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Obergrenze für Kindesunterhalt

 
(@murielspapa)
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Hallo,

bekomme gerade wieder einen dieser schönen Briefe:

ich lebe seit  4 jeahren getrennt, der Scheidungsantrag wurde vor über 3 Jahren gestellt.
Ich zahle bisher  an Unterhalt 1200 € mtl für Exe und 340 € mtl für meine Tochter.

Jetzt macht sie "Mehrbedarf und Sonderberechnung" geltend und kommt auf ,na???

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x                                              1960 € monatlich

Das ist also mehr als sie in den letzten fast 4 Jahren für sich und meine Tochter zusammen erhalten hat.

Gleichzeitig hat ihre nette Anwältin mich in Verzug gesetzt.

Hat Sie da wohl eine Chance?
Was macht man mit so einem Brief?
Gar nicht  oder satyrisch antworten?

Scließlich hatten wir ja zuletzt einige sehr heiße Tage


Zitat
Themenstarter Geschrieben : 24.07.2007 19:04
 Xe
(@_xe_)
Registriert

Moin,

es fehlt vor allem die Begründung für den Mehrbedarf, dieser muß im Kind selber begründet sein (ansonsten wäre es ein Sonderbedarfm der überraschend und einmal auftritt).
Vor allem sollte mal dargelegt werden, wofür denn immerhin 420 € monatlich mehr gebraucht werden. Mehrbedarf ist nämlich bei EU in der Regel nicht gegeben und bei KU würde dieses die DT nach oben sprengen, sofern nicht ein Einkommen von > 4800 € bereinigtem Netto vorliegt.

Eine "Sonderberechnung" existiert vom  Begriff her nicht. Es gibt wie gesagt Mehrbedarf und Sonderbedarf. Eine Inverzugsetzung ist praktisch standardmäßig "dabei".

Gruß, Xe


AntwortZitat
Geschrieben : 24.07.2007 22:56
(@murielspapa)
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Hallo Xe,
nochmal zur Verdeutlichung:
es geht nicht um 420 €.
Sie fordert 1960€ allein für meine Tochter!
Ihren eigenen Unterhalt beziffert sie auf 3878 €.
Die Begriffe sind Zitate aus dem Schreiben der Anwältin.


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 24.07.2007 23:07
(@schmusepapa)
Registriert

Hallo murielspapa,

aus einem anderen Topic entnehme ich, dass du eine "prominente" Sonderzahlung erhalten hast. Dazu nur kurz:

1. Als eheprägendes Einkommen gilt das Einkommen, das bis zur Trennung erzielt wurde. Hierzu gibt es diverse Urteile. Weitere Einkommenserhöhungen zählen nur, wenn sie vorhersehbar waren und keinen "Karrieresprung" bedeuten.

2. Einmalige Ereignisse, die sich nicht wiederholen, sind nicht automatisch unterhaltsrelevant, zumindest nicht für den TU / EU.

Interessant wäre die Begründung der RAin für den "Sonderbedarf" schon; zumal dieser ja jetzt wohl monatlich anfällt 😉

Gruß

Martin


AntwortZitat
Geschrieben : 25.07.2007 02:29
(@weserfrosch)
Nicht wegzudenken Registriert

Warum ist eigentlich eure Scheidung noch nicht verhandelt/durch, wenn der Antrag schon mehr als drei Jahre läuft?????


Und immer immer wieder geht die Sonne auf.....

AntwortZitat
Geschrieben : 25.07.2007 10:38
(@murielspapa)
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Wegen solcher und ähnlicher abstruser Forderungen und weil Madame nicgt gerade die schnellste ist.


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 25.07.2007 10:57
(@weserfrosch)
Nicht wegzudenken Registriert

Naja....das kann ich irgendwie nicht so wirklich nachvollziehen..... da muss dann wohl mal richtig "Druck" gemacht werden. Es gibt doch keinen wirklichen Grund - auch für die Gerichte nicht - ein solches Verfahren so lange rauszuziehen! Oder hast du selbst auch kein so wirkliches Interesse daran, die Scheidung abzuwickeln?


Und immer immer wieder geht die Sonne auf.....

AntwortZitat
Geschrieben : 25.07.2007 10:58
(@nichtaufgeber)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo!
Also 4 Jahre getrennt - Scheidungsantrag kann ein Jahr nach Trennungsbeginn gestellt werden (wenn schwerwiegende Gründe vorliegen gehts schneller oder bei Kurzfristehe) - wer hat Antrag gestellt? Und wenns an einigen Punkten hapert, dann eben diese aus Scheidungsantrag rausnehmen. Mal nachfragen, was mit dem Antrag los ist - Stand der Bearbeitung beim zuständigen Amtsgericht.
Grüße *nichtaufgeber*


Mann/ Frau muss das Licht des Anderen nicht auslöschen, um selbst besser zu scheinen ... (Konfuzius)

AntwortZitat
Geschrieben : 25.07.2007 11:30
(@alimost)
Schon was gesagt Registriert

Hallo murielspapa,

Ich bin kein Experte (obwohl ich langsam viel mehr vom Familien und Unterhaltsrecht weiss, als das was ich nie wissen wollte!).

Trotzdem, soviel ich weiss, kann ein "Sonderbedarf" nicht monatlich einfallen !!! Nur in dem Fall, wo das eine gemeinsame Entscheidung ist: zB die Mama will dass das Kind jeden Sonntag reitet und du bist damit einverstanden, oder dass das Kind ins Internat geht, und wieder musst du damit einverstanden sein. Dann ist es doch monatlich und heisst nicht mehr Sonderbedarf...

Bist du sicher, dass auf dem Brieg nicht steht, dass dieser Sonderbedarf nur einmalig ist ? Dann sollte trotzdem beim Brief die Rechnung für diese einmaligen Kosten stehen...

Viel Glück mit murielsmama 🙂


AntwortZitat
Geschrieben : 25.07.2007 12:47
(@nichtaufgeber)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo-
stimmt so nicht ganz - aufwendige Operationen, kostspielige Krankheiten, da könnte ich mir schon einiges vorstellen ....
Grüße *nichtaufgeber*


Mann/ Frau muss das Licht des Anderen nicht auslöschen, um selbst besser zu scheinen ... (Konfuzius)

AntwortZitat
Geschrieben : 25.07.2007 13:22




 sky
(@sky)
Registriert

Hi,

nochmal zur Verdeutlichung: (...) Sie fordert 1960€ allein für meine Tochter!

auch nochmal zur Verdeutlichung: Ohne zu wissen, wofür Mehr- bzw. Sonderbedarf geltend gemacht wird, kann die Frage nicht beantwortet werden.

Grüsse
sky


Je mehr Käse, desto mehr Löcher. Je mehr Löcher, desto weniger Käse. Daraus folgt: Je mehr Käse, desto weniger Käse a050

AntwortZitat
Geschrieben : 25.07.2007 14:00
(@murielspapa)
Zeigt sich öfters Registriert

Hallo,
Befinde mich im Moment mit meiner Tochter im Urlaub uind kann daher nicht auf alles eingehen.
Der Bedarf soll monatlich anfallen und umfasst den monatlichen Regelbedarf.
Die Liste stelle ich bei Gelegenhet mal ein.
Hauptpunkt sind 800 Euro für zwei Pferde. Normale Lebenshaltung ist mit 700 Euro angesetzt.


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 25.07.2007 20:57
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin murielspapa,

Hauptpunkt sind 800 Euro für zwei Pferde. Normale Lebenshaltung ist mit 700 Euro angesetzt.

Auch wenn die Vermutung naheliegt, dass es hier um "Luxusprobleme" handeln könnte, um die Dich die meisten vs-User beneiden könnten: Ich bin sehr sicher, dass "zwei Pferde" selbst im mütterlastigen Deutschland keinen einklagbaren "Sonderbedarf" darstellen. Hier gilt schlicht: Solche Hobbys muss man sich leisten können - wenn nicht, dann eben nicht.

Just my 2 cents
Martin


When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 25.07.2007 21:49
 Xe
(@_xe_)
Registriert

Moin,

soweit das bei der eher schwachen Informationslage beantwortbar ist:

1) Die normale Lebenshaltung ist im KU der Düsseldorfer Tabelle enthalten, das heißt, Essen, Trinken, Kleidung, Mietanteil, etc. pp.
Einfach "lebenshaltung" draufmalen und den KU um das Mehrfache erhöhen hat auch in Deutschland zumindest bislang wenig Aussichten auf Erfolg.
2) Pferde sind keine lebensnotwenige "Ausstattung", d.h. sie gelten als Luxusgüter. Für diese ist der Unterhaltszahler nur auf freiwilliger Basis (d.h. Vertrag o.ä.) heranziehbar, da weder medizinischer, lebensumständlicher als auch durch die Eigenschaften des Kindes (damit sind beispielsweise Behinderungen oder andere Einschränkungen gemeint)  bedingt benötigt werden.

Nochmals ist Punkt 1+2 eigen, dass regelmäßige Zahlungen keinen Sonderbedarf darstellen.

TU/EU ist ein ganz eigenes Thema, allerdings dürfte die Begründung für diese Erhöhung selbst für uns, die wir ja nun einiges gesehen und gehört haben, recht spannend sein. 🙂

Gruß, Xe


AntwortZitat
Geschrieben : 26.07.2007 14:53