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Nachfordern von Unterhalt

 
(@jupiter001)
Schon was gesagt Registriert

Hallo zusammen,

ja, ich schon wieder.

Hab meiner Freundin, die sich leider in ähnlicher Situation befindet wie ich, vom Forum erzählt. Jetzt sitzen wir hier gemeinsam beim Brunch, die Kinder toben im Garten umher, haben hier herrliches Wetter und schreiben Euch gleich mal die nächste Frage.

Wenn ein Unterhaltspflichtiger den Arbeitsplatz wechselt, muss er das ja bekanntgeben und wenn sich dann sein Einkommen ändert, muss er das auch melden.

Bei meiner Freundin war es aber so, dass Ihr Ex den Arbeitsplatz gewechselt hat, sie das aber erst 2 Jahre später erfahren hat ( weil Ihr Kleiner nen Unfall hatte und Sie in seiner (Ex-)Firma angerufen hat um Ihn zu informieren.
Jetzt auf Nachfragen hat der Exmann Ihr gesagt das er nun mehr verdiene und ab sofort 100€ mehr KU bezahlen werde.
Das tut er seit 2 Monaten auch.

Jetzt zur Frage. Wäre es nicht verpflichtet gewesen sofort nach Jobwechsel den Unterhalt anzugleichen. wenn meine Freundin nicht in der Fa. angerufen hätte, wäre das vermutlich ewig so weitergelaufen.

Kann der Unterhalt vom Jobwechsel ( Mehrverdienst ) an nachgefordert werden ?

es grüßt Euch

Jupiter mit Freundin


NEIN, ich werde nicht auf den Strich gehen um unsere Kinder ernähren zu können !!

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 17.05.2009 13:17
Lausebackesmama
(@lausebackesmama)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hallo Jupiter,

nein, er ist nicht in der Pflicht, Arbeitsplatzwechsel oder Mehrverdienst unaufgefordert bekannt zu geben. Wie kommt ihr darauf?? Er kann alle 2 Jahre aufgefordert werden, über seine Einkunftsverhältnisse Auskunft zu geben. Der Auskunftsanspruch ist in § 1605 BGB geregelt.

Rückwirkend kann Unterhalt nicht geltend gemacht werden. Erst wenn jemand durch Aufforderung in Verzug gesetzt wird, kann die Nachforderung geltend gemacht werden. Das heißt, wenn Du meinst, Ex verdient mehr, forderst Du ihn im Monat Mai 09 auf, xxx Euro zu zahlen. Darüber wird gestritten, ein halbes Jahr später gibt Dir das Gericht Recht, dann müsste er die Differenz ab Mai 09 nachzahlen.

LG LBM


‎"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."

AntwortZitat
Geschrieben : 17.05.2009 13:26
Lausebackesmama
(@lausebackesmama)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Mal eine Nachfrage: Wenn der KV ankäme und sagen würde "Ich habe eine neue Stelle und verdiene nun weniger", würdet ihr da auch so hinterher sein, den Titel zu ändern, zu KVs Gunsten??

LG LBM


‎"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."

AntwortZitat
Geschrieben : 17.05.2009 13:31
(@jupiter001)
Schon was gesagt Registriert

Hallo LBM,

O.K. wieder was gelernt. wie ist es dann mit der Änderung der DDT ab 01.01.2009, muss da der KV automatisch das Mehr an Unterhalt zahlen oder hat das auch nichts damit zu tun !?

Da sich die DDT ja ab 1.1.09. um einige € erhöht hat ?

Gruß Jupiter


NEIN, ich werde nicht auf den Strich gehen um unsere Kinder ernähren zu können !!

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 17.05.2009 14:48
Lausebackesmama
(@lausebackesmama)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Moin,

dazu gibt es einen Beitrag hier: http://www.vatersein.de/Forum-topic-14142.html

LG LBM


‎"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."

AntwortZitat
Geschrieben : 17.05.2009 15:01
DeepThought
(@deepthought)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hmmmm...ich glaube, >dieses< Topic beantwortet den Sachverhalt ein Stück besser  😉


Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!

AntwortZitat
Geschrieben : 17.05.2009 15:50