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neue ddt

 
(@markus1973)
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nochmal ne kurze frage:

muss ich eigentlich von mir aus eigentlich den neuen unterhaltsbetrag nach ddt 2010 bezahlen oder muss die km dafür sorgen? sie hat kein titel gegen mich wegen ku und mich wundert das sie sich noch nicht mit einem bitterbösen brief gemeldet hat wie es sonst immer war.

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 14.01.2010 16:00
(@malachit)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hallo Markus,

wenn es keinen Titel gibt (d.h. keine Jugendamtsurkunde, kein Gerichtsurteil o.ä.), sondern nur eine private Vereinbarung zwischen euch beiden, dann ist es relativ ungefährlich, wenn du dich erst mal dumm stellst: "Äh, Düsseldorfer Tabelle - ist die neulich mal überarbeitet worden, oder was?". Kann allerdings sein, dass deine Holde anschließend diese deine Vergesslichkeit zum Anlass nimmt, sich doch einen Titel zu beschaffen. Deine Entscheidung, wie du hier vorgehst.

Wie lautet denn eure (mündliche? schriftliche?) Vereinbarung? Wenn es dort heißt: "Markus zahlt fürs Kind einen Betrag von monatlich xxx Euro", dann würde ich persönlich abwarten, bis die KM sich meldet. Wenn es dort heißt: "Markus zahlt fürs Kind laut Düsseldorfer Tabelle Zeile Y", dann wäre es irgendwie nur fair, wenn du dich auch daran halten würdest, und zwar auch ohne ausdrückliche Aufforderung. Dabei aber bitte daran denken, dass nicht nur die Tabellenbeträge geändert wurden, sondern auch das Regelwerk laut Anmerkung 1, d.h. du wirst um eine Zeile niedriger eingestuft als bisher.

Womit du zwar trotzdem ca. 5% mehr zahlen musst als zuvor, aber immerhin nicht die ca. 13% mehr, die sich aus den reinen Tabellenbeträgen ergeben. Auch in dieser Hinsicht mag es taktisch sinnvoll sein, wenn du auf Ex zugehst - d.h. noch bevor irgendeine zweitklassige Exenflüsterin ihr den Floh von wegen "13% mehr" ins Ohr setzt.

Viele liebe Grüße,

Malachit.

Wenn ein Staat die Leistungsgerechtigkeit zugunsten der Verteilungsgerechtigkeit aufgibt, dann kommt man bald an den Punkt, wo es mangels Leistung nichts mehr zu verteilen gibt.

AntwortZitat
Geschrieben : 14.01.2010 16:23
(@markus1973)
Schon was gesagt Registriert

danke für deine antwort...
also, mal vorweg. meine ex hat von anderen dingen soviel ahnung wie ne kuh vom sonntag. außer halt in sachen KU. da ist ist sie immer auf den laufenden. vereinbart wurde nix . ich erhielt nur mal von nem anwalt (2j her) ne auforderung meine lohnbezüge preiszugeben und ich antwortete darauf das ich nicht mehr zahle als den untersten satz. er ließ sich darauf ein bzw kam nix mehr und ich zahlte bis jetzt 240€..

was meintest du denn mit den 5% statt 13%?

der witz ist das ,egal was ich bezahlen muss nix angerechnet wird. weil ja alles meine sachen sind...ich bin aber nunmal der hauptverdiener in meiner jetztigen ehe. meine frau hat nen halbtagsjob und verdint 400€. ich muss die wohnug bezahlen, 2 autos und und und...jedenfalls alles doppel und da JA sagt: tja, pech. alles ihre entscheung....

und meine ex lebt in saus und braus....

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 14.01.2010 16:45
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

und meine ex lebt in saus und braus....

aber nicht von 240 € KU

Im übrigens stellen die Gericht imemr mehr darauf ab, das für Kinder der Mindestunterhalt irgendwie gezahlt werden muß.

egal was ich bezahlen muss nix angerechnet wird. weil ja alles meine sachen sind...ich bin aber nunmal der hauptverdiener in meiner jetztigen ehe. meine frau hat nen halbtagsjob und verdint 400€. ich muss die wohnug bezahlen, 2 autos und und und...jedenfalls alles doppel und da JA sagt: tja, pech. alles ihre entscheung....

Nu ja. Deine aktuelle Ehefrau steht im Rang hinter den/dem Kind(ern). Erst wenn da der Mindestunterhalt geleistet wird, hat sie einen Anspruch auf Unterhalt. Ist auch richtig so. Denn im Normalfall können Erwachsene für sich selbst sorgen, Kidner können es regelmäßig noch nicht.
Abgezogen werden können bestimmte Kosten. Miete und Auto(s) gehören nicht dazu.

Tina

Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

AntwortZitat
Geschrieben : 14.01.2010 16:51
(@papamarie)
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Hi!
Den Teil mit den 5% und den 13% habe ich (leider) nicht verstanden, kann mir das bitte jemand erklären?

AntwortZitat
Geschrieben : 14.01.2010 16:53
(@staengler)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Die 13% sind die durchschnittliche Erhöhung in der neuen Düsseldorfer Tabelle.
Da aber jetz nur noch von 2 statt 3 berechtigten Personen ausgegangen wird, kommt es zu einer Einstufung um eine Stufe niedriger. Somit ergibt sich dann "nur" eine Erhöhung um 5%.

So meine Meinung dazu

Michael

sol lucet omnibus - die Sonne scheint für alle

AntwortZitat
Geschrieben : 14.01.2010 16:55
(@malachit)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hallo zusammen,

Die 13% sind die durchschnittliche Erhöhung in der neuen Düsseldorfer Tabelle.
Da aber jetz nur noch von 2 statt 3 berechtigten Personen ausgegangen wird, kommt es zu einer Einstufung um eine Stufe niedriger. Somit ergibt sich dann "nur" eine Erhöhung um 5%.

Genau so war's gemeint.

@Markus:

Ist in deinem Fall nicht zutreffend, da du eh "nur" den Mindestsatz zahlen kannst, und da nützt dir die theoretische Möglichkeit einer Herabstufung nicht (es gibt schließlich keine "Zeile 0" in der Düsseldorfer Tabelle). Aber das wusste ich ja nicht, als ich deine Frage gelesen habe. Daher: Entschuldige bitte die Verwirrung.

Viele liebe Grüße,

Malachit.

Wenn ein Staat die Leistungsgerechtigkeit zugunsten der Verteilungsgerechtigkeit aufgibt, dann kommt man bald an den Punkt, wo es mangels Leistung nichts mehr zu verteilen gibt.

AntwortZitat
Geschrieben : 14.01.2010 17:01
(@papamarie)
Zeigt sich öfters Registriert

Hm, also ich zahle für ein Kind, 4 Jahre, habe bisher 228.- € bezahlt und jetzt sind es 257.- €, die Werte habe ich der Tabelle der Zahlbeträge entnommen, war das nicht korrekt?

AntwortZitat
Geschrieben : 14.01.2010 17:03
(@malachit)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hallo Markus,

ich hatte dir Hälfte meiner Antwort vergessen 😉

ich erhielt nur mal von nem anwalt (2j her) ne auforderung meine lohnbezüge preiszugeben und ich antwortete darauf das ich nicht mehr zahle als den untersten satz. er ließ sich darauf ein bzw kam nix mehr und ich zahlte bis jetzt 240€..

Unter diesen Randbedingungen sage ich mal: Wenn deine Ex eine Regelung über Anwälte bevorzugt, dann würde ich allerdings die Füße stillhalten und nichts tun, bevor nicht eine entsprechende Aufforderung im Briefkasten ist ...

der witz ist das ,egal was ich bezahlen muss nix angerechnet wird. weil ja alles meine sachen sind...ich bin aber nunmal der hauptverdiener in meiner jetztigen ehe. meine frau hat nen halbtagsjob und verdint 400€. ich muss die wohnug bezahlen, 2 autos und und und...jedenfalls alles doppel und da JA sagt: tja, pech. alles ihre entscheung....

Dein Kind kann allerdings nichts dafür, dass du neu geheiratet hast, und es kann auch nichts dafür, wenn ihr zwei Autos braucht. Und dein Kind hat nun mal Vorrang vor deiner Frau und deinem Auto. Ich hoffe, in dieser Frage sind wir einer Meinung ...

Viele liebe Grüße,

Malachit.

Wenn ein Staat die Leistungsgerechtigkeit zugunsten der Verteilungsgerechtigkeit aufgibt, dann kommt man bald an den Punkt, wo es mangels Leistung nichts mehr zu verteilen gibt.

AntwortZitat
Geschrieben : 14.01.2010 17:08
(@malachit)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hallo Papamarie,

Hm, also ich zahle für ein Kind, 4 Jahre, habe bisher 228.- € bezahlt und jetzt sind es 257.- €, die Werte habe ich der Tabelle der Zahlbeträge entnommen, war das nicht korrekt?

Möglicherweise zahlst du jetzt zu viel. Ich versuch's mal zu erklären:

Die 228,- Euro entsprechen der DT 2009 Zeile 3. Wenn du für keine weiteren Kinder und auch nicht für die KM unterhaltspflichtig bist, dann ist es zu dieser Einstufung wahrscheinlich wie folgt gekommen: Du hast ein bereinigtes Netto von 1500 Euro oder weniger, was eigentlich Zeile 1 wäre; nach Anmerkung (1) geht die DT 2009 aber von drei Unterhaltsempfängern aus; da du zwei hungriger Mäuler weniger zu stopfen hast, wirst du um zwei Zeilen hochgestuft und landest in Zeile 3, und damit bei einem Zahlbetrag von 228,- Euro.

Wenn sich an deinen Randbedingungen nichts geändert hat, dann sieht die selbe Rechnung mit der DT 2010 jetzt so aus: Ein bereinigtes Netto von 1500 Euro oder weniger bedeutet zunächst Zeile 1; nach Anmerkung (1) geht die DT 2010 nur noch von zwei (!) Unterhaltsempfängern aus. Da du ein hungriges Maul weniger zu stopfen hast, wirst du um eine Zeile hochgestuft und landest in Zeile 2, und damit bei einem Zahlbetrag von 241,- Euro.

Kontrollrechung: Von bisher 228 Euro auf 257 Euro sind es 12,7 % mehr; von bisher 228 Euro auf 241 Euro sind es 5,7% mehr. Also in etwa die von mir genannten ca. 13% und ca. 5%.

ACHTUNG: Sofern der Unterhalt bei dir tituliert ist (der von Markus ist es ja zum Glück nicht), ist aber erst mal ausschlaggebend, was in deinem Titel drin steht, denn dieser Betrag kann per Gerichtsvollzieher bei dir eingetrieben werden, und zwar unabhängig davon, ob der Betrag noch korrekt ist oder nicht. Wenn du also eine Jugendamtsurkunde unterschrieben oder ein Gerichtsurteil kassiert hast, wo drin steht: Du musst laut Zeile 3 der DT zahlen (üblicherweise steht da, dass du 110% des Mindestsatzes zahlen musst), dann wirst du im Moment wohl oder übel diese 257 Euro zahlen müssen.

Also eine Abänderung des Titels ersuchen, bzw. ggf. einklagen (wobei es fraglich ist, ob sich das für 16 Euro pro Monat lohnt). Auf alle Fälle aber bei der nächsten Neufestsetzung des Unterhalts darauf achten, dass auch diese Änderung der DT berücksichtigt wird.

Viele liebe Grüße,

Malachit.

P.S. die Antwort ist doch länger geworden als ich dachte, und eigentlich ist dies Markus' Thread - wenn du noch Fragen hast, dann mach' bitte einen eigenen Thread dazu auf.

Wenn ein Staat die Leistungsgerechtigkeit zugunsten der Verteilungsgerechtigkeit aufgibt, dann kommt man bald an den Punkt, wo es mangels Leistung nichts mehr zu verteilen gibt.

AntwortZitat
Geschrieben : 14.01.2010 17:27




(@markus1973)
Schon was gesagt Registriert

ja , bist jetzt hatte ich glück das sie keinen titel hat. darauf ist sie noch nicht gekommen und ein bekannter meinte das man deswegen auch nichts nachträglich zurückfordern kann. stimmt das?

klar möchte ich für mein kind bezahlen aber ich möchte ja mit meiner neuen familie auch leben und ich muss zur arbeit kommen. und das sind nunmal am tag 110 km hin und zurück. aber das arbeit nicht belohnt wird hier in deutschland weiß ich ja auch...

aber andersrum sage ich das der staat froh sein kann das man arbeit und könnte das mal belohnen. da finde ich die ausrede das ICH NACH der scheidung ja freiwillig weggezogen bin ein bischen billig....

ich hoffe ihr versteht ein bischen meine meinung.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 14.01.2010 22:09
(@markus1973)
Schon was gesagt Registriert

@midnightwish:
du sagtest das man nicht von 240 in saus und braus leben kann. so meinte ich das nicht . aber sie hat ja auch nen neuen kerl und  der ist hauptverdiener . dem wird nix abgezogen. die wirtschaften doch auch jetzt zusammen. meine jetztige frau hat auch ne tochter mitgebracht und der KV zahlt nischt! d.h. ich muss für das kind auch indirekt sorgen. da kann ich ja auch nicht sagen :geht mich nichts an .

finde das nicht gerecht.....

dann brauchen die sich nicht wundern das man knallhart die hälfte des bonus auch abzieht. ich habe es getan und habe meinen beiden kindern die bei mir leben was gekauft....

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 14.01.2010 22:28
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

ich hoffe ihr versteht ein bischen meine meinung.

Deinen Standpunkt verstehen, tun wir zu 100%.

Nützen tut dir das aber 0%, weil Politik und Justiz das eben nicht so sehen.

Ich hoffe, du denkst bei den nächsten Wahlen daran, dass alle 5 Bundestagsparteien diesen unseren Standpunkt nicht teilen.

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 14.01.2010 22:30
(@markus1973)
Schon was gesagt Registriert

danke benno.
das kommt davon wenn man den bezug zur realität nicht mehr hat....wie die politiker...

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 14.01.2010 22:45
(@baeri22)
Rege dabei Registriert

Hallo Markus,

Zitat:
aber sie hat ja auch nen neuen kerl und  der ist hauptverdiener . dem wird nix abgezogen. die wirtschaften doch auch jetzt zusammen. meine jetztige frau hat auch ne tochter mitgebracht und der KV zahlt nischt!Zitat

Der neue "Kerl" deiner EX hat rein gar nichts mit dem UH für dein Kind zu tun. Wichtig für dich ist das du den KU in angemessener Höhe deines EK zahlst. Wenn der Ex die Gegebenheiten der neuen DDT nicht bekannt sind und sie mit dir Vereinbart hat was du zahlst ist das OK. Aber sowie sie zum Amt gehen würde kannst du jegliche Vereinbarung negieren. Dann wird der UH nach deinem EK berechnet.

😉

AntwortZitat
Geschrieben : 17.01.2010 12:17