Neuberechnung Unter...
 
Benachrichtigungen
Alles löschen

Neuberechnung Unterhalt

 
(@nicohenning)
Schon was gesagt Registriert

Hallo, heute habe ich Post bekommen.
Die KM hat eine Neuberechnung des Unterhalts beantragt, was ja ihr gutes Recht ist.
Ich habe immer und Pünktlich den geforderten Unterhalt gezahlt, nur hat sich bei mir seit der letzten Berechnung einiges geändert.
Mit dem Unterhaltsrecht kenne ich mich nicht wirklich aus und nun frage ich mich ob der Verdienst meiner Ehefrau mit in die Berechnung mit einbezogen wird weil Angaben zu ihren Einkünften verlangt werden.
Mir als Laien kommt es komisch vor da meine Frau ja nichts mit meinen Kindern zu tun hat und meiner Meinung nach ja ich ganz allein für den Unterhalt aufkommen sollte.

Gruß Nico


Zitat
Themenstarter Geschrieben : 12.12.2014 16:52
(@united)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin Nico,

grundsätzlich geht der Verdienst Deiner Ehefrau die Gegenseite nichts an.

Ist das ein Schreiben vom JA oder Anwalt ?

Das Einkommen Deiner Frau wird nur dann interessant, wenn es finanziell mit dem Mindest-KU eng wird und die Gegenseite die Möglichkeit
a) einer Absenkung des Selbstbehalts (das geht - theoretisch - nur wenn Deine Frau sich selbst unterhalten kann) oder
b) eines Anspruchs auf Familienunterhalt (wenn Du z.B. deutlich weniger als Deine Frau verdienst)
unterstellt.

Nein, Du brauchst das nicht mitzuteilen.

Gruß
United


AntwortZitat
Geschrieben : 12.12.2014 17:12
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

ergänzend:

Das Einkommen der Ehefrau wäre auch dann interessant, wenn diese ihren Bedarf nicht komplett selbst decken kann und somit einen Anspruch ggü. dem Unterhaltsschuldner hat.

Wirkt sich vor allem dann aus, wenn ein Kind nicht mehr priveligiert ist oder in einer höheren Stufe gezahlt wird, denn dann kann evtl. der Zahlbetrag der Kinder abgesenkt werden (solange Mindestunterhalt gezahlt wird), um den Bedarf der Ehefrau zu decken.

Tina


Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

AntwortZitat
Geschrieben : 12.12.2014 17:43
(@nicohenning)
Schon was gesagt Registriert

Hallo und danke für die aufschlussreichen Antworten.
Meine Frau und ich waren Anfang der Woche bei der Unterhaltstelle von der ich auch das Schreiben bekam.
Zu meiner Überraschung wollte die Bearbeiterin dort keine Auskunft über den Verdienst meiner Frau.
Obwohl ich Aufgrund meines geringen verdienstes nicht den vollen Unterhalt zahlen kann.
Die Bearbeiterin meinte zu uns das der Verdienst meiner Frau nur wichtig wäre wenn wir eigene Kinder hätten.
Nun wird für Dezember der Unterhalt berechnet und ab Januar dann nochmal neu da sich ja der Selbstbehalt ab 2015 um 80€ erhöht.

Viele Grüße und frohe Weihnachten


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 24.12.2014 16:45