Hallo allerseits. Nun bin ich denn auch in der Situation die ich mir nie vorstellen wollt. Meine Frau möchte sich von mir trennen. Dabei möchte ich betonen, dass ich mir nicht zu schulden habe kommen lassen. Sie will mich halt nicht mehr; hat sich das anders vorgestellt. Unser Sohn ist noch keine 3 und daher ist sie noch Vollzeitmama. Sie beantragt jetzt ALG und der Unterhalt muss bei uns berechnet werden. Sie würde gern in der Wohnung bleiben. ALG würde ja eigentlich einen Umzug und Anschaffungen usw. zum großen Teil bezahlen (es gibt kein großes Vermögen). Da ich aber an unseren Sohn denke liegt es halt nahe, Ihm zur Trennung nicht noch einen Umzug zuzumuten. Jedoch muß ja ich dann Umziehen und das ist halt eine große finanzielle Belastung so ohne Reserven. Kann ich dann bei der Unterhaltberechnung für meine Frau den Umzug anrechnen lassen. Pauschal oder Ähnliches, damit ich mir das überhaupt leisten kann? Oder sollte da besser meine Frau ausziehen und sich das von ALG bezahlen lassen.
Da muss es doch eine vernünftige Beamtenregelung geben (oder doch nicht?). wenn meine Frau durch ALG Geld bekommt, wiso sollte ich, mit Kindesunterhalt und Unterhalt für meine Frau mir denn das dann leisten können.
Hab im Netz bisher nix groß gefunden. Vielleicht weiß jemand von euch was. Wäre klasse.
Grüße Alexander
Moin.,
das berührt mehr das SGB II als das Familienrecht. Die Frage ist, ob die ARGE die bisherige Wohnung für deine Frau und den Lütten anerkennt oder ob die Kosten der Unterkunft zu hoch wären.
Versuch's mal auf www.tacheles-sozialhilfe.de. Die sind in dem Thema besser drauf.
DeepThought
Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!
Hey
Sie würde gern in der Wohnung bleiben.
Wenn sie ALG2 Leistungen bezieht muß die Wohnung angemessen sein für 2 Personen, d.h. in Größe und in der Höhe der Unterkunftskosten, ansonsten wird man ihr nahe legen sich eine kleinere kstengünsitgere Wohnung zu suchen..
ALG würde ja eigentlich einen Umzug und Anschaffungen usw. zum großen Teil bezahlen (es gibt kein großes Vermögen).
Den Umzugn würde die ARGE nur zahlen wenn die Wohnung nicht angemessen ist, ansonsten nicht, Anschaffungen zahlt die ARGe ebenfalls nicht, ALG2 ist nicht mit der früheren Sozialhilfe zu vergleichen, auch werden sien nicht zahlen weil ein Haushalt schon bestand..
Das mit dem Vermögen ist relativ, hierbei gibt es Grenzen, über diese Grenzen hnweg wäre ein Vermögen erstmal für den Lebensunterhalt zu verwenden..gelgentlöich kann shcon hier ein entsprechendes Kraftfahrzeug das Problem sein..
Gruß
Jens
Edit von Beppo: kleinen, sinnentstellenden Schriebveler korrigiert
Hallo Jens und DeepTought,
danke erstmal für eure Antworten. Das mit den Ämtern ist alles echt undurchsichtig. Scheint wohl alles immer sehr individuell zu sein und auch vom Bearbeiter abzuhängen.
Also meine Frau war jetzt beim Berater und die werden wohl vorerst die Wohnung übernehmen, allerdings nur, weil meine Frau ja in 2 Monaten schon wieder arbeiten geht.
Nun und dann wird ja eh alles neu berechnet. Ich gaulb ich warte erstmal ab und harre bei meiner Schwester aus, bevor ich mir ne eigene Wohnung such (Es lebe meine Schwester!).
Am Mittwoch hat sie den nächsten Termin zur Berechnung des Unterhalts und der Zahlungen die die leisten. Mal guggen was raus kommt.
Werde berichten was die entscheiden.
Grüße Alex
