Nurmalsogefragt
 
Benachrichtigungen
Alles löschen

Nurmalsogefragt

 
(@Rasputin73)

Moin,

zahle seit Mai nachweislich den durch meine Anwältin ausgerechneten KU ( Tochter 4 Jahre ) und TU.  ( KU 281 Euro abzgl hälftiges Kindergeld )
Desweiteren zahle ich für meine Tochter den halben KIGA plus in eine LV die ich drei Monate nach ihrer Geburt abgeschlossen habe.
Frage: Kann EX "Sonderzahlungen" für Klamotten etc fordern? Wie ist die Anlage von KU und Kindergeld genau definiert?

TU wird gerade durch die Gegenseite aufgrund Nachweis Einkommen etc...genau definiert. Meine RA hat abzüglich Naturalunterhalt einen gesamten Unterhalt ( TU KU von 406 Euro ausgerechnet. Ich zahle eh schon mehr für das Kind aus freien Stücken. Zahle gesamt 500 pro Monat.

Mal gespannt was die gegenseite für ne Horrorsumme ausrechnen wird.

Ras


Zitat
Geschrieben : 05.10.2009 12:20
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin rasputin,

Deine Ex scheint eines der Herzchen zu sein, die den KU für eine Art Entschädigungsleistung halten - und dann muss das Kind ja auch noch essen und Klamotten kriegen... Aber im Ernst: Selbstverständlich ist der KU dafür da, dass man u. a. Klamotten davon kauft.

Achte aber darauf, dass Du KU und TU bei den Überweisungen trennst; wenn Du nur einen Betrag überweist und den als "Unterhalt" deklarierst, kann Madame irgendwann ankommen und sagen "das war der KU - aber ich hab nix für mich gekriegt". Am besten zwei separate Überweisungen/Daueraufträge einrichten.

Und ja: Fordern kann man viel. Ob man's auch bekommt, ist eine andere Frage.

Grüssles
Martin


When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 05.10.2009 13:04
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

kann Madame irgendwann ankommen und sagen "das war der KU - aber ich hab nix für mich gekriegt".

Schlimmer noch, sie könnte sagen, dass war EU und damit nicht nur den KU nachfordern, sondern fortdauernden EU begründen.

Gruss Beppo


Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 05.10.2009 13:57
(@Rasputin73)

nönönö das is klar getrennt.
und das freiwillige obendrauf findet sich beim KU.
Exchen kriegt nur das was mein RA ausgerechnet hat und jeden weiteren Cent der bislang aufgelaufen ist wird aufgerechnet und bei irgendeiner überzogenen Forderung der Gegenseite abgezogen.

LG

Ras

Jajaja KU wird hier gerne als Heile Heile Gänschen Zahlung fürs EGO gesehen.
Zumal ich so penibel bin und meinen KG Anteil erstmal aufn Sparbuch für die Kleene packe...hmmm vielleicht sollte ich von KM mal den NAchweis anfordern ob sie ihren Anteil auch für das Kind ausgibt???


AntwortZitat
Geschrieben : 05.10.2009 14:14
(@Joanna)

Zumal ich so penibel bin und meinen KG Anteil erstmal aufn Sparbuch für die Kleene packe...hmmm vielleicht sollte ich von KM mal den NAchweis anfordern ob sie ihren Anteil auch für das Kind ausgibt???

Wie stellst du dir denn so einen Nachweis vor?

LG
Joanna


AntwortZitat
Geschrieben : 05.10.2009 15:25
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Zumal es diese Nachweispflicht ausdrücklich nicht gibt!


Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 05.10.2009 15:33
(@Rasputin73)

Ach nee, Exchen behauptet da was anderes. Ihr schreibwütiger und klagegeiler RA könnte das anfordern zumindest was meine Person angeht.


AntwortZitat
Geschrieben : 06.10.2009 07:53
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Äähhm!!!???
Es gibt bestimmt viele Auskunfts- und Nachweisverpflichtungen.
Aber diese

...hmmm vielleicht sollte ich von KM mal den NAchweis anfordern ob sie ihren Anteil auch für das Kind ausgibt???

gibt es bestimmt nicht!
Und da werden auch weder Exchem noch ihr RA was anderes behaupten!


Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 06.10.2009 08:02
(@Rasputin73)

dachte ich mir schon.....wäre ja auch n Eigentor für die fordernde Seite...höhöhö


AntwortZitat
Geschrieben : 06.10.2009 08:38