Morgen legt sie Sch...
 
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Morgen legt sie Scheidung ein

 
(@rick67)
Rege dabei Registriert

Nu isses soweit, es geht seinen Lauf,

unsere Kleine Maus ist heute bei mir, als ich sie eben bei KM abholte, hatte ich absolut miese Laune. Die erste Lohnabrechnung mit Steuerklasse I zur Berechnung überlassen, uff, es sind etliche hundert €!

Was passiert beim Freibetrag? Muss ich dann monatlich mehr zahlen, wenn ich den (E)TU eintragen lasse? Hat KM dann auch noch Anspruch auf Steuererstattung? Uff, sie hat zehn mille bekommen in 2004 an Unterhalt...

Die letzten vier Wochen war sie seltsam zahm, irgendwie kapier ichs nicht ...

Bin irgendwie doch geknickt, aber es ist nicht mehr aufzuhalten. :knockout:

Rick


Die Ehe ist der Hauptgrund für Scheidung

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 17.01.2005 22:22
(@tabsel)
Nicht wegzudenken Registriert

soweit mir bekannt bist Du verpflichtet alles an Freiberträgen eintragen zu lassen, was Dir möglich ist. Dadurch erhöhst Du Dein Nettoeinkommen und zahlst entsprechend mehr Unterhalt, ja...

Da Du den TU dann aber nicht selbst versteuerst (Du zahlst quasi Steuern von weniger Brutto) muß die Ex den TU als Einkommen versteuern. DU wiederum bist verpflichtet Ihr diesen Steuernachteil auszugleichen, wenn Du den TU auf der LstKarte eingetragen hast...

Unterm Schnitt zahlst Du im Normalfall weniger als wenn der TU-Freibetrag _nicht_ auf der Karte steht und DU Ihn versteuerst, wegen der Steuerprogression! Auch wenn sich das irre anhört, ich weiß... *g*

Bis zu einem bestimmten Betrag, ich glaube 599 Euro/mtl. kannst Du den TU als außergewöhnliche Belastung auf die LstKarte bringen, dafür brauchst Du keine Anlage U und bist demnach auch nicht verpflichtet diesen Betrag zu versteuern!!! Deep kann das vielleicht besser erklären...


AntwortZitat
Geschrieben : 17.01.2005 22:48
(@rick67)
Rege dabei Registriert

danke,

aber ich glaub heute steige ich da net so wirklich durch. Übermorgen werde ich mich wohl wieder im Griff haben!
:knockout:

Puh, soviel zum Them "Ehe" - nie wieder!

so long

Rick


Die Ehe ist der Hauptgrund für Scheidung

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 17.01.2005 23:07
(@tortour)
Nicht wegzudenken Registriert

hi tabsel...

man ist nicht verpflichtet auch nur einen freibetrag auf der lohnsteuerkarte eintragen zu lassen. es bleibt dir überlassen, ob du sofort im monat mehr haben möchtest oder als kleiner sparstrumpf auf einen schlag bei der steuererklärung...

gruß
tortour


Was ich weiß, ist ein Tropfen - was ich nicht weiß, ein Ozean

AntwortZitat
Geschrieben : 18.01.2005 19:14
(@bengel)
Registriert

hi rick,

ich weiss wie du dich fühlst. meine hat gestern die scheidung eingereicht.

kopf hoch

gruss bengel


AntwortZitat
Geschrieben : 19.01.2005 12:21