Noch eine Frage - S...
 
Benachrichtigungen
Alles löschen

Noch eine Frage - Sonderbedarf

 
(@papa2010)
Schon was gesagt Registriert

Wie sieht es denn aus mit Sonderbedarf???????

Da die Ex ja mit der RA befreundet ist wird da auch so einiges kommen und ich kann es mir nicht erlauben jedes mal eine Gegenklage einzureichen.

Als erstes stehe hier eine Kommunion an wo ex meint die Kosten werden zwischen uns beiden geteilt?
Wovon soll ich das noch zahlen?

Bin ganz knapp über denn 900 Euro SB.

Bin echt momentan am zweifeln, immer kommt was neues.

LG

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 20.03.2010 17:57
DeepThought
(@deepthought)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Moin,

eine Auflistung zum Sonderbedarf findest du >hier<.

Richtig ist, dass Sonderbedarf im Verhältnis der Leistungsfähigkeit zwischen den Eltern aufgeteilt wird. Da du eh schon am SB klebst, würde ich mir da keine Sorgen machen.

Dir scheint echt der Stift zu gehen, nur weil die Ex mit dem RA befreundet ist. Das mag für sie hilfreich sein, um kostengünstig irgendwelche Schriftsätze in deine Richtung loszulassen. An gerichtlichen Entscheidungen kommt aber auch der beste Freund nicht vorbei.

DeepThought

Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!

AntwortZitat
Geschrieben : 20.03.2010 19:00
(@tom66)
Rege dabei Registriert

Hallo Papa2010,

Sonderbedarf muss als Unterhaltsleistung gequotelt nach dem Einkommen des Kindsvaters und der Kindsmutter bezahlt werden. Allerdings nur jeweils bis zum Selbstbehalt.

Da du keine konkreten Dinge, die als Sonderbedarf geltend gemacht werden, genannt hast, können wir dir jetzt keine Tipps geben, ob dies üblicherweise als Sonderbedarf anerkannt wird.

Falls es dazu kommen sollte, stelle deine konkreten Fragen hier bei vatersein.de und dir wird sicherlich geholfen.

LG Thomas

AntwortZitat
Geschrieben : 20.03.2010 19:06
(@papa2010)
Schon was gesagt Registriert

Doch die Komminuion soll  als Sonderbedarf geltend gemacht werden.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 20.03.2010 20:00
(@papa2010)
Schon was gesagt Registriert

ganz klar geht mir die muffe wenn sie mit RA befreundet ist, weil mich jeder Gang zu meinem RA und zum Gericht geld kostet und sie nicht da Hartz 4.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 20.03.2010 20:02
DeepThought
(@deepthought)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Wieso kostet dich deine Rechtswahrnehmung via RA Geld? Du trägst angesichts deines Einkommens und deiner Unterhaltsverpflichtungen den SB-Button am Revers und damit die staatliche Rechtsschutzversicherung namens Beratungshilfe und VKH (ehem. PKH).

Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!

AntwortZitat
Geschrieben : 20.03.2010 20:23
(@papa2010)
Schon was gesagt Registriert

siehst du da ist genau der punkt für den unterhaltsprozess wurde mir die pkh verweigert

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 20.03.2010 20:28