Hallo liebe Gemeinde,
mich beschäftigt gerade die Frage, wer die Kosten tragen müsste, wenn es zu einem Prozess kommen würde.
KM und ich sind geschieden, Unterhalt ist aktuell auf 110 % tituliert, KM wird wahrscheinlich Höherstufung verlangen. (Ob die Höherstufung berechtigt ist oder nicht soll hier nicht das Thema sein. Werde hierzu einen separaten Thread öffnen.)
Hier sind ja nun zwei Ergebnisse möglich:
Variante 1: KM (im Namen des Kindes) gewinnt Prozess
Variante 2: KM (im Namen des Kindes) verliert Prozess
Wer trägt hier jeweils die Prozess-Kosten?
Und macht es einen Unterschied, ob KM über eine Beistandschaft oder eigenen Anwalt klagt?
Vielen Dank für Eure Antworten und
Chili
Hallo,
in Unterhaltssachen gilt <a href="https://www.gesetze-im-internet.de/famfg/__243.html>" § 243 FamFG </a> .
Dabei gilt
"Abweichend von den Vorschriften der Zivilprozessordnung über die Kostenverteilung entscheidet das Gericht in Unterhaltssachen nach billigem Ermessen über die Verteilung der Kosten des Verfahrens auf die Beteiligten. .... "
Grundlage ist dabei die Höhe der Unterhaltsforderung, bei Dir die Differenz zu den 110% pro Monat mal 12, ergibt die Gerichtskosten (§ 34 Gerichtskostengesetz), hinzu kommen die Anwaltskosten (§ 13 Rechtsanwaltsvergütungsgesetz). Im Internet kann man auch Kostenrechner dazu finden, die zumindest ungefähr die Kosten berechnen.
Vor dem Familiengericht besteht Anwaltszwang in Unterhaltssachen.
VG Susi
Wer trägt hier jeweils die Prozess-Kosten?
Die Kosten trägt oftmals der Verlierer, unter Umständen wird nach Erfolg gequotelt. Allerdings entscheidet das Gericht über die Kostenverteilung, was dann wiederum unter gewissen Umständen anfechtbar ist.
Und macht es einen Unterschied, ob KM über eine Beistandschaft oder eigenen Anwalt klagt?
Für dich macht es keinen Unterschied. Für Mama besteht der Unterschied darin, dass die Beistandschaft als Vertreter und Anwalt des Kindes auftritt und Mama damit sich gar nicht kümmern muß.
Vielen Dank für eure Antworten.
Mir stellt sich halt die Frage, ob ich generell immer der Zahler bin:
Verliere ich, darf ich zahlen.
Verliert die KM, die im Namen vom Kind klagt, muss ich wieder zahlen, weil Kind ja kein Einkommen hat. Das dürfte dann wohl Sonderbedarf für das Kind sein, der dann nach Einkommen zu quoteln ist.
Hallo,
leider hast Du völlig recht.
Mich würde interessieren, was passiert, wenn die Klage mit der Begründung abgewiesen wird, dass sie mutwillig ist, weil kein höherer Unterhaltsanspruch besteht. Gibt es solche Beispiele??
Auch wenn es in Deinem Fall vermutlich nicht so ist. Da das Kind mittellos ist könnte auch ein Antrag auf VKH gestellt werden. Dieser wird natürlich abgewiesen, wenn Du zahlungefähig bist und damit in Vorschuss gehen kannst.
Er müsste allerdings auch abgwiesen werden, wenn keine Aussicht auf Erfolg besteht.
Gibt es hierfür Beispiele??
Sollte es zu einem Vergleich kommen, dann kann geregelt werden, dass jeder seine Kosten selber trägt und die Gerichtskosten geteilt werden.
VG Susi
Das würde bedeuten, KM könnte mich z. B. alle 6 Monate verklagen, und ich darf immer schön die Prozesskosten zahlen...???
Sollte es zu einem Vergleich kommen, dann kann geregelt werden, dass jeder seine Kosten selber trägt und die Gerichtskosten geteilt werden.
Vergleich ist eher unwahrscheinlich, da es um eine Stufe gehen würde.
Hallo Chili,
Die Gerichtskosten dürften sich bei einer Stufe DTB doch im Rahmen halten. Es wird doch nur der Differenzbetrag für 1 Jahr als Streitwert genommen.
Zu beachten wäre auch das ab 2018 die Tabellenwerte der Einkommenseingruppierung um eine Stufe nach unten korrigiert wurden. Also müsste sich dein Einkommen um 2 Stufen verbessert haben um eine Stufe hochgestuft zu werden.
Zu deiner Sorge wegen der Klage zu jederzeit, sie müsste diese begründen können und du musst ja nur alle 2 Jahre Auskunft erteilen.
Zum Vergleich sei dir noch mitgegeben:
Die Anwälte dürfen dann mit dem 1,3 fachen abrechnenund der Vergleich ist ungleich schwerer aus der Welt zu schaffen.
„Wer immer tut, was er schon kann, bleibt immer das, was er schon ist.“ H. Ford
L.G.
Sturkopp
Zum Vergleich sei dir noch mitgegeben:
Die Anwälte dürfen dann mit dem 1,3 fachen abrechnen
Beim Vergleich erhält der mitwirkende Anwalt zusätzlich eine Einigungsgebühr. Aussergerichtlich 1,5 Gebühren nach Nr. 1000 VV - wenn die Sache bereits gerichtlich anhängig ist 1,0 Gebühren nach Nr. 1003 VV.
Gruss von der Insel
Hallo zusammen,
mir geht´s darum, dass es faktisch keine Hemmschwelle für KM gibt, eine Klage einzureichen:
Im besten Fall für sie gewinnt sie den Prozess, hat damit die höhere Stufe und ich alle Kosten zu tragen.
Im Worst-Case für KM bleibt unterhaltstechnisch alles beim alten, ohne dass KM irgendein Kostenrisiko hat.
Grüße
Chili
Hallo Chili,
wenn sie VKH beantragt, dann wirst du davon automatisch unterrichtet und darfst dich äußern. Gewährung von VKH steht u.a. unter dem Vorbehalt, dass die angestrebte Klage/Antrag nicht mutwillig sein darf. Dies kann, gerade in solchen Fällen, ein starkes Argument sein.
Gruß
dt
Moin Chili
Das mit der Hemmschwelle, das ist leider so. Nennt sich Rechtsstaat.
Gruss oldie
Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.