Hallo ihr Lieben,
da bin ich wieder! Ich habe wieder einige Fragen mitgebracht, setze diese aber nun einfach in einer Kategorie ein da ich nicht zig Beiträge setzen möchte.
Es geht um mich und meinen Lebensgefährten der bereits verheiratet war und 2 Kindern aus erster Ehe Unterhaltspflichtig ist. Die KM ist bereits wieder verheiratet, daher besteht hierfür keine Zahlung.
Nun überlege ich ja schon lange hin und her wie sich unsere gemeinsame Zukunft gestaltet. "Irgendwann" möchten wir auch heiraten und eine eigene Familie gründen aber wie ich bereits oft gehört und gelesen habe erschwert uns der Staat die ganze Planung ungeheim. Eine Ehe würde z. B. bedeuten das ich für mich selbst sorgenmuss, da ich nciht in Unterhaltsberechnungen eingehe und nicht beachtet werde?! 😮 Was aber wenn ich ein Kind bekomme und nicht arbeiten gehen kann?!
Stimmt es dass, wenn er arbeitslos werden würde ich für den Unterhalt seiner Kiddies aufkommen müsste und stimmt es auch dass, wenn ich mehr verdiene die Differenz in den Unterhalt miteingeht? Fragen über Fragen? Was ist wenn ich einmal ein Haus bauen/kaufen möchte? Hilft uns ein Ehevertrag mit Gütertrennung? Was muss ich alles beachten bei einer "wieder"heirat und was kommt im schlimmsten Falle auf uns zu? Wäre es sinnvoll zu warten bis die Kinder nicht mehr unterhaltsbedürftig sind. Und, was ist mit eigenen Kindern? Ich bin für alle Tipps ud Ratschläge dankbar!
Liebe Grüße, eure Hallgrim
Moin,
ich habe den Beitrag mal in "Unterhalt" verschoben - geht ja doch wesentlich eben darum.
da bin ich wieder!
Wer bist du denn sonst? Ist doch dein erster Beitrag?!
DeepThought
Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!
da bin ich wieder!
Wer bist du denn sonst? Ist doch dein erster Beitrag?!
DeepThought
Dankeschön! *lool*
da hast du recht.. da bin ich mal wieder... ich war schon öffters hier um mich über bestimmte Dinge einzulesen..daher die Aussage!
Hallo Hallgrim 🙂
Ich kann Dir leider auch nicht die rechtlichen Grundlagen dafür nennen, aber ich kann Dir aus meiner reichhaltigen Erfahrung in diesen Dingen berichten:
Ich habe leider den Fehler gemacht und einen Mann geheiratet, der geschieden war und zwei Kinder aus erster Ehe hat. Wir haben uns leider vorher nie Gedanken darüber gemacht und sind erst aufgewacht als unserer Anwalt gesagt hat, dass wir das besser nicht gemacht hätten.
Jedenfalls war es bei der Verhandlung für den Unterhalt der Kinder so, dass mein Geld in gewisser Weise mit einbezogen wurde. Natürlich muss ich keinen Unterhalt an die Kinder meines Mannes zahlen, aber ich bin schon dazu verpflichtet worden meinen Mann finanziell zu unterstützen, damit er mehr Unterhalt an seine Kinder zahlen kann.
Ganz schön ungerecht diese Sache, denn finanziell sieht es daher bei uns sehr schlecht aus. Eigene Kinder wären für uns finanziell zum Beispiel gar nicht mehr drin.
Ungerecht ist natürlich auch, dass das Einkommen des Lebensgefährten der KM vor Gericht überhaupt keine Rolle gespielt hat. Irgendwie kann ich nicht so recht einsehen, warum mein Gehalt aber trotzdem eine Rolle spielt.
Ich denke, dass Ihr Euch am besten mal von einem guten Anwalt beraten laßt bevor Ihr Euch zu einer Heirat entschließt.
Sorry, dass ich Dir nicht besser helfen kann.
Gruß,
Angie
Mal verliert man und mal gewinnen die anderen (Zitat: Otto Rehhagel)
........ ganz so wie im realen Leben 😉
Hallo Angie,
ja, mit dieser Konsequenz rechne ich eben auch, daher fiel mir die Gütertrennung ein und ich bin mir natürlcih überhaupt nciht sicher ob uns das helfen würde.
Andrerstrum denke ich, dass es sinnvoll wäre abzuwarten bis die Kinder volljährig sind. Was sind 11 Jahre Beziehung ohne Heirat? In unserem Falle finanziell ein keliner Schutz...
Wir wollen nicht direkt sofort heiraten, nur der Gedanke daran besteht schon.
Liebe Grüße, Hallgrim
In unserem Falle finanziell ein keliner Schutz
Nur bedingt, denn sobald ihr zusammenlebt, kann sein Selbstbehalt gekürzt wrden. Allerdings greift das nur, wenn er ein Mangelfall ist, also nicht mindestens die unterste Stufe der DDT zahlen kann. Beim KU wird aber berücksichtigt, das er durch Heirat eine günstigere Steuerklasse hat und dadurch mehr Unterhalt zahlen könnte...
Solange er kein Mangelfall ist kann ich mir auch nicht vorstellen ,das du ihm zu Unterhalt verpflichtet bist, damit er mehr Unterhalt zahlen kann.
Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen
Hallo Hallgrim,
wenn ich noch mal in der Situation wäre, dann würde ich mit der Heirat auch warten, bis die Kinder volljährig sind.
Aber für uns war das damals keine Frage. Es war Liebe auf den ersten Blick und dann haben wir halt ohne nachzudenken geheiratet. Ohne Trauschein wären wir auch nicht weniger glücklich, aber dann wäre wenigstens die Sache mit dem Unterhalt ein wenig gerechter.
Ich bin mir nicht sicher, ob Euch Gütertrennung helfen würde.
Wie gesagt: ich würde mal einen Beratungstermin mit einem Anwalt machen. Kostet manchmal gar nicht so viel und bringt eine Menge.
Gruß,
Angie
Mal verliert man und mal gewinnen die anderen (Zitat: Otto Rehhagel)
........ ganz so wie im realen Leben 😉
Da er nicht nach der DDT zahlt sondern einen Titel über 120 Euro pro Kind beazhlt. Momentan sogar weniger, da Arbeitslos und Suchend. 🙁 ich gehe also davon aus dass es sich um eine Mangelfall handelt. Mh, wenn das nicht immer alles so kompliziert wäre...
Somit werden wir tatsächlcih zum gegebenen Zeitpunkt einen Anwalt aufsuchen müssen.
Gibt es ähnliche Probleme die in unsererm Zusammenleben auf uns zukommen können?ich verdiene Netto 903 Euro zusätzlich 300 Euro die ich nebenher über die Sozialverischerungskarte erarbeite. Aber laut Anwalt müsste ich diese nirgends angeben. ist das richtig?
Sein Selbstbehalt kann auch gekürzt werden, wenn ihr unverheiratet zusammenlebt.
Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen
Wow! Auch wenn ich nur 900 Euro verdiene!? 😮