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nachehel. EU

 
(@stema)
Nicht wegzudenken Registriert

Moin Fories,

ich habe mal eine Frage, die ich sichjerlich durch RA beantwortet bekommen kann, aber ich muss sparen... 😉

Im Moment zahle ich für Exe mtl. € 478,00. Seit Verkündung/Rechtskraft der Scheidung arbeitet sie einen Tag pro Woche mehr. Zum Glück hat sie auch "offiziell" seit ca. Dez.2007 einen neuen Freund mit Kind. Junior sieht den Sohn als seinen "Bruder"an und freut sich, dass er einen großen "Bruder" hat.

Im Sommer plant exelchen mit Freund und Kindern einen Urlaub, völlig ok für mich!!! Neu-Frau und ich fahren im Anschluss mit Junior auch nochmal weg, also alles schön.

Frage: ist so etwas schon gerichtlich bzgl. Abänderungsklage verwertbar? Junior erzählt immer so begeistert davon, was freund und die kinder so alles miteinander machen  :thumbup: . Ich will hier nicht den eindruck erwecken, dass mich der neue partner irgendwie stört, im gegenteil 🙂

mein ziel ist es exelchen in die völlige eigenständigkeit zu bewegen, also auch finanziell.

fakten kind und exelchen:

Junior ist 7, geht im Ort zur Schule.
exelchen arbeitet jetzt drei tage die woche auch im ort, ca. 500 m entfernt von der schule.
ihre wohnsituation: oma, km und junior wohnen alle zusammen mit eigenen wohnbereichen. oma ist jederzeit zu hause da rentnerin und gesundheitlich wohlauf.

gruss
stema

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 16.06.2008 11:30
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hi Stema,

wann war denn das Scheidungsurteil?

Eine verfestigte LG wird ab 2-3 Jahren angenommen.

Wie siehts denn aus mit dem Urteil? Steht da vielleicht was davon drin, das sie dir sagen muß, wenn sie mehr verdient?

Tina

Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

AntwortZitat
Geschrieben : 16.06.2008 11:34
(@stema)
Nicht wegzudenken Registriert

Hi Tina,

Urteil und Rechtskraft seit 01.01.08 . Änderungen bei den Einkünften sind mitzuteilen. Titel besteht auf ihrer seite, da ich ja zahle.

2-3 jahre ok, überschaubar. aber vielleicht ziehen die beiden ja vorher zusammen. dann kann man doch davon sprechen, oder? ob die gerichte das dann auch so sehen...wer weiß es???  😡

Gruss
SteMa

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 16.06.2008 11:41
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Dann lass sie doch mal 6-9 Monate brav mehr arbeiten und frage dann nach, warum sie das nicht mitgeteilt hat... denn dazu wäre sie ja verpflichtet.

Ich denke das sich dann darauf duchaus was aufabuen läßt, wen man den LG gut verpackt. Abernachdem das Urteil ja noch nicht so lange her ist, wirst du noch ein wenig warten müssen.

Tina

Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

AntwortZitat
Geschrieben : 16.06.2008 11:53
(@oldie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hi SteMa

Änderungen bei den Einkünften sind mitzuteilen. Titel besteht auf ihrer seite, da ich ja zahle.

und

Seit Verkündung/Rechtskraft der Scheidung arbeitet sie einen Tag pro Woche mehr.

Wurde dieser zusätzliche Arbeitstag bei der Festlegung des EU berücksichtigt?

Gruss oldie

Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.

AntwortZitat
Geschrieben : 17.06.2008 02:42
(@stema)
Nicht wegzudenken Registriert

Hi oldie,

und guten Morgen,

nö, die Berechnung wurde Mitte Nov. 2007 vor Gericht gemacht. Ich hatte zwar schon den Verdacht, dass ab Rechtskraft die Arbeitszeit ausgeweitet werden würde aber der Amtsrichter "vertraute" ihren Angaben, dass sie die AZ nicht ausweiten könne...also auch da hat sie sich auf dünnes eis begeben.  Ausweitung erfolgte dann ab Feb.08 und dauert seitdem an. Wurde von KM auch ggü. JA und Schule mdl. bestätigt. Da es im damaligen Verhandlungstermin schon heraus kam, dass Gegen-RA'in die Gehaltsbescheinigungen meiner Ex wissentlich falsch als unverändert bezeichnet hat und erst nach ca. 5 Monaten eine dann tatsächlich doppelt so hohe Gehaltsabrechnung vorgelegt wurde, wurde dieser Passus mit aufgenommen. Der Amtsrichter drohte der Anwältin mit berufl. Konsequenzen wegen PKH- und Prozessbetrug... .

Ich denke, dass ich im Herbst die Abänderungsklage mal auf den Weg bringe oder macht es schon vorher Sinn?

Gruß
SteMa

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 17.06.2008 11:25
(@oldie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Morgen SteMa,

beim Lesen Deines Beitrags kam mir >>dieses Urteil<< (Abs.2) in Erinnerung. Wenn die Ausweitung der Arbeitszeit bis heute andauert - sind jetzt 5 Monate (besser wären 6 Mon.) - kann wohl von einem regelmässigen höheren EK ausgegangen werden.

Und das hört sich in dem Zusammenhang auch nicht schlecht an:

Der Amtsrichter drohte der Anwältin mit berufl. Konsequenzen wegen PKH- und Prozessbetrug... .

Falls Ex Dir keine Mitteilung gemacht hat ist es ein Verstoss gegen das Urteil. Weitere Konsequenzen siehe obiges Urteil.

Den zeitlichen Rahmen musst Du bestimmen, nach meiner Ansicht spricht nichts dagegen (bin aber dies bzgl.kein Wissender).

Gruss oldie

Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.

AntwortZitat
Geschrieben : 17.06.2008 11:50
 elwu
(@elwu)

Ausweitung erfolgte dann ab Feb.08 und dauert seitdem an. Wurde von KM auch ggü. JA und Schule mdl. bestätigt.

Hallo,

aus eigener Erfahrung weiß ich, dass derlei mündliche Aussagen ggü. JA und Schule bei gerichtlichen Angelegenheiten wertlos sein können. JA und Schule wollen nämlich von solchen Aussagen ihnen gegenüber oft nichts mehr wissen, und verweigern, die schriftlich zu bestätigen. Somit bleibt nichts als Hörensagen, und das ist bei Gericht zu wenig.

Du solltest also harte Fakten zum tatsächlichen Arbeitsumfang deiner Ex beibringen, ggf. per Detektiv beibringen lassen. Sobald du die hast, kannst du sofort die Klage einreichen, da brauchst du nicht mehr zuwarten. Dein Anwalt soll prüfen, ob er sinnvoller weise Verwirkung und hilfsweise Abänderung plus zeitliche Begrenzung beantragt.

/elwu

AntwortZitat
Geschrieben : 17.06.2008 12:04
(@stema)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo elwu,

Deketiv habe ich schon selbst gespielt. Zufälligerweise führt mich mein täglicher Arbeitsweg direkt an der Arbeitsstelle morgens und abends vorbei  😉 . Ab 07:45 bis 18:10 in den letzten vier Monaten steht jede Woche Montags bis Mittwochs ihr Wagen vor dem Laden. Die Kosten kann ich mir also schenken.

Werde mal RA beauftragen zu prüfen ob was geht.

Danke und Gruß
SteMa

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 17.06.2008 12:31
(@babbedeckel)
Registriert

Hi Stema,

also ich würde ich empfehlen, daß du eine Abänderung prüfen solltest  😉
Gut Verwirkung wegen eheähnlicher Gemeinschaft, oder so, wird wohl noch nicht greifen, da zu kurz.
Aber bis die Verhandlung ist dauert´s ja auch nochmal eine Zeit.
Bei der Betreuungssituation kannst du nichts drehen, da Großeltern nicht gelten. Siehe Leitlinien.
EX muß aber nachweisen, daß es keine andere Möglichkeit, für die Betreuung, gibt.

Einstiegspunkt, für die Abänderung, müßte ihr höherer Verdienst sein, den sie eigentlich auch angeben müßte.

Gruß
babbedeckel

Ein Ruin kann drei Ursachen haben: Frauen, Wetten oder die Befragung von Fachleuten (Georges Pompidou)

AntwortZitat
Geschrieben : 17.06.2008 12:56




DeepThought
(@deepthought)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Moin,

der BGH (>hier<) ist der Auffassung, dass (erhebliche) Einkommenssteigerungen des Berechtigten von diesem ungefragt mitzuteilen sind. Kommt er dieser Pflicht nicht nach, so kann dies neben der Kürzung seit Einkommenssteigerung auch eine Verwirkung zur Folge haben.

DeepThought

Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!

AntwortZitat
Geschrieben : 17.06.2008 22:05
 coco
(@coco)
Rege dabei Registriert

Hi DeepThougth,

was meinst du wohl,
sind 100 € im Monat mehr schon "erheblich"  :question:

coco

AntwortZitat
Geschrieben : 18.06.2008 12:00
(@oldie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hi coco,

sind 100 € im Monat mehr schon "erheblich"  :question:

"Erheblich" ist relativ also nicht bezifferbar. Im UH-Recht gelten i.d.R. Änderungen von mehr als 10% als erheblich bzw. UH-wirksam. Eventuell hilft es Dir die Relation der Arbeitszeiten zu betrachten und daraus 'ne Schlussfolgerung zu ziehen.
Ausserdem stehr doch im Urteil:

Änderungen bei den Einkünften sind mitzuteilen.

Damit sollte die 10%-Grenze gemeint sein.

Gruss oldie

Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.

AntwortZitat
Geschrieben : 18.06.2008 12:11
(@stema)
Nicht wegzudenken Registriert

Moin Folks,

€ 100,00 hin oder her, KM hätte es mitteilen lassen müssen. Ich habe es im Juni erfahren und auch die Dauer. Gemäß Urteil sind "zugrundegelegte Beträge (Gehalt) bzw. deren Änderungen unverzüglich mitzuteilen. Eine Abänderung kann verlangt werden".

So steht es drin. Ich muss aber aufgrund meines Vorarbeitgebers und seiner großen Güte  😉 noch etwas warten. Nicht das ich noch, ähemmm...
:phantom:

Danke mal wieder für die guten Tipps.

Gruß
SteMa

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 18.06.2008 18:52