Habe ich Unterhalts...
 
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Habe ich Unterhaltsansprüche ?

 
(@dutty_rock)
Schon was gesagt Registriert

hallo

also zu meiner Situation:

- Eltern geschieden, Vater neu verheiratet (Mutter brachte eine Tochter mit in die Ehe)
- Meine Mutter wird zum 1.3. ohne Arbeit sein, hatte aber bis dato auch nur etwa 1300 im Monat
- Ich studiere jetzt im 3. Semester und wohne alleine, bin 21 Jahre
- Meine Schwester ist 18, in der Schule und wohnt zu Hause

Jetzt meine Frage:

Meine Stiefmutter hat sich gewundert als ich Sie drauf ansprach, ob sie mir meinen Teil des Unterhaltes an mein Konto direkt überweisen könne.
Sie meinte, dass der Unterhaltsbeitrag nur für meine Schwester sei und dass ich gar nichts mehr bekomme.

Stimmt das ? Oder habe ich ebenfalls Ansprüche auf Unterhalt ?

Danke schonma
Dennis


Zitat
Themenstarter Geschrieben : 22.02.2006 23:19
(@arachnophobia)
Schon was gesagt Registriert

Hi,
normalerweise hast Du unterhaltsanspruch bis zum27. Lebensjahr. Auch gehört der Unterhalt auf Dein Konto. Nur, da Du schon über 18 bist musst Du beide Elternteile verklagen um an Unterhalt zu kommen. Dann wird das Einkommen von Vater und Mutter gegenübergestellt und der Unterhalt dementsprechend aufgeteilt. Genau so verhält es sich bei Deiner Schwester.
Gruss Evi


AntwortZitat
Geschrieben : 22.02.2006 23:28
(@romyh)
Registriert

Hallo,

als Studentin hast du natürlich noch Anspruch auf Unterhalt von Deinen Eltern. Dein Anspruch insg. ist 640€. Da ist das KiGe schon mit drin. Eventuelles Einkommen durch BaföG oder Nebenjob werden in Abzug vom Zahlbetrag gebracht. Beide Eltern sind unterhaltspflichtig. Normalerweise sollte man sagen Hälfte/Hälfte.

So hätte also jeder 320€ -77€ KiGe zu zahlen, dir das KiGe aber letztlich doch auszuzahlen, so dass ein Zahlbetrag von 320€ pro Elternteil entsteht.

Du schreibst Deine Mutter sei arbeitslos. Dann liegt ihr Selbstbehalt(SB) bei 770€ (sofern sie in den alten Ländern oder Berlin lebt). Der SB Deines Vaters liegt bei 890€. Da du dich in der, ich nehme an, Erstausbildung, befindest, bist du genauso priviligiert wie deine Schwester, heißt ihr steht gleich im Unterhaltsrang.

Deine Stiefmutter, mit Verlaub, solltest du nicht ansprechen, sie sollte sich generell da raus halten. Spreche mit deinem Vater darüber.

Gruß, Romy


AntwortZitat
Geschrieben : 22.02.2006 23:32
(@eskima)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin,

Da du dich in der, ich nehme an, Erstausbildung, befindest, bist du genauso priviligiert wie deine Schwester, heißt ihr steht gleich im Unterhaltsrang.

Das ist nicht ganz richtig, weil dutty_rock eine eigene Wohnung hat. Damit haben die Eltern einen höheren Selbstbehalt ihm gegenüber, er ist nicht mehr privilegiert.

@ dutty_rock:
Ansonsten ist es wie geschrieben: Du hat einen Unterhaltsanspruch gegen deine beiden Eltern und sie haften auch nur anteilig mit ihrem Einkommen. Deine Stiefmutter ist nicht unterhaltsverpflichtet.

Gruß

eskima


Urteile nie über einen Menschen, bevor du nicht sieben Meilen in seinen Schuhen gegangen bist - Indianische Lebensweisheit
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AntwortZitat
Geschrieben : 23.02.2006 00:24