Hallo Zusammen,
ich habe Ende 2024 den Job gewechselt, vorher war es bei mir für meine beiden Kinder, die bei meiner Ex-Frau leben, immer eine Mangelfallberechnung und ich habe nach Leistungsfähigkeit an die Unterhaltsvorschusskasse gezahlt.
Im neuen Job verdiene ich gut, ich habe ein Grundgehalt und erhalte zusätzlich Umsatzprovisionen (mit einer gestaffelten Provision, mit Überschreitung eines Mindestumsatzes steigt die prozentuale Beteiligung) auf den im Kalenderjahr erzielten Umsatz. In 2025 habe ich ein bereinigtes Nettomonatseinkommen von ca. 2.700 Euro erzielt.
Ich habe dies sowohl der Unterhaltsvorschusskasse mitgeteilt als auch meiner Ex-Frau. Ich habe meiner Ex-Frau dann auch vorgeschlagen, dass ich den KU zukünftig direkt an Sie zahle. Meine Ex-Frau hat darauf nicht reagiert und ich habe weiterhin an die UVK gezahlt.
Meine Ex-Frau hat dann jetzt im Juni eine Beistandschaft beim Jugendamt eingerichtet. Und der Beistand hat eine Neuberechnung vorgenommen anhand der letzten 12 Monatsabrechnungen.
In diesem Betrachtungszeitraum habe ich einige Sonderzahlungen erhalten, in Summe ca. 10.000 Euro zusätzliches Bruttoeinkommen. Diese Sonderzahlungen waren einmalige Leistungen des Arbeitgebers und für die Zukunft kann ich derartige Sonderzahlungen nicht mehr erwarten.
Danach kommt der Beistand bei der Neuberechnung auf ein bereinigtes Netto von ca. 3.700 Euro und eine Einstufung auf 120 % des Mindestunterhalts.
Es ist schwer einzuschätzen, wie hoch meine Gesamtprovision am Jahresende ausfällt. Wahrscheinlich werde ich am Jahresende wieder bei einem durchschnittlichem Nettomonatsgehalt von ca. 2.700 bis 2.800 Euro liegen.
Jetzt meine beiden Fragen.
Ist es richtig, die letzten 12 Monate für die Berechnung zu nehmen und nicht auf ein Kalenderjahr abzustellen? Aus meiner Sicht verzerrt die Betrachtung über 2 Kalenderjahre das Bild meiner Leistungsfähigkeit.
Und müssten Sonderzahlungen, die sich nicht wiederholen werden, nicht aus der Berechnung herausgenommen werden?
Mit den besten Grüßen
