Meine Ex hat mich infomiert, dass die Beiträge zum Unterhalt angepasst werden müssten. Ich zahle nach Düsseldorfer Tabelle für meinen 6 jährigen Sohn und sie meinte, jetzt müsste ich ja dann ab 2017 den dort ausgewiesenen höheren Betrag zahlen. Wir hatten uns auf Unterhalt nach der Tabelle geeinigt, muss ich denn dann auch den angepasten Betrag ab de neuen Jahr jeweils zahlen?
Nchtrag: welches Nettoeinkommen wird genau zur Berechnung herangezogen? Ich war immer knapp unter 2300€ netto, durch geringere Abzüge bei der KK bin ich jetzt knapp drüber. Wenn ich richtig informiert bin, dann kann ich ja noch 5% von meinem Netto abziehen (für Fahretn zur Arbeiten, etc.) und das gibt dann da bereinigte Netto, auf dessen Grundlage der Unterhalt berechnet wird, korrekt?
Servus Klaus!
Wenn ich richtig informiert bin, dann kann ich ja noch 5% von meinem Netto abziehen (für Fahretn zur Arbeiten, etc.) und das gibt dann da bereinigte Netto, auf dessen Grundlage der Unterhalt berechnet wird, korrekt?
Sofern diese Kosten für berufsbedingte Aufwendungen vorhanden sind: korrekt!
Hast Du private Altersvorsorge? hier wären max. 4% vom Bruttoeinkommen abzugsfähig.
Grüßung
Marco
Mit einem Lächeln zeigst Du auch Zähne!
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Ob ein Vorhaben gelingt, erfährst Du nicht durch Nachdenken sondern durch Handeln!
Moin
Wir hatten uns auf Unterhalt nach der Tabelle geeinigt, muss ich denn dann auch den angepasten Betrag ab de neuen Jahr jeweils zahlen?
Habt ihr euch nun geeinigt oder nicht? Oder welche Reichweite hat für Dich eine Einigung?
Die Antwort lautet: Ja, Du hast den KU anzupassen.
Gruss oldie
Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.
Hallo, Danke für deine Antwort. Ja, die Kosten sind ja quasi die Fahrtkosten zur Arbeit und zurück.
Ich spare aktuell viel, da ist aber nichts in Riesterrente o.ä. investiert, daher kann ich hier nichts zusätzlich anrechnen lassen.
Wie ist denn deine Einschätzung, dass ich automatisch auch jedes Jahr den Betrag erhöhen müsste? Soweit ich weiß ist die DD Tabelle ja nur eine Richtlinie. Ich habe mal nachgeguckt, da auch das Kindergeld 2017 erhöht wird, wären das dann nur 9€/Monat mehr. Lohnt sich da ein "Aufstand", oder sollte ich einfach den höheren betrag zahlen? Wobei dsa dann antürlich ein Freifahrtschein wäre, dass ich das in den nächsten Jahren ja auch immer machen müsste. Könnte ich dazu durch einen Titel verpflichtet werden?
Aktuell zahle ich bei 2305€ netto 328€ Unterhalt, das ist dann soweit korrekt, richtig? 423€ laut Tabelle abzgl. halbes Kinderged iHv. 95€ ergibt ann die 328€. Ex schreibt mir naämlich gestern merkwürdigerweise dass der Betrag schon seit Längerem zu gering sei... :question:
Servus!
Lohnt sich da ein "Aufstand", oder sollte ich einfach den höheren betrag zahlen? Wobei dsa dann antürlich ein Freifahrtschein wäre, dass ich das in den nächsten Jahren ja auch immer machen müsste. Könnte ich dazu durch einen Titel verpflichtet werden?
Nun ja, ob der Aufstand sich lohnt, musst Du selbst einschätzen...mir wäre das der mögliche Ärger nicht wert.
By the way: das Geld ist "rechtlich" gesehen für das Kind, insofern hätte es auch Anspruch auf eine Titulierung.
Soweit ich weiß ist die DD Tabelle ja nur eine Richtlinie.
Mag sein, ist aber trotzdem Grundlage für die meisten Unterhaltsberechnungen...wenn sich die Zahlbeträge erhöhen, ist es halt so.
Ex schreibt mir naämlich gestern merkwürdigerweise dass der Betrag schon seit Längerem zu gering sei
Solange sie das nur schreibt und nicht nachfordert, kann es Dir genaugenommen egal sein. 😉
Grüßung
Marco
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Hallo,
meine frage wäre einfach gibt es einen Unterhaltstitel? Wenn ja, dann gilt was da drafsteht. Steht drauf, dass der Titel dynamisch ist, dann musst Du die Zahlungen selbständig anpassen.
Gibt es keinen Titel, dann ist es Verhandlungssache zwischen Dir und der KM. Wenn also Dein Einkommen nicht mehr dem Zahlbetrag entspricht, dann kann eine Anpassung problemlos erfolgen.
Wenn Du den "Aufstand" gegen die KM planst, dann solltest Du auch wissen, dass die KM sich mit Dir nicht um Unterhalt streiten muss sondern eine (für sie kostenlose) Beistandschaft beim JA einrichten lassen kann und dann die Verhandlungen um Unterhalt über das JA laufen.
Dabei gilt: 1. das Kind hat Anspruch auf einen dynamischen Titel (sprich Du bist verpflichtet die Zahlungen anzupassen) und 2. alle 2 Jahre Auskunft hast Du Auskunft über Dein Einkommen zu erteilen.
Vor Gericht zu ziehen und zu sagen, die DDT ist aber nicht verbindlich, ist mit Sicherheit nicht erfolgversprechend.
Deshalb zahle entweder den geforderten Betrag oder mache eine Neuberechnung, die für die KM nachvollziehbar ist. Alles andere bringt Dir nichts.
VG Susi
Evtl. hat sie gelesen, dass bei einem Unterhaltsberechtigten eine Stufe höher als ber. Netto als Zahlbetrag genommen werden kann.
Ich würde wahrscheinlich die paar Euro zahlen, wenn es dafür weder eine Titulierung, noch eine Hochstufung gibt (was dir blühen könnte, wenn das ganze per JA oder Gericht festgezurrt werden würde). Dann ists auch leichter, wenn das Kind volljährig wird bzw. eine Ausbildung beginnt
Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen
Hallo, Danke für eure Beiträge. 🙂
Es gibt noch keinen Titel, wenn ich das richtig verstehe, dann könnte sie sich diesen theoretisch besorgen und dann müsste ich ja soweiso mehr zahlen.
Stimmt denn meine Brechnung, dass der Unterhalt bei einem 6 Jährigen 423€ abzgl. halbem Kindergeld (95€) also insgesamt dann 328€ beträgt?
Aktuell zahle ich für sie ja auch noch Unterhalt (ein geringer Betrag, sie hat sich leider auf keine Einmalzahlung eingelassen), daher müsste sie eigentlich wissen, dass ich nicht um eine Stufe hochgestuft würde.
Ich denke mal eher, dass sie sich verrechnet hat, daher bräuchte ich nochmal kurz eine Bestätigung, dass der Betrag 328€ soweit passt (DD Tabelle 2016).
Hallo,
ja, sie kann sich problemlos einen Titel besorgen.
Die Berechnung des Unterhalts erfolgt nach den <a href="http://www.famrz.de/arbeitshilfen/leitlinien-und-richtlinien/index.php>" Unterhaltsleitlinien</a> des zuständigen OLG (dort, wo das Kind wohnt).
Dein zugrunde gelegtes Einkommen setzt sich aus dem Durchschnittsnetto der letzten 12 Monate und ggf. der Steuererstattung zusammen.
Davon abziehen darfst Du berufsbedingte Ausgaben, so wie sie vorliegen.
"10.2.2 Für die notwendigen Kosten der berufsbedingten Nutzung eines Kraftfahrzeugs kann der nach den
Sätzen des § 5 II Nr. 2 JVEG anzuwendende Betrag (derzeit 0,30 €) pro gefahrenen Kilometer angesetzt werden. Damit sind i.d.R. Anschaffungskosten mit erfasst. Bei langen Fahrtstrecken (ab ca. 30 km einfach) kann nach unten abgewichen werden (für die Mehrkilometer in der Regel 0,20 €)." (SüdL)
Hier sind also die Fahrten pro Arbeitstag pro Monat anzusetzen.
Ebenso ist eine Altersvorsorge bis max. 23% des Bruttoeinkommens, darin sind inbegriffen die Gesamtbeträge von Arbeitnehmer und Arbeitgeber zur Rentenversicherung, deshalb bleiben also max. 4% des Bruttoeinkommens. Muss nachgewiesen werden und ist gedeckelt.
Das ergibt dann Dein bereinigtes Einkommen. Da die DDT für 2 Unterhaltsberechtigte ausgelegt ist, kann bei nur einem Unterhaltsberechtigten eine Höherstufung um eine Stufe erfolgen.
Wenn das auf diese Weise bestimmte bereinigte Einkommen (knapp) unter 2300 Euro liegt ist eine Höherstufung nicht ungemessen und es wäre für einen 6 Jährigen (2. Altersstufe) 452 Euro (ab 1.1.17) minus hälftiges KG, z.Z. 95 Euro, also Zahlbetrag 357 Euro.
Kommst Du eine Stufe tiefer ist der Zahlbetrag in analoger Rechnung 338 Euro (also 19 Euro pro Monat weniger).
VG Susi
Ok, wenn Du 2 Unterhaltsberechtigte Hast, dann erfolgt keine Höherstufung und ich denke, dass Du dann zwar nicht höher gestuft wirst, aber im Rahmen des jetzigen bleibst, auch ohne genaue Berücksichtigung des Fahrtkosten.
Der von Dir berechnete Zahlbetrag ist dann richtig bzw. ab 1.1.17 entsprechend neu zu berechnen.
VG Susi
Danke für die Rückmeldung.
Jetzt schreibt mir meine Ex aber, dass ja noch mein Anteil zur OGS fehlen würde. Soweit ich weiß wird die Kita von beiden anteilig bezhalt (war auch so bei uns), die OGS gilt soweit ich weiß jedoch im Gegensatz dazu nicht als Mehrbedarf, habe dazu Einiges im Netz gefunden, bin aber nicht ganz sicher, ob dsa der aktuellste Stand ist und wie sicher die Info ist. Da kurz nach der Einschulung keine Forderung von ihr kam, dachte ich sie weiß das, jedoch lag dsa wohl daran, dass die Stadt so lange mit der Berechnung gebraucht hat.
Wie ist das also: gilt die OGS als Mehrbedarf oder nicht? Wo gibt es dazu im Netz gesicherte Infos?
Hallo,
es gibt die Entscheidung des BGH <a href="http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=en&sid=d612e0e3293c7b081b82ad27dc8b9b1d&client=12&nr=47852&pos=0&anz=1>" BGH, Az.XII ZR 65/07</a>, wonach
"Kindergartenbeiträge bzw. vergleichbare Aufwendungen für die Betreuung eines Kindes in einer kindgerechten Einrichtung</i> sind in den Unterhaltsbeträgen, die in den Unterhaltstabellen ausgewiesen sind, unabhängig von der sich im Einzelfall ergebenden Höhe des Unterhalts nicht enthalten. "
Daraus ergibt sich der Mehrbedarf, wobei die Verpflegungskosten bereits im Unterhalt enthalten sind.
VG Susi
Damit ist m. E. aber nicht die OGS gemeint, sondern Kleinkindbetreuung. Der pädagogische Bedarf eines Schulkindes ist durch den Schulbesuch gedeckt.
LG LBM
"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."
Der Ansicht von Lausebackesmama bin ich auch. Es gibt dazu auch ein Urteil vom OLG Naumburg (NJW 2012, 623):
"Kein Mehrbedarf sind (anders als Kindertagesstättenkosten; vgl. hierzu BGH FamRZ 2009, 962) hingegen Schulhortkosten, soweit deren Aufwendung erforderlich ist, um dem betreuenden Elternteil eine Erwerbstätigkeit zu ermöglichen."
Was stimmt denn nun? Ich glaube meine Ex denkt sich einfach, egal ob Kita oder OGS, das läuft beides gleich. Auf der einen Seite kann ich es natürlich verstehen, da die OGS ja quasi die 45h Kita ersetzt, aber rechtlich scheint es anders geregelt zu sein. Mich würden dazu noch andere Meinungen interessieren. Da mein Ex scheinbar nicht so wirklich gut informiert iszt (oder eben doch???), wird ds auf jeden Fall ein Riesentheater geben, wenn ich eine Zahlung komplett ablehnen würde. Die Frage ist ja auch, ob sie das rechtlich theoretisch durchsetzten könnte und ich dann ggfs. Gerichtskosten an der Backe hätte. Oder ob sie dann einfach sagen könnte, sie reduziert ihre Arbeit, um für den Sohnemann dazu sein. Sie arbeitet aktuell 30h/Woche.
Moin
Was stimmt denn nun?
Diese Diskussion gab es hier ja schon öfters. Ich meine, dass die Mehrheitsmeinung dahin geht, dass Hort Betreuung (also die Nachmittagsbetreuung von Schulkinder) das Privatvergnügen des BET sind und dementsprechend kein Mehrbedarf. (Anders als eben die pädagogosch sinnvolle Betreuung in der Kita). Dabei habe ich mich nicht durch Urteile gequält.
Eine rechtssichere Auskunft wirst Du hier nicht bekommen. Evtl. hilft Dir ein Anwalt (wobei Du dabei immer Bedenken musst, dass er an Streit verdient...)
Wenn Du also wissen willst was richtig ist, musst es durch die Instanzen durchkämpfen...
Die Frage ist nicht
ob sie das rechtlich theoretisch durchsetzten könnte
sondern ob sie es praktisch durchsetzen kann und wird. Und das weist Du nur am Ende einiger Gerichtsprozesse... (Vor Gericht und auf hoher See... Du weißt schon...)
Wenn Dich aber jetzt schon die Gerichtskosten im Falle einer Niederlage schrecken (und das wird nur ein Teil der Gesamtkosten sein), dann solltest Du andere Lösungen erwägen.
Ich würde zunächst mal einen klaren Aufschlag machen und darlegen, dass OGS Kosten kein Mehrbedarf sind. Ob alleine (Du scheinst ja nicht unbedarft zu sein, was rechtliche Recherche und saubere Formulierungen betrifft) oder mit einem (kostenpflichtigen) Anwalt um Eindruck zu schinden, ist vermutlich Geschmackssache.
Und je nachdem wie sie reagiert, vielleicht nutzt Du die Zeit, um einen Kompromiss zu erarbeiten?!
Oder ob sie dann einfach sagen könnte, sie reduziert ihre Arbeit, um für den Sohnemann dazu sein. Sie arbeitet aktuell 30h/Woche.
Um die Kosten für die OGS zu sparen? Kann sie ja machen, was kümmert es Dich?
Es sei denn, Du hälst OGS Betreuung für sinnvoller als das Kümmern der KM... aber dann solltest Du Dich auch an den Kosten beteiligen - quasi als Motivationshilfe... 😉
Grüße, Toto
Moin
Der Ansicht von Lausebackesmama bin ich auch. Es gibt dazu auch ein Urteil vom OLG Naumburg (NJW 2012, 623):
"Kein Mehrbedarf sind (anders als Kindertagesstättenkosten; vgl. hierzu BGH FamRZ 2009, 962) hingegen Schulhortkosten, soweit deren Aufwendung erforderlich ist, um dem betreuenden Elternteil eine Erwerbstätigkeit zu ermöglichen."
Und es gibt die Leitlinien des OLG Frankfurt, in welchen Hortkosten expliziet als Mehrbedarf aufgeführt werden. Von daher: es gibt keine allgemein gültige Antwort. Du musst schon - wie bereits von @Susi64 gesagt - in die Leitlinien des für Dich zutreffenden OLG's schauen.
12.4 Zusatzbedarf
Bei Zusatzbedarf (Verfahrenskostenvorschuss, Mehrbedarf, Sonderbedarf) gilt § 1606 Abs. 3 Satz 1 BGB (vgl. Nr.13.3). Zum Mehrbedarf des Kindes zählen die Kosten für den Besuch einer Kindertagesstätte (Kinderkrippe, Kindergarten, Schülerhort) abzüglich des ersparten Verpflegungsmehraufwandes. Schulpaket und Bildungspaket ergeben keinen Zusatzbedarf.
Da das BGH-Urteil aus dem Jahr 2008 Interpretationsspielraum lässt, kann jedes OLG mit bestem Wissen und Gewissen sein eigenes Ding für seinen Rechtsraum zur Richtlinie machen.
Gruss oldie
Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.
Hallo,
mal noch einen anderen Aspekt. Über wieviel Geld reden wir eigentlich? Außerdem muss der Betrag ja auch noch gequotelt werden. normalerweise ist die OGS billiger als der Kiga.
VG Susi
Danke für eure Einschätzungen. Zum OLG Köln habe ich leider kein Urteil gefunden, habe aber eine Anwälting an der Hand die ich auch mal auf kurzem Weg kostenfrei zu ihrer Einschätzung befragen könnte.
Also zusammenfassend lässt sich sagen, dass es keine klare Regelung gibt, wie die OGS Kosten aufgeteilt werden, im Gegensatz zu den Kitakosten.
An dieser Stelle werde ich wohl ansetzen, zum einen dass meine Ex da erst mal falsch liegt, da sie annimt, dass die Kosten genauso wie die Kitakosten aufgeteilt werden, zum anderen dass es unterschiedliche urteile gibt. Daraus würde ich dann ableiten, dass dann logischerweise nicht automatisch dieselbe Regelung zur Aufteilung wie bei den Kitakosten gilt, das verschafft mir etwas Spielraum.
@Susie64: das weiß sie noch nicht, da die Stadt die Gebühren noch nicht genau berechnet hat, da kommt wohl dann eine Forderung der Stadt für die letzten Monate nach. Es scheint bei den Kölner Ämtern ein Problem im IT Bereich gegeben zu haben, daher muss Einiges neu berechnet werden. Ich gehe bei ihrem gehalt jedoch von insgesamt 60€/Moant aus, die dann entsprechdn zwischen uns verteilt würden (oder auch nicht). Das mag für einige hier vielleicht lächerlich erscheinen, mir geht es aber auch ums Prinzip, dass ich nicht unr immer automatsich der Zahlemann bin. Wenn sich z.B. die DD Tabelle erhöht, muss ich das ja auch zusätzlich zahlen, obwohl mein Gehalt nicht automtsich ebenfalls mehr wird (wäre schön...)
Moin
Das OLK Köln kennt in seinen Leitlinien den Begriff "Hort" etc. nicht, es kennt lediglich 'Kindereinrichtungen". Das macht eine Interpretation zum Ratespiel.
Gruss oldie
Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.