Servus zusammen,
die Mutter meiner großen Tochter (15) würde gerne meinen Lohnsteuernachweis in Kopie haben um vorab bafög für meine Tocher berechnen zu lassen, um zu wissen ob und wenn ja wieviel bafög sie überhaupt bekommen würde. Das JA meinte zu mir am telefon ich muss da erstmal nichts machen das würde dann von selbst anlaufen. Problem war das sie es in Kopie mitnehmen wollte (Ihre schwägerin arbeitet baim Landratsamt) es ihrer schwägerin mitgeben wollte die würde es dann wohl dem Sachbearbeiter der für die baföggeschichten zuständig ist geben. Nicht nur das ich auf keinen fall will das ihre schwägerin derartige unterlagen von mir in die finger bekommt, sondern auch bin ich überhaupt dazu verpflichtet ihr das auszuhändigen?? ist eine blöde situation weil damit sicher wieder ärger hochkocht, aber ich hab jetzt jahrelang alles geschluckt und zu allem immer ja und amen gesagt. meine Tochter möchte eine Kosmetikerinnenschule besuchen und diese ist wohl über bafög gezahlt wird, aber soweit ich weiß ist hierzu doch ein ausbildungsgehalt zur berechnung notwendig oder?? bin dankbar über infos hierzu ...
Moin Schneemann,
[...] aber soweit ich weiß ist hierzu doch ein ausbildungsgehalt zur berechnung notwendig oder??
Scheint sich hier eher um eine kostenpflichtige Ausbildung zu handeln.
Problem war, dass [...] es ihrer schwägerin mitgeben wollte
Nun ja, dass Gehaltsunterlagen in fremde Hände geraten, ist in der Tat unschön ...
... dass KM das ankündigt, eher grenzwärtig.
Da Madame aber auch ohne BAFöG-Antrag einen regelmäßigen Anspruch auf eine Gehaltsauskunft hat, kannst Du so oder so nicht verhindern, dass sie bei ner Flasche Sekt mit ihrer Schwägerin über Deine Gehaltsnachweise lächelt ...
... nein, ich finde so etwas nicht in Ordnung. Aber kannst Du´s ändern ? Nicht ärgern, nur wundern.
Gruß
United
Moin zusammen,
ich habe bereits mehrere Jahre mit Bafög und den dazugehörigen Modalitäten zu tun. Vielleicht kann ich Dir dazu folgende Tipps und Info´s geben:
- wenn es sich um eine schulische Ausbildung handelt, kannst Du sehr wahrschenlich auf der Homepage dieser Schule sehen, was dort für Gebühren monatlich für die Ausbildung anfallen (z.B. Ausbildungsgebühr, Studiengebühr etc. ) . Oder Du erfragst das persönlich bei der Schule.
- Den Antrag für Bafög für deine Tochter musst Du ausfüllen und zum Bafög-Amt schicken, welches für deine Tochter zuständig ist ( Landkreis in dem sie wohnt ). Hier brauchst Du nur das Formblatt 3 ausfüllen. Momentaner Link dazu: http://www.bafoeg.bmbf.de/intern/upload/formblaetter/FB3_ab2011.pdf
- Anträge und Nachweise an andere aushändigen brauchst Du nicht. Nur an das Amt.
- Als Nachweis brauchst Du nur deinen Bescheid Lohnsteuererstattung bzw. Einkommensteuererstattung vom vorletzten Kalenderjahr als Kopie beilegen. Wenn deine Tochter also in 2013 noch Bafög beantragt, dann den Bescheid von 2011.
Für den Fall, das das Bafög-Amt dich auffordert, Unterhalt zu zahlen, kannst Du dieses verweigern. Das Amt geht dann zunächst in Vorrausleistung, wird jedoch prüfen, inwiefern sie es von Dir einklagen können.
In meinem eigenem Fall habe bisher nichts gezahlt, weil das Bafög-Amt solche wichtigen Dinge wie "bereinigtes Netto" mit vollkommener Interessenlosigkeit behandelt. Aber so einfach ist es nun mal eben nicht.
Gruss,Ralf
