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Neuberechnung KU durch Beistand JA - Welcher Betrachtungszeitraum ist richtig und wie mit Sonderzahlungen umgehen?

 
(@marco28)
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Hallo Zusammen,

ich habe Ende 2024 den Job gewechselt, vorher war es bei mir für meine beiden Kinder, die bei meiner Ex-Frau leben, immer eine Mangelfallberechnung und ich habe nach Leistungsfähigkeit an die Unterhaltsvorschusskasse gezahlt.

Im neuen Job verdiene ich gut, ich habe ein Grundgehalt und erhalte zusätzlich Umsatzprovisionen (mit einer gestaffelten Provision, mit Überschreitung eines Mindestumsatzes steigt die prozentuale Beteiligung) auf den im Kalenderjahr erzielten Umsatz. In 2025 habe ich ein bereinigtes Nettomonatseinkommen von ca. 2.700 Euro erzielt.

Ich habe dies sowohl der Unterhaltsvorschusskasse mitgeteilt als auch meiner Ex-Frau. Ich habe meiner Ex-Frau dann auch vorgeschlagen, dass ich den KU zukünftig direkt an Sie zahle. Meine Ex-Frau hat darauf nicht reagiert und ich habe weiterhin an die UVK gezahlt.

Meine Ex-Frau hat dann jetzt im Juni eine Beistandschaft beim Jugendamt eingerichtet. Und der Beistand hat eine Neuberechnung vorgenommen anhand der letzten 12 Monatsabrechnungen. 

In diesem Betrachtungszeitraum habe ich einige Sonderzahlungen erhalten, in Summe ca. 10.000 Euro zusätzliches Bruttoeinkommen. Diese Sonderzahlungen waren einmalige Leistungen des Arbeitgebers und für die Zukunft kann ich derartige Sonderzahlungen nicht mehr erwarten.

Danach kommt der Beistand bei der Neuberechnung auf ein bereinigtes Netto von ca. 3.700 Euro und eine Einstufung auf 120 % des Mindestunterhalts.

Es ist schwer einzuschätzen, wie hoch meine Gesamtprovision am Jahresende ausfällt. Wahrscheinlich werde ich am Jahresende wieder bei einem durchschnittlichem Nettomonatsgehalt von ca. 2.700 bis 2.800 Euro liegen.

Jetzt meine beiden Fragen.

Ist es richtig, die letzten 12 Monate für die Berechnung zu nehmen und nicht auf ein Kalenderjahr abzustellen? Aus meiner Sicht verzerrt die Betrachtung über 2 Kalenderjahre das Bild meiner Leistungsfähigkeit.

Und müssten Sonderzahlungen, die sich nicht wiederholen werden, nicht aus der Berechnung herausgenommen werden? 

Mit den besten Grüßen

 

 


Zitat
Themenstarter Geschrieben : 05.07.2026 11:43
(@stronglife)
Rege dabei Registriert

Geschrieben von: @marco28

Ist es richtig, die letzten 12 Monate für die Berechnung zu nehmen und nicht auf ein Kalenderjahr abzustellen?

Ja, das ist korrekt. Allerdings solltest du dir die Berechnung genauer anschauen, du hast eine Differenz zum Jugendamt von € 1.000, die können nicht aus deinen € 10.000 Brutto-Boni kommen. Hast du noch andere Einnahmen Positionen, Rückerstattung EK-Steuer, geldwerte Vorteile, Wohnvorteil, Dienstwagen, die das Jugendamt eingerechnet hat? Oder Abzugsposten, die das Jugendamt nicht kennt oder anerkannt hat?

Geschrieben von: @marco28

Und müssten Sonderzahlungen, die sich nicht wiederholen werden, nicht aus der Berechnung herausgenommen werden? 

Was sagen die Leitlinien deines OLG zum Thema Sonderzahlungen? Wofür war die Zahlung? Wenn das Einmalzahlungen waren, die garantiert nicht mehr gezahlt werden, wird dein Arbeitgeber dir das vielleicht bestätigen können. Vielleicht kannst du aushandeln, in diesem Fall die Sonderzahlung auf mehrere Jahre verteilen zu können. Du wirst kaum umhin kommen, auch deine Kinder an deinen Boni partizipieren zu lassen. Du siehst dich in Stufe 3, das Jugendamt in Stufe 5, schau doch zunächst mal, woher die Differenz kommt. Grob geschätzt €500 könnten von den Sonderzahlungen kommen -abhängig von deiner Steuerklasse-, der Rest muss anders erklärbar sein. 


Diese r Beitrag wurde geändert Vor 1 Woche 3 mal von Stronglife
AntwortZitat
Geschrieben : 05.07.2026 20:13
(@marco28)
Schon was gesagt Registriert

Hi,

vielen Dank für die Antwort. 

Die Berechnung des JA sieht wie folgt aus:

Nettoeinkommen Zeitraum Juni 2025 bis Mai 2026: 45.000 Euro geteilt durch 12 = 3.750 Euro minus 150 Euro Pauschalabzug gleich 3.600 Euro bereinigtes Nettoeinkommen

Seit Februar 2026 habe ich einen Dienstwagen, dieser scheint in der Berechnung bereits berücksichtigt zu sein, da mir das JA ab dem Zeitpunkt ein ca. 300 Euro höheres Netto anrechnet, als mir ausgezahlt wurde.

Meine Rechnung sah wie folgt aus:

Jahresnettoeinkommen (inkl. Sonderzahlungen) für 2025: 34.000 Euro geteilt durch 12 = 2.833 Euro minus 5% Pauschalabzug 141,65 Euro gleich 2.691 Euro bereinigtes Nettoeinkommen 

Die Differenz in der Berechnung kommt durch den unterschiedlichen Betrachtungszeitraum. Zur Erklärung, es gibt mehrere Umsatzstufen die ich erreichen muss, um einen jeweils höheren prozentualen Bonus zu erzielen. Zum Jahresanfang wird die Berechnung immer wieder auf Null gesetzt.

Die Provisionszahlung erfolgt immer im Folgemonat, so dass ich im Januar 2026 noch eine sehr hohe Provision erhalten habe.

In Summe werde ich in 2026 stand heute wahrscheinlich einen ähnlichen Jahresumsatz wie 2025 erzielen. 

Zu den Sonderzahlungen. Zum einen handelt es sich um eine zusätzliche Vergütung, die ich bekommen habe, um einen neuen Mitarbeiter über 9 Monate einzuarbeiten. Zum anderen um eine zusätzliche Erfolgsprämie für besonders gute Leistungen im ersten Anstellungsjahr. Natürlich sollen meine Kinder daran partizipieren. Mir geht es darum, dass diese zukünftig nicht mehr anfallen werden, da beides einmalige Angelegenheiten waren.

Leitlinien OLG Oldenburg sagen "Einmalige Zahlungen (z. B. Abfindungen) sind auf einen angemessenen Zeitraum zu verteilen"

Mein monatliches Grundgehalt liegt bei ca. 1.700 Euro netto. Wenn ich jetzt ca. 1.200 Euro monatlich an KU zahle, nicht wissend, ob ich am Jahresende tatsächlich ausreichend Provisionszahlungen erhalten habe, um den KU über das Jahr zu erarbeiten, macht mir das ziemliche Sorgen.

Beste Grüße

 


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 06.07.2026 19:05
(@stronglife)
Rege dabei Registriert

@marco28 Die Berechnung des Jugendamts bezüglich des Zeitraums ist korrekt. Ob bei dir pauschal das Netto bereinigt werden sollte oder du noch mehr Abzüge gelten machen kannst, wirst du wissen. Der geldwerte Dienstwagenvorteil ist auch in Ordnung, die Höhe mit €300 ist vermutlich auch nicht hoch gegriffen. Verhandlungsspielraum hast du eventuell beim Thema Einmalprovision, die solltest du versuchen, auf drei Jahre zu verteilen. Deine erhofften € 2.700 enthalten weder deinen Dienstwagen noch die Provision, da wirst du schwerlich hinkommen.

Geschrieben von: @marco28

Mein monatliches Grundgehalt liegt bei ca. 1.700 Euro netto. Wenn ich jetzt ca. 1.200 Euro monatlich an KU zahle, nicht wissend, ob ich am Jahresende tatsächlich ausreichend Provisionszahlungen erhalten habe, um den KU über das Jahr zu erarbeiten, macht mir das ziemliche Sorgen.

Du möchtest Sicherheit. Das ist verständlich. Allerdings gibt das dein Vergütungsmodell nicht her. Das wird das Jugendamt nicht interessieren. 


AntwortZitat
Geschrieben : 12.07.2026 19:13