war sich auch wieder emotional zu binden und ein neues Leben aufzubauen. Er müsse sich ja auch 200€ SB kürzung anrechnen lassen.
Der Vorwurf das LG sein EK durch Jobwechsel veringert hat wurde abgelehnt mit der Begründung das LG nach dem Hausverkauf und Umzuges erst noch ein Jahr 90 KM gependelt ist und imense Fahrtkosten hatte. Jetzt verdient er zwar ca. 200€ weniger aber wie gesagt spart er durch das zusammenleben 200€. Somit kommt er auf das Gleiche.
Das Argument mit der JA Berechnung wurde gleich verworfen mit der Begründung man wisse ja wie JA rechnen. Das diese mit Sicherheit keine Umgangkosten anerkannt haben.
LG und auch sein AW mussten gar nichts machen, das Gericht hatte sich alles schon zurechtgelegt.
Sie gaben zwar den Parteien noch Gelegenheit darüber zu sprechen. KM wollte sich dann auf wenigstens 400€ einigen, LG lehnte ab. Als die Richter fragten ob Einigkeit besteht stimmte die Gegenseite zu. Es gibt nun einen Vergleich auf 350€. Tituliert sind somit so um die 60% . Wenn sich die Tabelle erhöht erhöht sich zwar wieder der UH aber damit kann man im Moment Leben.
Es geht also auch anders.
Welches OLG war denn das?
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Dresden
Ein eher unauffälliges OLG das noch nicht mit all zu großen Absurditäten von sich reden gemacht hat.
Schlimm wenn man sogar lobend heraus heben muss, wenn ein Gericht mal etwas richtig macht. Wenn auch erst in der 2. Instanz.
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.