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Mangelfallberechnungsfragen

 
(@papi74)
Registriert

Hallo,

ich habe mal wieder Fragen:

Ab dem 1.1.06 habe ich die Lst. Klasse gewechselt und kann daher nicht den erforderlichen KU für meine Kiddies aufbringen...Abänderungsklage läuft.

Meine Frage ist: Kann ich den erwerbstätigen Bonus bekommen?

Muss ich zu evt. umziehen?

Alles ein bisschen durcheinander ich sotiere mal:

Ich zahlte bis zum 31.12.2006 411€ KU kein TU (Kinder 6 & 9 Jahre) + 105 € gemeinsame Schulden (die alleine) Nettoverdienst damals LstKl. 3 1517€ + Urlaubs und Weihnachtsgeld...daraus hat man dann mal fix 1700€ netto gemacht.

Jetzt bin ich in der LstKl. 1 und bekomme 1405€ netto wobei ich hier das Weihnachtsgeld + Urlaubsgeld schon monatsweise mit drinnen habe + einen eingetragen Steuerfreibetrag in Höhe von 2100€ durch 12 = 175€monatlich .

Jetzt sagt die Gegenseite "momentmal, dass mit den Steuerklassenwechsel hätte er voraussehen müssen und daher kann kein Fahrgeld mehr angerechnet werden er kann umziehen und ausserdem bekommt er ja Provisionen (bekomme ich nartürlich nicht).
Meinen Fahrweg habe ich durch eine Fahrgemeinschaft schon von 220Tage x 0,27€ x 90 km / 12 Monate auf die Hälfte reduziert.

Ich bin der Meinung, wenn ich Umziehe fällt ja der Steuerfreibetrag weg und so habe ich ein niedrigeres Netto im Monat und daher ist die Aussage des Umzuges nicht relevant. Ausserdem habe ich eine Freundin in meiner Heimatstadt + meine komplette Familie und fahre 2 mal wöchentlich zu einer beruflichen Weiterbildung die schon zu Ehezeiten bestand an meinen Heimatort. Wenn man die Fahrkosten zum Umgang 2 mal Hin und zurück pro Woche + Weiterbildung zusammen nimmt so ergibt sich dadurch eine viel höhere Belastung als wenn ich mit der Fahrgemeinschaft fahre...

Man Man Man alles nicht so einfach auf den Punkt zu bringen.

Ich habe mir jetzt folgendes gedacht:

1405€ Einkommen netto
- 820€ SB
- 105€ gemeinsame Schulden
- 60€ berufliche Weiterbildungskosten
- 222,75 Fahrkosten
= 197,25€ KU für beide zusammen

evt. da noch abzüglich erwerbstätigen Bonus???

Bin ich da auf dem richtigen Trichter???

Trennungsbedingte Schulden in Höhe von 150€/pro Monat habe ich nicht mit reingerechnet.

Es ich nicht so, dass ich aus lauter Lust und Laune heraus den KU drücken will, aber nachdem ich momentan alle Kosten abgezogen habe...verbleiben mir im Monat zum leben mal gerade 180€. Und dafür gehe ich 9h am Tag zu arbeit und besuche noch 10h eine Weiterbildung.

Es ist zwar sehr konfus..aber ich hoffe Ihr könnt mir helfen..

Mfg

Papi74


Der Morgen ist immer klüger als der Abend.

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 28.02.2006 17:56
DeepThought
(@deepthought)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Moin Papi74,

(überhöhte) Fahrtkosten können nicht zu Lasten des Unterhaltsberechtigten gehen. Weiterhin bist du verpflichtet, jede sich bietende Möglichkeitd er steuerlichen Entlastung zu ergreifen. Ich vermute allerdings, dass du nicht großartig umgezogen bist nach der Trennung und daher würde ich die Fahrtkosten als eheprägend ansehen. Mach der Gegenseite den Vorschlag, dass du gerne umziehst, so im Gegenzug sämtliche dir entstehenden Kosten (Umzug, Renovierung, Neuanschaffungen) auf 3 Jahre verteilt einkommensmindern anerkannt werden und zudem die Fahrtkosten anl. des Umgangs berücksichtigt werden.

Ergänzend kannst du dein gefestigtes soziales Umfeld anführen, aber das wird nicht so arg interessieren (soft facts vs. hard facts).

Besorge dir unterstützend aus der Presse an deinem Arbeitsort Vergleichsmieten und argumentiere, dass überhöhte Wohnkosten selbstverständlich unterhaltsrelevant sein werden.

Da du nach deiner Berechnung Mangelfall bist, sehe ich für die Anerkennung der Schuldtilgung nicht ganz so rosa. Auch wird der Erwerbstätigenbonus nicht in Abzug gebracht.

...verbleiben mir im Monat zum leben mal gerade 180€. Und dafür gehe ich 9h am Tag zu arbeit und besuche noch 10h eine Weiterbildung.

Diese Sinnfrage stellen sich viele. Mal so gesagt: Das deutsche Recht fordert es so, dann muss der deutsche Staat irgendwann auch die Hypothek einlösen.

DeepThought


Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!

AntwortZitat
Geschrieben : 28.02.2006 18:11
(@papi74)
Registriert

Hallo DeepThought,

das ging ja wirklich fix. Tja dann will ich das mal meinen Anwalt präsentieren und ich hoffe er kann damit was bewirken.

Ich kann noch will ich umziehen, da wo ich arbeite, will nicht mal jemand tot übern Zaun hängen...ausserdem habe ich ne Freundin da wo ich wohne...man man man.

Eine Frage noch: Wenn das Jugendamt jetzt KU bezuschusst...läuft das bei mir als Schulden auf?

Mfg

Papi74


Der Morgen ist immer klüger als der Abend.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 28.02.2006 18:18