Hallo Ihe
ich bin durch Zufall auf EuerForum gestoßen und hoffe auf Eure Unterstützung. Ich möchte nicht im Detail auf die vergangenen 17 Jahre eingehen, doch mein 17-jähriger Sohn, der in einem Monat volljährig wird, und ich haben ein gemeinsames Sorgerecht. Bisher habe ich, bedingt durch ein zweites Kind und mein Einkommen als Müllwerker, nur den Mindestunterhalt gezahlt. Die vergangenen 17 Jahre waren durch die Betreuung des Kindes sehr schwierig, geprägt von Konflikten mit der Kindesmutter, die als examinierte Altenpflegerin deutlich mehr verdient als ich. Sie hat versucht, mich zu schaden, seit unserer Trennung vor 15 Jahren. Nach drei Jahren Ruhe meldet sich die Betreuungsstelle nun einen Monat vor dem 18. Geburtstag meines Sohnes und verlangt Einsicht in mein Einkommen. Sie fordern eine Einkommensteuererklärung von mir an, obwohl ich diese üblicherweise nicht erstelle. Meine Frage lautet daher: Was geschieht, wenn mein Sohn volljährig ist? Ich habe leider keine weiteren Informationen, außer dass er verhaltensauffällig ist und nichts tun möchte. Was kann ich tun, beziehungsweise was würdet Ihr mir raten? Jemand sagte mir, dass die Mutter ihren Job kündigen will, damit ich zahle. Muss ich die Zahlungen einfach fortsetzen, oder kann ich sie einstellen? Der Titel läuft bis zum 18. Lebensjahr und ist vom Jugendamt unterschrieben. Danke.
Servus Marten und willkommen im Forum!
Zunächst ist schon mal gut, dass der bestehende Titel befristet ist.
Du kannst der Betreuungsstelle (Jugendamt?) zurückschreiben, dass Euer Sohn erst mal mit entsprechenden Zeugnissen, Ausbildungsverträgen, Bescheinigungen, etc. belegen möge, dass sein Unterhaltsanspruch gerechtfertigt ist. Wenn die Unterlagen Dir vorliegen bist Du gerne bereit, die erbetenen Einkommenszahlen bereit zu stellen.
"Nichtstun wollen" Eures Sohnes löst definitiv keinen gerechtfertigten Anspruch auf KU aus.
Ab Volljährigkeit werden die Karten neu gemischt:
Dein Selbstbehalt erhöht sich und KM ist bei der KU-Pflicht mit im Boot.
Ihren Job nun aufgeben zu wollen wird ihr nicht viel helfen, da das Einkommen der letzten zwölf Monate zur Ermittlung der Zahlbeträge herangezogen wird (DAS musst Du aber niemanden an die Nase binden! 😉).
Die Einkommen beider Elternteile werden zusammengefasst und daraus den KU nach Düsseldorfer Tabelle, der Zahlbetrag ermittelt und pro Elternteil im Verhältnis der Einkünfte gequotelt.
Grüßung
Marco (habe Deine doppelten Beitrag gelöscht)
Mit einem Lächeln zeigst Du auch Zähne!
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Ob ein Vorhaben gelingt, erfährst Du nicht durch Nachdenken sondern durch Handeln!
Was geschieht, wenn mein Sohn volljährig ist? Ich habe leider keine weiteren Informationen, außer dass er verhaltensauffällig ist und nichts tun möchte. Was kann ich tun, beziehungsweise was würdet Ihr mir raten?
Ich würde ganz brav eine geforderte ordnungsgemäße unterhaltsrechtliche Auskunft erteilen (incl. all meiner Abzüge). Damit vermeide ich jegliches Risiko. Und aufgrund eines tatsächlich bis zur Volljährigkeit befristeten Titels würde ich die Unterhaltszahlungen dementsprechend vorerst ganz einstellen. Dann abwarten.
Das volljährige Kind hat nur dann einen Unterhaltsanspruch, wenn es sich in schulischer oder beruflicher Ausbildung befindet. Das muss es nachweisen. Und es muss auch nachweisen, wie hoch der jeweilige Haftungsanteil der Eltern an seinem Unterhaltsbedarf ist. Schließlich unterliegt auch die Mutter der gesteigerten Erwerbsobliegenheit, so lange das volljährige Kind privilegiert ist. Unterhaltszahlungen müssen erst wieder erfolgen, wenn das volljährige Kind allen seinen Verpflichtungen nachgekommen ist.
Mglw. muss man ja auch zukünftig aufgrund seines niedrigen Einkommens gar keinen Unterhalt mehr leisten, weil das Kind nicht mehr privilegiert ist und somit auf Rang 4 fällt. Der eigene Selbstbehalt erhöht sich dann.
Und ja, wenn keine Einkommensteuererklärung gemacht wird, kann auch kein Bescheid vorlegen. Man muss dann eben damit rechnen, dass einem die Gegenseite eine fiktive Erstattung als mögliches unterhaltsrechtliches Einkommen anrechnet (siehe OLG-Leitlinien). Das hängt ganz von den Umständen ab.
@tacheles danke
Es ist so, dass die Mutter, mein Sohn und ihr neuer Mann in den vergangenen 15 Jahren mir eine schwierige Situation verursacht haben. Da mein Sohn 600 km entfernt wohnt, habe ich nur Kontakt über die Schule. Dort erhält er schlechte Noten, und sein Lehrer teilte mir mit, dass er nach der Schule im Sommer keine Beschäftigung sucht und beabsichtigt, seinen Vater auf Unterhaltszahlung zu verklagen.
Seine Mutter verdient, soweit ich weiß, als examinierte Altenpflegerin 3300 Euro netto und hat noch eine 8-jährige Tochter und ihren Mann. Ich verdiene mit einer 4-jährigen Tochter ca. 1950 Euro netto, abzüglich anerkannter Fahrtkosten von 300 Euro.
Es scheint, dass sie aktuell wünschen, dass ich den gesamten Unterhalt allein trage. Bisher war ich als bedürftig eingestuft. Es geht ihnen nicht um das Geld, sondern darum, mich weiterhin zu erniedrigen. Meine Frage ist daher: Ich hatte Sie bereits per E-Mail nach der zukünftigen Lebensplanung meines Sohnes gefragt und als Antwort erhalten, dass mich dies nicht betreffe, ebenso wenig wie das Einkommen seiner Mutter. Habe ich das Recht, im Falle einer Klage meines Sohnes gegen mich, Informationen über sein und das Einkommen seiner Mutter zu erhalten ?
Habe ich das Recht, im Falle einer Klage meines Sohnes gegen mich, Informationen über sein und das Einkommen seiner Mutter zu erhalten ?
Selbstverständlich! Incl. der Belege, also auch der Einkommensteuerbescheid der Mutter!
Verweigert der Sohn das, musst du ihm keinerlei Volljährigenunterhalt zahlen.
Lieber MartenT,
Natürlich hast du ein Recht zu erfahren was der Stand beim Thema Ausbildung deines Sohns ist, auch wenn dies die KM verneint. Das gleiche gilt auch für die Unterlagen zu ihrem Einkommen.
Ab dem 18. Lebensjahr gilt sozusagen 'Waffengleichheit' d.h. beide Elternteile müssen alle einkommensrelevanten Unterlagen rausrücken und eigentlich muß das dann auch komplett über deinen Sohn laufen. Die KM ist hier raus, so hart das klingt. Tacheles und Marco haben dir ja schon eine konkrete Vorgehensweise vorgeschlagen.
Bitte nicht soviel zweifeln, grübeln ... komm ins Machen, dann hast du Klarheit.
@brave Ich danke Dir für Bemühungen, aber an dieser Stelle beginnen meine Schwierigkeiten. DIE Kindermutter und mein Sohn leben zusammen, Nachweislich übte sie über 15 Jahre Druck aus, trotz Gutachten, psychischen Druck auf ihn aus, ohne dass Bußgelder etwas daran änderten. Sollte meine Kindermutter und/oder mein Sohn behaupten, dass die Kindermutter kein Einkommen habe, wie kann ich dies überprüfen oder alternative Einkommensnachweise erhalten? Welche Möglichkeiten habe ich in diesem Fall?
Wenn Dein bald volljähriger Sohn KU begehrt, MUSS er meines Wissens Dir die Möglichkeit geben, die Richtigkeit der Berechnungen zu überprüfen.
Dazu gehört auch die Vorlage der Einkünfte (oder Nachweis der Erwerbslosigkeit) des anderen Elternteils...er hat nicht nur Recht auf KU sondern auch die Pflicht, eine korrekte Ermittlung zu ermöglichen.
Marco
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@brave Ich danke Dir für Bemühungen, aber an dieser Stelle beginnen meine Schwierigkeiten. DIE Kindermutter und mein Sohn leben zusammen, Nachweislich übte sie über 15 Jahre Druck aus, trotz Gutachten, psychischen Druck auf ihn aus, ohne dass Bußgelder etwas daran änderten. Sollte meine Kindermutter und/oder mein Sohn behaupten, dass die Kindermutter kein Einkommen habe, wie kann ich dies überprüfen oder alternative Einkommensnachweise erhalten? Welche Möglichkeiten habe ich in diesem Fall?
Ich denke wir haben dich schon verstanden. Aber nun laß mal den psyschisch belastenden Teil weg. Die Rechtslage ist hier eindeutig. Beide Elternteile müssen zur Berechnung ihre Unterlagen herausrücken und es ist der Job deines Sohns dies zu organisieren und dir die UNterlagen zur Verfügung zu stellen, ab dem 18. Natürlich weiß das die KM und möchte vor dem 18. nochmal schnell Klarheit schaffen.