Hallo Foriker,
nachdem ich jetzt schon ein paar Tage gelesen habe, nun doch eine Reiehe von aNfängerfragen. Die Umstände und Hintergründe reiche ich -wenn mal mehr Zeit ist- in einem extra Thread nach.
Hintergründe:
KM und KV haben sich in 12/'1996 kennengelernt und sind in 03/1997 im Studium zusammengezogen.
Kind 1 kam in 07/1998, Kind 2 in 04/2000, Kind 3 in 06/2002 und Kind 4 in 01/2004.
Für alle Kinder gibt es das gemeinsame Sorgerecht. KM udn KV sind ncith verheiratet.
Seit 01/1999 arbeitet KV Vollzeit und KM seit 2000 mit Pausen teilzeit.
In 11/2003 hat KV ein Haus gekauft, für das aktuell (07/2009) noch ca. 57 k€ SChulden aus der Anschaffung und 60 k€ Schulden aus einem KfW-Kredit zum Umbau zu tilgen sind.
Einkommen wurden bisher auf ein Konto geschmissen und geteilt.
Zuständig ist für uns das OLG Karlsruhe.
Aktuelles:
Seit einiger Zeit zunehmend Stress miteinander und Auszug der KM mit den Kindern Anfang 06/2009. KM udn Kinder wohnen nach wie vor in der gleichen Stadt.
Beim Auszug wurden die Sachen getrennt (wer hat was mitgebracht und wer kann jetzt was gebrauchen). DIe Barmittel wurden hälftig geteilt.
KM hatte sich bei JA wegen KU beraten lassen. KV zahltseither den von KM und JA berecneten KU.
KV versucht nun, Umgangsvereinbarung und Trennugnsvereinbarung zu machen, um"Regeln, die für beide gelten" zu etablieren.
KM boykottiert dies und ist mittlerweile der Ansicht, daß die KU-Berechnung des JA nciht stimmt und daß ca. der 1,5 fache Betrag zu zahlen sei.
Umgang wird angefangen zu boykottieren ("ich möchte nciht, daß Du die Kinder so oft siehst, weildie danach immerso komisch sind")
Strategie von KV:
Klare Trennung einzelner Themenfelder (KU, Umgang, Trennugnder Eltern).
Ziel: Schaffung von klaren Regeln für die enzelnen Themn, an die sich alle halten können. Zunächst soll versucht werden, die Regeln ohne externe Hilfe zu schaffen, wenn das nicht geht, müssen wr ns eben Unterstützung holen.
Nun meine Fragen zum KU:
1. Wie bestimmt sich denn das monatliche Nettoeinkommen?
a. 1/12 des Nettoeinkommens gemäß des letzten Steuerbescheids
b. 1/12 des Mittelwerts der Nettoeinkommen gemäß der drei letzten Steuerbescheide
c. Mittelwert der letzten 12 Monate
2. Da ich 55 km Weg (einfach) zur Arbeit habe, kann ich meinen Aufwand hierfür gemäß den Richtlinien des OLG Karlsruhe abziehen, oder?
3. Was kann noch abgezogen werden? Ich habe verstanden, max 4 % des Netto für Altersvorsorge. Was gehört da alles dazu? Private Rentenversicherung? RLV? BU-Versicherung? Unfallversicherung?
4. Können die Schulden, die für das Haus gemacht wurden, beim KU berücksichtigt werden?
5. Können Schulden, die gemacht werden müssen, damit aus dem ehemaligen 2-Fam-Haus, das in ein 1-Fam-Haus umgebaut wurde, wieder ein 2-Fam Haus gemacht werden kann, berücksichtigt werden?
6. Aus diesem reduzierten Nettoeinkomen ergibt sich dann die Zeile in der DDT, oder? Dann gibt esfürdie 4 Kinder je nach Alter jeweils eine Spalte udn die 4 Beträge werden addiert, oder?
7.Abschließend wird geprüft,ob der Selbstbehalt des KV nicht unter den 900 € liegt, oder?
8. Die 3 schulpflichtigen Kinder gehen auf eine Wadorfschule.
Nach den Vorstellungen vom KV zahlt er on Top auf den Unterhalt nochmal 50 % des SChulgeldes. Nach den Vorstellungen der KM zahlt der KV entweder das SChulgeld zu 100 % o top af den KU, da der SChulbesuch Bedingung ist, daß sie arbeten gehen kann und sie nter einer (nicht näher definierten) Bemessungsgrenze liegt oder das Schulgeld wird gequotelt nach den eInkommen von KV und KM gezahlt.
a. gibt es hier begründete Argumente für einen der 3 Vorschläge?
b. bei der gequotelten Variante: was zählt denn danneweilos als Einkommen? KV: Netto minus Abzüge minus KU oder einfach Netto? KM: Gehalt + Kindergeld + KU oder nur Gehalt?
Über sachdienliche Hinweise würde ich mich freuen, für Rückfragen stehe ich zur Verfügung.
Die ein oder andere Frage taucht bestimmt noch auf.
Gruß,
herr k
Hi herr k
Herzlich Willkommen bei v.s.
Erstmal kurz Deine Fragen nach meiner Auffassung beantwortet:
zu 1. Das betrifft bei Dir Unterpunkt c), aber zzgl. Steuerbescheid, sowie sämtliche anderen Einkünfte wie Zinsen, Mieteinnahmen etc., ebenso "könnte" Dir ein Wohnwert angerechnet werden
zu 2. Wenn das OLG Karlsruhe das für die Kinder zuständige OLG ist - ja.
zu 3. I.d.R. private Rentenversicherung, RLV und event. BUV. Insgesamt sind max. 4% vom Brutto beim Netto abziehbar.
zu 4. zu 99,9% - Nein
zu 5. siehe Pkt.4
zu 6. Ich gehe davon aus, dass Du lediglich den Kinder zu UH verpflichtet bist, Deine Ex jedoch keinen UH-Anspruch hat. Dann wirst Du, da insgesamt vier Berechtigte, in der DDT eine Stufe herunter gestuft. Diese geht nämlich von ihrer Einteilung davon aus, dass der Pflichtige insgesamt lediglich 3 UH-Berechtigten verpflichtet ist - 2 Kindern und einem ET.
zu 7. Ja. Ebenso gibt es die Möglichkeit, bei Höherverdienenden den angemessen Bedarf zu berücksichtigen. Falls jedoch der Mindest-KU nicht eingehalten werden kann, so ist das hinfällig -> Mangelfallberechnung.
zu 8. Verstehe ich nicht. Was meinst Du mit Schulgeld? Hortbetreuung? Meines Wissens ist lediglich der KiGa- Beitrag als Mehraufwand angemessen - von Schulgeld etc. weiss ich (bis jetzt) noch nichts. Falls jedoch eine Zahlungspflicht Deinerseit gefordert wird, so ist entsprechend der EK-verteilung zu quoteln.
So. Und eine Frage hätte ich noch. Hat oder gedenkt die KM für sich selber UH zu verlangen? Ist Dir da was bekannt oder besteht auch nur in geringster Weise Verdacht deinerseits?
Gruss oldie
Edit: falls RLV eine Risiko-LV darstellt, so fällt diese n.m.M. nicht unter Altersvorsorge. Sorry, hatte dies automatisch mit Riester -... übersetzt. :knockout:
Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.
Hallo Oldie,
danke für die schnelle Rückmeldung!
Das bringt schon ein bisschen Klarheit in das Thema.
Ich kann jetzt zumindest überschlägig ausrechnen, in welche Gruppe wir kommen.
Was das Thema UH-Anspruch der Ex angeht:
Ich hatte ihr mal gesagt, daß ich davon ausgehe, daß sie mir gegenüber keine Unterhaltansprüche habe. Darauf hab ich ein Achselzucken geerntet, aber noch keine definitive Antwort. Im Moment habe ich insofern auch keinen Verdacht, daß da noch wa auf mich zukommt.
Sollte ich mir diesbezüglich Sorgen machen? Sie war und ist ja halbtags berufstätig udn wir sind und waren nicht verheiratet, deshalb bin ich bisher davon ausgegange, daß ich von der Seite nichts zu befürchten habe.
Was das Schulgeld betrifft:
Die Waldorfschle ist eine Privatschule, die zumindest zu einem Teil durch Elternbeiträge finanziert wird.
Diese Elternbeiträge ergeben sich aus dem Haushaltseinkommen und der Anzahl der Kinder an der Schule.
Ich hatte nun gehört, daß (nachdem das Schulgeld an das nun geringere Haushaltseinkommen des Haushalts der KM, in dem ja die Kinder leben, angepasst wurde), der KV nun die Hälfte des Schulgelds nochmal aufden KU drauflegen muß. DIe ader Hälfte kommt dann entweder aus dem KU, dem Kindergeld oder dem Einkommen der KM.
KM ist aber der Ansicht, daß KV das Schulgeld entweder komplett auf den KU drauflegen soll oder daß es zumindest nach dem Einkommen gequotelt wird. Für mich st dann eben die Frage, welche Einkommen dann verglichen werden.
Ich hab aber noch weitere Fragen:
9. Wenn wir es nun schaffen, ohne JA oder Failiengericht zu einer Vereinbarung zum Unterhalt zu kommen, auf welche Zeit sollte man die typischerweise begrenzen? Ichdenke, die Änderugn der ALtersstufen erfolgt "quasi automatisch", aber was ist mit Gehaltserhöhungen, eventuellen konjunkturabhängigen Prämien als variablen Bestandteilen des Gehaltes, eventellen zukünftigen Mieteinnahmen usw?
10. Kann man im Netz irgendwo was zu dem "Wohnwert" und dessen Anrechnung finden, um abzuschätzen, was da noch auf einen lauert?
11. Was passiert, wenn die Differnez aus Nettoeinkommen und KUzwischen den 900,- und dem Bedarfskontrollbetrag liegt?
12. Was hat es mit dem "angemessenen Bedarf" bei Höherverdienenden auf sich?
Ich weiß, dassnd viele Fragen, aber das Thema ist neu und ich möcht mich halbwegs schnell enigermaßen auskennen.
Das Thema Umgang wartet parallel ja auch noch auf Fortschritte ...
Gruß,
herr k
Ich habe verstanden, max 4 % des Netto für Altersvorsorge. Was gehört da alles dazu? Private Rentenversicherung? RLV? BU-Versicherung? Unfallversicherung?
4% vom Brutto. Geht bisschen durcheinander weil solche Beiträge ja entweder steuerabzugsfähig sein können (Riester, Direktversicherung) oder nicht, interessiert aber nicht wirklich, BGH sagt 4% vom Brutto. Kann aber auch die Tilgung der Immobilie dazuzählen.
Können die Schulden, die für das Haus gemacht wurden, beim KU berücksichtigt werden?
Ja, der Wohnwert aber auch, und da geht's wild durcheinander ob jetzt Mietwert oder angemessener Wohnwert und wenn letzeres wie lange, aber bei einer KU-Festlegung wird man hier nicht wirklich in Stufen rechnen wollen. Bei nur 117k Kreditsumme fährst Du wahrscheinlich ziemlich gut mit der Modus, dass sich Zinsen und WOhnwert gegeneinander aufheben, damit würde ich mal ins Rennen gehen. Muss aber nicht durchgehen.
5. Können Schulden, die gemacht werden müssen, damit aus dem ehemaligen 2-Fam-Haus, das in ein 1-Fam-Haus umgebaut wurde, wieder ein 2-Fam Haus gemacht werden kann, berücksichtigt werden?
Aus diesem reduzierten Nettoeinkomen ergibt sich dann die Zeile in der DDT, oder? Dann gibt esfürdie 4 Kinder je nach Alter jeweils eine Spalte udn die 4 Beträge werden addiert, oder?
Und 4 mal das halbe Kinder wieder abgezogen. Oder gleich in die "Anlage A" geschaut, da ist es schon abgezogen:
http://www.vatersein.de/News-file-article-sid-1614.html
7.Abschließend wird geprüft,ob der Selbstbehalt des KV nicht unter den 900 € liegt, oder?
oder das Schulgeld wird gequotelt nach den eInkommen von KV und KM gezahlt.
a. gibt es hier begründete Argumente für einen der 3 Vorschläge?
Ja, es gibt ein druckfrisches BGH-Urteil, was eine Quotelung proportional zum "verbleibenden Einkommen über dem angemessen (1000€) Selbstbehalt" beschreibt:
http://www.vatersein.de/News-file-article-sid-1653.html (ganz unten, letzter Absatz)
Hallo Pappasorglos,
wird wohl doch komplizierter ....
Ganz kurz zum letzten Punkt (Schulgeld):
Wenn das Einkommen der KM also unter den 1000,- € liegt und das des KVs über 1000,- €, dann ist die Quotelung immer 0 % KM vs. 100 % KV, oder?
Ich werde da aber nochmla tiefer ins Urteil schauen ...
Guß
herr k.
Im Tenor hast du aber recht.
Das Prinzip, erst den SB abzuziehen und dann zu quoteln führt zu einer extremen Spreizung der Anteile.
Wenn einer 1.100,- verdient und der andere 1.000,- so muss, bei einer zu zahlenden Summe von 100,-, einer alles bezahlen und der andere nichts.
Anderenfals müsste einer ca. 45,-€ bezahlen und der andere 55,-
Das ist ganz im Sinne der Ergebnisgleichheit und nicht der Chancengleichheit.
Ganz egal wie man sich anstrengt. Am Ende haben alle das Gleiche.
Da sich dann natürlich niemand mehr anstrengt, haben am Ende natürlich alle nichts.
Aber genau das erleben wir ja auch grade.
Gruss Beppo
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Ich habe beim Punkt Schulgeld nicht verstanden welches Einkommen gilt? Das tatsächliche, das hypothetische, das um den KU bereinigte (=Basis für den KMU)?
Danke im Voraus
S
