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"Wenn die KM die Möglichkeit hat min 800€ zu verdienen ist sie nicht mehr bedürftig.
Das ist ja cool mit 800 Euro ist sie nicht mehr bedürftig ,da wird jedes AG deiner Anwältin aber mal ein neue Rechnung aufstellen :thumbdown:
Ich glaube sie meint die 770 Euro die der BGH als min. Unterhalt für nicht eheliche Bez. hervor gebracht hat ......
und dies auch nur wenn sie vor der Geburt kein Verdienst hatte!!!!!min.......andere Baustelle
Auch wenn dies nicht gerade tolle Aussichten sind aber mit 800 Euro kommt sie nicht weit.
Ich glaube aber auch es müßte mehr als ein 400 Euro Job in diesem Alter der Kinder erwartet werden.
Geschrieben : 01.04.2011 11:41
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