Hallo ihr alle,
heute hatte LG Post vom JA im Briefkasten. Überprüfung der Leistungsfähigkeit für Kind 2(10 Jahre).
Er möcht bitte zur Feststellung der Leistungfähigkeit Gehaltsabrechnungen der letzten 12 Monate einschicken und den Fragebogen ausfüllen.
LG hatte im Januar diesen Jahres seine OLG Verhandlung zur UH Abänderung die Titel wurden abgeändert auf 67,2% für Kind 1 und 68,8% für Kind 2.
KM hatte im Dez.2012 UVG beantragt obwohl LG vorläufig bis zur Abänderung 370€ UH für beide Kinder gezahlt hatte der Rest auf 100% wurde hinterlegt. Sie gab an für Kind 2 keinen UH zu erhalten. LG informierte das JA damals, dass er UH zahlt und hinterlegt und dass eine Verhandlung für Januar 2013 anstehe sobalt er wisse was Sache ist würde der dem JA bescheid geben. Das hat er dann auch Ende Januar getan.Er informierte das Amt dass das Gericht seine Leistungsfähigkeit bei oben genannten % Satz festgelegt hat. Eigentlich müsste doch die Berechnung das Gerichtes für das JA bindend sein oder können sie nachdem KM für Kind 2 aller anschein nach UVG erhält eine eigene Rechnung machen?
Liebe Grüße
Irgentwie haben wir gerade eine Blockade mit der Quotelung.
LG zahlt für Kind 1 67,2% = 195,00 €
und Kind 2 68,8% = 159,00 €
wenn wir bei Kind 1 von 100% = 334 € ausgehen zahlt er ja mit 195,00 € nur 58,4 %
und bei Kind 2 100% = 272 mit 159,00 € nur 58,5 %
wo liegt der Denkfehler?
gehen mal davon aus dass das gericht richtig gequotelt hat.
Hallo anfree72,
Irgentwie haben wir gerade eine Blockade mit der Quotelung.
Ich weiß es zwar nicht sicher, aber vermutlich ist es so: Zum Zahlbetrag von 334 Euro gehört ein Tabellenbetrag von 426 Euro. 67,2% von 426 Euro sind aufgerundet 287 Euro, und abzüglich halbes Kindergeld i.H.v. 92 Euro landen wir bei 195 Euro.
Viele liebe Grüße,
Malachit.
Wenn ein Staat die Leistungsgerechtigkeit zugunsten der Verteilungsgerechtigkeit aufgibt, dann kommt man bald an den Punkt, wo es mangels Leistung nichts mehr zu verteilen gibt.
An die Stirn klatsch....
Ich hatte das KG vorneweg abgezogen. Nach deiner Rechnung stimmt es dann bei beiden Kindern. Bin in einem anderen Beitrag auch fundig geworden wie der Zahlbetrag ermittelt wurde
Ist auch insoweit wichtig, da LG verpflichtet ist KM im Januar sein Gehalt offen zu legen da ihr AW nicht glauben wollte dass sein EK 2012 weniger als 2011 sein kann dabei wurden 2011 ein paar Überstunden ausbezahlt die nicht regelmäßig sind und er bekam einen Bonus da er nicht krank war. 2012 gab es keine Überstunden und im Nov. hatte er einen Außenbandriss.
Dieses Jahr gabs wieder ein paar Überstunden und eine minimale Lohnerhöhung . Mal sehen was dann an Netto rauskommt wieviel mehr an UH dass dann ausmacht.
So,
LG hat heute im JA angerufen und die Dame gefragt weshalb er Auskunft erteilen soll da er dies ja erst im Januar gemacht hatte nachdem UH vom OLG berrechnet wurde. Die Dame meinte das Amt würde jährlich überprüfen er solle halt dann nächstes Jahr seine Unterlagen einschicken.
Im Januar muss er der KM eh die letzten Abrechnungen vorlegen und jeh nach dem den UH gegebenenfalles erhöhen.
Ist es eigentlich legitim dass das JA seine eigene Berrechnung machen will. Ist nicht die Rechnung vom OLG bindend auch für das Amt?
Gruß anfree
Das JA kann wollen was es will.
Nur man ist deswegen nicht gleich verpflichtet, deren Wünsche zu erfüllen.
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Hallo Beppo,
LG ist klar dass das JA nichts bestimmen kann und doch will man nichts provozieren.
Werden nun einmal abwarten bis die Dezember Abrechnung steht, dann den UH selbst berrechnen und dem JA mitteilen dass dann evtl. mehr an das betreffende Kind gezahlt wird. Was die dann daraus machen wird sich weisen.
Hi,
bitte aufpassen: es geht hier anscheinend um die Leistungsfähigkeit, den Unterhaltsvorschuss zurückzuzahlen.
Die Leistungsfähigkeit für den Unterhalt selbst ist eine andere Kiste. Auch wenn es zahlenmässig identisch sein mag, der Anspruch ist ein anderer.
Gruss von der Insel
Hallo Inselreif,
dass heißt das JA macht seine eigene Rechnung und wenn da mehr herauskommt würden sie von LG erwarten dies auch zu zahlen. Wenn nun im Januar mehr rumkommt gegebenenfalles auch rückwirkend?
Bei der Rechnung das OLG wurden Umgangskosten anerkannt und der SB um 200 € gekürzt eine Rechnung des JA würde sicherlich anders aussehen oder?
Gruß anfree
Ich würde dem JA nichts schicken.
Oder bestenfalls:
"Meine Einkommensauskunft liegt Ihnen bereits vor."
Und ob eine Rechnung vom JA anders aussieht als vom OLG sollte euch auch nicht stören.
Ober sticht Unter.
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Hi,
das Jugendamt macht keine eigene Rechnung auf und es müsste notfalls auch klagen. Damit sind (bei nicht all zu sehr veränderten Verhältnissen) die Erfolgsaussichten ausgesprochen gering bis nicht vorhanden. Schliesslich würde ja das selbe Gericht entscheiden.
Aber: wir reden hier noch gar nicht über's Zahlen sondern erst mal nur über die Auskunft.
Durch die Zahlung von Unterhaltsvorschuss ist der zivilrechtliche Auskunftsanspruch auf die Unterhaltsvorschusskasse übergegangen.
Normale Leute könnten erst nach zwei Jahren erneut Auskunft verlangen.
Und nochmal aber: § 7 UVG verwendet die selbe Formulierung wie § 33 SGB II. Und bei letzterem ist es völlig unumstritten, dass die 2-Jahres-Einschränkung des § 1605 II BGB beim Übergang mangels Erwähnung "verlorengeht" und für das Jobcenter nicht gilt. Also muss das für die Leistungen nach UVG genauso sein. Eine Grenze wäre erst da erreicht, wo das Jugendamt alle Nase lang nachfragt.
Heisst: Auskunft muss erteilt werden, zahlen ist nur bei spürbarer Einkommensverbesserung.
Aber mal ganz am Rande. Wir reden hier über 21 Euro (180 UV abzüglich 159 Zahlung).
Gruss von der Insel
Hallo und Guten Morgen,
an sich ist eine Auskunfterteilung nicht dass Problem. LG hat ja nichts zu verstecken. Nur muss er sowieso im Januar 2014 nach nur einem Jahr der KM seine EK- Bescheide zukommen lassen um den UH zu überprüfen. Darauf hat man sich bei Gericht geeinigt. Zumindest dieses eine Mal.
Dass heißt wir selbst müssen mit der Dezember Lohnbescheinigung seinen UH neu berechnen, KM (wenn sie schlau ist selbst) bzw. ihr AW wird rechnen was da mehr zu holen ist.
Verplichtet ist er wie gesagt zu obengenannten %- Satz. Bis dato hat er ca 700€ mehr an Brutto in diesem Jahr, dass heist er wird den Zahlbetrag dann ohne Anerkennung einer Rechtspflicht um das bereinigte Mehr an Netto erhöhen. Lass das dann mal 30-50€ mehr für beide Kinder sein. Kind 2 fällt dann vielleicht sowieso aus UVG herraus.
Es wird halt dann im Januar drei Ansichten geben was geleistet werden kann/soll.
Ein Ausfüllen des Fragebogens ist eigentlich das kleinere Problem, bloß wieder alles zu Belegen das nervt halt tierisch und dann alles doppelt und dreifach, dass hätte man halt gerne vermieden.
Wie ist das mit der Angabe von Vermögen meine gelesen zu haben dass man diese Angabe ignorieren kann?
Wie ist das mit der Angabe von Vermögen meine gelesen zu haben dass man diese Angabe ignorieren kann?
so ist es
LG wird den Fragebogen dann mal ausfüllen, mal sehen was das JA daraus macht.
Dann noch mal eine Frage bzw. euere Meinung:
Im Abänderungsvergleich steht das LG sich verpflichtet KM im Jan 2014 Auskunft über das Jahr 2013 zu erteilen und zu belegt. Dass heist aber nicht dass er in vorauseilendem Gehorsam in Dez. selbst gleich rechnen braucht um ab Januar gleich mehr zu zahlen, KM muss gegebebebfalles selber rechnen und einfordern, sehen wir das richtig?
Auch ist diese Auskunft nur einmalig nach einem Jahr fällig dannach dürfte die zwei Jahresregel greifen, richtig?
Danke
Gruß anfree
Mit dem Fragebogen nicht zu genau nehmen.
Er enthält oft Fragen zu Dingen, die sie nichts angehen.
Entweder diese Fragen unbeantwortet lassen oder den Bogen gleich beiseite legen.
Es gibt nur die Pflicht über das Einkommen Auskunft zu geben.
Nichts sonst. Und mehr sollte man auch nicht angeben.
"Alles was Sie sagen, wird gegen Sie Verwendet werden."
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
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Hallo Beppo und Danke für deine Antwort.
Er wird nur das nötigste angegeben EK, was er an Unterhalt leistet und Umgangskosten.
:thumbup:
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Hallo an alle,
da LG erst heute seinen Gehaltszettel für Dezember erhalten hat will er nun dem JA und KM Auskunft erteilen. Ans Amt schickt er nun die Dez. Abrechnung darauf steht sein Jahresbrutto über den Auskunftzeitraum Jan-Dez 2013, seinen Lohnsteuerausgleich, Kopie des OLG Vergleiches mit dem festgesetzten Zahlbetrag und der Berechnungsgrundlage des UH. Das dürfte hoffentlich reichen.
An seine Ex schickt er die Dez. Abrechnung, da er sich im Vergleich verpflichtet hat im Januar 2014 Auskunft über sein EK von 2013 zu erteilen.
Wie schon grob überschlagen hat er 40,xx € im Monat mehr EK, dieses könnte nun Anteilig auf die Kinder aufgeteilt werden.
Muß/sollte er dies ab sofort freiwillig tun?
Ich meine eigentlich das JA und auch KM sollen erst mal rechnen und auf die 40,XX€ selbst kommen und diese dann auch fordern. Müsste er dann rückwirkend an JA oder KM zahlen?
Was denkt Ihr?
Danke
Genau so wie du.
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