Hallo zusammen,
ich habe eine neue Wohnung gefunden und ziehe diese Woche aus unserer gemeinsamen aus. Meine Frau bleibt erstmal hier wohnen, allerdings haben wir zur finanziellen Unterstützung einen Antrag beim Jobcenter für meine Frau gestellt.
Jetzt wird von seitens des Jobcenters eine unterhaltsrechtliche Erklärung zum Kindes- und Trennungsunterhalt gefordert. Wer erstellt diese? Müssen wir dazu zum Anwalt?
Noch dazu kommt, dass ich die Kündigung von meinem Chef erhalten habe, was wiederum bedeutet, dass mein Einkommen auf ca. 1800 € (vorausgesetzt ich finde bis Juni keinen neuen Job) reduziert wird. Von daher macht es auch keinen Sinn, mein noch aktuelles Gehalt, als Maßstab heranzuziehen.
Grüße
Servus LetGo,
leider muss ich noch eins draufsetzen: für die Unterhaltsberechnungen werden meines Wissens die Einkünfte der letzten 12 Monate herangezogen; Arbeitslosigkeit wird hier als vorübergehendes (und behebbares) Ereignis bewertet (wie der UH-Schuldner das wuppt ist dem JA oder Gericht egal).
Marco
Mit einem Lächeln zeigst Du auch Zähne!
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Ob ein Vorhaben gelingt, erfährst Du nicht durch Nachdenken sondern durch Handeln!
@82marco hallo Marco, ja, vielen Dank dafür 😆.
Es geht aber nicht nur um mich, es geht ja auch um den Anspruch, den meine Frau in Bezug auf Sozialleistungen hat. Sprich... wenn ich nur 1800 € Arbeitslosengeld bekomme und alles bis 1450 € schon für den Kindesunterhalt draufgeht, kann ich logischerweise keinen Trennungsunterhalt mehr bezahlen und somit hätte meine Frau wohl auch einen höheren Anspruch auf Bürgergeld.
Das ist natürlich jetzt alles ein Chaos.
Grüße
für die Unterhaltsberechnungen werden meines Wissens die Einkünfte der letzten 12 Monate herangezogen
Wer berechnet das denn?
Wer berechnet das denn?
Wenn Du selbst nicht kannst: Deine Zahlen hier im Forum einstellen (wir haben auch einen geschützten, von außen nicht einsehbaren Bereich, bitte DeepThought hierfür kontaktieren), das Forum kann evtl. helfen.
Die Ämter berechnen auch, Du musst Dich halt nackig machen und alles angeben; danach die Berechnung in Hinblick auf Richtigkeit prüfen (lassen).
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