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Luxusproblem: Unterhaltsberechnung bei privater Krankenversicherung

 
(@Sirius)

Hallo,
ich habe folgende Fragen.

Da ich pkv bin bekomme ich den AG-Anteil mit der Gehaltsabrechnung überwiesen und zahle dann den Beitrag selbst an die KV.
Wird der Betrag bei der Berechnung des Unterhalts vorab vom Einkommen abgezogen, damit ich dastehe wie ein gesetzlich Versicherter? Trifft das auch auf den Beitrag für die Kinder zu, die ja jedes "extra" kosten?

Meine Frau ist ebenfalls pkv, wird ihr ebenfalls ihr Beitrag vom Einkommen abgezogen (womit sie ins Minus rutscht - kann man überhaupt ins Minus rutschen?).

Danke im Voraus

S


Zitat
Geschrieben : 15.07.2009 20:27
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hallo Sirius.
Ja und Ja für deine ersten beiden Fragen.

Die dritte Frage verstehe ich nicht.
Im Zweifelsfall aber auch ja.

Gruss Beppo


Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 15.07.2009 20:40
(@Sirius)

Okay, danke schön.
Bez. Frage 2: Sie hat ein kleines Einkommen und wenn ich davon die Zinsen für eine ETW abziehe und die PKV dann hat sie ein negatives Einkommen.
Ist bei Null Schluss oder kann man tatsächlich negativ werden?
Gruß
S


AntwortZitat
Geschrieben : 15.07.2009 20:48
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin Sirius,

mit einem kleinen Einkommen (sprich: einer eigenen Erwerbstätigkeit) steht Deiner Frau eigentlich der Weg in die GKV offen; da ist eine PKV ein Luxus, den man sich schlicht leisten können muss.

Unabhängig davon sorgen bei einer Trennung/Scheidung Unterhaltszahlungen des besser Verdienenden (Du?) an den schlechter Verdienenden (sie?) schon dafür, dass das Minus nicht nur auf einer Seite liegt. Vor allem, wenn Letztere(r) einwenden kann, durch Kinderbetreuung (oder das Tragen eines Rocks oder weil gerade Donnerstag ist) an einer vollschichtigen Erwerbstätigkeit gehindert zu sein. Der Gesetzgeber hat da Anfang 2008 zwar ein paar Rahmenbedingungen geändert, aber wirklich angekommen ist diese Veränderung in der Realität noch nicht.

Wie alt sind Eure Kinder? Und wie weit kannst Du Dich in die Betreuung Eurer Kinder einbringen?

Grüssles
Martin


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AntwortZitat
Geschrieben : 15.07.2009 21:00
(@Sirius)

Ja, ich habe wohl nicht erwähnt, dass sie selbstständig ist. Und der Unterschied zwischen dem unerheblich geringenen freiwilligen Beitrag in der gKV und dem Beitrag in der pKV bei viel besserern Leistungen war seinerzeit vor ein paar Jahren nicht so groß. Ich stelle gerade völlig überrascht fest, dass auch der Beitrag für Selbstständige variabel ist. Andererseits, wie ich die Brüder kenne, zählt da in der Beitragsberechnung der Unterhalt mit, so dass sie doch wieder an die obere Grenze kommt. Also wegen hundert € mache ich da jetzt kein Fass auf.


AntwortZitat
Geschrieben : 16.07.2009 12:07