Moin zusammen!
Also folgendes ist mir passiert:
Ich bin seit dem 10.1.2012 Vater eines unehelichen Kindes. Zu meiner Person: ich bin 27 Jahre jung, Studiere im 8 Semester Bwl-mit juristischem Schwerpunkt an einer Universität. Vorab ich habe eine schulische Ausbildung gemacht, auf der das Studium aufbaut. Ich verdiene im Jahresdurchschnitt monatlich 650€ Netto von denen ca. 400€ Fixkosten abgehen. Ich besitze ein Auto dessen Wert ca. noch bei 5000€ liegt. Da mein Einkommen unter dem SB liegt, bin ich ja leistungsunfähig laut Gesetz. Der KU läuft auf aber den muss ich wahrscheinlich nicht zurückzahlen aber wie sieht es mit dem BU? Kann das Gericht von mir verlangen mehr arbeiten zu gehen? Mit der Ausbildung könnte ich allenfalls im CallCenter arbeiten und hätte dan 800€ netto XD. Das Studium ist im Sommer nächsten Jahres definitiv beendet, mir fehlen noch genau 8 Klausuren und die BA zum Abschliessen meines Studiums. Ich bin zwar in der Obhut eines Anwaltes aber nicht so zu frieden mit seinem Engagement, was meinen Fall betrifft. Kennt ihr vielleicht Kniffe und Tricks, die einem das Gesetz bietet? Oder aus eigener Erfahrung? Achso PKH wurde mir verweigert vom Gericht, nachdem das Verfahren zur . Vaterschaftsanerkennung. Der Vaterschaftstest wurde gerichtlich eingeklagt bzw verlangt, da die Kindes Mutter nicht bereit war, sich mit mir in Verbindung zu setzen um es außergerichtlich zu klären! Ich hatte veruscht sie zu erreichen aber leider erfolgslos und somit stand ich natürlich als der Depp dar, auch vor dem Richter! Laut dem Urteil, in dem stand, dass ich trotz mehrmaliger Aufforderung nicht die Vaterschaft anerkannt habe....etc. aber mal ehrlich, ich kann doch nicht für etwas meine Vaterschaft preisgeben, wo es nicht eindeutig klar ist. Wir haben in einem losen Verhältnis miteinander Verkehrt, sie ist zu allem Übel auch noch meine Ex-Freundin,deren biologische Uhr abläuft :gunman:
Bitte um Meinungen und Tipps
MFG 🙂
Hallo,
ich glaube das wird keine Wunschantwort!
Also folgendes ist mir passiert:
Ein Kind ist "passiert"?
Der KU läuft auf aber den muss ich wahrscheinlich nicht zurückzahlen
Sagt wer?
Ich hoffe, dass Du genug Rückgrat hast, für Deine Taten selbst einzustehen und nicht mich und den Rest der Allgemeinheit mit Deinen Schulden belangen zu wollen...
aber wie sieht es mit dem BU? Kann das Gericht von mir verlangen mehr arbeiten zu gehen?
Du hast eine Ausbildung, damit kann verlangt werden, dass Du sofort vollzeitig arbeitest und Deiner Zahlschuld nachkommst.
Das Studium ist ab Zeugung Dein Privatvergnügen: Du kannst ihm nachgehen, wenn Du es Dir leisten kannst.
Mit der Ausbildung könnte ich allenfalls im CallCenter arbeiten und hätte dan 800€ netto XD.
Callcenter-MA haben keine Ausbildung.
Die Erfolgsaussichten hätte man am besten vor dem Schuss geklärt Und ein Kind muss man sich leisten können.
Andernfalls: eine Packung Kondome sind billiger...
Das Studium ist im Sommer nächsten Jahres definitiv beendet, mir fehlen noch genau 8 Klausuren und die BA zum Abschliessen meines Studiums.
Versuche einen Menschen zu finden, der Dir diese Zahlzeit überbrückt. UNd dann zahle es von Deinem höheren Gehalt zurück.
Kennt ihr vielleicht Kniffe und Tricks, die einem das Gesetz bietet? Oder aus eigener Erfahrung?
Du willst allen Ernstes von uns Tricks, um Dich vor Deiner Zahlveramtwortung zu stehlen?
Achso PKH wurde mir verweigert vom Gericht, nachdem das Verfahren zur . Vaterschaftsanerkennung. Der Vaterschaftstest wurde gerichtlich eingeklagt bzw verlangt, da die Kindes Mutter nicht bereit war, sich mit mir in Verbindung zu setzen um es außergerichtlich zu klären! Ich hatte veruscht sie zu erreichen aber leider erfolgslos und somit stand ich natürlich als der Depp dar, auch vor dem Richter! Laut dem Urteil, in dem stand, dass ich trotz mehrmaliger Aufforderung nicht die Vaterschaft anerkannt habe....etc. aber mal ehrlich, ich kann doch nicht für etwas meine Vaterschaft preisgeben, wo es nicht eindeutig klar ist.
Nun, dass Du aber in der Kiste mit der Dame warst und das Vergnügen hattest, weißt Du aber schon? Und wie man sich als Mann dagegen schützt, Vater zu werden, sollte Dir Dein Papa gesagt haben. Spätestens seit der letzten BRAVO hätte es in Deinem Kopf ankommen müssen...
Wir haben in einem losen Verhältnis miteinander Verkehrt, sie ist zu allem Übel auch noch meine Ex-Freundin,deren biologische Uhr abläuft :gunman:
Und schuld sind die anderen (KM, Öffentlichkeit)?
Vergiss es.
Gruß!
RV
Hi,
Da mein Einkommen unter dem SB liegt, bin ich ja leistungsunfähig laut Gesetz. Der KU läuft auf aber den muss ich wahrscheinlich nicht zurückzahlen
Hast du beim JA einen Unterhaltstitel über den KU unterschrieben? Oder ist der Unterhalt durch ein Gericht festgelegt worden?
Wurde, egal in welchem Fall, deine Leistungsunfähigkeit schriftlich festgehalten?
Falls nein, dann wirst du den aufgelaufenen KU zu 100 % zurückzahlen.
Gruß Tina
Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen
in diesem Stadium befinde ich mich gerade, wo festgestellt wird, wieviel Einkommen ich tatsächlich erwirtschafte! Danke für die vernünftige Stellungnahme Tina. ich möchte auch keine unzähligen Semester weiter studieren um alles zu verzögern.
in diesem Stadium befinde ich mich gerade, wo festgestellt wird, wieviel Einkommen ich tatsächlich erwirtschafte! Danke für die vernünftige Stellungnahme Tina. ich möchte auch keine unzähligen Semester weiter studieren um alles zu verzögern.
"Leistungsunfähigkeit" bedeutet nicht "nicht zahlen zu wollen, weil man als 2. Ausbildung studiert und deswegen zu wenig Geld in der Tasche hat".
Siehe:
http://www.anwalt-martin.de/html/unterhalt-berlin.html#Unterhalt-in-Berlin-Rechtsanwalt
Gesteigerte Erwerbsobliegenheit ./. Studium:
http://www.unterhalt24.com/blog/2012/01/olg-muechnen-darf-ein-unterhaltsverpflichteter-ein-studium-aufnehmen-wenn-er-keinen-kindesunterhalt-zahlen-kann/
Gruß!
RV
Moin,
nein als Student musst du nicht zwanghaft BU zahlen.
BU kann nur bezahlt werden, wenn nach der Bereinigung des Nettogehaltes und abzüglich des KU´s noch etwas über 1050 Euro (SB gegenüber KM) vorhanden ist, da dies bei dir nicht der Fall ist entfällt die BU-Zahlung für dich.
Beim KU kann dir ggf. fiktiv was angerechnet werden, damit du zumindest den UHV Beitrag i.H.v. 133 Euro im Monat bezahlen kannst – besser wäre natürlich der Mindest-KU lt. DDT i.H.v. 225 Euro.
Sollte festgestellt werden, dass du nicht Leistungsfähig bist musst du den KU nicht zurückzahlen, aber so wie du schreibst seit ihr da gerade dran…
Können deine Eltern ggf. für ein Jahr den Mindest-KU überbrücken?
Gruß Zahltag
Das Schreiben habe ich schon bekommen vom JA, dass sie die Leistung in Höhe von 133€ erstmal übernehmen, bis meine genauen Einkünfte vorliegen. Die Mutter verklagt mich aber gerade auf BU für sich! Also könnte man vielleicht noch mehr arbeiten gehen um diese Summe selbst bezahlen zu können also die 225€
Moin Ralle,
wenn du dir die 225 Euro leisten kannst im Monat, dann lass diese bei einem Notar titulieren (Befristung bis zum 18. Geburtstag nicht vergessen) und du hast bzgl. KU deine Ruhe - zumindest bis zu dem Zeitpunkt an dem du eine Arbeitsstelel aufnimmst mit entsprechendem Gehalt.
Bzgl. der BU-Klage der KM würde ich behaupten wollen, dass sie damit keinen Erfolg hat - ggf. wenn du "vernünftig" verdienst und sie dann nächstes Jahr erfolgreicher gegen dich klagen kann bzgl. BU.
Gruß Zahltag
Dem würde ich zustimmen: Lass die Ex munter klagen.
Bei deinem aktuellen Einkommen ist ja nichtmal der Mindestunterhalt leistbar, geschweige denn irgendwelcher BU.
Die Klage läuft komplett ins leere.
Wenn allerdings der Anwalt von hExe auch nur halbwegs bei Sinnen ist wird er empfehlen mit der Klage bis zum Abschluss des Studiums zu warten, denn DANN ist vielleicht was zu holen.
Moin Ralle,
in Ergänzung (und Übereinstimmung) zu den letzten Antworten:
Zunächst einmal macht es durchaus einen Unterschied, ob ein Unterhaltspflichtiger trotz gesteigerter Erwerbsobliegenheit ein Studium aufnimmt, oder ob die Unterhaltsverpflichtung erst gegen Ende des Studiums auftritt ... das sowohl moralisch als auch rechtlich.
Gerade im Familienrecht unterliegt vieles einer Billigkeitsüberprüfung; ein Richter kann zwar festlegen, dass der Abbruch des Studiums verlangt werden kann und somit fiktive Einkünfte auf Basis des Ausblidungsberufs ansetzen, ebenso kann er aufgrund der Reststudiendauer aber auch zu dem Ergebnis kommen, dass die Fortsetzung zu billigen ist, da die Beendigung letzten Endes auch den Unterhaltsberechtigten zu Gute kommt.
Eine gesteigerte Erwerbsobliegenheit besteht lediglich gegenüber dem Kind (dessen Bedarf auch vorrangig vor dem der Mutter zu decken ist).
Insofern sind die Hürden für Madame deutlich höher als die hinsichtlich Kindesunterhalt ...
Besten Gruß
United
Vielen Dank für die Objektivität deine Einschätzung meiner Situation zahltag!
Kann ich nochmals einen Antrag auf PKH stellen? der erste wurde abgelehnt, da ich die Vaterschaftsanfechtung aufgrund des eindeutigen Ergebnisses des Vaterschaftstest verloren habe! Der Streitwert leigt bei 2000€ + XY Anwaltskosten, die schon bezahlt sind! ich kann ja nicht immer weitere Instanzen durchlaufen, denn dann zahle ich mich dumm dämlich! Also sie klagt auf BU und wer bezahlt das Verfahren? Der Kläger oder?
United.....
Ich glaube für meine Ausbildung gibt es kein fiktives Gehalt, da es die Berufssparte nicht wirklich gibt! Es ist zwar im kaufmännischen Bereich aber die Qualifikation, die die Ausbildung mitbringt sieht eher mager für irgendeinen Beruf aus, der auch nur annähernd ein Gehalt in Höhe von 1200€ netto ausweisen würde! Ja das es eine Billigkeitsprüfung ist war mir bekannt aber es macht ja keinen Sinn einen Beruf auszuüben, der nicht annähernd die Kosten decken würde und mein SB-Bereich zugleich!? Nach dem Studium steigen die Chancen aufgrund der erhöhten Qualifikation meiner Person!!
Eine gesteigerte Erwerbsobliegenheit besteht lediglich gegenüber dem Kind (dessen Bedarf auch vorrangig vor dem der Mutter zu decken ist).
Wer aber keinen Kindersunterhalt zahlt und auch nicht zahlen will und meint, das wird der Steuerzahler für ihn tun.
Und wer sich bewußt mit Kniffe und Tricks darum drücken will, der hat mein Verständnis verloren.
...Der KU läuft auf aber den muss ich wahrscheinlich nicht zurückzahlen aber wie sieht es mit dem BU?
...Kennt ihr vielleicht Kniffe und Tricks, die einem das Gesetz bietet?
versetzen sie sich mal in mein Lage objektiv und stellen sie mich nicht als "Nicht Zahler" hin! Ich arbeite etc.pp und ich war noch nie in solch einer Situation und von daher wären konstruktive Äußerung von Vorteil! Naja klar muss ich versuchen, was alles möglich ist um mein Studium zu beenden, wenn es so käme dann müsste man halt den Unterhalt erwirtschaften fertig, Also lesen sie doch bitte vernünftig und schreiben sie nicht immer, ich will nicht zahlen. Ausserdem steht jedem das Gesetz offen, der Deutcher Staatsbürger ist.
Um den KU geht es doch nicht sondern um den BU!!!! KU muss gezahlt werden das steht doch außen vor! Ich habe das Studium nicht angefangen um den KU die nächsten nicht zahlen zu müssen, sondern es ist gegen Ende eines meines Studiums passiert, nichts anderes. Man sollte wohl eher die jeinigen anprangern, die 20 Semester studieren, keine Ausbildung habe und dann auch noch BAföG kassieren und UV vom JA.
Hi Ralle_84
Hast Du bereits eine Berufsqualifizierung oder handelt es sich um die Erstausbildung?
Gruss oldie
Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.
Moin Oldie...
Ich habe eine schulische Ausbildung siehe Text, deren Qualifizierung nicht zu einem gut bezahlten Beruf reichen würde! Deswegen habe ich damals mit dem Studium angefangen!
Moin
Ich denke mal, dieser Beschluss des OLG Zweibrücken könnte weitestgehend auch auf Dich zutreffen. Lies ihn Dir mal durch unf vergleiche.
Gruss oldie
Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.
Hey Oldie,
ganz so dramatisch ist es bei mir nicht, denn ich habe nicht erst Studiengänge ausprobiert um mich zu finden! Das Ding ist einfach, dass ich eine ausbildung und die Fachhochschulreife brauchte als Zugangsberechtigung zum Studium. Die schulische Ausbildung war vom Ablauf her schneller zu absolvieren als eine herkömmliche in einem Betrieb, deswegen mein Handeln und weil ich damals meine wilden jahre hatte:D.....ich bin damals wieder angefangen um sie zu beenden an einer anderen Schule, nach dem ich sie geschmissen hatte als junger Mann.....so ist der Hintergrund. Also das sinnvollste ist Studium beenden und fertig. Wie gesagt 80% habe ich schon fertig!
Es fehlen nur noch wenige Prüfungen und die BA zack fertig ist das Ding
Danke für den Link mit dem Urteil oldie
Moin
Nun ja, in der Rechtssprechung wird eine aufeinander aufbauende Ausbildung als stringende Berufsverfolgung geschätzt. Das dürfte auf Dich zutreffen (ein Detail des obigen Beschlusses :wink:). Zudem hast Du das Agrument angeführt, mit dem gegenwärtigem Abschluss nicht einmal den Selbstbehalt erwirtschaften zu können. Sammel hierfür mal Angebote - z.B. im Internet, in Anzeigen, in Stellenangeboten. Achte darauf, dass Dein erlernter Beruf auch dort benannt wird. Und dann mach das gleiche für Deinen zukünftigen Abschluss. Hiermit könntest Du ggf. ein Gericht überzeugen - zumal lediglich ein Jahr zum Abschluss noch fehlt und Du dieses Studium angefangen hast, als an das Kind gar nicht zu denken war.
Gruss oldie
Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.
Oldie coole Sache endlich mal jemand, der mich verstehen kann!
Es gibt auf keinen Fall irgendeine Stellenbezeichnung, die genau meine Ausbildung voraussetzt oder eine Stellenausschreibung, die nach meinem Beruf verlangt, sonst hätte ich das Studium ja nicht aufnehmen wollen, um attraktiver für den Stellenmarkt zu werden und um gewisse Voraussetzung mitzubringen aufgrund der erworbenen Qualifikation durch das Studium. Meine Rede ein Jahr ist nichts mehr!
