Hallo liebe Foris,
meine Geschichte befindet sich ja hier auch im Forum. Folgende aktuelle Situation:
- die große gemeinsame Tochter (16 J) wohnt bei mir, Kindergeld bekomme ich
- die kleine gemeinsame Tochter (bald 6 Jahre) wohnt bei Ex-Frau, Kindergeld bekommt Ex
- Exfrau bekommt Kind um April 2006 von neuem Mann
- neuer Mann der Exfrau zieht zum 01.04.2006 bei Exfrau ein
- Scheidungstermin Morgen den 01.03.2006
Bisher haben meine Ex und ich uns gütlich auf eine monatlich Unterhaltszahlung geeinigt. In ein paar Wochen hat meine Ex kein eigenes Einkommen mehr, Mutterschaftsgeld bekommt Sie auch nicht da der neue Mann mit einzieht. Ab diesem Zeitpunkt bin ich verpflichtet Unterhalt für die kleine Tochter zu zahlen. Mein RA hat ausgerechnet, dass von der Summe in der DT das volle Kindergeld abgezogen wird und nicht der halbe Betrag. Begründet hat er dieses damit, das die andere Tochter bei mir wohnt und ja auch unterhaltspflichtig wäre, aber auf Grund des geringen Einkommens meiner Ex nichts gezahlt werden kann.
Könnt ihr mir sagen wie der Kindesunterhalt für die kleine Tochter berechnet wird. Zum leben bleibt schon etwas übrig, d.h. ich falle nicht unter das Existenzminimum.
LG
Vater66
Moin,
wie bekannt, ist KU nicht verrechenbar. Jedes Kind hat einen isolierten Anspruch auf KU von dem nicht mit ihm zusammenlebenden Elternteil.
Deine Ex hat gegenüber dem LG einen Anspruch auf entweder Taschengeld oder Betreuungsunterhalt, je nach dem, ob sie verheiratet sind oder nicht. Und hieraus kann sie wiederum den KU bedienen.
Der Normalfal ist, dass dein Einkommen um den KU gem. Stufe 6 der DT in der Altersgruppe des bei dir lebenden Kindes gemindert wird und dann der KU für das nicht bei dir lebende Kind ermittelt wird.
DeepThought
Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!
Hallo DeepThought,
erstmal Danke für die Antwort. Die Tatsache wird wohl so aussehen, dass meine Ex die nächsten 6 Monate (und evt. mehr) unter dem SB bleiben wird. Da wird also kein KU für die Tochter zu bekommen sein. Das mit der Minderung meines Einkommens um den KU für die bei mir lebende Tochter habe ich verstanden. Aber wie ist das mit der Anrechnung des Kindergeldes für den KU für die Tochter bei meiner Ex?
LG
Vater66
Moin nochmal,
Aber wie ist das mit der Anrechnung des Kindergeldes für den KU für die Tochter bei meiner Ex?
Das ergibt sich aus der >Anlage A< zur >DT<. Kommt halt drauf an, in welcher Einkommensstufe du einzuordnen bist.
DeepThought
[Editiert am 28/2/2006 von DeepThought]
Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!
