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vatersein.de - Forum 24. Mai 2012, 15:01:50 *
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Autor Thema: 01.01.2009: Auswirkung Kindergelderhöhung auf Kindesunterhalt  (Gelesen 12827 mal)
DeepThought
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« am: 06. Oktober 2008, 18:27:23 »

Es ist so gut wie beschlossen: Ab dem 01.01.2009 wird das Kindergeld für das erste und zweit um je 10 € erhöht und für das dritte und folgende um 16 €.

Welche Auswirkungen hat dies auf den Kindesunterhalt?

Betroffen sind ausschließlich Unterhaltsverpflichtete, in deren Titel die Anrechnung des Kindergeldes beim Kindesunterhalt explizit aufgeführt ist. Ob dies als Text ("abzgl. hälftiges Kindergeld" ö.ä.) oder Prozentwert ("xx vom Hundert des Kindergeldes vom derzeit xxx €" o-ä.) erfolgt ist, ist unerheblich.

Der Zahlbetrag ist damit um die Hälfte des Erhöhungsbetrages zu verringern (bzw. bei anteiliger hälftiger Berücksichtigung um den dann maßgeblichen Betrag).

Dies ist meine völlig freie Interpretation der Auswirkungen. Es ist auf die Gesetzesänderung zu warten, da hierin sicherlich auch Übergangsvorschriften enthalten sein werden.

DeepThought
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Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06 als "professionell anmutend".
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« Antwort #1 am: 06. Oktober 2008, 18:43:15 »

Dies ist meine völlig freie Interpretation der Auswirkungen. Es ist auf die Gesetzesänderung zu warten, da hierin sicherlich auch Übergangsvorschriften enthalten sein werden.

Das ist ja nur die eine Seite, auf der anderen Seite wird ja auch der Kinderfreibetrag erhöht, um 200€, und daran ist der Mindestunterhalt gekoppelt.

Nun gibt es ja schon eine Übergangsvorschrift, die dafür sorgt, dass gegenwärtig der Mindestunterhalt z.B. in der ersten Alterstufe etwa 15€ über dieser Formel liegt.

Leider haben sich die Jungs noch nicht geäussert, wie sich die 200€ auf die beiden Komponenten des Freibetrags aufteilen. Aber selbst, wenn sie komplett in den eigentlichen Kinderfreibetrag gehen, würde das den Mindestunterhalt nach der Formel um 200/12*0,87 =  14,50 anheben und damit noch nicht über den aktuellen Betrag, sodass sich die Tabellensätze eigentlich nicht ändern sollten, die Zahlbeträge aber tatsächlich um 5€ sinken.
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Beppo
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« Antwort #2 am: 06. Oktober 2008, 18:47:25 »

Das absinken der Zahlbeträge werden sie schon zu verhindern wissen.
Bei Unterhaltsreform vom Anfang des Jahres wurde die, sich eigentlich aus der neuen Formel ergebende Absenkung ja auch unterbunden.

Gruss Beppo
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brille007
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« Antwort #3 am: 06. Oktober 2008, 19:32:34 »

Nun ja,

das ist wie immer Kaffeesatz-Leserei; zumal zum jetzigen Zeitpunkt. Fakt ist: Es wird für UH-Zahler in den meisten Fällen pro Kind und Monat um 5 EUR hin oder her gehen - das wird die meisten Zahler nicht arm und die Empfänger nicht reich machen. Wer auf den Cent schaut und nicht vor gegnerischen Anwälten bibbert, zieht diese 5 EUR eben von seiner Zahlung ab - und geht davon aus, dass deswegen vermutlich kein Fass aufgemacht wird, weil es sich auch für die Gegenseite (und deren Anwälte) lohnt.

In jedem Fall sollte man sich nicht über Gebühr mit diesem "Entgegenkommen" in Form von etwas mehr Kindergeld beschäftigen; es bringt kaum etwas, aber lenkt von tatsächlich wichtigen Fragen ab.

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oldie
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Bonnie 2


« Antwort #4 am: 06. Oktober 2008, 20:07:41 »

Hi

Also der KFB wird ja lt. §1612a BGb bei der Berechnung des UH-Betrages doppelt gezählt. Somit komme ich auf folgende Zahlen:

                                                  0-5J           6-11J      12-17J

bisher nach §1612a             265             304           356
(mit KG 77 Euro))                  188             227           279

bisher nach DDT                   279             322           365
(mit KG)                                   202             245           288

jetzt nach §1612a                  294             338           396
(mit KG 82 Euro)                    212             256           314

jetzt nach DDT                        ...

Nun ratet mal, was hier als bald kommt. Meine Prognose: Die DDT hat ihre Schuldigkeit getan und kann gehen.

So leicht schafft man in Jahresfrist eine weitere UH-Erhöhung, und keiner sieht es so richtig.

Prost - oldie

Edit: Als KFB wird im EStG das sächliche Existenzminimum eines Kindes bezeichnet, s. >>§32 Abs.6 Satz 1 EStG<<. Trotzdem, abwarten, was da noch so alles kommt.
« Letzte Änderung: 06. Oktober 2008, 20:42:21 von oldie » Gespeichert

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« Antwort #5 am: 06. Oktober 2008, 20:10:12 »

Chapeau oldie gut gerechnet!

Ich wette auf dich!

« Letzte Änderung: 06. Oktober 2008, 20:21:22 von Beppo » Gespeichert

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« Antwort #6 am: 06. Oktober 2008, 20:12:59 »

Politisch erwünschter Nebeneffekt:

Der EU steigt gleich mit, denn das zu verteilende Einkommen des Zahlers erhöht sich ja jetzt nicht mehr nur um 77,-€, sondern 82,-€.

Es soll keiner sagen, dass die blöd sind!

Gruss Beppo
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DeepThought
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« Antwort #7 am: 06. Oktober 2008, 20:47:07 »

Ich ermittle etwas andere Zahlen als oldie:

bis 31.12.2007 - Regelbetragsverordnung
0-5
6-11
12-17
KU
202
245
288
KG
6
0
0
Zahlbetrag
196
245
288

01.01.2008 - 31.12.2008 - doppelter KFB (1.824 * 2 = 3.648)
0-5
6-11
12-17
KU
279
322
365
KG
77
77
77
Zahlbetrag
202
245
288

ab 01.01.2009 - doppelter KFB (2.024 * 2 = 4.048)
0-5
6-11
12-17
KU
287
337
388
KG
82
82
82
Zahlbetrag
205
255
306

Die DT wird eher nicht verschwinden, da diese die Einkommensstaffelung abbildet, welche im Gesetz nicht vorgesehen ist.

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« Antwort #8 am: 06. Oktober 2008, 20:58:41 »

Hi
Ich widerspreche ungern dem "Chef", aber Deine Zahlen für die bisherige Berechnung nach §1612a entsprechen exakt dem Mindest-KU in der DDT2008 - hmm. Und 3648/12 sind doch 304 = 100% - oder?

Zitat
Die DT wird eher nicht verschwinden, da diese die Einkommensstaffelung abbildet, welche im Gesetz nicht vorgesehen ist.
Da hast Du recht, daran hatte ich gar nicht gedacht.

Gruss oldie

PS: Habe jetzt ernsthaft überlegt, das Wort 'ungern' oder 'Chef' in Anführungszeichen zu setzen und das hoffentlich kleinere Übel gewählt.

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« Antwort #9 am: 06. Oktober 2008, 21:03:00 »

Deine Zahlen für die bisherige Berechnung nach §1612a entsprechen exakt dem Mindest-KU in der DDT2008
Jep. Hat sich auch nix getan beim Mindest-KU.

Und 3648/12 sind doch 304 = 100% - oder?
Hierbei übersiehst du, dass 100% nur in der Altersstufe 2 greifen. Bei 0 - 5 sind es 85 % und bei 12 - 17 dann 115 %.

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« Antwort #10 am: 06. Oktober 2008, 21:12:39 »

Hi

Nee, die Prozente sind 87, 100 und 117, jedenfalls nach >>dieser<< Quelle.

Gruss oldie
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« Antwort #11 am: 06. Oktober 2008, 21:19:21 »

Wie gut, dass wir drüber geredet haben 

bis 31.12.2007 - Regelbetragsverordnung
0-5
6-11
12-17
KU
202
245
288
KG
6
0
0
Zahlbetrag
196
245
288

01.01.2008 - 31.12.2008 - doppelter KFB (1.824 * 2 = 3.648)
0-5
6-11
12-17
KU
264
304
356
KG
77
77
77
Zahlbetrag
187
227
279

ab 01.01.2009 - doppelter KFB (2.024 * 2 = 4.048)
0-5
6-11
12-17
KU
293
337
395
KG
82
82
82
Zahlbetrag
211
255
313
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elwu
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« Antwort #12 am: 06. Oktober 2008, 21:42:16 »

Wie gut, dass wir drüber geredet haben 

Hallo,

auch ich halte diese Version für die Wahrscheinlichtste. Und die DDT wird es sicher weiterhin geben. *Die* Arbeitserleichterung für die Richter wird nicht aufgegeben. Sie erspart ihnen zudem, den Einzelfall genauer anzusehen und damit in die entsetzliche Gefahr zu geraten, womöglich nicht nur Recht sprechen zu dürfen sondern gerecht urteilen zu müssen.

/elwu,

bei mir gibt es genau gar keine Auswirkung der Kindergelderhöhung auf den Kindesunterhalt #
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« Antwort #13 am: 06. Oktober 2008, 21:46:40 »

Ruhig, Jungs. Die Rede ist von einem Anstieg des gesamten (=doppeltem vom halben) Freibetrags.

Siehe z.B, hier: http://www.heute.de/ZDFheute/inhalt/17/0,3672,7384849,00.html

In dieser Pressemeldung ist von einem Anstieg "von jährlich rund 5800 Euro auf 6000 Euro steigen" die Rede.

2*(1824+1080) = 5808€, das ist damit gemeint. Und damit bleibt der Effekt auf den KU unter der Wirksamkeitsschwelle.

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Bonnie 2


« Antwort #14 am: 06. Oktober 2008, 22:11:30 »

Hi

Jepp, pappasorglos, da hast Du recht. Bei Deinem ersten Post hatte ich nicht verstanden, dass die zuerst genannten 200 Euro auf ein Ehepaar zugeschnitten sind und bei der zweiten Erwähnung im Rechenbeispiel bereits der doppelte eines UH-Pflichtigen herangezogen wurde - mein Versehen.

LG oldie
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« Antwort #15 am: 15. Oktober 2008, 12:05:01 »

Nun ist es beschlossen:

BMFSFJ Internetredaktion

Pressemitteilung Nr. 334/2008
Veröffentlicht am 15.10.2008
Thema: Familie



Ursula von der Leyen: "Kindergelderhöhung zum 1. Januar ist gut angelegtes Geld"

Bundeskabinett beschließt Familienleistungsgesetz: Kindergeld wird erhöht und gestaffelt, haushaltsnahe Dienstleistung stärker gefördert


Die Bundesregierung entlastet Familien in Deutschland zukünftig um jährlich mehr als zwei Milliarden Euro. Mit dem Familienleistungsgesetz, das das Bundeskabinett heute beschlossen hat, werden Familien gezielt finanziell gefördert und steuerlich entlastet.

"Mit dem Familienleistungsgesetz hat die Bundesregierung ein ganzes Paket zur Unterstützung der Familien in Deutschland geschnürt. Alle Familien haben ab dem 1. Januar mehr in der Tasche", erklärt die Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, Ursula von der Leyen.

Die im Gesetz enthaltene gestaffelte Kindergelderhöhung bereits ab dem dritten Kind kommt insbesondere Mehrkindfamilien sowie Familien im unteren und mittleren Einkommensbereich zugute. Berufstätige Eltern profitieren von der verbesserten steuerlichen Absetzbarkeit haushaltsnaher und Familien unterstützender Dienstleistungen - so haben sie neben der Arbeit mehr Zeit für ihre Kinder.
Bedürftige Kinder und Jugendliche erhalten zudem ein Schulbedarfspaket von 100 Euro pro Jahr.

"Wir sorgen dafür, dass die Familien leichter über die Runden kommen", sagt Bundesministerin von der Leyen. "Das ist keine Unterstützung nach dem Gießkannenprinzip, sondern eine zielgerichtete und passgenaue Förderung, die die unterschiedlichen Lebenssituationen der Eltern und ihrer Kinder berücksichtigt.
Familien mit vier Kindern werden ab dem 1. Januar allein durch die Erhöhung und Staffelung des Kindergeldes 624 Euro mehr im Jahr in der Tasche haben. Das ist gut angelegtes Geld - Investitionen in Familien sind Investitionen in die Zukunft und Stabilität unseres Landes."

Das Familienleistungsgesetz beinhaltet:

1. Gestaffeltes Kindergeld: Familien mit mehreren Kindern stärker fördern

Das Kindergeld wird jeweils monatlich für erste und zweite Kinder um 10 Euro auf
164 Euro, für dritte Kinder um 16 Euro auf 170 Euro sowie für vierte und weitere Kinder um 16 Euro auf 195 Euro angehoben. Familien mit drei Kindern verfügen damit über 432 Euro mehr im Jahr; für Familien mit vier Kindern sind es 624 Euro.
Mit der Staffelung berücksichtigt die Bundesregierung, dass ein Viertel aller Kinder mit Anspruch auf Kindergeld (4,5 Millionen von insgesamt rund 18 Millionen Kindern und Jugendlichen), in einer Familie mit drei oder mehr Kindern lebt.
Die Mehrkosten von rund zwei Milliarden Euro im Jahr teilen sich Bund, Länder und Kommunen. Im Jahr 2007 wurde das Kindergeld für 18,4 Millionen Kinder ausgezahlt und umfasste ein Gesamtvolumen von 34,2 Milliarden Euro (Förder- und Steueranteil).

2. Familien unterstützende Leistungen: Praktische Hilfe für Familien im Alltag

Die Förderung von Familien unterstützenden Dienstleistungen wird deutlich vereinfacht. Zudem werden die Möglichkeiten, diese Leistungen steuerlich geltend zu machen, erweitert.
Die Förderung wird auf einheitlich 20 Prozent der Aufwendungen von bis zu 20.000 Euro (höchstens 4.000 Euro) pro Jahr, die von der Steuerschuld abgezogen werden können, ausgeweitet. Mit der Neuregelung werden Aufwendungen in Höhe von bis zu
1.665 Euro monatlich gefördert. Auch wer eine Dienstleistungsagentur beauftragt, kann Geld sparen: Durch das neue Gesetz werden die steuerlich berücksichtigungsfähigen Aufwendungen von derzeit 3.000 Euro auf bis zu 20.000 Euro erweitert.

3. Schulbedarfspaket: Jedes Schuljahr 100 Euro für gerechte Bildungschancen

Kinder und Jugendliche aus Familien, von Hartz IV (SGB II) oder Sozialhilfe (SGB
XII) leben, erhalten bis zum Abschluss der Jahrgangsstufe 10 jeweils zum Beginn des Schuljahres einen zusätzlichen Betrag von 100 Euro. Damit soll die notwendige Ausstattung mit Schul- und Unterrichtsmaterialien wie Ranzen, Stifte, Hefte, usw.
sichergestellt werden. Die Behörden vor Ort können sich nachweisen lassen, dass das Geld für Schulmaterial ausgegeben wurde.

Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
E-mail: info@bmfsfjservice.bund.de <mailto:info@bmfsfjservice.bund.de>
Internet: http://www.bmfsfj.de <http://www.bmfsfj.de>


Viele Grüße

Flo
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elwu
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« Antwort #16 am: 15. Oktober 2008, 13:12:20 »

Hallo,

das ist typisches Politsprech-Spindoctoring. Für mich z.B. bleibt unterm Strich deutlich weniger an Netto. Dank der Einführung des sozialistisch geisteskranken Gesundheitsfonds der vorgeblich ehemaligen Kommunistin Ulla Schmidt und der im real existierende Sozialismus sozialisierten Angela Merkel muss ich so viel mehr an Krankenkassenbeiträgen bezahlen, dass die das bisschen mehr durch Kindergeld und die minimale Erhöhung des Kinderfreibetrags weitaus übersteigen.

/elwu,

eh angepisst, mal eben werden Abermilliarden an Steuergeldern für den Finanzsektor bereitgestellt, was zweifellos nötig ist. Aber für ein paar Kröten für die Bürger, gar für die Familien, da wird jahrelang gezetert und abgefeilt.
« Letzte Änderung: 15. Oktober 2008, 13:28:48 von elwu » Gespeichert
Zauberlehrling
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« Antwort #17 am: 15. Oktober 2008, 16:47:15 »

Hallo!

§ hin § her, das ist mir doch einbischen zu viel.

In wie weit ändert sich den jetzt der Unterhalt mit der Erhöhung des Kindergeldes?

Ich zahle €307 abzüglich hälftiges Kindergeld €230. Darf ich jetzt ab 01.01.09 €225 überweisen oder nicht???

Gruß

Zauberlehrling


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Beppo
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« Antwort #18 am: 15. Oktober 2008, 16:50:48 »

Das kommt darauf an, was in deinem Titel steht:

Wenn da steht: Zahle Betrag X, dann zahle den.

Wenn da steht zahle Betrag X minus halbes KG, dann zahlst du 5,-€ weniger.

Wenn da steht, zahlen Sie entsprechend DT sowieso zahlst du auch 5,- € weniger.

Aber soweit ist es noch nicht.
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« Antwort #19 am: 15. Oktober 2008, 16:52:23 »

@Beppo:

Gibt keinen Titel!

Wir werden sehen!

Danke,

Gruß

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« Antwort #20 am: 15. Oktober 2008, 17:59:28 »

Na da bin ich ja mal gespannt was da raus kommt...

Ich zahle für meine Große (13) € 307,-- und für meine Lütte (10) € 262 = € 569 / Monat. In meinem Titel steht, dass jeweils das hälftige KG anzurechnen ist, wenn der Regelbetrag 135% übersteigt (Titel ist von 2004).
Wenn ich das hier richtig interpretiere dürfte ich dann ja ab Jan 09 je Kind € 5 weniger zahlen (€ 302 u € 257 = € 559), oder täusche ich mich da?

Leider bin ich ab Anfang Nov bis Ende Dez für 2 Monate "wech" und ohne I-Net, aber vielleicht tut sich ja vorher noch was von offizieller Stelle?

Vielen Dank & viele Grüße

nrwdad

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« Antwort #21 am: 15. Oktober 2008, 18:09:27 »

Lieber elwu

kannst Du das auch untermauern oder soll ich mir gleich das Flugie " Der Berliner Bote" in seiner Ausgabe 4 von 2008 reinziehen, um weitere Agrumentationshilfen zu bekommen? Google mal schön danach, auf Seite 4 - die Tabelle - ist sehr aufschlussreich und weitere Agrumentationshilfe.
Hi - Mensch - wo leben wir denn seit fast 20 Jahren? DAS sollte wohl derzeit Maßgabe sein.

Und bei den Erhöhungen bei den KK bin ich selber betroffen (bin TK). Interessanter dürfte dabei sein, dass die priv. KK ihre Beiträge parallel erhöhen (warum wohl)  und es dennoch bei der Pflicht der AOK bestehen bleibt, dass gestrauchelte Privatpatienten ( die Gründe dabei sind für mich am aufschlussreichsten) aufgefangen werden müssen.

Also hier die Sozialismuspeitsche herauszukramen, ohne ansatzweise mal hinter das kapitalistische System zu schauen, ist in meinen Augen ignorant.

Liebste Grüsse - oldie
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« Antwort #22 am: 15. Oktober 2008, 19:08:53 »

Huhu

Oh weia was muss ich den nun dann an meine 7 Jährige Tochter (245 Euro) zahlen ab Januar 09?
In der Gerichtsverhandlung von August 08 wurde nur der EU geregelt und kein Ton vom KU?

Lg
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« Antwort #23 am: 15. Oktober 2008, 19:44:37 »

Hallo,

@oldie, bin auch TK. Dachte auch, Oh Gott, von 13,8 auf 15,5, das ist happig. Aber ich wurde belehrt: Es sind 14,6 % einheitlich plus 0,9 % Ateil, den man jetzt auch zahlen muss. Es sind zwar immer noch 0,8 %, aber besser als 1,7 %.

Gruß Romy
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elwu
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« Antwort #24 am: 15. Oktober 2008, 20:34:23 »

kannst Du das auch untermauern oder soll ich mir gleich das Flugie " Der Berliner Bote" in seiner Ausgabe 4 von 2008 reinziehen, um weitere Agrumentationshilfen zu bekommen?

Hallo lieber Oldie,

selbstverständlich kann ich das untermauern, sogar ganz ohne Berliner Boten. Ich weiß nicht mal was das für ein Bote ist, und es ist mir auch egal. Der Sozialismusvorwurf bezieht sich selbstverständlich auf den Einheitsbeitrag, ich hoffe, ich muss das nicht näher ausführen. Ich dachte auch, das wäre für jeden offensichtlich. Das diese Annahme irrig war, darf gerne für dich ignorant sein.

/elwu
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