Ich gehe bei ihrem gehalt jedoch von insgesamt 60€/Moant aus, die dann entsprechdn zwischen uns verteilt würden (oder auch nicht). Das mag für einige hier vielleicht lächerlich erscheinen, mir geht es aber auch ums Prinzip, dass ich nicht unr immer automatsich der Zahlemann bin.
Prinzip hin oder her - demgegenüber steht offensichtlich die Unsicherheit wer den Recht hat. Und erhebliche Kosten, dies zu klären - Deine Entscheidung (auch wie sehr Du Dich darüber ärgerst...)
dass es keine klare Regelung gibt, wie die OGS Kosten aufgeteilt werden, im Gegensatz zu den Kitakosten.
An dieser Stelle werde ich wohl ansetzen, zum einen dass meine Ex da erst mal falsch liegt, da sie annimt, dass die Kosten genauso wie die Kitakosten aufgeteilt werden, zum anderen dass es unterschiedliche urteile gibt.
Genau wie die KM es für in Stein gemeißelt nimmt, dass die OGS-Kosten aufgeteilt werden (und wir wissen nicht, ob aus Unkenntnis, besonderere rechtl. Beratung oder als Bluff) kannst Du zunächst ja mal kontern, dass eben nicht aufgeteilt wird und ihre Reaktion abwarten. Und erst - falls erforderlich - einen Kompromiss anbieten (da vermutlich auch sie keine Lust auf die Unsicherheit hat).
Ihr habt besseres zu tun, als Euch hierüber zu streiten denke ich. Prinzip hin oder her...
Grüße, Toto
habe aber eine Anwälting an der Hand die ich auch mal auf kurzem Weg kostenfrei zu ihrer Einschätzung befragen könnte.
... und wenn sie Erfahrung bzgl der Auslegung in Köln hat, umso besser....
Moin
Das OLK Köln kennt in seinen Leitlinien den Begriff "Hort" etc. nicht, es kennt lediglich 'Kindereinrichtungen". Das macht eine Interpretation zum Ratespiel.
Gruss oldie
Hallo,
evtl. hilft hier ein Blick ins Kita-Gesetz zur Begrifflichkeit "Kindereinrichtung". Bei uns steht dort: Kinder haben bis zur Versetzung in die fünfte Klasse einen Rechtsanspruch auf Erziehung, Bildung und Versorgung in Kindergärten. Wobei der Anspruch für Schulkinder im Hort erfüllt wird.
Andreas
Hallo Klaus,
hast du das Thema OGS Kosten klären können? Was hat denn deine Anwältin dazu gesagt?
Stehe vor demselben Thema, daher die Nachfrage.
Wobei bei mir das OLG Hamm zuständig ist. In den Leitlinien steht folgendes:
Bei Zusatzbedarf (Verfahrenskostenvorschuss, Mehrbedarf, Sonderbedarf) haften die Eltern grundsätzlich anteilig nach ihren Erwerbs- und Vermögensverhältnissen unter Wahrung ihres Selbstbehalts (vgl. Nr. 13.3.2). Zum Mehrbedarf des Kindes zählen die Kindergartenkosten.
Das würde ja die OGS Kosten ausschließen, oder?
Hallo Cheers, bisher hatte meine Ex mir noch nichts vorgelegt, von mir aus nachfragen werden ich da sicherlich nicht. 🙂
Die Anwältin hatte noch nichts dazu gesagt, wobei das in diesem Fall gar nicht "meine" Anwältin ist, sondern die eines Kumpels, der aktuell vor einer ähnlichen Situation steht. Der hat aber noch viele andere Themen, daher hatte ich noch keine Rückmeldung bekommen. Ich werde ihn aber auch nochmal anschreiben, dass er nochmal nachfragt, er hatte mir das angeboten, dass er da mal seine Anwältin fragt. Dann bin ich vorbereitet, wenn dann was von der Ex kommt. Klar ist wohl, dass es nicht so geklärt ist wie bei der Kita, das ist auf jeden Fall schon mal ein Ansatzpunkt. Wenn die Anwältin sich meldet gibt es vielleicht noch mehr Ansatzpunkte.
Ich hatte meiner Ex jetzt nochmal geschrieben (mit ein paar Urteilen anbei), dass ich nicht der Meinung bin, dass die OGS Kosten Mehrbedarf sind, habe aber signalisiert, dass ich mich freiwillig mit 50% daran beteiligen würde. Jetzt hat sie mir eine lange Mail zurück geschrieben mit Ausführungen zu Mehrbedarf, Sonderbedarf, etc. Darin werden aber nur die Kitakosten oder Kinderhortkosten erwähnt, also für die Klärung uninteressant.
Sie argumentiert, dass es keinesfalls so ist, dass der Sohnemann nur deshalb in der OGS betreut wird damit ihre Erwerbstätigkeit ermöglicht wird. Es ist notwendig dass sie arbeiten geht um ihrer beider Leben zu finanzieren. Würde sie die OGS nicht in Anspruch nehmen, könnte sie nur 2,5 Std/Tag arbeiten (54 Std/Monat). Sie beschwert sich, dass sie so ja gar nicht über die Runden kämen.
Zudem argumentiert sie, dass die Betreuung in der OGS einen pädagogischen Ansatz, einen Bildungsauftrag. (Es werden dort z.B. verschiedene AGs und Projekte angeboten, die Betreuer arbeiten eng mit der Schulleitung und den Lehrern zusammen) Wie in der Kita gibt es hier also nicht nur eine reine Betreuung/Aufbewahrung. Damit erfüllt in ihren Augen die OGS die Kriterien für einen Mehrbedarf. Auf der Seite der OGS ist dies auch so ähnlich ausgeführt. Zudem hätte das Jugendamt ihr gesagt, dass es üblich ist, dass OGS Kosten nach dem jeweiligen Einkommen anteilig aufzuteilen sind. Es gäbe hierzu kein eindeutiges Urteil, da jedes Gericht hier jeden Fall einzeln und individuell bewertet.
Habt ihr eine Idee zum weiteren Vorgehen?
In meinen Augen ist doch hier das einzige Argument für Mehrbedarf, dass die OGS auch einen pädagogischen Ansatz hat, oder wie seht ihr das? Ich höre bei ihr immer heraus, dass sie ja so arm dran ist und dass sie arbeiten gehen muss... 😉
Moin
Wenn bei einem 6-jährigen Kind externe pädagogische Betreuung angebracht erscheint, könnte auch angenommen werden, der BET ist dazu allein nicht in der Lage. 😉
Schau doch mal, hier prallen zwei Ansichten aufeinander: die der KM und die Deine. Eigentlich gibt die KM ja zu, dass die Betreuung im Hort notwendig ist, damit sie arbeiten gehen kann. Von notwendiger oder sinnvoller pädagogischer Betreuung kommt hingegen kein Wort rüber. Die gängige Rechtssprechung sieht eine Beteiligung des UET eher nicht. Was erwartest Du an Agrumentationshilfe? Die Auseinandersetzung mit klaren Worten wirst Du allein ausfechten müssen.
Gruss oldie
PS: Dein Angebot der hälftigen Beteiligung an des Hortkosten halte ich völlig ausreichend. Nur - das reicht ihr nicht. Öffne Deine Augen.
Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.
Hallo,
als erstes sind die Kosten für das Mittagessen bereits im Unterhalt enthalten.
Dann wäre die Frage welche zusätzlichen Kosten warum anfallen. In Bayern werden die Kosten vom Freistaat getragen und auch in Hamburg fallen Kosten nur für die Früh- (6:00 -- 7:00) und Spätbetreuung (16:00 -- 18:00) mit jeweils 30 Euro pro Monat bei höherem Einkommen an.
Pädagogisch wertvoll ist eine Früh- bzw. Spätbetreuung nicht, allerdings sind die Kosten auch überschaubar.
Ist das in Deinem Fall anders?
Wenn ihr euch friedlich auf Halbe-Halbe habt einigen können, dann ist das in Ordnung. Was ein Gericht entscheidet ist leider nicht so einfach zu sagen. Im Prinzip könntest Du natürlich auch die Zahlung verweigern und es auf eine Klage ankommen lassen. Ausgang und Kosten offen.
VG Susi
Hallo,
Wenn dieser Betrag anteilig aufgeteilt wird, um welche Summe geht es dann genau ?
Ich verstehe sehr gut, dass es Dir persönlich ums Prinzip geht. Andererseits war die KM schon beim Jugendamt, und kann jederzeit, wenn sie will, eine Beistandschaft beauftragen, welche dann einen Titel durchsetzt.
Euer Kind ist jetzt sechs. In den kommenden Jahren wird es immer mehr finanzielle Streitpunkte geben (Klassenfahrten, Sprachschulen, Hobbies etc.).
Vielleicht solltest ihr gemeinsam weiter denken, wie ihr das dann gestaltet. Der Elternteil, welcher den Hauptanteil der finanziellen Last trägt, ist oftmals freigebiger, wenn er nicht wegen jeder Kleinigkeit belangt wird, d.h. wenn es dann einmal um einen grösseren Betrag geht, kann er grosszügig sein. Vielleicht solltest Du das signalisieren.
Ich weiss nicht, ob Ihr noch andere Baustellen habt und wie der Umgang mit dem Kind ist. Falls ihr aber miteinander reden könnt, solltet Ihr Euch zusammensetzen und Euch auf gmeinsames Vorgehen einigen.
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In meinen Augen ist doch hier das einzige Argument für Mehrbedarf, dass die OGS auch einen pädagogischen Ansatz hat, oder wie seht ihr das? Ich höre bei ihr immer heraus, dass sie ja so arm dran ist und dass sie arbeiten gehen muss... 😉
Überhöre das. Es ist völlig normal zu arbeiten.
VG,
Tsubame.
Moin
Andererseits war die KM schon beim Jugendamt, und kann jederzeit, wenn sie will, eine Beistandschaft beauftragen, welche dann einen Titel durchsetzt.
Das gilt für den Unterhalt nach der DT, nicht für Mehrbedarf. Für diesen muss erst einmal dargelegt werden, dass er für das Kind notwendig ist - und nicht für den BET. Und genau hier scheiden sich die Geister. Das kann endlos diskutiert werden.
Gruss oldie
Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.
Hallo und Danke für eure Antworten. Ich glaube auch, meine Ex versucht in diesem Fall das Angebot einer pädagogischen Betreuung mit einer Notwendigkeit zu verknüpfen. Notwendig ist jedoch, dass sie durch die Betreuung arbeiten gehen kann, wie sie ja auch selbst schreibt, zufälligerweise ist die OGS Betreuung auch pädagogisch ausgerichtet.
Baustellen haben wir ansonsten nicht, aber ich denke sie ist beim Thema Unterhalt etwas übergenau, weil ihr Papa damals lange Zeit nicht korrekt für sie und ihre Schwester gezahlt hat. Ich denke es kann aber nicht sein, dass sie das dann versucht zu meinem Problem zu machen.
@Tsubame: es geht um den eigentlich lächerlichen Betrag von 60€/Monat. Bei halbe/halbe wären es dann 30/30€, wenn man es ganz genau ausrechnen würde, dann wären es 39/21€, also eigentlich lächerlich. Mir geht es hier wirklich auch ums Prinzip. Sie begibt sich bei solchen Streitthemen immer in die Opferrrolle und das will ich für zukünftige Diskussionen vermeiden und hier mal klar Gegenwind aufzeigen. Die andere Frage ist natürlich wie ein Gericht entscheiden würde, falls sie sich auf 50/50 nicht einlässt.
Moin.
zufälligerweise ist die OGS Betreuung auch pädagogisch ausgerichtet.
Zufällig ist das hoffentlich nicht, sondern sehr sinnvoll! 🙂 Aber das nur am Rande, das sollte hier nicht entscheidungsrelevant sein.
Bei halbe/halbe wären es dann 30/30€, wenn man es ganz genau ausrechnen würde, dann wären es 39/21€, also eigentlich lächerlich. Mir geht es hier wirklich auch ums Prinzip. Sie begibt sich bei solchen Streitthemen immer in die Opferrrolle und das will ich für zukünftige Diskussionen vermeiden und hier mal klar Gegenwind aufzeigen. Die andere Frage ist natürlich wie ein Gericht entscheiden würde, falls sie sich auf 50/50 nicht einlässt.
Das kann doch nicht euer beider Ernst sein, dass es um +- 9€ pP geht :exclam:
Das führt schon mal ihre Argumentation ad absurdum, dass sie alternativ ohne OGS-Finanzierung durch Dich nicht arbeiten gehen könne/ würde...
Ich finde, Du hast Deinen Standpunkt klargemacht und freundlicherweise einen Kompromiss angeboten :thumbup:
Jetzt würde ich ihr abschließend nochmal schreiben, dass Du weiterhin der Überzeugung bist, dass kein Mehrbedarfanspruch besteht und Dein Angebot wiederholst, aber nur für den Fall, dass sie es akzeptiert. Bei einer gerichtlichen Klärung steht das Angebot nicht mehr. Wenn sie klug ist, schlägt sie ein. Wenn nicht, soll sie doch kämpfen und kannst jederzeit überlegen, doch 9€ zusätzlich zu zahlen und weiteren Streit zu vermeiden, wenn es Dich nervt bzw. Du die Nebenkosten vermeiden willst. Ein negatives Urteil an sich brauchst Du nicht zu fürchten
toto
Danke für euer Feedback. :thumbup:
Ich finde ihre Argumentation auch ein wenig merkwürdig, aber dieses Verfallen in die Opferrolle habe ich schön öfters erlebt. Ich denke mir auch, wie lächerlich es ist sich wegen 9€/Monat zu streiten, aber ich denke auch, dass ich hier von meiner Seite schon einen großen Schritt auf sie zugegangen bin. Werde ihr abschließend nochmal schreiben.
@TotoHH: was genau meinst du mit "Ein negatives Urteil an sich brauchst Du nicht zu fürchten"? Theoretisch könnte doch ein Gericht sagen, dass es doch Mehrbedarf ist und dann müsste ich ja die 9€ zahlen + die Gerichtskosten, oder wie ist das an der Stelle geregelt?
Ich denke das Prozeßrisiko dürfte relativ gering sein.
Der Streitwert bemisst sich ja nach den 9 € Differenz, die die dein Angebot von der Forderung deiner Ex abweicht.
Wie hoch schätzt du das Risiko, dass sie klagen wird?
Verdient sie soviel, das sie VKH bekommen würde?
Wenn nicht muss sie ja genauso damit rechnen selbst zahlen zu müssen und im Familienrecht werden üblicherweise die Gerichtskosten geteilt und jeder zahlt seinen RA.
Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen
@TotoHH: was genau meinst du mit "Ein negatives Urteil an sich brauchst Du nicht zu fürchten"? Theoretisch könnte doch ein Gericht sagen, dass es doch Mehrbedarf ist und dann müsste ich ja die 9€ zahlen
Genau - und das ist doch nicht viel Geld. Wenn der Downside deutlich größer wäre, dann müsste man überlegen, ob man das Angebot nachjustiert.
Ob Gerichtskosten, Anwaltskosten (wenn überhaupt nötig) und aber auch der Nervfaktor bei Dir das Prinzip überwiegen, die Entscheidung musst Du treffen.
Ich würde es zunächst einmal darauf ankommen lassen und - falls sie tats. klagt - mir das ganze überlegen. Dahin ging mein obiger Gedanke.
Toto
So, ich hatte ihr jetzt nochmal geschrieben, dass die OGS in meinen Augen keinen Mehrbedarf darstellt und mein Angebot 50/50 noch steht.
Jetzt kam von ihr prompt die Antwort, dass dort wo Kinderhort als aufgeführt ist, damit die OGS gemeint ist und dass die Aussage der Sachbearbeiterin des Jugendamts war, dass die Nachmittagsbetreuung für Grundschüler grundsätzlich ein Mehrbedarf ist. Sie sagt außerdem, dass ihre Erwerbstätigkeit sowie die Betreuung vom Sohnemann in der OGS beide zum Kindeswohl beitragen. Damit sind das in ihren Augen sachlich begründete Kosten und stellen einen Mehrbedarf dar. Als letzter Satz kam dann noch, dass wir unsere Situation auch von einem Gericht individuell bewerten lassen können, wenn mir das lieber ist. Ich scheine das Bedürfnis zu haben die Lage ganz genau zu klären wollen.
Das liest sich jetzt schon so, dass sie es drauf ankommen lassen würde. Die Frage ist halt auch, was im Fall der Fälle für Kosten auf mich zukämen. Einen Anwalt würde ich mir nicht holen, da das Gericht im schlimmsten Fall für mich feststellt, dass es sich um Mehrbedarf handelt und ich die 9EUR mehr im Monat zahlen muss. Wie hoch sind denn die Gerichtskosten bei so was? Wenn ich das richtig verstanden habe, dann hat auch bei einem Urteil gegen mich jeder seinen eigenen Anwalt zu zahlen und die Gerichtskosten würden geteilt, korrekt? Ob sie VKH bekommen würde weiß ich nicht, sie verdient aktuell 1560EUR netto. Kann ich denn dann immer noch, wenn ich ein entsprechendes Schreiben im Briefkasten habe, dass sie klagt nachgeben, oder muss dann der Prozess durchgezogen werden?
Hallo,
liegt dir der Vertrag des OGs vor bzw. hat die KM Essen und Schulaufgabenbetreuung rausgerechnet oder ist das nicht der Fall?
Das Essen ist definitiv über den KU abgegolten.
Und Hausaufgabenbetreuung ist Sache des betreuenden Elternteils.
Wenn das nämlich nicht der Fall ist, dann wäre der Punkt, dass der Anteil von dir schon sinken würde und die angebotene 50/50-Teilung der vollen Kosten ein gutes Angebot von dir ist.
Da wäre dann das Risiko der KM größer.
Und bei dem Streitwert des Gerichts geht es um den Jahreswert, um den es geht. Damit wären das 9*12 = 108 €.
Ich weiss nicht ob Gerichte diese Klage dann evtl. als mutwillig ansehen würden oder ob ein Anwalt sich überhaupt damit beschäftigen würde.
Denn das Honorar des Anwalts richtet sich ja auch nach dem Streitwert.
Sophie
Der Vertrag liegt mir nicht vor, ich habe mir nur den Festsetzungsbescheid zum Elternbeitrag kopiert. Ich habe allerdings auf der Seite der Stadt nachgeguckt, dort steht, dass die Essenskosten zusätzlich zum Betrag der Stadt für die OGS zu zahlen sind. Ich bin mir nicht sicher, ob das im Vertrag extra aufgeschlüsselt ist mit der Hausaufgabenbetreuung, ich denke mal, da wird nur ein Betrag ausgewiesen sein. Ich kann mir kaum vorstellen, dass da einzelne Punkte aufgeführt sind.
Ich habe auch den Mehrbedarfsunterschied nochmal genau ausgerechnet, da komme ich sogar nur auf eine Differenz von 7,20€, also auf insgesamt 86,40€.
Hallo,
ich denke, dass das Essengeld nicht im Vertrag steht. Das Essensgeld wird zusätzlich eingesammelt, in vielen Fällen erfolgt auch eine Überweisung direkt an den Lieferanten des Essens.
Bei dem Festsetzungsbescheid geht aus ausschliesslich um die Kosten der Betreuung.
Wenn Deine Ex der JA-Mitarbeiterin glaubt, dann bitte doch einfach darum, dass sie eine entsprechende Rechtsgrundlage nennt. Insbesondere wo "Kinderhort" vorkommt. Kiga (Kinderhort) ist pädagogisch wertvoll und deshalb Mehrbedarf. Mehrbedarf entsteht nicht dadurch, dass die KM sonst keiner beruflichen Tätigkeit nachgehen kann.
<a href="http://www.landesrecht.sachsen-anhalt.de/jportal/portal/t/buq/page/bssahprod.psml?doc.hl=1&doc.id=KORE231512011&showdoccase=1&doc.part=L¶mfromHL=true>Urteil" OLG Naumburg, 22.9.2011, 8 UF 118/11</a>:
"Kosten des Schulhorts sind nur dann Mehrbedarf des Kindes, wenn der Hortbesuch im Interesse des Kindes (etwa aus pädagogischen Gründen) geboten ist. Kein Mehrbedarf sind diese Kosten, soweit deren Aufwendung erforderlich ist, um dem betreuenden Elternteil eine Erwerbstätigkeit zu ermöglichen. Sofern die Eltern den Hortvertrag gemeinsam geschlossen haben, unterfallen diese Kosten dem Gesamtschuldnerausgleich und zwar grundsätzlich entsprechend der gesetzlichen Regelung zu gleichen Anteilen, sofern zwischen den beteiligten Eltern, insbesondere über eine Regelung/Vereinbarung über den Ehegattenunterhalt nicht etwas anderes bestimmt worden ist." (Hervorhebung von mir)
Die andere Seite der Medaille sieht so aus <a href="http://www.familienrecht-allgaeu.de/de/kindergarten-kinderkrippe.html#Kinderkrippe-Kinderhort>(Quelle)</a>."
"Die Ständige Fachkonferenz des Deutschen Fachinstituts für Jugendhilfe und Familienrecht e.V. (FamRZ 2011, 1356) hat empfohlen, einen Mehrbedarf des Kindes anzunehmen, wenn es sich um kindgerechte Einrichtungen handelt. Doch oft steht nicht der erzieherische Zweck im Vordergrund. Grund für die Unterbringung ist regelmäßig das Interesse des betreuenden Elternteils einer eigenen Erwerbstätigkeit nachzugehen (vgl. FamRZ 07, 1353)."
Sprich Du kannst Dich streiten, ob es das Wert ist weiss ich nicht. Rein politisch würde ich sagen, dass irgendwann die OGS als Mehrbedarf kommen wird. Das hängt davon ab inwieweit sich die OGS durchsetzt oder nicht. Ist sie so häufig wie der Kiga, dann wird es Mehrbedarf werden, im Moment ist dem nicht unbedingt so.
VG Susi
Wirklich streiten möchte ich mich nicht und allzu weh würde es mir finanziell ja auch nicht tun wenn ich nachgebe. Da ist schon eher der Stress entscheidet den man damit hat, zudem sind Spannungen immer blöd, da habe ich die Befürchtung, dass das dann auch beim Junior ankommt. Auf der anderen Seite will ich nicht, dass sie das Gefühl bekommt, dass ich springe, sobald sie das Gericht erwähnt.
Für den Fall der Fälle wäre meine Exit Strategie, dass ich dann ala der Klügere gibt nach die Kosten anteilig am Gehalt übernehme, gleichzeitig aber auch sage, dass ich das nur tue, damit das nicht weiter eskaliert und auf unseren Sohn abfärbt und nicht weil ich der Meinung bin, dass die OGS Mehrbedarf ist. Ebenso würde ich dann auch nochmal erwähnen, dass sie bei einem Prozess die wesentlich höheren Kosten an der Backe hätte und dass, wenn es für sie ganz schlimm ausginge, sie dann statt der 50/50 gar nichts bekommen würde. Sie hat also mehr zu verlieren als ich.
Gibt's da Meinungen eurerseits zu?
