Hallo erst mal 🙂
Ich hätte da mal ne frage die wahrscheinlich schon 100 mal durgekaut wurde!
bei mir ist es nun so das ich von der ARGE nen Brief bekommen habe zur absicherung des lebensunterhaltes meiner ex!
zur beziehung:
wir haben nicht zusammengewohnt und waren ca 5 Monate zusammen.
in dieser zeit ist sie schwanger geworden. Nun ist es so das sie bereits 2 Kinder aus einer bereits geschiedenen ehe hat. Sie bezieht zz. ALG II.
Ihr EX zahlt 560 € unterhalt, dazu müsste sie 164 E kindergeld bekommen.
Ich selber habe zur zeit ca 2100 € mtl.
25000€ Tagesgeld
20000€ Aktien (waren auch mal mehr 🙁
Fahrt zur Arbeit (einfach) 42KM =ca. 2x30x0,30x220 + 2x12x0,15x220=4884/12=407€
5%Berufsbedingte ausgaben =105€
für zusatzkranken-BU-Lebens-versicherung und IG metall beitrag dürften so nochmal 200€ mtl dazukommen.
KU lt.DDT 310 €
nun die Frage:
1; was bekommt die exfreundin von mir und ab wann? auf dem zettel der ARGE steht das ich ab erhalt des Bogens zahlen muss! (Sie ist aber erst im 5ten Monat) was ich gehört habe sind sechs wochen vor termin!
2, kann ich das alles so angeben und akzeptiert das die ARGE?
3, kann ich noch etwas anderes vom Nettolohn abziehen?
Hi Hasenohr
Herzlich Willkommen auf v.s.
Wenn ich das jetzt richtig verstanden habe ist Deine Ex-Freundin im 5.Monat schwanger und die Arge will Dich zur Kasse bitten. Dann erlaube ich mir zu sagen zu
auf dem zettel der ARGE steht das ich ab erhalt des Bogens zahlen muss!
Der/die SB von der Arge lügt. Steht in dem Schreiben, warum Du für die Ex UH zahlen sollst, also auf Basis welcher Rechtsgrundlage? Und bist Du Dir beim Geburtstermin sicher?
M.E. brauchst Du derzeit der Arge gar keine Auskunft erteilen und solltest es auch tunlichst vermeiden - gibt nur viele böse Briefe.
Wenn es zur UH-Pflicht kommt (übrigens 8 Wochen vor der Geburt) zählen ausschliesslich Einkünfte - Vermögen nicht. Beim Tagesgeld als auch bei den Aktien zählen also nur die Erträge. Abzugsfähig sind allgemein berufsbedingte Aufwendungen (entweder besagte 5% oder konkrete Angaben wie Fahrtweg etc.) sowie eine priv. Altersvorsorge mit max. 4% der Bruttoeinnahmen.
Aber erstmal wäre interessant, auf welcher Grundlage die Arge fordert.
Und - weisst Du auch ganz genau, dass ausschliesslich Du als potentieller Vater in Betracht kommst?
Gruss oldie
Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.
1; was bekommt die exfreundin von mir und ab wann? auf dem zettel der ARGE steht das ich ab erhalt des Bogens zahlen muss! (Sie ist aber erst im 5ten Monat) was ich gehört habe sind sechs wochen vor termin!
Hallo,
welche Rechtsgrundlage benennt die ARGE für ihre Forderung? Haben die schon eine Summe genannt, die du zahlen sollst? Und bist du sicher, der Vater des Kindes zu sein? Du solltest den Teufel tun und denen jetzt die gewünschten Auskünfte geben, schon gar nicht in der Detailtiefe, die von der ARGE gerne erwartet wird, mit absurd ausuferndem Fragenkatalog.
/elwu
Guten Abend!
Die ARGE bezieht sich auf das SGB II § 33 Abs 3.
Das Kind ist ziehmlich sicher von mir. Nen VA-Test gibt es nach der geburt.
Termin ist der 14.8.09.
Keine Summe ist noch nicht genannt worden. Ich denke mal die brauchen meine sachen das sie sich irgendwo etwas holen können.
Für die ex soll ich ab 1.4.09 zahlen und für das kind ab geburtstermin
Es steht auch noch drin das nach SGB II § 60 auskunftspflicht besteht.
Gruß
Hi
Also das ist ja schon sehr merkwürdig. >>§33 Abs.3 SGB II<< bezieht sich einzig und allein auf Ansprüche aus der Vergangenheit und definiert selbst keinen Rechtsanspruch auf UH. Ich kann mir bei diesem § nur vorstellen, dass sie hiermit die Inverzugsetzung selbst meinen, also dass Du mit dem Erhalt dieses Schreibens UH-pflichtig bist.
Wenn schon so muss der Abs.2 Pkt.3 dieses § als Rechtsgrundlage herangezogen werden. Nur steht gleich am Anfang desselben "nach bürgerlichem Recht". Und dieses widerum sagt "ab 8 Wochen vor der Geburt".
Vorschlag für ein Antwortschreiben.
Sehr geehrte ...
In Ihrem Schreiben vom x.xx.xxxx fehlt die Anspruchsgrundlage, um Auskunft für eine Unterhaltsforderung für (Name KM) zu verlangen. Bitte gedulden Sie sich doch noch einige Monate. Auskunft darf erst verlangt werden, wenn auch ein Unterhaltsanspruch und eine daraus resultierende Unterhaltsverpflichtung besteht.
MFG Hasenohr
Ab 14.06.2009 wirst Du aber UH-pflichtig, wenn an der Vaterschaft kein Zweifel besteht. Zahlen musst Du erst nach erfolgter Vaterschaftsfeststellung/-anerkennung, bis dahin können natürlich nachzahlbare Rückstände auflaufen, aber max. bis 8 Wochen vor der Geburt des Kindes. Und gleich als Hinweis: Du musst nur über Deine Einkünfte Auskunft geben, über nichts weiteres und schon gar nicht über andere Personen (Lebenspartnerin etc.).
Gruss oldie
Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.
Der/die SB von der Arge lügt...
...(übrigens 8 Wochen vor der Geburt)
Oldie: aber Absatz 2 hast Du auch gelesen? Da stehen die 4 Monate, und damit würde es ja Sinn machen, dass sie sich im 5. Monat melden.
Und mit diesem Auskunftsbegehren ist er wirksam in Verzug gesetzt, also muss er (ggf. rückwirkend) ab jetzt zahlen. Das ist erstmal alles korrekt so.
Zur Höhe des Anspruchs (der ARGE!) ist das wahrscheinlich ganz einfach:
wenn sie 560€ vom Ex-Ex bekommt und Kindergeld (wieso nur 164€, warum nicht 2-mal 164€? Mit dem dritten Kind und Zählkindervorteil also wahrscheinlich ca 510€ insgesamt?), und Du noch ca 220€ KU für Dein (? Mamas Baby, Papas Maybe) Kind zahlst, dann rechnet mir ein ALG2-Rechner eine ALG-2-Bedarfslücke von ca 500€ aus.
Und nach meiner groben Schätzung bist Du für diese 500€ leistungsfähig, denn: selbst mit Deinen hohen Fahrtkosten kommen zu Deinem Einkommen 2100€ ja noch Kapitalerträge (+ca 80€) die Steuergutschrift aus der Pendlerpauschale, (+ca 60€) vielleicht hast Du auch Weinachts/Urlaubsgeld vergessen?
Und dann kommt noch was ganz wesentliches dazu, was die Arge aber vielleicht nicht kapiert und man denen genausowenig aufs Brot schmieren muss wie die Pendlerpauschale: der Steuerabzug von Unterhaltsleistungen nach §33a EStG, danach kannst Du diese 500€ von der Steuer absetzen (=+ca 180€).
Da Du also wahrschleinlich leistungsfähig bist über die gesamte Leistungssumme der ARGE, und sie mehr von Dir nicht verlangen können (mehr kann nur die KM selbst verlangen), mach eine Auskunftserteilung eigentlich keinen Sinn.
Ich würde denen Schreiben, sie sollen sich äussern, wie hoch ihre Leistungen an diese Bedarfsgemeinschaft sind, sowohl vor als auch nach der Geburt Deines Kindes, und Du dann prüfen wirst, ob Du die gesamte Summe ersetzt oder die begehrte Auskunft erteilst.
Hi oldie,
Wenn schon so muss der Abs.2 Pkt.3 dieses § als Rechtsgrundlage herangezogen werden. Nur steht gleich am Anfang desselben "nach bürgerlichem Recht". Und dieses widerum sagt "ab 8 Wochen vor der Geburt".
Hm, über dem Punkt a, mit der Schwangerschaft steht doch dieser Satz
in einem Kindschaftsverhältnis zum Verpflichteten steht und
Und ein Kindschaftsverhältnis ist doch Kind-Eltern und nicht schwangere Mama - potentieller Vater.
Wiso sagt dazu
Kindschaftsverhältnis
Ein hässliches Wort. Darunter versteht der Gesetzgeber, dass zwischen dem Steuerpflichtigen und einem Kind
* ein Verwandtschaftsverhältnis ersten Grades (also leibliche/r oder Adoptiv-Mutter/Vater) oder
* ein Pflegekindschaftsverhältnis
Ich meine aber auch das es um höchstens 8 Wochen vor der Geburt geht, es könnten du dann mehr sein ,wenn die KM durch die Schwangerschaft nicht in der Lage ist arbeiten zu gehen (was dann aber durch Atteste nachgewiesen werden muß). Das sie wegen anderer Kinder nicht arbeitet ist ja nicht die "Schuld" des potentiellen Neuvaters.
@ papasorglos: Wo liest du das mit 4 Monaten?
LG Tina
Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen
Hi
Tina; du hast Recht. - und pappasorglos bezieht sich auf §1615l BGB.
Das Thema hatten wir schon mal ähnlich.
2) Soweit die Mutter einer Erwerbstätigkeit nicht nachgeht, weil sie infolge der Schwangerschaft oder einer durch die Schwangerschaft oder die Entbindung verursachten Krankheit dazu außerstande ist, ist der Vater verpflichtet, ihr über die in Absatz 1 Satz 1 bezeichnete Zeit hinaus Unterhalt zu gewähren. Das Gleiche gilt, soweit von der Mutter wegen der Pflege oder Erziehung des Kindes eine Erwerbstätigkeit nicht erwartet werden kann. Die Unterhaltspflicht beginnt frühestens vier Monate vor der Geburt und besteht für mindestens drei Jahre nach der Geburt. Sie verlängert sich, solange und soweit dies der Billigkeit entspricht. Dabei sind insbesondere die Belange des Kindes und die bestehenden Möglichkeiten der Kinderbetreuung zu berücksichtigen.
Der Schwerpunkt hier liegt auf ausserstande, dass reine Vorhandensein einer Schwangerschaft alleine genügt nicht.
Dann stimmt es auch wieder mit den 8 Wochen.
Gruss oldie
Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.
Moin,
Ich teile auch die 8 Wochen Ansicht, bzw. lese nur 6 Wochen vorher raus.
Vor Allem wenn sie bereits vorher ALGII Empfängerin war, kann das ja kaum mit der Schwangerschft begründet werden.
Gruss Beppo
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Hallo Jungs und (Mädels),
ich glaube die sind hier weniger 🙂
Ich war nun mal bei der in der ARGE.
Alles was die von nun wollen ist der mehrbedarf für Schwangere. d.h. für meine Freundin!
Dieser beträgt 60 Euro!
Ich habe das jetzt so gemacht das ich es der KM direkt gebe, und Sie mir denn erhalt des Geldes bestätigt. Diesen gebe ich dann bei der ARGE ab. Ist eigentlich ganz einfach!
Desweiteren habe ich mal noch ein paar andere sachen gefragt.
Unterhalt ist ab der 6-ten Woche vor Termin zu zahlen.
Sie hat mir auch gesagt wie gerechnet wird :thumbup:#
So wie Sie gesagt hat steht ihr mehr zu wie ich an die ARGE zahlen muss.
Die ARGE verlangt von mir das ich den betrag denn die KM bekommt ihnen erstatte.
Da die ARGE den zu hohen betrag den die Kinder erhalten wieder abziehen und ihr anrechnen ist der zu zahlende UH geringer. Wenn die KM den rest auch haben will müsste das ein Anwalt, bzw das Gericht entscheiden. lt. aussage ARGE
Da ich mich mit der KM gut verstehe werde ich nun mal alle möglichkeiten bis Juni durchrechnen .
wenn ich UH zahlen muss, muss ich meinen Lohn (und sonst nichts) der letzten 12 Monate vorlegen.
Kann auch sein das ich und die KM besser fahren wenn wir zusammenziehen.
Dazu hätte ich dann wahrscheinlich auch ein paar fragen wegen KV und Steuer!
Falls noch etwas unklar ist,
Fragt! 🙂
danke noch für die schnellen Antworten
Hi Hasenohr
Wenn Du damit leben kannst ist das natürlich in Ordnung, nur besteht keine mir bekannte Rechtsgrundlage, worauf die Arge die 60€ von Dir fordern darf.
So wie Sie gesagt hat steht ihr mehr zu wie ich an die ARGE zahlen muss.
Die ARGE verlangt von mir das ich den betrag denn die KM bekommt ihnen erstatte.
Da die ARGE den zu hohen betrag den die Kinder erhalten wieder abziehen und ihr anrechnen ist der zu zahlende UH geringer. Wenn die KM den rest auch haben will müsste das ein Anwalt, bzw das Gericht entscheiden. lt. aussage ARGE
Geht das etwas konkreter, vor allem zu welchem Zeitpunkt ist hier was von wem zu beanspruchen bzw. zu zahlen/erstatten?
Gruss oldie
Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.
Hallo Oldie,
So wie mir die ARGE das gesagt hat, bekommt die KM die 60 € mehraufwand (die ihr auch zustehen lt. Gesetz) ab dem erstem schwangerschafts Monat.
Diesen mehraufwand soll (muss) ich nun zahlen da ich ja dafür verantwortlich bin.
Ich habe natürlich auch gefragt ob das irgendwo im Gesetzbuch steht!
Da hat Sie nen dicken wälzer vom Regal gezogen und mir einen § gezeigt der für mich nicht 100 % aussagt das ich für den mehraufwand zu zahlen habe. Kann dir aber jetzt auch nicht mehr denn genauen inhalt und den § sagen. Dieses rechtsdeutsch habe ich so und so noch nie richtig verstanden!
Die alternative währe hier whrscheinlich ein Anwalt gewesen der mir sagt ob das OK ist oder nicht.
Was so einer Kostet ist wahrscheinlich genau so viel wie das was ich zahlen muss.
Mal sehen was sit wenn ich meine Lohnabrechnungen der letzten 12 Monate mitbringen soll :exclam:
Gruß
Hasenohr
Mal sehen was sit wenn ich meine Lohnabrechnungen der letzten 12 Monate mitbringen soll :exclam:
Wieso denn das jetzt schon wieder? Du hast doch selbst geschrieben und damit bestätigt, was ich Dir auch gesagt habe:
Die ARGE verlangt von mir das ich den betrag denn die KM bekommt ihnen erstatte.
Da die ARGE den zu hohen betrag den die Kinder erhalten wieder abziehen und ihr anrechnen ist der zu zahlende UH geringer. Wenn die KM den rest auch haben will müsste das ein Anwalt, bzw das Gericht entscheiden. lt. aussage ARGE
Also vieviel ist es denn nun? Jeweils vor und nach der Geburt des Kindes? Meine Schätzung war so ca 500€ + KU.
Und nochmal: diese 500€ sind keine 500€, sondern steuerabzugsfähig! (§33a EStG). Sind gefühlt also nur 300€. Also alles kein Grund zum Jammern und schon garkeiner, denen irgendwelche Zettelchen zu kopieren.
Hi
Lt. BGB kannst Du derzeit nur zum UH herangezogen werden, wenn durch die Schwangerschaft bedingt.
... weil sie infolge der Schwangerschaft oder einer durch die Schwangerschaft oder die Entbindung verursachten Krankheit ...
Wir kommen hier irgendwie nicht weiter. Entweder Du möchtest wegen wenig Stress oder was weiss ich die 60€ zahlen etc oder die stellst am besten mal das Schreiben der Arge hier anonymisiert ein. Dann kann vielleicht herausgefunden werden, was die eigentlich wollen.
Das die Argen versuchen Gelder einzusparen auf Kosten anderer ist bekannt und gewollt. Zur Auskunft ggü. der Arge bist Du derzeit auch nicht verpflichtet, es sei obiges Zitat trifft zu. Würde mich echt mal interessieren, worauf sie sich berufen.
Gruss oldie
Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.
Morgen,
ich hätte da noch eine weitere Frage zu rechtlichen Korrektheit der Zahlungsauffoderung.
Worauf beruft sich die ARGE?
Die KM kommt mit dickenm Bauch und Mutterpass zur ARGE und sagt: Bin schwanger und mir steht mehr Geld zu. Soweit so gut, das stimmt und muß ihr auch so gewährt werden.
Nun will die ARGE natürlich Geld sparen und sucht jemanden auf den sie die Leistungen abwälzen kann. Also wird zukünftiges Muttilein befragt und die antwortet: Herr x ist schuld, der ist der werdende Vater.
Prima, denkt sich die ARGE, da haben wir ja nen Deppen und fordern zur Zahlung auf.
Soweit so gut. Nun kommt der Part, den ich nicht verstehe: Eine Vaterschaft ist nicht nachgewiesen (wie auch), aber obwohl vor der Geburt möglich, wurde die Vaterschatf ja beim JA noch nicht einmal anerkannt (oder hab ich was überlesen)
Worauf zum Kuckuck bezieht sich die ARGE? Auf die Aussage einer Frau, die stimmen kann oder nicht? Würde die ARGE Herrn x das Geld, das er nun erstmal zahlt zurückerstatten ,wenn sich nach der Geburt herausstellt, das das Baby ja gar nicht von ihm ist? Ich wette dann heißt es: Selber schuld, warum haben sie gezahlt?
Wo steht, das jemand aufgrund von Behauptungen schon zu Zahkungen herangezogen werden darf? Ganz ehrlich, ich würde keinen Cent zahlen und das Geld zurücklegen. Der ARGE nett mitteilen, das ich natürlich bereit bin den Mehrbedarf nachzuzahlen, soblad die ARGE nachgewiesen hat ,das das Kind von mir stammt.
Tina
Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen
ich würde keinen Cent zahlen und das Geld zurücklegen. Der ARGE nett mitteilen, das ich natürlich bereit bin den Mehrbedarf nachzuzahlen, soblad die ARGE nachgewiesen hat ,das das Kind von mir stammt.
Hallo,
genauso sehe ich das auch. Nur dass nicht die ARGE die Vaterschaft nachweisen muss, das ist Sache der Mutter bzw. des Gerichts.
/elwu
Hi elwu,
ja klar das es die KM im Endeffekt nachweisen muß ist mir schon klar. Aber im Moment fordert die ARGE und da würde ich mal "nett" im persönlichen Gespräch nachfragen, wie sie denn die Rechtmäßigkeit ihrer Forderung nachzuweisen zu gedenken und ihm schriftlich den Nachweis seiner Vaterschaft und damit der Zahlungsverpflichtung zu übergeben. Würde sich schon lohnen, nur um das dumme Gesicht zu sehen :rofl2:
Tina
Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen
