Hallo,
ich habe folgendes Problem:
Meine Ex lebt seit ca. 5-6Jahren mit einem neuen Lebensgefährten zusammen.
Meine Tochter ist inzwischen fast 9 Jahre alt ( Trennung von Ex vor 8 Jahren, Scheidung vor 7 jahren).
Bislang habe ich immer KU und nachehelichen Unterhalt an Ex bezahlt (freiwiliig sogar etwas mehr).
Vor längerer Zeit habe ich immer wieder auf die eheähnliche Gemeinschaft hingewiesen. Meine Ex blockte das ab, in dem sie auf die Arbeitslosigkeit und die Schulden des neuen LG hinwies. Mir wäre also nur eine Klage geblieben.
Als Lehrerin arbeitet sie etwas mehr als halbe Stelle.
Nun die neue Situation: Seit ca. anderthalb Jahr bin ich Schulleiter ( vorher Lehrer ) und verdiene seit November auch mehr.
Die Ex wollte bereits nach meiner Stellenübernahme als SL sofort mehr Geld, damals habe ich aber noch nicht mehr verdient.
Nun will sie das Ganze neu berechnen. Für den KU ist das klar, aber für den nachehelichen Unterhalt ?
Ich poche nun darauf, bei den alten Zahlungen zu bleiben, mehr für meine Tochter zu zahlen, für sie aber keinen Unterhalt mehr wegen der eheähnlichen Gemeinschaft, dafür bin ich aber bereit den Familienzuschlag den ich wegen Unterhaltszahlungen erhalte ungefiltert an sie weiterzugeben, so dass es rechnerisch etwa beim alten bleibt.
Zur eheähnlichen Gemeinschaft:
Er lebt seit 5 Jahren bei ihr und meiner Tochter, war lange arbeitslos, hatte dann Arbeit und ist nun wieder arbeitslos. Meine Tochter nennt ihn seit Anfang an "Papa", sie fahren gemeinsam in Urlaub, er unterschreibt bei Elternbriefen der Lehrerin, meldet sich am Telefon, unterschreibt mit Karten an meine Eltern, etc...
Die Argumente meiner Ex:Sie würden getrennte KAssen führen, er ist arbeitslos und er lebt seit anderthalb Jahren nicht mehr dort.
Letzteres stimmt nach Aussage meiner Tochter nicht. Zudem hat er seine Wohnung seit Neuestem auf dem gleichen Grundstück. Die Wohnung gehört dem Bruder meiner Ex bzw. laut meiner Tochter haben meine Ex und ihr Freund das kleine Haus im Hinterhof gekauft/ übernommen.
Klar, dass sie daran interessiert sind, dass er nun offiziell nicht mehr in der gemeinsamen Wohnung wohnt, da der HAushaltsfreibetrag 2004 gestrichen wurde, wenn noch ein Erwachsener im Haushalt wohnt. Außerdem: Hartz lässt grüßen.
Was ist eure Meinung hierzu ?
P.S.: Die Kosten für das Holen und Bringen meiner Tochter (75km einfach) habe ich bisher getragen. Gibt es da keine neue Rechtssprechung?
Nanu ?
Niemand einen Rat/ eine Meinung ?
Hallo Godin,
die FRau lebt seit 5-6 Jahren mit dem neuen Partner zusammen ? 😮
also ich würde sofort eine Abänderungsklage starten und den nachehelichen Unterhalt knicken.
Zahl mal nur das, was Du sollst. Hast Du nen Titel auf den Unterhalt? Wenn nein, würd ich sofort den Unterhalt einstellen.
Sie hat sich den neuen Partner ausgesucht und muß mit seiner Arbeitslosigkeit und seinen Schulden leben.
Kann doch nicht sein, daß Du das Leben des Paares finanzierst?
Also...ab zum Anwalt wenn die nachweislich so lange zusammenleben, hättest Du schon Jahre früher keinen Unterhalt mehr zahlen brauchen.
Gruß Melly
Rechtlichen Rat habe ich hier natürlich keinen, aber ich bin mal wieder über die Unverfrorenheit mancher Exfrauen erschüttert. Mein LG war anfangs auch arbeitslos, aber weder ich und schon gar nicht er wären auf die Idee gekommen, meinen Ex dafür "haftbar" zu machen. Was denken diese Frauen? (und vielleicht auch manche Zweitpartner?)
Gruß AJA