OLG Hamm: Schulden ...
 
Benachrichtigungen
Alles löschen

OLG Hamm: Schulden Großeltern ihren Enkeln Kindesunterhalt?

 
 Uli
(@Uli)

03.01.2013

Großeltern können ihren Enkeln im Wege der Ersatzhaftung gemäß § 1607 Abs. 1 BGB Unterhalt schulden. Die Ersatzhaftung ist nicht bereits dann begründet, wenn der grundsätzlich zur Unterhaltszahlung verpflichtete Elternteil nicht leistungsfähig ist. Erforderlich ist auch, dass dem betreuenden Elternteil die Aufnahme einer Erwerbstätigkeit nicht zumutbar ist. Das hat der 6. Familiensenat des Oberlandesgerichts Hamm am 25.10.2012 entschieden und den erstinstanzlichen Beschluss des Amtsgerichts – Familiengerichts – Paderborn bestätigt.

>> Quelle und mehr <<

Zitat
Geschrieben : 08.01.2013 16:56