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Herausgelöster Beitrag von Kenzi: EU und Steuererstattung

 
(@kenzi)
Schon was gesagt Registriert

Hallo,
bin neu hier und hoffe hier wird noch "gearbeitet" 😉
In meinem Fall rechnet mein Anwalt mir knapp € 300,00 als
Fahrtkosten bei der Berechnung des TU an.

Die Gegenseite meint, ich könnte auch mit
dem Bus zur Arbeit fahren. Wäre ich aber pro Tag ca. 2 Stunden
länger unterwegs zur Arbeit und wieder zurück. Klar, könnte ja
weiterhin mit dem Auto zur Arbeit fahren aber bei der Steuerrückerstattung
am Ende des Jahres ist ja der größte Teil halt Werbungskosten und
dann kriegt meine Ex noch nen Anteil von ? !

Ist das zumutbar? Sprich, können Sie die Fahrtkosten herunterschrauben
um den TU aufzustocken ? Mußte auch schon die Fahrtkosten als Freibetrag
auf meiner Steuerkarte eintragen lassen.

Hoffe Ihr könnt helfen
Gruß
Kenzi


Zitat
Themenstarter Geschrieben : 10.03.2006 13:02
DeepThought
(@deepthought)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Bezug >hier<
Bitte Board-Regeln beachten (Nr. 5).


Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!

AntwortZitat
Geschrieben : 10.03.2006 13:05
(@papi74)
Registriert

Hallo,

ich gehe mal davon aus das du KU in voller Höhe zahlst.

Des Weiteren gehe ich davon aus, dass du auch zu Ehezeiten mit dem PKW zur Arbeit gefahren bist.

Jetzt würde ich sagen, dass die Fahrt mit dem Auto eheprägend war und würde die Gegenseite labern lassen.

Ausserdem, nicht alles was die Gegenseite fordert ist von belang. Wenn ich Dich richtig verstanden habe, hast du Dir einen Steuerfreibetrag eintragen lassen. Damit hast du bereits momentan ein höheres Netto Einkommen und das würde dann ja wieder wegfallen.

Ebenso würde ich dahin gehend plädieren, dass ein PKW heutzutage eine Arbeitsvorraussetzung ist...basta.

Falls die Gegenseite mit dem Argument kommt, du kannst ja auch zum Arbeitsort ziehen, so würde ich ebenfalls angeben, dass du dieses zur Ehezeit auch nicht hattest.

Soweit ich weiss, allerdings bin ich mir da nicht sicher, besteht bei TU keine Kostendrücknachunten Pflicht.

Dann kannst du ja noch..wenn du Kinder hast dahin gehend pledieren, dass zu den Umgangs WE du ein Fahrzeug benötigst...sonst müsstest du die Kosten wiederum geltend machen.

Und wenn man den Spass zusammen rechnet so kommt es auf das gleiche hinaus wie die derzeitigen Fahrtkosten.

Viel Glück

Papi74


Der Morgen ist immer klüger als der Abend.

AntwortZitat
Geschrieben : 10.03.2006 14:02
(@kenzi)
Schon was gesagt Registriert

Hallo und Danke für die schnelle Antwort.

Ja, ich habe zwei Kinder und zahle für jedes 257 Euro. Meine Noch Frau
bekommt zur Zeit kein Unterhalt weil mein Anwalt mir von abgeraten hat.
Das wird ja momentan verhandelt und kriegt sie ja dann rückwirkend.
Klar, zur Ehezeit bin ich immer mit dem PKW gefahren und versteh jetzt nicht
das ich mit dem Bus fahren soll.

Das mit den Kosten an den Umgangs WE ist schonmal ein guter Ansatzpunkt.
Würde es wohl was bringen dagegen anzugehen wenn die damit durchkommen??

Wollen mir auch noch für die Zukunft Überstundengeld zum Netto hinzurechnen
weil ich im letzten Jahr was ausgezahlt bekommen hab. Einmal in 13 Jahren und
dann gehen sie natürlich von aus das es jetzt immer so sein wird. Das ganze nervt
mich echt total.

Aber danke erstmal papi74

Kenzi


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 10.03.2006 14:19