Lehre und Unterhalt
 
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Lehre und Unterhalt

 
(@papa4five)
Nicht wegzudenken Registriert

Guten Morgen zusammen,

ich bitte Euch mal wieder, mir unter die Arme zu greifen, weil ich anscheinend zu doof bin.

Wieder erst kurz die aktuelle Lage:
Getrennt lebend, 5 Kinder, 2 wohnen bei mir, 3 bei DEF, keine Titel, kein TU.
Ich zahle 2x 256,50 (8jährige) und 1x 334 (17jährige) nach DDT Stufe 1.
Sie müsste 1x 334 (16Jahre) und 1x 331 (13 Jahre) nach Stufe 1 zahlen.

Jetzt beginnt zum 01.10. der 16 Jährige, er lebt bei mir, eine Lehre und bekommt ca 465 Brutto.
- Sein Bedarf wäre doch noch 334, oder? Er verdient Netto wohl mehr, also müsste DEF nix mehr zahlen? Oder wie wird das berechnet?
- Bisher war er kostenlos über DEF mit versichert, jetzt muss er eine eigene Versicherung haben, die ich wohl bezahle. Stimmt das, oder wird das theoretisch irgendwie mit KU verrechnet? Wie sieht das mit Busmonatstickets aus? Klar, zahle ich die, da er sein Einkommen behalten soll, aber müsste das nicht auch irgendwo einfliessen? Oder müsste der Junge von seinem Einkommen, da ja sein Job, das selber stemmen. Erhöht sich dadurch sein Bedarf?

Ich glaube ich stelle mir selber zu viele Fragen. Könnt ihr mir bitte helfen?

Danke schonmal

Gruß
P45


Wenn ein Mann sich von seiner Frau trennt, ist er ein Schuft.
Wenn eine Frau sich von ihrem Mann trennt, ist er auch ein Schuft, denn sonst hätte sie sich ja nicht von ihm trennen müssen.

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 10.09.2010 11:23
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hi p4f,

Vom Nettoausbildungsgehalt wird pauschal 90 € für berufsbedingte Aufwendungen abgezogen. Darin ist dann auch die Busfahrkarte enthalten. Außer es kann nachgewiesen werden, das die Kosten höher sind, dann wird auch mehr als die 90 € anerkannt.

Da er noch minderjährig ist wird vom Rest nur die Hälfte als unterhaltsmindernd abgezogen.

Also würde dann noch ein REstanspruch ggü. deiner Ex bestehen.

Ab 18 wird dann das ber. netto und das KG als mindernd vom Bedarf abgezogen.

Gruß Tina


Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

AntwortZitat
Geschrieben : 10.09.2010 11:32
(@papa4five)
Nicht wegzudenken Registriert

Danke für die Antwort,
ich versuche das mal aufzudröseln, da ich mit Zhalen besser umkann, als mit Worten  :redhead:

Hi p4f,

Vom Nettoausbildungsgehalt wird pauschal 90 € für berufsbedingte Aufwendungen abgezogen. Darin ist dann auch die Busfahrkarte enthalten. Außer es kann nachgewiesen werden, das die Kosten höher sind, dann wird auch mehr als die 90 € anerkannt.

Verdient er also, theoretisch, 350 Netto, dann ziehe ich davon 90, oder eben mehr, ab und komme auf 260.

Da er noch minderjährig ist wird vom Rest nur die Hälfte als unterhaltsmindernd abgezogen.

Also würde dann noch ein REstanspruch ggü. deiner Ex bestehen.

Das heißt, die oben errechneten 260 werden geteilt und 130 mindernd abgezogen. Also, von den ursprünglichen 334 gehen 130 ab, bleiben 204, stimmts?
Das müsste DEF zahlen? Aber an mich.
Dem Jungen bleiben seine 350 Netto. Wie ich dann Kost und Logie oder ähnliches mit ihm verhackstücke ist ja egal.
Wie gesagt, er soll ja sein Geld behalten und alles andere frei haben. Bus, Handy (10€) und Klamotten zahle ich vielleicht auch noch weiter, mal sehen.
Aber wen ich das mal so überschlage, dann heißt das doch, das je mehr Berufsbedingte Abzüge er hat, desto weniger müsste DEF zahlen. Rechne ich da falsch? Das kann doch nicht sein?

Ab 18 wird dann das ber. netto und das KG als mindernd vom Bedarf abgezogen.

Gruß Tina

Puh kompliziert, da bleibt aber dann nix mehr. Im dritten Ausbildungsjahr bekommt er vielleicht 500 Netto. Wenn er das bereinigt, was kann er schon groß bereinigen, und auch noch KG von 334 abzieht, bleibt nichts mehr.
Er bekäme aber zu seinem Netto Gehalt nur noch das KG dazu.
DEF wäre also raus und ich müsste mich mit dem Jungen auseinandersetzen, was ich weiter bezahle, was er.
Am Ende der Lehre und über 18, fällt KG und KU dann ganz weg, und er steht als Erwachsener auf eigenen Beinen.

Hab ich das so richtig überrissen?

Danke wieder
Gruß
P45


Wenn ein Mann sich von seiner Frau trennt, ist er ein Schuft.
Wenn eine Frau sich von ihrem Mann trennt, ist er auch ein Schuft, denn sonst hätte sie sich ja nicht von ihm trennen müssen.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 10.09.2010 11:55
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hi,

bis auf einen Punkt hast du es korrekt erfasst.

Wenn seine berufsbedingten Aufwendungen nachweisbar höher sind werden diese auf den Bedarf sozusagen draufgeschlagen.

Wenn ich von 350 dann nicht 90, sondern 110, Z.B., abziehe landet man bei 240. Das geteilt sind 120 anrechenbar, also 334-120= 214 Bedarf.

Gruß Tina


Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

AntwortZitat
Geschrieben : 10.09.2010 12:05
(@papa4five)
Nicht wegzudenken Registriert

Jetzt hab ichs, Danke

*tief verbeug*


Wenn ein Mann sich von seiner Frau trennt, ist er ein Schuft.
Wenn eine Frau sich von ihrem Mann trennt, ist er auch ein Schuft, denn sonst hätte sie sich ja nicht von ihm trennen müssen.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 10.09.2010 12:08