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Mindeserhalt //alleinerziehend und unterhaltsverplichtet

 
(@3mal3)
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hallo zusammen

habe folgendes problem:
ich bin alleinerziehender Vater von 1 kind
und bin für 2 weitere Kinder Unterhaltsverplichtet
(3kinder mit 3 Frauen)
hatt jemand von euch eine ahnung wie hoch mein mindesterhalt ist????

lg
3mal3

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 24.06.2008 14:13
(@weisnich)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Bitte ein wenig mehr Info:
- Gegenüber wem?
- bekommst Du Kindesunterhalt? Von wem?
- arbeitest Du?
- hast Du Erwerbskosten (Kilometer etc)
- arbeitet Kind, Ausbildung?
- hast Du Aufwendungen für das Kind (Kindergarten)

Gruß,
Michael

AntwortZitat
Geschrieben : 24.06.2008 14:17
(@frederik567)
Schon was gesagt Registriert

Wie schon erwähnt braucht man da viel mehr informationen - da spielen viele Faktoren mit! Das weiß ich aus eigener Erfahrung. Hoffe, dass du bald die Infos postest damit wir dir helfen können!

AntwortZitat
Geschrieben : 24.06.2008 14:53
(@oldie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hi 3mal3

auch Dir ein Herzliches Willkommen

ich nehme mal an Du meinst mit "mindesterhalt" die Kohle, die Dir wenigstens lt. Gesetz verbleiben muß. Die richtige Bezeichnung ist - Selbstbehalt (SB).
Für Arbeitnehmer sind das 900,- , für Leute ohne Arbeit 770,-. Das sind die Mindestbeträge für Alleinerziehende, denen keine Haushaltsersparnis (wegen z.B. neuer Ehe oder Lebenspartnerschaft) untergeschoben werden kann. Hast Du ein höheres EK als 1500 so tritt an Stelle des SB der Bedarfskontrollbetrag lt. >>DT<< letzte Spalte.

Gruss oldie

Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.

AntwortZitat
Geschrieben : 24.06.2008 16:31
(@weisnich)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Oldie, dann aber auch bitte vollständig erklären, so mit notwendigen und billigem SB.... :rofl2:

Was ich damit sagen wollte: 3mal3, das Thema ist nicht unkompliziert und neben dem Selbstbehalt an sich gibt es noch ein paar andere Barrieren, die Du gegen Unterhaltsansprüche aufbauen kannst. Damit wir dir auf einfachem Wege helfen können, brauchen wir o.g. Info.

Gruß,
Michael

AntwortZitat
Geschrieben : 24.06.2008 21:13
(@3mal3)
Schon was gesagt Registriert

:note:

unterhaltsverplichtet bin ich 2 kindern die nicht in meinem Haushalt leben
ich gehe vollzeit arbeiten(jds ca1700€)
den weg zur arbeit kann man mit 19km am tag ansetzen
die kinder sind 41/2 ,10 und 14 also noch in der schule (Kindergarten)

der kleine der bei mir lebt ist im mom. in einer Spracheileinrichtung und ich fahre ca 18tkm im jahr für ihn

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 25.06.2008 09:13
(@weisnich)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Und wer will nu Unterhalt von Dir und für wen?

Gruß,
Michael

AntwortZitat
Geschrieben : 26.06.2008 03:47
(@3mal3)
Schon was gesagt Registriert

für die große zahle ich 247€
für den keinen zahle ich 199€

und für den der bei mir lebt bekomme ich nichts (weil da nix ist)

nun ist meine frage was mir bleiben muß ????

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 26.06.2008 15:33
(@oldie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hi 3mal3

ich verweise nochmal auf meinen ersten Beitrag.
Da Du für das bei Dir lebende Kind keinen UH bekommst steht Dir ein Betreuungsbonus zu. Wieviel? - das ist eine Einzelfallentscheidung. Das hängt von Faktoren ab wie Dein Einkommen, Kindesalter ... .

Also: 900 + Arbeitsaufwendungen + priv. Altersvorsorge  "+ Betreuungsbonus" - mal grob gesagt.

Gruss oldie

Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.

AntwortZitat
Geschrieben : 26.06.2008 17:21
(@weisnich)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo 3mal3,
so, jetzt haben wir ja alles zusammen.

Du hast 1700€ für dich zur Verfügung.

Davon sind 19km * 0,30€ (Regelung der Hammer Leitlinien, müssen nicht mit deinen OLG Leitlinien übereinstimmen, also prüfen) * 220Tage Pro Jahr/12Monate=104,50€ abzuziehen.

Falls Du eine Altersvorsorge hast oder machen willst, kannst Du weitere 4% deines Bruttoeinkommens dafür aufwenden und auch in Abzug bringen. (=wenn Du keine Riester-Rente hast, dann mache eine)

Bereinigt verbleiben 1595,50€ - Altersvorsorge.

Nun lebt in deinem Haushalt ein Kind, das darüber hinaus zu einer Sprachschule muss. Hier kannst Du also offensichtliche Mehrkosten verdeutlichen.

Als erstes würde ich die Fahrten zu der Heileinrichtung voll in Abzug bringen. Die Beträge würde ich aus den Leitlinien des OLG nehmen, also z.B. für Hamm 0,30€ für die ersten 20km der Fahrt, danach 9ct. (18.000km halte ich aber für eine sehr hohe Leistung.) Mache also klar, wie oft du im Jahr da hin fährst, welche Entfernung, x 2 wegen Hin-und Rückfahrt und das ganze durch 12 teilen. Glaubwürdig wird die ganze Sache dann noch durch Ausdruck der Fahrtstrecke bei Viamichelin.de und Bestätigung der Einrichtung, dass Du dort aufschlägst.

Nun bleibt irgendetwas übrig, sagen wir mal 1300€. und ab jetzt wird es haarig:
Gegenüber deinen Kindern gilt hier der notwendige Selbstbehalt, der für Arbeitnehme 900€ beträgt. Die sogenannte Leistungsfähigkeit beträgt damit 1300€-900€=400€

Das Geld reicht nicht für alle Kinder, also muss das verbleibende Geld gleichmäßig verteilt werden (sog. Mangelfallberechnung).

Dazu addierst du den Bedarf (Tabellenbetrag) der Kinder (ich nehme Stufe 1, weil nur noch 1300€ übrigblieben):
14: 365-77=288
10: 322-77=245
4: 279-77=202
Summe = 735€

Daraus ergibt sich eine Quote von 400/735 = 54,4%.

Ergo bekommt Kind 14 288*0,54=156€, Kind 10 245*0,54=133€

Deine Frage ist also nicht, "Was ist mein SB", sondern, wie viel Unterhalt muss ich zahlen.

Ist der Unterhalt tituliert?

Gruß,
Michael

AntwortZitat
Geschrieben : 26.06.2008 18:12