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Muss ich ab 18 weiterzahlen ?

 
(@martent)
Schon was gesagt Registriert

Hallo Ihe

ich bin durch Zufall auf EuerForum gestoßen und hoffe auf Eure Unterstützung. Ich möchte nicht im Detail auf die vergangenen 17 Jahre eingehen, doch mein 17-jähriger Sohn, der in einem Monat volljährig wird, und ich haben ein gemeinsames Sorgerecht. Bisher habe ich, bedingt durch ein zweites Kind und mein Einkommen als Müllwerker, nur den Mindestunterhalt gezahlt. Die vergangenen 17 Jahre waren durch die Betreuung des Kindes sehr schwierig, geprägt von Konflikten mit der Kindesmutter, die als examinierte Altenpflegerin deutlich mehr verdient als ich. Sie hat versucht, mich zu schaden, seit unserer Trennung vor 15 Jahren. Nach drei Jahren Ruhe meldet sich die Betreuungsstelle nun einen Monat vor dem 18. Geburtstag meines Sohnes und verlangt Einsicht in mein Einkommen. Sie fordern eine Einkommensteuererklärung von mir an, obwohl ich diese üblicherweise nicht erstelle. Meine Frage lautet daher: Was geschieht, wenn mein Sohn volljährig ist? Ich habe leider keine weiteren Informationen, außer dass er verhaltensauffällig ist und nichts tun möchte. Was kann ich tun, beziehungsweise was würdet Ihr  mir raten? Jemand sagte mir, dass die Mutter ihren Job kündigen will, damit ich zahle. Muss ich die Zahlungen einfach fortsetzen, oder kann ich sie einstellen? Der Titel läuft bis zum 18. Lebensjahr und ist vom Jugendamt unterschrieben. Danke.

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 08.05.2025 23:17
Schlagwörter für Thema
82Marco
(@82marco)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Servus Marten und willkommen im Forum!

Zunächst ist schon mal gut, dass der bestehende Titel befristet ist.

Du kannst der Betreuungsstelle (Jugendamt?) zurückschreiben, dass Euer Sohn erst mal mit entsprechenden Zeugnissen, Ausbildungsverträgen, Bescheinigungen, etc. belegen möge, dass sein Unterhaltsanspruch gerechtfertigt ist. Wenn die Unterlagen Dir vorliegen bist Du gerne bereit, die erbetenen Einkommenszahlen bereit zu stellen.
"Nichtstun wollen" Eures Sohnes löst definitiv keinen gerechtfertigten Anspruch auf KU aus.

Ab Volljährigkeit werden die Karten neu gemischt:
Dein Selbstbehalt erhöht sich und KM ist bei der KU-Pflicht mit im Boot.
Ihren Job nun aufgeben zu wollen wird ihr nicht viel helfen, da das Einkommen der letzten zwölf Monate zur Ermittlung der Zahlbeträge herangezogen wird (DAS musst Du aber niemanden an die Nase binden! 😉). 
Die Einkommen beider Elternteile werden zusammengefasst und daraus den KU nach Düsseldorfer Tabelle, der Zahlbetrag ermittelt und pro Elternteil im Verhältnis der Einkünfte gequotelt.

Grüßung
Marco (habe Deine doppelten Beitrag gelöscht)

Mit einem Lächeln zeigst Du auch Zähne!
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Ob ein Vorhaben gelingt, erfährst Du nicht durch Nachdenken sondern durch Handeln!

AntwortZitat
Geschrieben : 09.05.2025 07:58
(@tacheles)
Nicht wegzudenken Registriert

Geschrieben von: @martent

Was geschieht, wenn mein Sohn volljährig ist? Ich habe leider keine weiteren Informationen, außer dass er verhaltensauffällig ist und nichts tun möchte. Was kann ich tun, beziehungsweise was würdet Ihr  mir raten?

Ich würde ganz brav eine geforderte ordnungsgemäße unterhaltsrechtliche Auskunft erteilen (incl. all meiner Abzüge). Damit vermeide ich jegliches Risiko. Und aufgrund eines tatsächlich bis zur Volljährigkeit befristeten Titels würde ich die Unterhaltszahlungen dementsprechend vorerst ganz einstellen. Dann abwarten.

Das volljährige Kind hat nur dann einen Unterhaltsanspruch, wenn es sich in schulischer oder beruflicher Ausbildung befindet. Das muss es nachweisen. Und es muss auch nachweisen, wie hoch der jeweilige Haftungsanteil der Eltern an seinem Unterhaltsbedarf ist. Schließlich unterliegt auch die Mutter der gesteigerten Erwerbsobliegenheit, so lange das volljährige Kind privilegiert ist. Unterhaltszahlungen müssen erst wieder erfolgen, wenn das volljährige Kind allen seinen Verpflichtungen nachgekommen ist.

Mglw. muss man ja auch zukünftig aufgrund seines niedrigen Einkommens gar keinen Unterhalt mehr leisten, weil das Kind nicht mehr privilegiert ist und somit auf Rang 4 fällt. Der eigene Selbstbehalt erhöht sich dann.

Und ja, wenn keine Einkommensteuererklärung gemacht wird, kann auch kein Bescheid vorlegen. Man muss dann eben damit rechnen, dass einem die Gegenseite eine fiktive Erstattung als mögliches unterhaltsrechtliches Einkommen anrechnet (siehe OLG-Leitlinien). Das hängt ganz von den Umständen ab.

AntwortZitat
Geschrieben : 09.05.2025 10:09
(@martent)
Schon was gesagt Registriert

@tacheles danke 

Es ist so, dass die Mutter, mein Sohn und ihr neuer Mann in den vergangenen 15 Jahren mir eine schwierige Situation verursacht haben. Da mein Sohn 600 km entfernt wohnt, habe ich nur Kontakt über die Schule. Dort erhält er schlechte Noten, und sein Lehrer teilte mir mit, dass er nach der Schule im Sommer keine Beschäftigung sucht und beabsichtigt, seinen Vater auf Unterhaltszahlung zu verklagen.

 

Seine Mutter verdient, soweit ich weiß, als examinierte Altenpflegerin 3300 Euro netto und hat noch eine 8-jährige Tochter und ihren Mann. Ich verdiene mit einer 4-jährigen Tochter ca. 1950 Euro netto, abzüglich anerkannter Fahrtkosten von 300 Euro.

 

Es scheint, dass sie aktuell wünschen, dass ich den gesamten Unterhalt allein trage. Bisher war ich als bedürftig eingestuft. Es geht ihnen nicht um das Geld, sondern darum, mich weiterhin zu erniedrigen. Meine Frage ist daher: Ich hatte Sie bereits per E-Mail nach der zukünftigen Lebensplanung meines Sohnes gefragt und als Antwort erhalten, dass mich dies nicht betreffe, ebenso wenig wie das Einkommen seiner Mutter. Habe ich das Recht, im Falle einer Klage meines Sohnes gegen mich, Informationen über sein und das Einkommen seiner Mutter zu erhalten ?

 

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 09.05.2025 10:23
(@tacheles)
Nicht wegzudenken Registriert

Geschrieben von: @martent

Habe ich das Recht, im Falle einer Klage meines Sohnes gegen mich, Informationen über sein und das Einkommen seiner Mutter zu erhalten ?

Selbstverständlich! Incl. der Belege, also auch der Einkommensteuerbescheid der Mutter!

Verweigert der Sohn das, musst du ihm keinerlei Volljährigenunterhalt zahlen.

AntwortZitat
Geschrieben : 09.05.2025 10:31
(@brave)
Nicht wegzudenken Registriert

Lieber MartenT,

Natürlich hast du ein Recht zu erfahren was der Stand beim Thema Ausbildung deines Sohns ist, auch wenn dies die KM verneint. Das gleiche gilt auch für die Unterlagen zu ihrem Einkommen.

Ab dem 18. Lebensjahr gilt sozusagen 'Waffengleichheit' d.h. beide Elternteile müssen alle einkommensrelevanten Unterlagen rausrücken und eigentlich muß das dann auch komplett über deinen Sohn laufen. Die KM ist hier raus, so hart das klingt. Tacheles und Marco haben dir ja schon eine konkrete Vorgehensweise vorgeschlagen.

Bitte nicht soviel zweifeln, grübeln ... komm ins Machen, dann hast du Klarheit.

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Geschrieben : 09.05.2025 10:37
(@martent)
Schon was gesagt Registriert

@brave Ich danke Dir für  Bemühungen, aber an dieser Stelle beginnen meine Schwierigkeiten. DIE Kindermutter und mein Sohn leben zusammen,  Nachweislich übte sie über 15 Jahre Druck aus, trotz Gutachten, psychischen Druck auf ihn aus, ohne dass Bußgelder etwas daran änderten. Sollte meine Kindermutter und/oder mein Sohn behaupten, dass die Kindermutter kein Einkommen habe, wie kann ich dies überprüfen oder alternative Einkommensnachweise erhalten? Welche Möglichkeiten habe ich in diesem Fall?

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Themenstarter Geschrieben : 09.05.2025 11:20
82Marco
(@82marco)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Wenn Dein bald volljähriger Sohn KU begehrt, MUSS er meines Wissens Dir die Möglichkeit geben, die Richtigkeit der Berechnungen zu überprüfen.
Dazu gehört auch die Vorlage der Einkünfte (oder Nachweis der Erwerbslosigkeit) des anderen Elternteils...er hat nicht nur Recht auf KU sondern auch die Pflicht, eine korrekte Ermittlung zu ermöglichen.

Marco

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Geschrieben : 09.05.2025 11:29
(@brave)
Nicht wegzudenken Registriert

Geschrieben von: @martent

@brave Ich danke Dir für  Bemühungen, aber an dieser Stelle beginnen meine Schwierigkeiten. DIE Kindermutter und mein Sohn leben zusammen,  Nachweislich übte sie über 15 Jahre Druck aus, trotz Gutachten, psychischen Druck auf ihn aus, ohne dass Bußgelder etwas daran änderten. Sollte meine Kindermutter und/oder mein Sohn behaupten, dass die Kindermutter kein Einkommen habe, wie kann ich dies überprüfen oder alternative Einkommensnachweise erhalten? Welche Möglichkeiten habe ich in diesem Fall?

Ich denke wir haben dich schon verstanden. Aber nun laß mal den psyschisch belastenden Teil weg. Die Rechtslage ist hier eindeutig. Beide Elternteile müssen zur Berechnung ihre Unterlagen herausrücken und es ist der Job deines Sohns dies zu organisieren und dir die UNterlagen zur Verfügung zu stellen, ab dem 18. Natürlich weiß das die KM und möchte vor dem 18. nochmal schnell Klarheit schaffen.

 

AntwortZitat
Geschrieben : 09.05.2025 11:37
(@samson1978)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo Marten, 

du bist in einer komfortablen Situation. Wenn der Bub 18 Jahre alt geworden ist, bist du im Grunde raus, sofern es keine Berechtigung seitens des Kindes gibt.

Die anderen haben es ja bereits gut beschrieben. 

Die KM und auch Sohn befinden sich deutlich auf dem Holzweg. Aber das musst du ihnen nicht auf die Nase binden. 

Mach es wie vorgeschlagen und wenn nichts zurück kommt, dann ist vorerst Schluss mit Zahlung ab 18...

AntwortZitat
Geschrieben : 09.05.2025 16:15




(@martent)
Schon was gesagt Registriert

Das könnte durchaus zutreffen. Ich werde die Situation nun rational betrachten und abwarten. Ich vermute jedoch, dass die Mutter den Jungen zum Jugendamt drängen wird. Meine Vermutung ist, dass er allein Schwierigkeiten haben wird, sich verständlich auszudrücken, und meines Wissens hat er auch kein Interesse daran. Bisher lief alles über das Jugendamt und die Beistandschaft. Diese haben nun einen Monat vor seinem 18. Geburtstag angefragt. Ich werde abwarten, die Zahlung nach seinem 18. Geburtstag einstellen und dann weitersehen. Die Mutter wird ihre Einkünfte allerdings vermutlich nicht offenlegen. Vielen Dank nochmals für Ihre hilfreichen Tipps. die Mutter wird mir nie Ihre Einkünfte mitteilen auch nicht was mein Sohn machen wird. 

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 09.05.2025 16:55
(@tacheles)
Nicht wegzudenken Registriert

Geschrieben von: @martent

Bisher lief alles über das Jugendamt und die Beistandschaft. Diese haben nun einen Monat vor seinem 18. Geburtstag angefragt.

Du erteilst bitte - wie auch in der Vergangenheit - ordnungsgemäße Auskünfte über deine Einkommens- und Vermögensverhältnisse. Damit machst du dich diesbezüglich unangreifbar!

Geschrieben von: @martent

Die Mutter wird ihre Einkünfte allerdings vermutlich nicht offenlegen.

Die Mutter wurde oder wird auch vom Jugendamt angeschrieben und wird denen Auskünfte über ihre Einkommens- und Vermögensverhältnisse erteilen und dort auch entsprechende Belege vorlegen.

Dann wirst du die Berechnung des Volljährigenunterhalts vom Jugendamt erhalten und man wird dich bitten (nicht auffordern!), deinen Anteil ab Volljährigkeit des Kindes zu zahlen. Für diese Berechnung würde ich mich per Mail beim Jugendamt bedanken und gleichzeitig darauf hinweisen, dass Sohnemann bitte seiner vollständigen (!) Darlegungs- und Beweislast nachkommen möge. Vorher werden keinerlei Zahlungen erfolgen. Das Jugendamt versteht dann, was Sache ist.

Geschrieben von: @martent

die Mutter wird mir nie Ihre Einkünfte mitteilen auch nicht was mein Sohn machen wird. 

Toll, dann gibts auch keinen Unterhalt für Sohnemann. 😎 

 

AntwortZitat
Geschrieben : 09.05.2025 17:47
(@malachit)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hallo Marten,

ein weiterer Gedanke:

Geschrieben von: @martent

Ich verdiene mit einer 4-jährigen Tochter ca. 1950 Euro netto, abzüglich anerkannter Fahrtkosten von 300 Euro.

Sobald der junge Volljährige nicht mehr zur Schule geht, bist du m.E. aus der Unterhaltssache sowieso raus, egal was seine Mutter tut oder bleiben lässt. Wenn er nämlich nicht mehr zur Schule geht, ist er auch kein privilegierter Unterhaltsempfänger mehr, und das bedeutet insbesondere: Dein Selbstbehalt ihm gegenüber steigt auf 1.750 Euro (siehe Düsseldorfer Tabelle, Anmerkung A VII, angemessener Eigenbedarf).

Da brauchen wir also nur überschlägig zu rechnen: Ausgehend von 1.950 Euro netto, abzüglich berufsbedingter Kosten und insbesondere abzüglich des Unterhaltsbedarfs für dein minderjähriges Kind bist du sehr deutlich unterhalb dieser 1.750 Euro, und das heißt im Klartext: Da fließt kein Cent Unterhalt für den Junior, sogar wenn er dem Grunde nach einen Anspruch hätte (z.B. als Auszubildender mit einer sehr geringen Ausbildungsvergütung). Du bist schlicht und ergreifend nicht leistungsfähig für einen "Kunden", der nur nachrangig unterhaltsberechtigt ist.

 

So lange er noch zur Schule geht, bei Muttern wohnt, nicht verheiratet und jünger als 21 Jahre ist, sieht die Sache allerdings anders aus, da ist er als privilegiertes Kind nämlich der minderjährigen Halbschwester gleichgestellt. Allerdings bist du dann, mit 1.950 Euro netto und zwei Kindern, die beide vorrangig unterhaltsberechtigt sind, ein recht klarer Mangelfall, oder anders gesagt: Gemessen an einer ordnungsgemäßen Berechnung ist in letzter Zeit wahrscheinlich bereits der sogenannte Mindestunterhalt, den du bislang gezahlt hast, zu viel gewesen!

Heißt also, er soll erst mal nachweisen, dass er noch zur Schule geht, und sogar dann ist hier erst mal eine korrekte Berechnung fällig, unter Berücksichtigung des Bedarfs des jüngeren Kindes, und selbstverständlich auch unter Berücksichtigung des Einkommens seiner Mutter.

Und nur so am Rande: Man kann es natürlich nicht ausschließen, aber falls die Dame wirklich einen 3.300-Euro-Job hinwirft, nur um ein paar hundert Euro Unterhalt zu sparen, dann hat sie echt nicht mehr alle Latten am Zaun.

Viele liebe Grüße,

Malachit

Diese r Beitrag wurde geändert Vor 1 Woche von Malachit

Wenn ein Staat die Leistungsgerechtigkeit zugunsten der Verteilungsgerechtigkeit aufgibt, dann kommt man bald an den Punkt, wo es mangels Leistung nichts mehr zu verteilen gibt.

AntwortZitat
Geschrieben : 10.05.2025 22:15