Hallo Miteinander,
also, so ganz verstehe ich es immer noch nicht.....oder doch???
1. KU wird rückwirkend auf 12 Monate berechnet. Z.B.von 10/2010 bis 10/2011. Korrekt?
2. Wenn dem so ist und es kommt eine Steuererstattung in dieser Zeit, so wird diese mit eingerechnet. Korrekt?
3. Kommt die Erstattung nach dieser Zeit (wahrscheinlich zählt der Buchungseingang) dann fällt diese in den
nächsten Zeitraum. Korrekt?
4. Vom Gehalt kann Rentenvorsorge max 5% und berufsbedingte Auslagen max 5% gekürzt werden. Korrekt?
D.h. minus -10% max.
5. Wenn etwas Unvorhergesehnes passiert z.B. Arbeitslosigkeit oder Krankheit über sechs Monate (drunter hat
man eben Pech gehabt), so fließt diese in die nächste Berechnung mit ein. Somit finanziert man hier ein Jahr
vor.
Korrekt?
Kann man dies geltend machen? Also die Kosten der Finanzierung steuerlich.
6. Besteht ein Titel vom Jugendamt und DEF ist nicht willens so muß man Klagen. Korrekt?
Wer zahlt den hier die Anwälte und das Gericht im Falle eines Falles?
Wenn Titel, dann dynamisch. Und über Notar, da einfacher änderbar. Kosten ca. 20 EUR. Nur über den
unstrittigen Betrag. Korrekt?
7. Bei einem Kind rutscht man eine Stufe in der Tabelle höher. Korrekt?
8. Bekommt die DEF das Kindergeld komplett, so gilt diese Version der Tabelle. Korrekt?
So nun bin ich mal gespannt. ;-))
Gruß Fred
Hallo,
1. 10/10 - 09/11 - es sei denn du bist selbständig, dann die letzten 3 Jahre und da wird das Mittel genommen.
2. ja
3. ja
4. berufsbedingte Aufwendungen 5 % vom Netto, zus. Altersvorsorge max. 4 % vom Brutto; evtl. können berufsbedingte Aufwendungen auch höher sein und müssen nachgewiesen werden, schau in die Leitlinien deines OLGs
5. Arbeitslosigkeit etc. werden für den Zeitraum 6 Monate als vorübergehend angesehen. Solltest du danach wieder einen neuen Job haben wird nach diesem Entgelt berechnet. Bei Arbeitslosgkeit sinkt dein Selbstbehalt auf 770 €. Hier kann man keine Finanzierung geltend machen.
6. ja; derjenige der Recht bekommt.
Wieso ist ein Titel über Notar einfacher änderbar? Ein Titel ist ein Titel. Über den unstrittigen Betrag senkt den Streitwert.
7. ja, die DD Tabelle geht von 2 Unterhaltsberechtigten aus.
8. ja, da beim Zahlbetrag das hälftige Kindergeld bereits abgezogen ist.
Sophie
Hallo Fred,
ein paar Ergänzungen zu den Erklärungen von Sophie:
4. berufsbedingte Aufwendungen 5 % vom Netto, zus. Altersvorsorge max. 4 % vom Brutto; evtl. können berufsbedingte Aufwendungen auch höher sein und müssen nachgewiesen werden, schau in die Leitlinien deines OLGs
Vorsicht! Die meisten, aber eben nicht alle OLGs erlauben die 5%-Pauschale für die berufsbedingten Kosten. Schau also lieber in die unterhaltsrechtlichen Leitlinien des OLGs, das am Wohnort des Kindes zuständig ist, bevor du es dir auf der 5%-Pauschale bequem machst. Falls dein zuständiges OLG zu den Erbsenzähler-OLGs gehört, heißt es: Belege sammeln! Letzteres natürlich auch und sowieso, wenn du Aussichten hast, mehr als 5% an tatsächlichen Kosten geltend machen zu können. Die Kilometerpauschale für die Fahrt zur Arbeit im eigenen Kfz ist übrigens relativ günstig für dich, jedenfalls deutlich günstiger als die steuerliche Regelung - am besten, du rechnest für deine Fahrtstrecke mal aus, ob nicht allein damit schon mehr zu holen ist als mit der 5%-Pauschale.
7. ja, die DD Tabelle geht von 2 Unterhaltsberechtigten aus.
Nur um Missverständnisse zu vermeiden: Geht es tatsächlich nur um Unterhalt für das Kind, dann kann laut Anmerkung 1 der Düsseldorfer Tabelle hochgestuft werden. Ja, es ist "nur" eine Kann-Regelung, allerdings wird das in den meisten Fällen tatsächlich so gemacht und die übliche Regelung besteht dann darin, dass es in der DT um eine Zeile hinauf geht.
Falls allerdings abzusehen ist, dass Madame so oder so versuchen würde, einen absurd hohen Unterhalt vor Gericht einzuklagen, egal wie viel oder wie wenig du "freiwillig" anbietest, dann würde ich an deiner Stelle erst mal nur den wirklich unstrittigen Teil und zwar ohne die Höherstufung titulieren lassen. Auf die eine Zeile Unterschied käme es dann beim Streitwert irgendwie auch nicht mehr an, und gerade gegenüber einer greifgierigen Unterhaltsabzockerin würde ich wirklich keinen Quadratmillimeter Boden kampflos aufgeben wollen.
Wenn es noch einen zweiten Unterhaltsberechtigten gibt, kommt eine Höherstufung nicht mehr in Betracht. Wie schaut's aus: Irgendeine Gefahr, dass die KM anschließend für sich selber auch noch irgendeine Art von Unterhalt haben will? Wenn ja, dann sitzt du u.U. auf einem zu hohen Titel für den KU, und einen bestehenden Titel zu reduzieren ist ein schwieriges Unterfangen, wenn die Gegenseite nicht mitspielt.
Wieso ist ein Titel über Notar einfacher änderbar? Ein Titel ist ein Titel. Über den unstrittigen Betrag senkt den Streitwert.
Ein Titel vom Notar ist genau so in Beton gegossen wie ein Titel vom Jugendamt; daher bitte in beiden Fällen insbesondere darauf achten, dass der Titel auf das 18. Lebensjahr des Kindes befristet wird!
Der Notar kommt übrigens i.d.R. nur aus einem Grund ins Spiel: Eigentlich müsste das Jugendamt den Titel genau so erstellen wie der Zahlungspflichtige es verlangt (und wenn das Jugendamt mit dem so unterschriebenen Titel nicht einverstanden ist, kann es mit dem Fall vor Gericht ziehen). Allerdings benehmen sich manche JA-Mitarbeiter in dieser Hinsicht wie kleine Fürsten und meinen, nur sie selbst hätten zu bestimmen, was der Zahlungspflichtige gefälligst zu unterschreiben habe. Wenn man an so einen JA-Mitarbeiter gerät, dann hat man die Wahl, entweder ziemlich viel Zeit beim Jugendamt zu verbraten, um doch einen Titel nach seinen eigenen Vorstellungen zu bekommen - oder aber, das gleiche gegen eine relativ geringe Gebühr stressfrei beim Notar erledigen zu lassen. Ob das Jugendamt es anschließend auf ein Gerichtsverfahren ankommen lässt, ist mutmaßlich ziemlich unabhängig davon, wo dieser Titel erstellt wurde.
Viele liebe Grüße,
Malachit.
Wenn ein Staat die Leistungsgerechtigkeit zugunsten der Verteilungsgerechtigkeit aufgibt, dann kommt man bald an den Punkt, wo es mangels Leistung nichts mehr zu verteilen gibt.