huhu zusammen
am samstag zieht mein mann aus der gemeinsamen wohnung in eine eigene . verdienen tut er ca 1000 € plus einer unfall rente von 440 € .
unsere tochter ist 9 und unser sohn 13 jahre alt .
weiß jemand in welcher höhe der unterhalt für die beiden ausfällt ? muß er überhaupt zahlen ? wir waren schon mal getrennt und da bekam ich vom amt den unterhalt, für den großen wurd das ja aber ab dem 12ten jahr eingestellt ...
wird die unfall rente überhaupt angerechnet ? zahlt vielleicht das amt für die kleine und er muß für den großen ? ich werd erst übernächste woche zum amt kommen können, aber die fragen wurmen mich einfach
vielleicht weiß ja jemand rat viele grüße sahnemaus
Hallo,
es ist schon interessant, wer hier so neu dazukommt, und welche Ansinnen so anstehen .
Zu deinen Fragen werde ich dir keine konkreten Antworten schreiben.
Nur indirekt, weil durch Gegenfragen: Brauchst du denn überhaupt Unterhalt? Will dein Ex etwas dazugeben, und wenn ja, wieviel? Wenn ja, warum reicht es dir nicht? Gehst du arbeiten, um für euren Lebensunterhalt aufzukommen? Wenn ja, warum verdienst du zuwenig, um euch zu versorgen, wenn nein, warum nicht? Du bist doch ebenso verantwortlich, die wirtschaftlichen Umstände so vorteilhaft wie möglich zu gestalten - oder siehst du das anders?
Glaubst du, dass dein Ex euch auf ewig zu alimentieren hat? Das das dein gutes Recht ist?
Warum trennt ihr euch?
Was sagen eure Kinder dazu? Wie empfinden sie die Situation?
Was würdest du zu einem sog. Doppelresidenzmodell sagen?
Insbesondere mit dem Wissen, dass mit dem Doppelresidenzmodell üblicherweise keine Unterhaltszahlungen mehr fließen, weil durch Betreuungsunterhalt abgegolten.
Fragen über Fragen.
Gruß
der Haddock
Moin,
das passt irgendwie nicht deinem anderen Topic zusammen - finde ich.
http://www.vatersein.de/modules.php?name=Forum&topic=5587.msg5243#msg5243
DeepThought
Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!
das andere topic ist ein jahr her, wir hattes es zwischendurch noch einmal versucht , es klappt aber nich
und zu haddock ich versuche mal deine ganzen fagen zu beantworten
ICH brauche keinen unterhalt ich geh selber arbeiten, aber ich denke er is den kindern unterhalspflichtig oder .
und er will was dazu geben soviel wie er kann und muß .und mir reicht es . ja ich gehe arbeiten . ich verdiene nicht zu wenig für uns reicht es .
warum wir uns trennen tut denke ich nix zur sache . die kinder sagen dazu das es so besser sein wird als wie es jetzt ist. und kommen ziemlich gut damit klar. sie können papa sehen so oft sie wollen oder er will , ich pfeiffe auf 14 tgiges besuchsrecht.
und was is das ? = Doppelresidenzmodell
so wenn du noch fragen hast ne frag einfach 😉
Hallo,
danke für die Antworten.
"Doppelresidenzmodell" bedeutet, dass die Kinder sich in etwa zu gleichen Teilen bei Vater und Mutter aufhalten.
Das wäre denkbar, wenn man nicht weit auseinanderzieht, und wenn alle Beteiligten das so wollen. Auch Steuertechnisch (beide hätten Klasse 2) wäre das von Vorteil, wenn je ein Kind bei Euch mit Hauptwohnsitz gemeldet ist.
Wenn es alles so ist, wie du schreibst, wieso regelt ihr das nicht unter euch - d.h. dein Ex gibt für die Kinder, was er kann - und/oder geht mit den Kindern ab und zu mal einkaufen etc. . Gestaltungsmöglichkeit gibt es viele - da bei euch ja nicht ein beiderseitiger Mangel aufgeteilt werden muss - was dann zwangsläufig zu Streit und Auseinandersetzungen der unfeinen Art führt, und da dein Ex sich ja offenbar nicht seiner Verantwortung entziehen will.
Wenn dein Ex wissen möchte, was die Exekutive als Kindesunterhalt vorsieht, möge er sie die sog. "Düsseldorfer Tabelle" ansehen - selbst als Laie weiß man dann zumindest so ungefähr was an KU vorgesehen ist.
Gruß
Haddock
PS: Es gibt kein "14-Tägiges Umgangsrecht". Bei der 14-Tage Regelung handelt es sich lediglich um eine mehrheitlich entschiedene Regelung deutscher Familiengerichte nach langen Verhandlungen. Es klingt etwas durch, dass du deine Toleranz bzgl. der Umgangshäufigkeit deines Ex als ein eine entgegenkommende Geste deinerseits betrachtest, wenn es so ist, mach dich davon frei - eure Kinder gehören weder dir, noch deinem Ex - sind also keine Verschiebemasse für z.B. Disziplinierungsmaßnahmen.
ich sehe das nich als meiner seitiges entgegen kommen , es sind seine wie meine kids, und wer er meint er möchte sie sehen kann er das, und wenn eins der kinds meint ich möchte heute zu papa , kann es das auch ....
und das mit dem doppeldings funktioniert nicht, weil er länger arbeitet als ich . ich bin um 14 uhr bei den kids , und er ist erst gegen 17 uhr da ..
so und die düsseldorfer tabelle hab ich mir schon angeguckt . aber wie gesagt is immer noch die frage offen, ob die unfallrente angerechnet werden kann / darf / muss , wie auch immer weil erst dann würde die tabelle für ihn gelten.
Hallo,
und das mit dem doppeldings funktioniert nicht, weil er länger arbeitet als ich . ich bin um 14 uhr bei den kids , und er ist erst gegen 17 uhr da ..
wenn der Vater die Betreuung zwischen 14Uhr und 17Uhr trotzdem gewährleisten kann?
so und die düsseldorfer tabelle hab ich mir schon angeguckt . aber wie gesagt is immer noch die frage offen, ob die unfallrente angerechnet werden kann / darf / muss , wie auch immer weil erst dann würde die tabelle für ihn gelten.
Ja, ist unterhaltsrelevantes Einkommen.
Grüsse
sky
Je mehr Käse, desto mehr Löcher. Je mehr Löcher, desto weniger Käse. Daraus folgt: Je mehr Käse, desto weniger Käse
er kann zwischen 14 und 17 keine betreuung gewährleisten , und ich geh mal davon aus das er das auch ganich will/möchte
familie gibts nich wirklich die sich um die kids kümmern würde , und warum einer tagesmutter oder ähnliches mit geld stopfen wenn ich zu hause bin ?
Guten Morgen Sahnemaus,
mal eine Frage, wie stehen eigentlich eure Kinder zu der ganzen Sache? Hast du sie mal gfragt was sie von dem Wechselmodell halten?
Geh nicht einfach nur davon aus das er das nicht möchte (bezüglich Betreuung). Hast d ihn mal gefragt? Mit der Tagesmutter hast du allerdings recht!
Würde übrigens die neue Wohnung deines Exgöga überhaupt für ein Wechselmodell in Frage kommen? Solche Sachen würde ich erstmal klären. Das mit dem Unterhalt ist zwar auch wichtig aber kann ja erst defintiv errechnet werden ,wenn ihr euch was die Kinderbetreuung angeht , geeinigt habt.
fragende Grüsse
J.
nein die kinder kennen sowas nich , müßen sie ehrlich auch nich . ich bin da wenn sie aus der schule kommen und das is wichtig denke ich ... und wenn sie abends noch bissi zu ihm möchten können sie das ja gerne machen ..
Moin,
eine Unfallrente bekommt ja nicht einfach so. Liegt eine Schwerbehinderung vor? Hat er erhöhte Aufwendungen für medizinische Versorgung? Die Erwerbstätigkeit umfasst welchen zeitlichen Rahmen?
DeepThought
Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!
nennen wir es eine leichte geh behinderung . nein er hat keine erhöten aufwendungen weil alles die berufsgenoosenschaft zahlt, da es damals ein arbeitsunfall war. und er arbeitet in vollzeit
Moin,
die Unfallrente zählt für mich moralisch nicht zum unterhaltsrelevanten Einkommen, weil diese letztlich ein "Schmerzensgeld", ein Ausgleich für gesundheitliche Beeinträchtigung darstellt.
Bei zwei Kindern und der Einkommenssituation wird es, so du den KU in aller Härte durchzudrücken suchst, auf einen Mangelfall hinauslaufen.
DeepThought
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Hallo Sahnemaus,
Moin,
Bei zwei Kindern und der Einkommenssituation wird es, so du den KU in aller Härte durchzudrücken suchst, auf einen Mangelfall hinauslaufen.
DeepThought
So ist es! Um dies allerdings genau berechnen zu lassen, werdet Ihr/wirst Du wohl einen Anwalt einschalten müssen. Die Düsseldorfer Tebelle ist zwar ein Anhaltspunkt, aber es gilt zu berücksichtigen, dass beim KV andere Aufwendungen vom Gehalt abzuziehen sind. Es bleibt dann bei Dir zu überlegen, wieviel Du deinem Ex lassen möchtest. Er wird die Kinder ja auch bei sich haben und mal mit den kindern etwas unternehmen wollen.
die Unfallrente zählt für mich moralisch nicht zum unterhaltsrelevanten Einkommen, weil diese letztlich ein "Schmerzensgeld", ein Ausgleich für gesundheitliche Beeinträchtigung darstellt.
DeepThought
Was wir "Normalsterblichen" mit unserem "Rechtsverständnis" empfinden, interessiert die Rechtssprechung leider einen ........Dreck! Es gibt hier genügend Beispiele, bei denen man sich ob der hanebüchenen Rechtsverdrehung nur den kopf schütteln kann. Bei einem Gang zum Anwalt/Gericht interessiert sich leider niemand für die Moral. 😡
Gruß
papajo
Moin,
Was wir "Normalsterblichen" mit unserem "Rechtsverständnis" empfinden, interessiert die Rechtssprechung leider einen ........Dreck!
Ist mir auch klar - sieh' es als Appell an die Unterhaltsbegehrende.
DeepThought
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in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
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Hallo Sahnemaus !
Ich schleiche jetzt schon eine Weile um Deinen Tread herum.
Vielleicht täusche ich mich, aber Du oder treffender gesagt
Deine Argumente kommen mir nicht aufrichtig vor.
Wenn Du das Wechselmodell ablehnst dann steh dazu. Du
schuldest hier niemanden Rechenschaft, wenn dann nur
den Kindern gegenüber. Und wenn Du dir deiner Sache
sicher bist, kannst Du bestimmt auch mit den paar weniger
netten Kommentaren leben.
Für mich ist es allerdings eine Ausrede, wenn der einzige
Grund der ist, der für Dich gegen das Wechselmodell spricht,
daß Dein Ex erst ab 17 Uhr Zeit hat, Du aber bereits ab 14 Uhr.
Ob Deine Kinder diese Beweggründe später einmal auch so
sehen werden, wird die Zeit bringen.
Diese drei Stunden lassen sich überbrücken, unter Umständen
sogar mit Deiner Mithilfe. Was spricht dagegen, daß die Kinder
bis 17 Uhr bei Dir sind und danach zu Papa gehen ?
Du gewinnst drei Stunden mit den Kinder und Papa hat trotzdem
mehr von seinen Kindern und nicht zu vergessen, sie von ihm.
nein die kinder kennen sowas nich , müßen sie ehrlich auch nich
Warum ?
Weil sie womöglich begeistert davon wären ?
Wie gesagt... für mich klingt das fadenscheinig.
Gruß
Marina
hallo marina
nenne mir doch nur einen grund warum ich ( wenn ich zu hause bin ) die kids woanders in eine betreuung geben sollte ??
und wie ich geschrieben habe , die kids können nach papa wann SIE wollen oder wenn er sie sehen möchte , da bin ich die letzte die nein sagen würde .
gruß
Hallo Sahnemaus !
nenne mir doch nur einen grund warum ich ( wenn ich zu hause bin ) die kids woanders in eine betreuung geben sollte ??
Hab ich davon was gesagt ? Ich erinnere mich und Du kannst es nach-
lesen, daß ich davon gesprochen habe, Du könntest die Lücke von 3 Std.
ausfüllen.
Wenn Deine Frage aber darauf abzielt, was für ein Wechselmodell spricht
kann ich Dir adhoc zumindest vier Gründe nennen:
Weil Kinder kein Besitz sind deren Nutznießer automatisch die Mutter ist.
Weil Papa wahrscheinlich genausogerne in den Genuß käme, die Kinder
abends um sich zu haben, mit ihnen zu tratschen, ihre kleinen oder größeren
Sorgen zu teilen.
Weil er vielleicht vor dem Zubettgehen ebensogerne wie Du noch kurz am
Bett (zumindestens der Jüngeren) sitzt und sich erzählen läßt wie der Tag
war und beiden gerne eine Gute Nacht wünscht.
Weil er so man ihm die Gelegenheit läßt, auch am Alltag der Kinder teil
nehmen möchte und nicht nach einigen Tagen genau diese Lücke von
einigen Tagen erst füllen muss.
Warum ist es für Dich eine Selbstverständlichkeit alles das, Tag für Tag in
Anspruch zu nehmen, sozusagen als einzige, der das zusteht ?
und wie ich geschrieben habe , die kids können nach papa wann SIE wollen oder wenn er sie sehen möchte , da bin ich die letzte die nein sagen würde.
Wenn das so wäre wie Du schreibst, warum dann, ich zitiere Dich
nochmals
nein die kinder kennen sowas nich , müßen sie ehrlich auch nich
Das zeigt mir, daß Du dir Deiner Sache doch nicht so sicher bist und
das sie obwohl Du sagst sie könnten jederzeit zu ihrem Vater, mehr
von ihm haben wollten wenn sie dürften.
Und obwohl Du keinster Weise auf meine Fragen
Warum ?
Weil sie womöglich begeistert davon wären ?
eingegangen bist, hast Du sie mir, beabsichtigt oder nicht, beantwortet.
Nur dann noch einmal - steh dazu und suche nicht nach Ausreden.
Du bist mir und auch niemand anderen hier wie ich schon mal erwähnt
habe, Rechenschaft schuldig. Nur irgendwann Deinen Kindern wenn sie
später mal Fragen stellen. Denen kannst Du dann nicht ausweichen.
Reden wir doch nicht drumherum, sondern Tacheles.
Es geht mal wieder um's leidige Thema Geld. Das zeigt ja auch Deine
Frage, ob Du auch Anspruch aus seiner Unfallrente hast. Auch wenn
Du so geringschätzig meinst, er hat nur eine leichte Gehbehinderung,
so scheint sie doch groß genug zu sein, um eine Rente zu erhalten.
Du kannst mir glauben da ich aus der Versicherungsbranche komme,
die zahlen nicht, wenn sie nicht unbedingt müssen.
Und eines noch, auch wenn es süffisant klingen mag.
Wenn das Geld nicht reichen sollte, hätte ich eine Lösung parat
- auch bis 17 Uhr arbeiten und schon ist mehr in der Haushalts-
kasse.
Ich hätte mich gerne geirrt, aber scheinbar habe ich das nicht.
Gruß
Marina
Hallo, Marina
vielleicht kann ich mit einem Zitat deine indirekte Frage bzgl. des länger Arbeitens 😉 in etwas anderem Licht erscheinen zu lassen:
ICH brauche keinen unterhalt ich geh selber arbeiten, aber ich denke er is den kindern unterhalspflichtig oder .
und er will was dazu geben soviel wie er kann und muß .und mir reicht es . ja ich gehe arbeiten . ich verdiene nicht zu wenig für uns reicht es .
Ich weiß nicht wirklich, was Frau Sahnemaus eigentlich noch für Gesprächsbedarf hat. :puzz:
Ich wundere mich immer mehr über diesen Thread. :erstaunt039:
Gruß
Haddock