Mietanteil im Kinde...
 
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Mietanteil im Kinderunterhalt und Wohnvorteil im Eigenheim

 
(@blaubein)
Rege dabei Registriert

Hallo zusammen,

im Kinderunterhalt ist ja der Mietanteil des Kindes enthalten. Wie wirkt sich das aus wenn Kind und Ex im schuldenfreien Eigenheim (gehört mir und Ex) leben. Eigentlich kann ich ja diesen Mietanteil rausrechnen. Aber wie verhält es sich dann mit dem Wohnvorteil im Trennungsjahr. Bleibt der so wie normal kalkuliert (Kosten zumutbarer Mietwohnung) oder muss der dann anders angerechnet werden?

Ich kann das gedanklich nicht ganz durchdringen.

Gruß

Blaubein


Zitat
Themenstarter Geschrieben : 26.10.2012 15:07
(@oldie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin

Da das Haus nicht dem Kind gehört, kann ihm auch kein Wohnvorteil angerechnet werden. Zuwendungen Dritter gelten nur dann als Wohnvorteil, wenn der Dritte dies ausdrücklich bestimmt.

Gruss oldie


Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.

AntwortZitat
Geschrieben : 26.10.2012 15:22
(@blaubein)
Rege dabei Registriert

Hi Oldie,

vielen Dank für deine rasche Antwort, aber ich kappiere es nicht  :question:

Kannst du mir das mal anhand eines Rechenbeispieles verdeutlichen.

Bereinigtes Einkommen      3000 Eur
- Kindesunterhalt                400 EUR <- hier ist ja der Mietanteil drin
- 10% Erwerbstätigenbonus  260 EUR

+ Wohnvorteil der KM        1200 EUR

Davon 50%                        1770 EUR

- Wohnvorteil der KM        1200 EUR

= Anspruch der KM            570 EUR

Wenn ich nun den Mietanteil rausrechne wie verhält es sich dann mit dem Wohnvorteil.

Danke dass du einen Dummi schlauer machst.

Blaubein


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 26.10.2012 15:35
(@oldie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin

Wenn das Kind einen Wohnvorteil angerechnet bekommen würde, so würde dieser Wohnvorteil als Einkommen des Kindes gezählt werden. Bei minderjährigen Kindern wird sein Einkommen hälftig auf die UH-Leistenden aufgeteilt (nach Abzug eventueller Aufwendungen). Das hiesse für Dich:

KU: 400€ - (Wohnvorteil - Aufwendungen)/2

Stehen dem Einkommen keine Aufwendungen ggü, so würde sein Barbedarf (hier 400€) um den halben Wohnvorteil gemindert werden.

Gruss oldie


Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.

AntwortZitat
Geschrieben : 26.10.2012 17:33