Nachehelicher Unter...
 
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Nachehelicher Unterhalt

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(@lonedaddy)
Rege dabei Registriert

Hallo zusammen,

mein allerbester Freund ist an mich herangetreten und möchte für seine Mandantin nachehelichen Unterhalt. (Aslo die RAtte meiner ab morgen Exe).

Ich soll alle meine Einkünfte offenlegen. Bin ich dazu wirklich verpflichtetet? Muß meine Exe nicht die Forderung begründen? Meine Jungs werden im Mai 8 und im August 5. In der Schule und im Kiga gibt es verlängerte Betreuungszeiten. Wie sieht das aus mit den Unsummen für meinen Rechtsanwalt, weil sie mich wegen jedem Käse verklagt und nicht dabei rauskommt usw.

Gruß
Thomas

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 07.02.2011 14:22
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin LD,

liest Du >>>§ 1605 BGB<<<. Selbstverständlich ist das Auskunftsersuchen rechtens; ob sich daraus eine Unterhaltspflicht ergibt, kann man erst beurteilen, wenn Deine und ihre Zahlen vorliegen. Eine wesentliche Rolle spielt auch die Rollenverteilung zu Ehezeiten.

Ein blosser Verweis auf verlängerte Betreuungs- oder Öffnungszeiten in Schule und Kindergarten hebelt eine Unterhaltspflicht jedenfalls nicht aus; eine Auskunftspflicht schon gar nicht.

Grüssles
Martin

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 07.02.2011 15:58
(@lonedaddy)
Rege dabei Registriert

Servus,

mir gehts um die summarische Betrachtung. Weil eigentlich heißt es ja daß wenn das Jüngste alter als 3 ist, der Mutter zugemutet werden kann, arbeiten zu gehen. Zumindest halbtags.

Ich möchte damit sagen, daß die Kinder älter als 3 sind und zumindest Morgens versorgt sind. Die Großeltern wohnen wenige 100m weg und die Mutter ist auf Hartz4 und könnte durchaus als gelernte Krankenschwester stundenweiße arbeiten.

Wie sieht das in der Praxis aus?

Ach ja und ich habe in den letzten Monaten unsummen für Gericht und RA ausgeben müssen. Kann das Einkommensmindern angerechnet werden?

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 07.02.2011 16:09
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin LD,

eine "summarische Betrachtung" kann erst dann gemacht werden, wenn die Summen (und noch ein paar andere Dinge) bekannt sind. Deine persönliche Einschätzung über die Möglichkeiten, wie Deine Ex eigenes Einkommen erwirtschaften könnte oder dass ja die Grosseltern (vielleicht wollen die das gar nicht?) mit der Betreuung beauftragt werden könnten, um Dich finanziell zu entlasten, reichen jedenfalls nicht aus, um eine Unterhaltspflicht zu verneinen; Deine Auskunftspflicht hebeln sie schon gar nicht aus.

Wenn Ihr Euch nicht auf einen Unterhaltsbetrag einigen könnt, übernimmt das ein Familiengericht für Euch (mit weiteren Kosten). Insofern ist es nicht besonders klug, Deiner Ex eine Steilvorlage in Form einer Auskunftsverweigerung zu liefern: Dann gibt es eben eine Auskunftsklage gegen Dich, und spätestens um deren Beantwortung kommst Du nicht herum.

Grüssles
Martin

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 07.02.2011 16:20
82Marco
(@82marco)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Servus LoneDaddy!
Wie brille007 schon schrieb, das ändert alles nichts an Deiner Auskunftspflicht.
In der Praxis sieht es so aus, dass die ARGE versuchen könnte, Dich als Zahlesel mit ins Boot zu holen, um die Staatskasse zu "entlasten". Ob das "Rechtens" ist, ist ein anderer Diskussionspunk t... vielleicht solltest Du Dich trotzdem mit dem Begriff "eheprägendes Einkommen" vertraut machen
Auf jeden Fall muss KM im Zuge der "Forderung" erst mal ihre Bedürftigkeit nachweisen oder anders rum gesagt, was hindert sie daran, selbst für ihren Bedarf in Form von bezahlter Arbeit zu sorgen?

In der Schule und im Kiga gibt es verlängerte Betreuungszeiten.

Vorsicht hiermit, die sind meistens nicht kostenlos, könnte aber zur Trumpfkarte gereichen á la KM kann Vollzeit arbeiten, weil ich (KV) die Nachmittagsbetreuung sicher stelle.  😉
Könntest Du im Zweifelsfalle das?

Grüßung
Marco,
der Begehrlichkeiten seiner EX genau mit letztem Argument im Keim erstickt hat.

Mit einem Lächeln zeigst Du auch Zähne!
________________________________________
Ob ein Vorhaben gelingt, erfährst Du nicht durch Nachdenken sondern durch Handeln!

AntwortZitat
Geschrieben : 07.02.2011 16:31
(@lonedaddy)
Rege dabei Registriert

Vorsicht hiermit, die sind meistens nicht kostenlos, könnte aber zur Trumpfkarte gereichen á la KM kann Vollzeit arbeiten, weil ich (KV) die Nachmittagsbetreuung sicher stelle.  😉
Könntest Du im Zweifelsfalle das?

Ja das ist richtig, das Kostet aufpreis, den ich aber gerne Zahle. Denn wenn die liebe Exe arbeitet hat sie weniger Zeit mich jedem Käse zu pisacken. Hab also unter dem Strich doch mehr Geld  🙂

Und was ist mit den Gerichts und Anwaltskosten zur durchsetzung von selbstverständlichkeiten wie z.B. die Herausgabe von Schlüsseln oder meinen Fahrzeugpapieren? Kann das wenigstens als Einkommensmindernd angerechnet werden?

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 07.02.2011 16:55
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin LD,

Ja das ist richtig, das Kostet aufpreis, den ich aber gerne Zahle. Denn wenn die liebe Exe arbeitet hat sie weniger Zeit mich jedem Käse zu pisacken. Hab also unter dem Strich doch mehr Geld  🙂

Im Unterhaltsrecht geht es zunächst nicht um die Frage "was wäre, wenn?", sondern um "was ist?" Möglicherweise wird nach Vorlage ihrer und Deiner Einkommenszahlen entschieden, dass Du für die Dauer von X Monaten Y EUR pro Monat an sie bezahlen musst; möglicherweise auch, dass ihr eine Berufstätigkeit im Umfang von Z Stunden pro Woche zugemutet werden kann. Ein Unterhaltsverfahren im Scheidungsverbund läuft aber nicht nach der Devise "weil die Ex arbeiten könnte und weil währenddessen ja auch die Grosseltern die Kinder betreuen könnten, hat sie erst gar keinen Auskunftsanspruch gegen ihren Noch-Ehemann."

Und was ist mit den Gerichts und Anwaltskosten zur durchsetzung von selbstverständlichkeiten wie z.B. die Herausgabe von Schlüsseln oder meinen Fahrzeugpapieren? Kann das wenigstens als Einkommensmindernd angerechnet werden?

Du beschäftigst Dich eindeutig mit den falschen Dingen: Selbst wenn dafür 500 EUR Anwaltskosten anfallen (neue Schlüssel und Papiere wären billiger), werden solche Kosten höchstens auf's Jahreseinkommen umgelegt und vermindern Deine Unterhaltspflicht im Zweifelsfall um genau 0 EUR, wenn Du dadurch nicht in eine günstigere Einkommensstufe kommst.

Grüssles
Martin

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 07.02.2011 17:11
82Marco
(@82marco)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Servus!

Denn wenn die liebe Exe arbeitet hat sie weniger Zeit mich jedem Käse zu pisacken. Hab also unter dem Strich doch mehr Geld  🙂

Ich dachte dabei nicht nur ans Geld, sondern ob Du persönlich Dich in die Betreuung am Nachmittag (Kinder abholen, zu Nachmittgasaktivitäten wie verein, Training, Freund/Freundin bringen und dergl.) einbringen könntest.
DU kannst versuchen, die angegebenen Kosten als Sonderausgaben steuerlich geltend zu machen (das FA wird schon sagen, ob diese anerkannt werden oder nicht) ... ob es unterhaltstechnisch funzt, wird sich im Zweifelsfall zeigen.

Grüßung
Marco

Mit einem Lächeln zeigst Du auch Zähne!
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Ob ein Vorhaben gelingt, erfährst Du nicht durch Nachdenken sondern durch Handeln!

AntwortZitat
Geschrieben : 07.02.2011 17:15
(@lonedaddy)
Rege dabei Registriert

Guten Morgen,

nun ja, die Nachmittagsaktivitäten könnten ein Problem darstellen. Aber um was es mir geht: Ich möchte für die Gnädige Dame eine hohe Motivation erschaffen, wenigstens halbtags bzw. stundenweiße wieder einer bezahlten Arbeit nachzugehen. Ich Denke das wird ihr auch vom Kopf gut tun.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 08.02.2011 09:36
 elwu
(@elwu)

Hallo,

mit Verlaub, liest du eigentlich, was dir geantwortet wird?

/elwu

AntwortZitat
Geschrieben : 08.02.2011 12:21




(@lonedaddy)
Rege dabei Registriert

ebenfalls mit Verlaub: Hast verstanden um was es mir geht? Wenn nicht Frag nach, ich versuche es auf eine andere Art zu erklären.

Es geht mir einfach um die Gerechtigkeit und darum, daß meine Exe beschäftigt ist. Wenigstens Stundenweise. In der Zeit macht sie keinen anderen Sch...

Es kann nicht sein, daß es sich jmd zur Lebensperspektive gemacht von Hartz4 zu leben und seinen Ex-Lebensgefährten zu schikanieren. Ich sehe mich sozusagen etwas als Sozialarbeiter der die Dame gerne wieder in das normale Leben bringen möchte ...

Gruß

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 08.02.2011 13:18
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Es hat nur leider keinen Sinn bei uns nach Gerechtigkeit zu suchen.

Bei der Familienjustiz allerdings auch nicht.

Wir können nur Tipps geben, wie man mit der Justiz umgehen kann.

Gruss Beppo

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 08.02.2011 13:25
(@staengler)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Servus LD,

Dir geht es scheinbar mehr darum, eigenes Geld zu sparen und deshalb möchtest Du Deine Ex in die Arbeit schicken.

Ein Patentrezept dafür, wie Du es von diesem Forum erhoffst, gibt es aber nicht.

Könnt ihr euch untereinander nicht einigen, dann wird es ein Gericht für Euch erledigen.
Sie hat ja schon einen RA beauftragt. Somit kannst du Dir bereits jetzt denken, in welche Richtung es geht...

Aber das haben Dir ja Brille und Marco schon erklärt.

Gruß, Michael

sol lucet omnibus - die Sonne scheint für alle

AntwortZitat
Geschrieben : 08.02.2011 13:32
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin LD,

falls es immer noch nicht bei Dir angekommen ist: Es ist nicht Deine Aufgabe, Deine Ex zu erziehen oder für sie den "Sozialarbeiter" zu machen. Wenn Dir daran gelegen ist, dass Deine Ehefrau arbeitet und wirtschaftlich eigenständig ist, ist das wäre das ein Thema WÄHREND Eurer Ehe gewesen (vielleicht um den Preis gewisser beruflicher und finanzieller Einschränkungen bei Dir), aber doch nicht mehr jetzt! Nachdem Ihr offenbar das Einverdiener-Modell gewählt habt, bildet sich das eben auch nachehelich noch eine gewisse Zeit lang ab. Und ganz ehrlich: Wenn Du das Angebot bekämst, ohne eigenes Zutun jeden Monat ein paar Hunderter steuerfrei auf die Hand zu bekommen, würdest Du sie auch nehmen. Auch von Deiner Ex-Gattin.

Die künftige Lebensperspektive Deiner Ex ist nicht Hartz4, sondern erst einmal nachehelicher Unterhalt. Du hast derzeit nicht die Möglichkeit, Einkommensauskünfte zu verweigern oder Betreuungsmodelle unter Einbindung Dritter vorzuschlagen. Würden meine Kinder (oder deren Ex-Partner) irgendwann auf die Idee kommen, ihre eigenen Kinder bei mir abzuladen, nur damit irgendwer Unterhalt spart, würde ich denen jedenfalls was husten.

Grüssles
Martin

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AntwortZitat
Geschrieben : 08.02.2011 13:57
(@lonedaddy)
Rege dabei Registriert

Hallo zusammen,
gestern habe ich Post von RA(tte) meiner Exe bekommen: Sie will nachehelichen Unterhalt. Im Dezember habe ich meine Einkünfte offen gelegt und daraus ist eine Forderung von (mit KU) geworden von ca 1300€ monatlich an die Exe zu zahlen.

Als Begründung kommt, daß sie zwar ein 400€-Job habe aber als Krankenschwester leider nicht an die im Pflegebereich geforderten Arbeitszeiten sich halten kann. Das kann ich mir so gar nicht vorstellen. Es gibt doch auch Arbeit von 8 bis 12. Sie ist doch hoffentlich nicht an einen festen Arbeitsbeginn gebunden?

Meine Jungs sind fast 5 und fast 8. Ich denke Die Hürden für den nachehelichen Unterhalt sind recht hoch. OK, verlangen kann man viel. Was meint ihr?

Gruß
LD

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 31.03.2011 10:31
DeepThought
(@deepthought)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

*zusammengeführt*

Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!

AntwortZitat
Geschrieben : 31.03.2011 10:44
 elwu
(@elwu)

...daß sie zwar ein 400€-Job habe...
Was meint ihr?

Ich meine dass du bekommen hast was du wolltest - "Die Mutter [...] könnte durchaus [...] stundenweiße arbeiten" hast du kürzlich geschrieben, und dein Wunsch wurde dir erfüllt.

AntwortZitat
Geschrieben : 31.03.2011 11:21
(@lonedaddy)
Rege dabei Registriert

Zu Irritationen führt die Aussage von meiner Anwältin: "Wenn die KM die Möglichkeit hat min 800€ zu verdienen ist sie nicht mehr bedürftig. Dann hat sie keinen Anspruch mehr auf Unterhalt. Wenn Sie einfach nicht will wird der KM ein fiktives Einkommen unterstellt"

Und sie könnte arbeiten von 8 bis 12. Nur Sie will einfach nicht.

Gruß
LD

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 31.03.2011 11:33
(@united)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin,

Meine Jungs sind fast 5 und fast 8. Ich denke Die Hürden für den nachehelichen Unterhalt sind recht hoch. OK, verlangen kann man viel. Was meint ihr?

Ich denke, eine Anwältin, die sich zu solchen Pauschaläusserungen hinreissen lässt ...

Wenn die KM die Möglichkeit hat min 800 zu verdienen ist sie nicht mehr bedürftig.

... hat das deutsche Familienunrecht nicht verstanden.

Selbst wenn Exe mit unterstelltem fiktivem Einkommen (entscheiden kann das nur ein Richter, nicht Deine Anwältin) auf 800 EUR käme, fehlt noch was zum Existenzminimum einer Berufstätigen.
Aber selbst wenn dieses gedeckt wäre, ergäbe sich (in Abhängigkeit von Deinem Einkommen) vermutlich noch eine Bedürftigkeit,
da diese zunächst an den eheprägenden Verhältnissen bemessen wird (sprich: an Euer beider Einkommen)...

... und wenn Exe an einer Vollzeittätigkeit durch Betreuung der Kinder gehindert wird, dann wird kaum ein Richter das Vorliegen ehebedingter Nachteile negieren.

Gruß
United

AntwortZitat
Geschrieben : 31.03.2011 14:03
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Zumal das BVerfG gerade erst wieder darauf hingewiesen hat, dass sich der nacheheliche Unterhalt nach wie vor nach den ehelichen Umständen auszurichten hat, da die angebliche Unterhaltsreform von 2008 ausschließlich in Presseerklärungen Eingang gefunden hat und nicht in den Gesetzestext.
Zumindest nicht der Teil, der den Unterhalt begrenzen könnte.
Der Unterhalt erhöhende Teil wird natürlich mit aller Gewalt durchgesetzt.

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 31.03.2011 15:36




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