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Muss ich Sie weiterhin zahlen ?

 
(@gagabaer2003)
Schon was gesagt Registriert

Hallo, ich habe da eine ganz wichtige Frage.

Ich zahle an meine Ex-Frau seid dem 01.11.2005 nachehelichen Unterhalt wegen Krankheit in höhe von 500 Euro monatlich.( zu meinem Freund hatte sie diese Woche gesagt das es Ihr super gut geht)!!! ( Unterhalt wegen Krankheit)!!

Ich wollte Ihr jetzt die Anlage U für die Steuererklärung 2005 zuschicken.(Per Einschreiben)!

Nach 14 Tagen kam der Brief zurück mit unbekannt verzogen.
Ich rief sofort bei meinem Anwalt an und er erkundigte sich auf dem Einwohnermeldeamt.

Die Frau wohnt doch tatsächlich bei ihrem Freund mit dem Sie seit April 2005 zusammen ist. In einem Gerichtstermin im Juni 2005 gab Sie an, das Sie mit ihm nur befreundet wäre und jeder für sich alles erledigen würde. Also sie würde keine Wäsche für Ihn waschen, nicht kochen und sonst auch nix für ihn tun.

Auf raten meines Anwalts bin ich heute zu dem Haus gefahren und es stehen tatsächlich beide auf der Klingel und Briefkasten.

Mir stellt sich nun die Frage, muss ich denn wirklich Sie und Ihren Freund mit monatl. 500 Euro finanzieren?

Entfällt jetzt der Unterhalt wenn Sie bei ihm wohnt ?

Ist es nicht Prozessbetrug, wenn Sie sagt, das Sie nicht zusammen wohnen, aber sich nun heraus stellt das sie es doch tut ?

Muss Sie mir einen Umzug ( auch den zu Ihrem Freund) nicht mitteilen? Ich spreche jetzt die Bedarfsgemeinschaft/ Eheähnliches verhältnis an !

Informationspflicht über Einkünfte
Unterhaltsbezieher sind verpflichtet, jede (wenn auch nur geringfügige) Änderung ihrer Einkünfte dem Unterhaltsleistenden unverzüglich und unaufgefordert mitzuteilen. Nach einem Urteil des Oberlandesgerichts Bamberg kann eine Verletzung dieser Informationspflicht dazu führen, dass der Anspruch auf Unterhalt ganz oder teilweise verloren geht (Az.: 7 UF 59/00).

Was würdet Ihr jetzt tun? Ich bin stink sauer und sehr wütend das ich Ihren Freund die ganze Zeit mit finanziere.

Ich hoffe auf gute Antworten von euch und verbleibe bis dahin

mit vielen grüßen
Stefan

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 15.03.2006 15:58
(@papi74)
Registriert

Hallo,

wie genau ist denn Deine Zahlungsverpflichtung tituliert?

Bei dem zusammenziehen mit Ihrem Freund, kann ich Dir nur wenig Hoffnung machen.
Erst wenn Sie 2-3 jahre zusammen sind, dann wird dieses als eheähnliche Gemeinschaft gewertet und du kommst aus der Zahlung raus.

Ich würde jetzt an Deiner Stelle ganz ruhig bleiben und alles dokumentieren...mehr nicht.

Mache Deine Ex auf gar keinen Fall darauf aufmerkssam, dass du Bescheid weisst.

Anfang 2007 knallst du Ihr dann eine Abänderungsklage an die Hacken...Dann würde ich auch zufällige in der Verhandlung die Falschaussagen bekanntgeben...

Sonst kann es passieren, dass Sie sich schnell wieder eine eigene Wohnung sucht...und du Sie dann ewig an der Backe hast. Das tut jetzt vielleicht noch finanziell weh...aber dafür bist du vielleicht Sie dann für immer los...denn Sie kann Dich immer wieder auf Unterhalt rankriegen wenn Sie sich von Ihrem neuen LG trennt.

Abwarten und Tee trinken sowie alles protokollieren sollte jetzt dein Devise sein.

Viel Glück

Mfg

Papi74

Der Morgen ist immer klüger als der Abend.

AntwortZitat
Geschrieben : 15.03.2006 16:12
(@elternteil_m)
Nicht wegzudenken Registriert

Moin,

willkommen!

Dein Anwalt kann doch auch fragen, seit wann sie dort gemeldet ist.

Nach 14 Tagen kam der Brief zurück mit unbekannt verzogen.

d.h.: entweder war sie dort nicht gemeldet, oder sie hat keinen Nachsendeantrag gestellt oder Nachsendeantrag ist bereits ausgelaufen. . . . dann wohnt sie schon über sechs Monate beim "Neuen".

Nachsendeanträge kann man bei der Post auf Antrag verlängern. 😉
Die Informationen hierzu liefert das Postamt oder/und ggf. auch der dortige Briefträger.

Ob evtl. zuviel erschlichener TU zurückgezahlt werden muss, entzieht sich leider (noch) meiner Kenntnis.

Ab dem Zeitpunkt von dem an Dir die eheänliche Gemeinsschaft bekannt ist, wird auch Dein Anwalt wissen, ob der TU wegen Krankheit weitergezahlt werden muss.

Es wird gekreuzt, wenn der Gegenwind zu stark ist, und das Spinnaker bei achterlichem Wind gesetzt. Es wird Containerschiffen ebenso wie einem Kanu Raum gegeben. Manchmal allein, manchmal mit Crew. Nur das Ziel darf nicht aus den Augen verloren gehen.

AntwortZitat
Geschrieben : 15.03.2006 16:17
DeepThought
(@deepthought)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Moin,

das Urteil im Tenor auch >hier<.

Das OLG hat hierbei eine Unterhaltsvereinbarung zu Grunde gelegt. Diese ist in deinem Fall wohl eher nicht vorhanden.

Ist es nicht Prozessbetrug, wenn Sie sagt, das Sie nicht zusammen wohnen, aber sich nun heraus stellt das sie es doch tut ?

Ja schon, strenggenommen. Aber in der Realität sieht das alles ganz anders aus.

Die Gretchenfrage ist doch, wie sie ihre Krankheit begründet und bewiesen hat. Hier würde ich viel eher den Hebel ansetzen.

DeepThought

Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!

AntwortZitat
Geschrieben : 15.03.2006 16:19