Neuberechnung des K...
 
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Neuberechnung des KU ab 12J

 
(@profesor)
Rege dabei Registriert

Hallo zusammen.

Ich habe gerade meinen neuen KU-Betrag vom Jugendamt ausrechnen bzw. bestätigen lassen (man war die Dame patzig am Telefon).

Ich möchte aber gerne eine Bestätigung von den "Profis" unter euch bekommen.

Kind wird 12 Jahre, beiderseitiges Sorgerecht, Kindestitulierung 121% des Regelbetrages. Ausgerechnet wurden ab 12 Jahre = 363€ (Dies schon abzüglich des hälftigen Kindergeldes).

Ist das wirklich so'n Quantensprung ab 12J.? Das sind bei mir 80€ mehr wie vorher.  :puzz:

Ich selbst bin wieder verheiratet, hab ein weiteres Kind. Werden hier meine neuen Verhältnisse bei der Berechnung des KU mit einfließen?

Bei der Frage zur KU-Mitarbeiterin das damals der Prozentsatz vom Nettolohn abgeglichen wurde, hieß es nur "Sie haben eine Titulierung, der Prozentsatz gilt, nur wenn sie unverschuldet weniger verdienen können sie das vor Gericht neu berechnen lassen"!

Super, damals war ich auf 3 Schichten, deswegen höherer Nettolohn, jetzt eine Schicht, niedriegerer Nettolohn! Unfassbar das ganze.


Zitat
Themenstarter Geschrieben : 16.03.2011 18:23
(@oldie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hi

In diesem Beitrag hast Du erfahren (und vom JA bestätigt), dass Dein Prozentsatz bei 102,7% liegt. Danach beträgt der UH-Zahlbetrag für Dein dann 12-jähriges Kind bei 1,027 x 334€ = 343€. Edit: 1,027 x 426€ - 92€ = 346€.  Waren die 363€ ein Tippfehler?

Wenn es ein weiteres Kind bei Dir gibt, müsste sich die Eingruppierung in der DT ändern. Falls die KM hier ebenfalls bedürftig ist, sogar 2 Stufen nach unten. Allerdings müsste der Mindest-KU gewährleistet sein (also 100%), tiefer geht es nicht ohne Mangelfall zu sein. Wenn sich Deine Einkommenssituation eher verschlechtert als gebessert hat, sehe ich lediglich den Mindest-KU als Zahlbetrag. Der Titel muss hier angepasst werden. Weigert sich die Gegenseite, dann per Klage auf Abänderung.

Gruss oldie

Edit: Berechnung korrigiert


Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.

AntwortZitat
Geschrieben : 16.03.2011 19:02
(@profesor)
Rege dabei Registriert

Ach ja, Danke für den Hinweis, hatte im alten Beitrag ja bereits die Rechnung des Betrages nachgehakt.

363€ hatte mir die JU-Mitarbeiterin am Telefon berechnet! Unfassbar das man dort solch eine falsche Info bekommt!  😡

346€ stimmt ab 12J.

Danke für die Mithilfe!

Schnell die Gedanken vergessen wieviel Geld davon meinem Kind zugute kommt...


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 16.03.2011 21:23