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Post vom Jugendamt

 
(@benunik)
Schon was gesagt Registriert

Hallo ihr lieben

Ich bin neu hier und hab eine Frage an euch, wie ich nun am besten reagieren sollte.
Zu meiner Situation :

Letztes Jahr wurde für meine Tochter eine Neuberechnung gemacht und das Jugendamt drängte mich noch kurz vor dem neuen Unterhaltgesetztes, einen Titel zu unterschreiben.

Natürlich lies ich erst alles von meinem Anwalt überprüfen, wo auch einige Mängel von ihm erkannt wurde.

Als dann alles richtig gestellt wurde, lies ich einen statischen Titel festsetzen, der dann das Jugendamt auch erhielt.

Heute am 23. Mai kam dann der besagte Brief, wo drinne stand, dass ich eine neue Auskunft meines Gehaltes geben müsste, zum ersten , weil sich die Gesetze geändert haben und zweitens erhielt das Jugendamt angeblich eine Information, dass ich meine Arbeit gewechselt und nun mehr Lohn bekommen würde.

Ich bin aber immer noch bei der gleichen Firma wo ich letztes Jahr schon gearbeitet habe, noch bekomme ich mehr Lohn.

Habe heute morgen mit der Sacharbeiterin gesprochen, natürlich will sie jetzt, egal ob ich eine neue Arbeit habe oder nicht, eine Auskunft, was ich aber nicht einsehe bzw. nicht einsehen will.

ich hoffe, einige von euch haben Tipps für mich, wie ich nun weiter vorgehen könnte

lg

benunik


Zitat
Themenstarter Geschrieben : 23.05.2008 23:26
(@oldie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hi benunik,

einer Anpassung des bestehenden Titels steht aus meiner Sicht nichts entgegen, da Du einen statischen Titel hast - >>siehe hier<<. Nur dynamische Titel sind davon ausgenommen.
Bei der Auskunftsforderung verweise mal auf  >>§1605 Abs.2>>. Da dem JA aktuelle Auskünfte vorliegen sollte kein Rechtsanspruch auf Auskunftserteilung vorliegen. Genaueres steht wahrscheinlich in den Einführungsbestimmungen des neuen UH-Gesetzes, welche ich aber gerade nicht finde.

Gruss oldie

Edit: >>Hier<<sind sie. Da steht nicht expliziet, dass §1605 hier nicht anzuwenden ist. Darum meine Schlussfolgerung: Auskunft braucht nicht erteilt werden.


Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.

AntwortZitat
Geschrieben : 23.05.2008 23:50
 elwu
(@elwu)

ich hoffe, einige von euch haben Tipps für mich, wie ich nun weiter vorgehen könnte

Hallo,

schreib zurück

---
Sehr geehrte Frau Jugendamt,

in Ihrem Schreiben vom xx.yy.2008 fordern Sie abweichend von §1605 BGB vor Ablauf von zwei Jahren seit der letzten Auskunft aktuelle Gehaltsnachweise von mir an. Teilen Sie mir die konkrete Rechtsgrundlage mit, auf der Sie diese Forderung stützen.

Zudem wurde Ihnen offenbar eine sicherlich unabsichtliche Falschinformation bezüglich meiner Arbeitsstelle und meines Einkommens gegeben. Beides hat sich nicht verändert gegenüber dem Zeitraum der letzten Auskunft.

Mit freundlichen Grüßen

Benunik
---

/elwu


AntwortZitat
Geschrieben : 24.05.2008 00:27
(@father)
Zeigt sich öfters Registriert

Ich dachte immer, dass jedes Jahr diese Aufforderung vom Jugendamt bzw. der UVG-Stelle kommt. Ich hab das jedenfalls Anfang 2007 und Anfang 2008 bekommen. Darf die UVG das also nur alle 2 Jahre stellen (ausser es liegt ein besonderer oder dringlicher Grund vor)?


AntwortZitat
Geschrieben : 24.05.2008 01:38
(@benunik)
Schon was gesagt Registriert

Hallo

Ich hab mal im Internet gesurft, aber leider steht da nichts genaues über den statischen titel drinne.

Ich lese auch immer wieder man muss den Titel anpassen lassen, was heisst das denn nun genau, hat es auch was damit zu tun, dass nun die Berliner Tabelle nicht mehr gibt und ich deswegen auch dann mehr bezahlen müsste??

Mein Kind lebt nämlich in den neuen Bundesländern und da waren die Beträge ja niedriger wie hier im Westen, hat das Jugendamt , wegen den neuen Unterhaltsgesetzen , wohlmöglich doch  ein Recht auf Auskunft??

lg

benunik

p.s Leider bin ich irgendwie so unerfahren, was die neuen Gesetze betreffen, ich will auch nur sicher gehen , das das Jugendamt mir dann auch keinen Strick draus zieht, wenn ich mich auf den § 1605 berufe.


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 24.05.2008 12:48
(@oldie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hi benunik,

Ich lese auch immer wieder man muss den Titel anpassen lassen, was heisst das denn nun genau, ...

Da Du einen statischen, also einen festen sich nicht automatisch anpsssenden Titel hast, musst Du bei Änderung der Berechnungsgrundlagen für diesen Titel diesen neu anpassen (berechnen) lassen (natürlich nur nach Aufforderung).

... , hat es auch was damit zu tun, dass nun die Berliner Tabelle nicht mehr gibt und ich deswegen auch dann mehr bezahlen müsste??

Genau. Die Berechnungsgrundlage hat sich eben zum 01.01.2008 geändert.

Mein Kind lebt nämlich in den neuen Bundesländern und da waren die Beträge ja niedriger wie hier im Westen, hat das Jugendamt , wegen den neuen Unterhaltsgesetzen , wohlmöglich doch  ein Recht auf Auskunft??

Hier wirfst Du zwei Dinge komplett durcheinander. Auch früher gab es ein Unterhaltsgesetz, aber verschieden URL in den einzelnen Bundesländern. Die gibt es immer noch in der entsprechenden Neufassung, allerdings wurde die DT auf alle Bundesländer ausgedehnt und eine Sonderbehandlung der NBL durch die BT ist weggefallen.

Unterscheide also zwischen Unterhaltsanpassung und Auskunftspflicht, da hat sich nämlich nichts geändert. Worauf beruft sich denn das JA in seinem Schreiben? Stelle doch mal den Text anonymisiert hier ein.

p.s Leider bin ich irgendwie so unerfahren, was die neuen Gesetze betreffen, ich will auch nur sicher gehen , das das Jugendamt mir dann auch keinen Strick draus zieht, wenn ich mich auf den § 1605 berufe.

Und noch ein Irrtum. Es gibt nicht nur neue Gesetze, sondern noch viel mehr alte, die weiterhin gültig sind. Doch JÄ'er neigen dazu, das ganz gerne zu übersehen. Ich denke mal, auch Dein JA beruft sich auf §1605, hört aber nach dem ersten Absatz auf zu lesen.

Gruss oldie


Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.

AntwortZitat
Geschrieben : 24.05.2008 13:55
(@benunik)
Schon was gesagt Registriert

Hallo Oldie

Ich schreibe dir hier mal , was das Jugendamt mir geschrieben hat :

Sehr geehrter xxxxxxxx

im Rahmen der Beistandschaft vertreten wir noch immer o.g. Kind bei der Geltendmachung der Unterhaltsansprüche.
Laut vorliegendem Unterhaltstitel sind Sie verpflichtet, gegenwärtig einen monatlichen Unterhalt in Höhe von 163 Euro zu zahlen.
Wie Sie vielleicht schon aus Presseveröffentlichungen erfahren haben, ergeben sich zum 01.01.08 Änderungen im Unterhaltsrecht. In diesem Zusammenhang wurde geregelt, dass minderjährig Kinder künftig einen absoluten Vorrang vor anderen Unterhaltsberechtigen haben.
Darüber hinaus wurde der Begriff des Mindestunterhalts für Kinder eingeführt und somit der Regelbetrag abgelöst. Auch wurde eine neue Düsseldorfer Tabelle veröffentlicht.

Gleichzeitig erhielt ich die Information, dass Sie eine andere Arbeit aufgenommen haben sollen und nehme an, dass sich Ihr Einkommen erhöht hat.

Sie werden daher gebeten, zur Ermittlung/Überprüfung des Unterhaltsanspruches Ihres o.g Kindes ab 01.05.2008, Auskunft über Ihr aktuelles Einkommen ab Mai 2008 zu erteilen.

Ihre Auskunftserteilung erwarte ich bis zu 18.07.2008

Mfg

-----------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------

Hoffe es wird jetzt eindeutiger

lg

benunik


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 24.05.2008 14:09
(@oldie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hi

wie möchtest es Du haben, spöttisch oder sachlich, obwohl mir bei diesem Text eine Unterscheidung schwer fällt.

Erst einmal wirst Du rechtswirksam "in Verzug" gesetzt mit folgenden Worten: "zur Ermittlung/Überprüfung des Unterhaltsanspruches Ihres o.g Kindes ab 01.05.2008". Ab diesem Datum kann ein höherer UH gefordert werden, egal wie lange der Vorgang dauert.

Als Antwort ist das was elwu vorgeschlagen hat absolut angemessen und auch berechtigt. Da kann Dir niemand einen Strick drehen.

... zur Ermittlung/Überprüfung des Unterhaltsanspruches ...

Auch hier findet eine Vermischung statt. Eine "Ermittlung" sprich Neufestsetzung ist nach dem neuen UHG statthaft, eine "Überprüfung" hingegen nicht, jedenfalls nicht bezogen auf die Einkommenssituation (Auskunftsanspruch).

Gruss oldie


Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.

AntwortZitat
Geschrieben : 24.05.2008 14:34
(@benunik)
Schon was gesagt Registriert

Hallo Oldie

was ich dich noch fragen wollte, heisst es jetzt wirklich für mich, falls eine neue Berechnung gemacht wird, dass ich rückwirkelnd alles bezahlen muss??

Frage halt nur nochmal nach, da ich es ja dann wieder von meinem Anwalt überprüfen lasse und das einige Zeit dauern kann, denn so war es letztes Jahr auch.

Übrigents, hatte ja dem Jugendamt geschrieben, wozu elwu mir geraten hat, habe aber immer noch keine Anwort vom JA.
Bin mal gespannt ob die mir überhaupt zurückantworten, sollte ich denen dann nochmal schreiben??

mfg

benunik


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 01.06.2008 20:06
(@oldie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hi benunik,

was heisst rückwirkend? Das Scheiben traf im Mai bei Dir ein und zum ersten des Monats wurdest Du in Verzug gesetzt. Das ist so ok siehe >>hier<<.

... habe aber immer noch keine Anwort vom JA. Bin mal gespannt ob die mir überhaupt zurückantworten, sollte ich denen dann nochmal schreiben??

Mensch, das ist ein Amt - was erwartest Du. Ausserdem haben sie den 16.07. (stimmt das auch oder ist es der 16.06. ?) für einen Antworttermin deinerseits kalkuliert. Vielleicht ist der MA im Urlaub zwischendurch. Und Du hast auf alle ihre Fragen geantwortet, sie sind am Zug. Wenn das JA denkt, da ist was zu machen, so wird es sich bei Dir melden - sonst eher nicht.

Gruss oldie


Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.

AntwortZitat
Geschrieben : 01.06.2008 21:06




(@benunik)
Schon was gesagt Registriert

Hallo zusammen

Heute bekam ich diesen Brief vom Jugendamt:

Sehr geehrter xxxxx

in Beantwortung ihres Briefes möchte ich ihnen mitteilen, dass nach §1605 Abs.2 BGB vor Ablauf von 2 Jahren eine Auskunft verlangt werden kann, wenn der Verpflichtete später wesentlich höhere Einkünfte oder weiteres Vermögen erworben hat.
Bemerken möchte ich hierbei, dass die letzten Auskünfte über Ihr Einkommen nicht auf meine Veranlassung erfolgten, sondern die Überprüfungen von Ihnen gefordert wurden.

Wenn Sie jetzt angeben, dass durch Ihren Umzug, wobei Sie mir Ihre neue Adresse noch nicht mitgeteilt haben, Sie Ihren Arbeitgeber nicht gewechselt haben und weiterhin das gleiche Einkommen erzielen, so nehme ich das zur Kenntnis.

Mit meinem Schreiben vom 21.05.08 habe ich Sie aber gleichzeitig nachweislich auf die geänderte Rechtslage bezüglich der Rangfolge bei der Unterhaltsberechnung hingewiesen.
Zu gegebener Zeit wird von Ihnen auf der Grundlage der enuen Rechtsvorschriften einschliesslich der geänderten Rangverhältnisse ein höherer Unterhalt für ihr Kind gefordert werden.

Mit freundlichen Grüssen

xxxxxxxx

----------------------------------------------------------

Dazu muss ich sagen, dass obiger Satz gar nicht stimmt, denn ich habe keine Überprüfung gefordert, dies war das Jugendamt, ich hab es lediglich nur von meinem Anwalt die Neuberechnung überprüfen lassen, ob auch wirklich alles stimmt, was das Jugendamt berechnet hatte, auch teilte ich dem Jugendamt telefonisch mit, dass ich die Arbeit nicht gewechselt und auch keine weitere Einkünfte habe.

gruss

benunik


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 21.06.2008 23:50
 elwu
(@elwu)

Heute bekam ich diesen Brief vom Jugendamt [...]

Hallo,

na ist doch in Ordnung. Abheften und in aller Ruhe abwarten. Wenn die sich 'zu gegebener Zeit' wieder melden, setz' den Text hier rein.

/elwu


AntwortZitat
Geschrieben : 22.06.2008 00:49
DeepThought
(@deepthought)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Moin,

in Beantwortung ihres Briefes möchte ich ihnen mitteilen, dass nach §1605 Abs.2 BGB vor Ablauf von 2 Jahren eine Auskunft verlangt werden kann, wenn der Verpflichtete später wesentlich höhere Einkünfte oder weiteres Vermögen erworben hat.

Betonung auf "wesentlich". Vergessen wurde ferner, dass es Anhaltspunkte hierfür geben muss, die nicht erst duch die Auskunft ersichtlich werden.

Mit meinem Schreiben vom 21.05.08 habe ich Sie aber gleichzeitig nachweislich auf die geänderte Rechtslage bezüglich der Rangfolge bei der Unterhaltsberechnung hingewiesen.

Jep, aber der § 36 EGZPO scheint für das JA nicht zu existieren.

Zu gegebener Zeit wird von Ihnen auf der Grundlage der enuen Rechtsvorschriften einschliesslich der geänderten Rangverhältnisse ein höherer Unterhalt für ihr Kind gefordert werden.

Wann auch immer das ist.

Ich an deiner Stelle würde dem JA noch was für's Tagebuch schreiben:

Liebes Jugendamt,

Ihr Schreiben vom blabla habe ich erhalten.

Anscheinend beharren Sie auf Ihrer falschen Wertung, was mich animiert, den Sachverhalt für Ihre Akten wie folgt richtig zu stellen:

1. Nicht ich habe eine Überprüfung gefordert. Richtig ist vielmehr, wie sich auch aus Ihrer Akte ergibt, dass ich von meinem Bürgerrecht Gebrauch machte, Ihre Forderungen an mich anwaltlich prüfen zu lassen.

2. Ihr Auskunftsbegehren fußt auf § 1605 BGB. Ihren Interessen folgend haben Sie § 1605 Abs. 2 BGB ignoriert, wonach Sie wesentlich höhere Einkünfte glaubhaft machen müssen, um die 2-Jahres-Frist zu durchbrechen. Es versteht sich von selbst, dass diese Glaubhaftmachung ohne mein Zutun erfolgen muss.

3. Der von Ihnen prophezeiten Forderung von höherem Unterhalt auf Grundlage der neuen Rechtsvorschriften einschließlich der geänderten Rangfolge zu gegebener Zeit halte ich entgegen, dass auch vor Ihrem Schreibtisch § 36 EGZPO nicht halt macht. Gegebenfalls wird Ihnen ein Gericht die augenscheinlich notwendigen Erklärungen liefern müssen. Insgesamt ist weiterhin offen, ob sich ein höherer Unterhalt ergeben wird. Ich möchte zum heutigen Zeitpunkt Ihre Hoffnung nicht eindämmen.

Abschließend möchte ich Ihren süffisant anmutenden Nebensatz aufgreifen, wonach Sie kritisieren, ich hätte Ihnen meine neue Anschrift nicht mitgeteilt. Wenn es Ihre Zeit erlaubt, benennen Sie mir doch bitte die Rechtsvorschrift, wonach ich verpflichtet bin, Sie über derartiges zu informieren.

Mit bestem Gruß

DeepThought


Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!

AntwortZitat
Geschrieben : 22.06.2008 01:03
 elwu
(@elwu)

Ich an deiner Stelle würde dem JA noch was für's Tagebuch schreiben:

Hallo,

und was genau soll ihm das bringen? Munition sollte man sich aufheben für die Zeiten, zu denen man sie wirklich braucht.

/elwu


AntwortZitat
Geschrieben : 22.06.2008 01:19
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Wenn Sie jetzt angeben, dass durch Ihren Umzug, wobei Sie mir Ihre neue Adresse noch nicht mitgeteilt haben, Sie Ihren Arbeitgeber nicht gewechselt haben und weiterhin das gleiche Einkommen erzielen, so nehme ich das zur Kenntnis.

Das wirft irgendwie die Frage auf, wie dieser Brief User benunik überhaupt erreichen konnte  :question: :question: :question:

Grüssles
Martin
(der leider keine Briefe ohne Adresse verschicken kann....)


When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 22.06.2008 03:34
 elwu
(@elwu)

Das wirft irgendwie die Frage auf, wie dieser Brief User benunik überhaupt erreichen konnte  :question: :question: :question:

Hallo,

mich wundert ebenso, warum die JA-Dame laufend von Rangfolgen schreibt, von weiteren Exfrauen war bislang ja gar nicht die Rede. Naja, wenn es kritisch wird, wird er vielleicht doch noch alles relevante erzählen, ohne Infos kann man halt nur bedingt guten Rat geben.

/elwu


AntwortZitat
Geschrieben : 22.06.2008 14:11
(@benunik)
Schon was gesagt Registriert

Hallo zusammen

Entschuldigt bitte, hab eigentlich vergessen zu erwähnen, dass meine jetztige Frau und meine weitere zwei Kindern auch in der letzten Berechnung berücksichtigt wurde.

Da ja meiner jetztigen Frau so gut wie keinen Unterhalt mehr zusteht, wird wohl der Kindesunterhalt höher, glaube ich mal zumindestens.

Wie die Post vom Jugendamt zu mir kommt, natürlich per Nachsendeauftrag, bin ja erst vor kurzem umgezogen und ganz ehrlich, hab auch nicht wirklich daran gedacht, denen direkt meine neue Adresse mitzuteilen.

Gruss

Benunik


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 23.06.2008 00:43
 elwu
(@elwu)

Da ja meiner jetztigen Frau so gut wie keinen Unterhalt mehr zusteht, wird wohl der Kindesunterhalt höher, glaube ich mal zumindestens.

Hallo,

ja, aber das ist nicht so furchtbar viel. Jetzt mach einfach was ich dir geraten habe, Selbstzitat:

Abheften und in aller Ruhe abwarten. Wenn die sich 'zu gegebener Zeit' wieder melden, setz' den Text hier rein.

/elwu


AntwortZitat
Geschrieben : 23.06.2008 01:20
(@benunik)
Schon was gesagt Registriert

Hallo zusammen

Ersteinmal vielen lieben Dank an alle, die mir Tipps gegeben haben.

Ich werde mich nun wirklich mal zurücklehnen und abwarten bis das nächste Schreiben vom Jugendamt kommt, ich rechne spätestens Ende Juli damit, da sie zum 18. Juli meine Aukünfte haben wollten.

Wenn der gegebene Zeitpunkt kommt, dann werde ich mich hier nochmal melden.

Mfg

Benunik


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 23.06.2008 11:48