Hallo @all,
angenommen,Mann bleibt nach Abzug von KU und EU 890,- Euronen.Im Juli erfolgt eine Erhöhung des KU laut DT.Mann rutscht unter 890,-Euro Selbstbehalt.Was passiert mit dem EU?!Kann man den automatisch um den Betrag,den man nun mehr für die Kinder zahlt,kürzen?
Gruß balduin
Kleiner Insider-Witz:...jetzt wieder voller E-LAN mit W-LAN
Hallo balduin!
So einfach ist Deine Frage nicht zu beantworten:
Zuersteinmal wäre es wichtig zu wissen, ob der KU tituliert wurde. Das geschieht entweder vor Gericht oder vor dem Jugendamt.
Wenn es dann so ist, kann man(n) nicht von sich aus kürzen, sondern muß unter Umstände einen Abänderungsklage einreichen. Wenn Du das nämlich von Dir aus tust, kann der KU per Gericht eingefordert werden. KU ist so lange zu bedienen, bis der Titel geändert wurde.
Ich nehme an Deine Kinder rutschen wegen Alter eine Spalte nach rechts in der DD Tabelle?
Wenn dem so ist, wäre eventuell eine Neuberechnung ratsam.
Lebst Du in einer LG zusammen oder bist verheiratet? Dann gilt es noch andere Dinge zu beachten.
Auch ist zu beachten ob Dein SB Ost oder Westniveau hat.
Grüße
Laura75
Moin,
die Frage ist einfach zu beantworten:
Besteht ein Titel über EU kannst du den EU nicht absenken. Eine Abänderungsklage würde nur greifen, wenn sich dein Einkommen um +-10% verändert hat.
So kein Titel besteht, kannst du die EU-Zahlung natürlich anpassen.
Die Einlassungen von Laura75 möchte ich nicht im Detail korrigieren.
DeepThought
Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!