Entweder hast Du einen schlechten Anwalt oder irgendwas ist an Deiner Berechnung faul.
Krankenversicherung und eheprägende Schulden dürften normalerweise nicht Teil des Selbstbehaltes sein. Aber dazu müsste man bei Dir die ganze Geschichte kennen.
RTFM = Read the fucking manual
Hi
Hier geht es nur um den Pfänungs- un Überweisungsbeschluss.
Meine Unterhaltsberechnung sieht wie folgt aus.
Einkommen 1723,-Euro
Angerechneter Wohnvorteil 300,-Euro
Ehebedingte Schulden 250-,Euro
KV 205,-Euro
Umgangsfahrten 120,-Euro
Bereinigt 1448.-Euro
Zwei Kinder 13Jahre,ein Kind 3 Jahre Unterhaltsberechtigt:nach Mangelfallberechnung:Kind 1:283,-Euro,Kind 2:283.-Euro Kind 3: 199Euro
Ergebnis:765,-Euro
1723,-Euro
- 765.-Euro Unterhalt
verbleiben 985,-Euro
- 205,-Euro KV
verbleiben 753,-Euro
- 250,-Euro EBS
verbleiben 503,-Euro
Na gut, jetzt könnte man den Wohnvorteil fiktiv wieder drauf rechnen, aber das geld ist doch nicht da, was für mich zählt, ist das am ME minus in der Kasse ist.
Wie komme ich da nur wieder raus?
was ist das genau für Einkommen? Wieso ist die KV bei Deinem Einkommen nicht dabei?
RTFM = Read the fucking manual
Hi
Ich hatte einen Unfall, und beziehe Rente.
Da ich vor dem Unfall Selbständig war, habe ich schlüssigerweise/unschlüssigerweise nichts(außer pflichtbeiträge) in die Rentenkasse eingezahlt und mich privat versichert.
Wegen der Selbständigkeit war ich auch privat KV.Durch den Unfall bin ich Erwerbsunfähig, bekomme aber nur durch die private Absicherung Leisungen gezahlt.
Steuern und sonstige Zahlungen entfallen.Deswegen Auszahlungen der V. gleich netto minus KV.
Ich bin quasi Vogelfrei
Gruß Wedi
trotzdem geh ich nach wie vor davon aus, dass von Deiner Rente erst die KV und eheprägende Schulden abzuziehen sind. Daraus ergibt sich dann der zu "verteilende" Unterhalt.
PS: die Kosten der Umgangsfahrten sind Privatsache, du kannst allerdings versuchen einen höheren Selbstbehalt durchzudrücken, wenn sie die Entfernung geschaffen hat
RTFM = Read the fucking manual
Hi
Die obengenannten Zahlen hat das Gericht erster Instanz so festgelegt, bin deswegen in Berufung.
Ich warte auf Antwort des Berufunsgerichts.
Trotzdem bekam ich gestern den Pfänungs und Überweisungsbeschluss, der mein restliches Geld noch mehr auffrisst.
Wie kann ich mich dagegen wehren?Oder bin ich ein hoffnungsloser Fall?
Gruß
Oder könnte man, wie oben gelesen, hier den §1603BGB anbringen?
Hi
Es gibt noch Möglichkeiten, die mir gerade so einfallen:
1.Ich kündige meine KV, hätte dann 205,-.Euro mehr, folge:keine Ärztlichen Behanldungen(Verschlechterung meiner Gebrechen/Exitus)
2.Ich Esse nichts mehr,folge:siehe Punkt 1
3.Ich bezahle die Ehebedingten Schulen nicht mehr,folge:Pfändung,Obdachlosigkeit(siehe Punkt1)
4.Ich bezahle kein Str.,Gas,Wasser, folge:Kalte Bude,kann aber Feuerstelle drausen zum Essenzubereiten nutzen.Wasser,?Es regnet doch ständig.
Nur wie meine Tochter das alles sieht wirft Zweifel in mir auf.
Ironie des Schicksals?!
Wie kann ich mich dagegen wehren?Oder bin ich ein hoffnungsloser Fall?
Wie gesagt, kenne mich mit Pfändungen nicht aus, ich würde empfehlen, die Kohle als Darlehen anzubieten, rausrücken musst Du sie sowieso. Einzige Möglichkeit ist eine Vollstreckungsabwehrklage, aber ob die überhaupt zulässig und dann erfolgreich ist, kann ich Dir nicht sagen.
RTFM = Read the fucking manual
Es gibt noch Möglichkeiten, die mir gerade so einfallen:
1.Ich kündige meine KV, hätte dann 205,-.Euro mehr, folge:keine Ärztlichen Behanldungen(Verschlechterung meiner Gebrechen/Exitus)
2.Ich Esse nichts mehr,folge:siehe Punkt 1
3.Ich bezahle die Ehebedingten Schulen nicht mehr,folge:Pfändung,Obdachlosigkeit(siehe Punkt1)
4.Ich bezahle kein Str.,Gas,Wasser, folge:Kalte Bude,kann aber Feuerstelle drausen zum Essenzubereiten nutzen.Wasser,?Es regnet doch ständig.
5. Ich bin jetzt bockig
RTFM = Read the fucking manual
Hi
Sorry mußte mal raus.
Habe gerade mit meinem Anwalt gesprochen.
Er rechnete mir das so vor:
Pfändungsgrenze 680,-Euro
Plus KV 205,-Euro
macht 885,-Euro
1723-885 ergibt 838,-Euro geteilt durch 3 =279,33+885=1164,-Euro
1164,-müssen mir also ausgezahlt werden.
Kindesunterhalt bezahle ich 566,-Euro
1723-566=1157,-Euro
Mit 1157,-Euro bin ich unter der Pfändungsgrenze,so wie er meint.
Da meine andere Tochter auch Unterhaltsberechtigt ist, kann auf diesem Weg doch nichts gepfändet werden Oder?
Gruß Wedi ratlos
Hallo Wedi,
Wenn ich das hier
Pfandfreier Betrag:
Der Schuldner, der nach Angabe der Gläubiger nicht verheiratet ist und insgesammt drei unterhaltsberechtigte Kinder hat dürfen bis zur Deckung des Gläubigeranspruchs von dem errechneten Nettoeinkommen nur bleiben bei Auszahlung
für Monate oder Bruchteile davon 882,41EUR zuzüglich 1/3 des monatlichen Nettomehrbetrages.
Der dem Schuldner hiernach verbleibende Teil seines Einkommens darf jedoch den Betrag nicht übersteigen, der ihm nach den Vorschriften des §850cZPO gegenüber nicht bevorrechtigten Gläubigern zu verbleiben hätte.Wegen des in diesem Fall nach §850c ZPO pfändbaren Einkommens wird auf die Tabelle die in der Zivilprozzesordnung als Anlage beigefügt ist, in der jeweils gültigen Fassung Bezug genommen.
lese und richtig verstehe wird dein zusätzliches Drittel aber auch noch durch die "Vorschriften des §850cZPO" begrenzt.
Ob dabei dann noch 1.164,- übrig bleiben, bezweifle ich ehrlich gesagt.
Gruss Beppo
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
das dürfte nur die halbe Berechnung sein, warum werden denn angeblich eheprägende Schulden nicht berücksichtigt?
RTFM = Read the fucking manual
"Normale" Schulden müssen bei einer Pfändung hinten an gestellt werden.
Unterhaltsforderungen sind vorrangig.
Die würden z.B. aus dem Teil bedient, der oberhalb des Deckels aus §850c ZPO liegt.
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Hi
Wenn ich mir die Pfändungstapelle nach §850c ZPO ansehe, ist bei 3 Unteraltsberrechtigten bis zu einem bereinigtem Einkommen von1769,99
nichts Pfändbar.Da liege ich weit drunter oder verstehe ich diesen Pfändungsschutzp. falsch.
Gruß
Ja, verstehst du falsch!
Das ist der Betrag bevor du Unterhalt bezahlt hast.
Er soll ja grade deine Unterhaltszahlungsfähigkeit sicherstellen.
Durch das Drittel soll dir nicht mehr als nach 850c bleiben, wobei du da nur noch alleine gezählt wirst.
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Verstehe ich nicht.
Ich habe die ganze Zeit Unterhalt gezahlt und zahle immer noch.
Bei dieser Pfändung geht es um Rückstand der aufgelaufen ist, weil ich zu mehr Unterhalt verdonnert wurde.
Ich Zahle jetzt den Unterhalt nach dem noch nicht rechtskräftigem Urteil der ersten Instanz..
Wenn 850c den Unterhalt sicherstellen soll, den ich ja zahle, wieso kann dann die Tabelle bei mir nicht angewendet werden.
Wenn gepfändet wird, kann ich erstrecht den Unterhalt nicht sicherstellen, weil nichts übrigbleibt.
Ich tappe wieder im dunkeln.
Hi
Beppo hat mal wieder Recht.EX kann mir mir die Hosen ausziehen.
Mir wurde vorgeschlagen, eine Gegenklage einzureichen, damit der meines erachtens der zuvielgezahlte Unterhalt nicht pfutsch ist.
Desweiteren soll eine Pfänungsschutzklage an das OLG geschickt werden.
Und ich hoffe, das das Berufungsgericht ein einsehen hat, und mir Luft zum atmen läßt.
Gruß Wedi ängstlich
