Hallo liebes Forum,
ich bin absoluter Neuling hier und beschäftige mich seit ein paar Tagen mit der Frage, wie ich den KU berechnen soll.
Ich stecke in der folgenden Situation:
Mein geliebter Sohn ist 17 Monate alt. Meine Ex-Partnerin und ich sind offiziell seit dem 01.02.2010 auch physisch getrennt. Die KU Zahlungsaufforderung gilt für den 01.02.10. Wir sind Unverheiratet.
Ich wurde aufgefordert dem JU meine Gehaltsbescheinigungen der letzten 12 Monate zu senden.
Jetzt habe ich das Antwortschreiben mit der Angabe der Höhe der Unterhaltszahlung erhalten.
Ich wurde mit 128% leistungsmäßig eingestuft.
Meine Nettoeinkommen wurden addiert und davon KV und PV und Altersvorsorge abgezogen. Herauskommt Gruppe 5. Heraufstufung in Gruppe 6.
Unterhaltsbetrag 406 EUR, abzüglich hälftiges KG --> Zahlbetrag 314 EUR.
Was jedoch in der Bereinigung meines Nettoeinkommens nicht berücksichtigt wurde, sind meine Angabe von meiner Kreditverpflichtung i.H.v. 290,00 EUR/mtl.
Die Kreditverpflichtung stammt aus dem Jahr 2005, meine Ex-Partnerin und ich sind im Sept.2007 zusammen gekommen und im Febr. 2008 zusammen gezogen. Der Kredit diente als Ablösung eines anderen Kredites, den ich aufnehmen musste, um meine Bafög-Schulden in einer einmal Zahlung abzutragen (20% Erlass auf die Gesamtsumme).
1. Ist die mtl. Kreditsumme nicht von meinem Nettoeinkommen abzuziehen? Der Kredit läuft noch 30 Monate.
2. Da ich im Vertrieb tätig bn habe ich unterschiedliche Jahresgehälter, mein Jahresgehalt von 2008 liegt z.b. 25% niedriger als von 2009. Ist es nicht transparenter den Durchschnitt der letzten 3 Jahre als Berechnungsgrundlage zu nehmen, da das Jahresgehalt da durch gedrückt werden würde.
Aber meine größte Frage dich habe, wie adressiere ich das gegenüber dem JU? Im persönlichen Gespräch vor Ort? Per Post? Über einen Fachanwalt, der auch gleichzeitig die Berechnung anstellt?
Ich hoffe, Ihr könnt mir ein wenig hilfreich sein und wenn ich noch etwas angeben soll, dann wäre ich euch dankbar, wenn Ihr mir das mitteilt.
Meine Ex-Partnerin beansprucht für sich ebenfalls Unterhalt i.H.v. 280 EUR (ich zahle das Delta von ihrem damaligen 40Std./Netto zu ihrem jetzigen 30Std.Netto) und da bin ich dankbar, wenn ich die mtl. Zahlung regelkonform entlasten kann.
Meine Ex arbeitet wie gesagt 30 Std./Woche und verfügt mit meinen KU und MU Zahlungen über ein netto i.H.v 2200 EUR, sollte also ganz komfortabel über die Runden kommen.
Bin dankbar für eure Antworten!
Hallo,
sicherlich werden die Cracks das hier noch vertiefen, aber ich als sonst meist stiller Leser gebe auch mal nen Kommentar ab:
An den Zahlen, die Du vorgelegt hast kann man sicher noch was feilen, z.B. geht die aktuelle DT nicht mehr von 3, sondern 2
Unterhaltsberechtigten aus, so dass eine Heraufstufung nicht notwendig sein müsste. Ebenfalls könnte man darüber nachdenken.
z.B. den BU an Deine Ex etwas zu reduzieren, ob das mit dem Darlehen geht, müssten die hiesigen Experten mutmaßen.
3-Jahresschnitt kenne ich eigentlich nur bei Selbstständigen, mit entsprechenden Einkommensschwankungen, kann man natürlich
beim Vetrieb mit einem findigen Anwalt vielleicht auch argumentieren.... aber jetzt kommt das ganz große AAAAABBBBEEEERR:
Du musst unbedingt das Chance-Risiko Verhältnis bertrachten: Deine Chance liegt darin, in der DT vielleicht eine Stufe nach oben
zu kommen (macht von 6 zurück auf 5 "immerhin" 25,- Euro aus...) und vielleicht auch, ich sag mal einfach 100 (bis max. 280,-)
BU zu sparen (den Du übrigens steuerlich absetzen kannst). Relativ sicher wird das aber das Klima zwischen Dir und Deiner Ex
versauen und die wird sich mit einem Anwalt (schlimm) oder einer Freundin (am schlimmsten) unterhalten und ggf. auf den hier
allseits bekannt und beliebten Trichter "ich will nur was mir zusteht" oder "ich muss an mein Kind denken" kommen.
Das worst case Szenario für Dich ist dann: Sie hört auf zu arbeiten (weil das Kind unter der Trennung leidet und mehr mütterliche
Zuwendung braucht), was sie, bis das Kind 3 wird, auch durchaus kann... Dann haste evtl. beim KU 25 Euro gespart, kannst aber beim
BU schnell mal 1.000,- Euro auf Deine Zahl von 280,- draufpacken... Aber lass Dir das hier unbedingt von einem der Profis bestätigen,
ich mache auch meine ersten Versuche mit dieser Antwort... 🙂
Jetzt nur nen kühlen Kopf bewahren.
Gruß
Jan
Servus rawdenim!
Mir scheint die Berechnung vom JA in Ordnung zu sein, zumindest zur Ermittlung der bereinigtne Nettos.
Da Dein Enkommen der letzten 12 Monate maßgebend ist, ist das niedrigere Einkommen 2008 meines Wissens irrelevant. Ebenso Darlehenstilgungen und -zinsen.
Aber meine größte Frage dich habe, wie adressiere ich das gegenüber dem JU? Im persönlichen Gespräch vor Ort? Per Post? Über einen Fachanwalt, der auch gleichzeitig die Berechnung anstellt?
Verstehe ich nicht ganz, willst Du Einspruch gegen die Berechnung des JA einlegen? Ich denke dafür brauchst Du erst mal keinen RA, wenn Du die Zahlen gecheckt haben möchtes, gib uns einfach input ... hier wirst Du geholfen!
Grüßung
Marco
Mit einem Lächeln zeigst Du auch Zähne!
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Ob ein Vorhaben gelingt, erfährst Du nicht durch Nachdenken sondern durch Handeln!
Hallo rawdenim,
erst mal, willkommen hier. Ein Fehler in der Rechnung ist offensichtlich:
Meine Ex-Partnerin beansprucht für sich ebenfalls Unterhalt
Meine Nettoeinkommen wurden addiert und davon KV und PV und Altersvorsorge abgezogen. Herauskommt Gruppe 5. Heraufstufung in Gruppe 6.
Unterhaltsbetrag 406 EUR, abzüglich hälftiges KG --> Zahlbetrag 314 EUR.
Nix da! Wenn die Dame für sich selber auch Geld haben will, dann hast du zwei Unterhaltsempfänger zu versorgen, und damit gibt es keine Heraufstufung. Die Düsseldorfer Tabelle 2010 geht von zwei Unterhaltsempfängern aus (siehe Anmerkung 1 in der DT), da ist nichts mit Heraufstufung. Wahr ist: In 2009 hätte es eine Heraufstufung gegeben (da ging die DT noch von drei Unterhaltsempfängern aus), allerdings waren da auch die Beträge niedriger. Deine Ex und/oder das JA betreiben hier unzulässige Rosinenpickerei.
Zur Berechnungsgrundlage: Einkommen der letzten zwölf Monate ist korrekt, wenn du Angestellter bist; die Durchschnittsberechnung über drei Jahre wird normalerweise nur bei Selbstständigen gemacht. Kannst natürlich trotzdem vorschlagen, wegen der stark schwankenden Einkünfte eine Berechnung über drei Jahre zu machen; ob die Gegenseite sich darauf einlässt, steht auf einem anderen Blatt. Schau' dir aber bitte auch mal die Abstände der Zeilen in der Düsseldorfer Tabelle an, d.h. welcher Einkommensunterschied wie viel beim Unterhalt ausmacht - im Durchschnitt musst du schon vierhundert Euro Einkommen "loswerden", um beim Kindesunterhalt fünfundzwanzig Euro zu sparen. Und den Unterhalt für die Ex macht ihr ja derzeit nicht an eurem Einkommensunterschied fest, sondern an ihrem Verdienstausfall. Ist also die Frage, ob es sich derzeit lohnt, auf dieser Baustelle ein Fass aufzumachen.
Meine Nettoeinkommen wurden addiert und davon KV und PV und Altersvorsorge abgezogen.
Was ist mit berufsbedingten Kosten? Die kann man normalerweise auch abziehen. Sag uns mal, welches Oberlandesgericht am Wohnort deines Kindes zuständig ist, denn die meisten Oberlandesgerichte erlauben hier pauschal 5% vom Netto abzuziehen. Bei einigen wenigen OLGs musst du Fahrtkosten u.ä. einzeln nachweisen.
Viele liebe Grüße,
Malachit.
P.S. bin ein bisschen langsam heute 😉
Wenn ein Staat die Leistungsgerechtigkeit zugunsten der Verteilungsgerechtigkeit aufgibt, dann kommt man bald an den Punkt, wo es mangels Leistung nichts mehr zu verteilen gibt.
Hallo rawdenim,
ein erster Fehler des JA liegt hier:
Herauskommt Gruppe 5. Heraufstufung in Gruppe 6.
Da du auch deiner Ex BU leistest hast du 2 Unterhaltsberechtigte. Da die DT seit 1.1.2010 ebenfalls von 2 Berechtigten ausgeht darf nicht hochgestuft werden. Dazu die Frage: Ist dem JA die BU-Zahlungbekannt?
zweiter Fehler: Von deinem Nettoeinkommen wird 5 % für berufsbedingte Aufwendungen abgezogen. Je nach zuständigem OLG pauschal oder du mußt die einzelnen Posten nachweisen.
Kreditverpflichtungen sind beim KU immer etwas strittig. Da diese aber vor der Geburt entstanden sind und du auch weit über der Stufe 1 der DT liegt wären sie IMO anzuerkennen. (Bei meinem Ex wurde die Bafögrückzahlung auch anerkannt, da sie eben vor der Geburt entstanden und ausbildungsbedingt waren).
Ich nehme mal an, das du nicht selbständig bist. Von daher wird eben das Gehalt der letzen 12 Monate genommen.
Zuerst solltest du dem JA mal eine eigene Berechnung vorlegen. Und auch darauf hinweisen, das ihre Hochstufung jeglicher gesetzlichen Grundlage entbehrt.
Beim rechnen können wir dir gerne helfen. Dann kannst du dem JA anbieten einen Titel zu erstellen, der deinem Angebot entspricht. Dabei solltest du auf eine Begrenzung auf das 18. Lebensjahr achten. Das JA muß das erstmal akzeptieren, eine dementsprechende Titulierung darf es nicht verweigern. Tut es das trotzdem, nimm 20, 30 € in die Hand und lass es von einem Notar machen. Das dann beim JA einreichen. Sollte das JA oder deine Es dann nicht einverstanden sein muß Klage eingereicht werden, aber die beläuft sich dann nur noch auf die Differenz zwischen 1 bis 2 Stufen (je nachdem was bei deiner Berechnung herauskommt). Das mindert oft die Streitlust.
Tina
P.S.:
Malachit.
P.S. bin ein bisschen langsam heute 😉
Und ich noch langsamer
Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen
Zunächst einmal vielen Dank für euren Support!
Folgende Ergänzungen kann ich aus euren Kommentaren noch nachliefern:
- bin Angestellter
- berufsbedingte Aufwendungen wurden nicht pauschal mit 5% abgezogen
- Zuständig ist das OLG Hamburg
- fahre einen Dienstwagen, der geldwerte Vorteil wird mir mit 1% auf Anschaffungspreis vom Gehalt abgezogen (335,-)
- meine Ex-Partnerin wird mit sehr hoher Warscheinlichkeit nicht aufhören zu arbeiten (die Arbeit erfüllt Ihren Tag), außerdem ist mit dem erreichen des dritten Lebensjahres von meinem Sohn die Zahlung hinfällig, auch wenn sie mich jetzt schon darum gebeten hat ein weiteres Jahr die zahlung freiwillig zu leisten.
Noch eine weitere Frage, zurzeit zahle ich für die Tagesmutter den mtl. Betrag i.H.v. 180 EUR (50% Anteil), bin ich verpflichtet den weiterhin zusätzlich oben drauf zu zahlen?
Besten Dank für eure Kommentare und Rückmeldungen!
Ich kann gerne das komplette Zahlenwerk einstellen, um das einmal in EURO auszuwerten.
Gruß
Max
Hallo Max,
gibt bei sowas keine exakte Musterlösung, die ein Fachanwalt exakt ausrechnen kann, das ist immer ein bisschen türkischer Basar, und das JA sitzt halt nicht auf Deiner Seite des Verhandlungstisches.
Mit der Höhergruppierung hat midnightwish recht, dass hat sich in 2010 geändert, also keine Höhergruppierung bei gleichzeitiger BU-Pflicht.
Die berufsbedingten Kosten musst Du zusammen mit dem Dienstwagen betrachten, also wenn sie den noch nicht gerochen haben dann sei da mal lieber still. Der Schuss geht nämlich nach hinten los, wenn Du 5% Pauschale willst und sie Dir im Gegenzug hunderte Euro Geldwert aufs Einkommen rechnen.
Bafögschulden würde ich sagen ja, aber nicht unbedingt in so einer Turbo-Tilgung. Was wäre denn die Rate, wenn Du nicht abgelöst hättest?
Steuerlich absetzen kannst Du den BU übrigens nicht, wenn KM in dieser Grössenordnung selbst verdient.
Bei der Tagesmutter droht da auch eine Falle, weil eigentlich sind das zu 2/3 abzugsfähige Kosten, aber zumindest bisher nur wenn das "Kind im Haushalt des Steuerpflichtigen" lebt. Vielleicht müssen die Finanzämter da jetzt ihre Regeln ändern, seitdem der BGH ja gesagt hat, dass man(n) Betreuungskosten anteilig zahlen muss, aber erfahrungsgemäss sind die ja sehr lange sehr stur.
Hallo Max,
- berufsbedingte Aufwendungen wurden nicht pauschal mit 5% abgezogen
- Zuständig ist das OLG Hamburg
Alles klar - OLG Hamburg gehört zu den Erbsenzählern, die einen Einzelnachweis wollen, also leider nix mit 5% pauschal. Und wie pappasorglos schon geschrieben hat, in diesem Fall vielleicht lieber die Füße stillhalten, bevor der geldwerte Vorteil aus dem Dienstwagen auch noch in die Unterhaltsberechnung einfließt.
Noch eine weitere Frage, zurzeit zahle ich für die Tagesmutter den mtl. Betrag i.H.v. 180 EUR (50% Anteil), bin ich verpflichtet den weiterhin zusätzlich oben drauf zu zahlen?
Nach dem BGH-Schandurteil aus dem vorigen Jahr bist du zur Übernahme von Betreuungskosten (Kinderkrippe, Kindergarten) sogar dann verpflichtet, wenn die Frau Mama die dadurch gewonnene Zeit nur dafür nutzt, sich die Zehennägel zu lackieren. Daher, ja, ich denke der 50%-Anteil geht in diesem Fall völlig in Ordnung - ohne die Fremdbetreuung würde die KM nicht mehr arbeiten gehen können, und das würde für dich noch wesentlich teurer werden.
- meine Ex-Partnerin wird mit sehr hoher Warscheinlichkeit nicht aufhören zu arbeiten (die Arbeit erfüllt Ihren Tag), außerdem ist mit dem erreichen des dritten Lebensjahres von meinem Sohn die Zahlung hinfällig, auch wenn sie mich jetzt schon darum gebeten hat ein weiteres Jahr die zahlung freiwillig zu leisten.
Dann hoffen wir mal, dass die Dame es sich nicht doch noch anders überlegt. Was die Zahlung im vierten Lebensjahr betrifft, ich würde versuchen, da im Moment abzuwiegeln, getreu dem Motto dass das ja noch eine Weile hin ist und sich bis dahin auch bei dir einiges ändern kann. Also keine rechtsverbindliche Zusage, sondern eine unverbindliche Absichtserklärung. Über die Höhe wäre dann noch zu verhandeln, vielleicht trefft ihr euch ja irgendwo in der Mitte. Für dich ist das so etwas wie "sich den Frieden erkaufen" - du glaubst gar nicht, wie viele Kinder in Deutschland zu einem unterhaltsrechtlich kritischen Zeitpunkt Asthma, AD(H)S oder ähnliches bekommen ;-(
Ich kann gerne das komplette Zahlenwerk einstellen, um das einmal in EURO auszuwerten.
Kannst du gerne machen (anonymisiert, versteht sich). Vielleicht fällt uns ja noch was auf, und/oder wir können zusammen mal gucken, was du dem JA denn nun antworten solltest.
Viele liebe Grüße,
Malachit.
Wenn ein Staat die Leistungsgerechtigkeit zugunsten der Verteilungsgerechtigkeit aufgibt, dann kommt man bald an den Punkt, wo es mangels Leistung nichts mehr zu verteilen gibt.
Ja danke für die Antworten!
Ok, also hier ist die Berechnungsgrundlage für KU:
Steuerklasse 1 / halbes Kind / lebt bei der Mutter (gemeinsames Sorgerecht)/ unverheiratet / Kind 17 Monate alt / Mutter arbeitet 30 Std.Woche (falls relevant)
Kreditschuld aus Juni-2005 / mit ExPartnerin in Sept.2007 zusammengekommen
durchschnittliches Monatsnetto in 2009: 3.944,34
abzüglich KV und PV-mtl.: 613,64
abzüglich Altersvorsorge-mtl.: 220,00 (hier hat das JA 391,68 für meine Direktvers.angesetzt???)
abzüglich Kredittilgung-mtl: 291,06 (die wurde vom JA nicht berücksichtigt)
----------
bereinigtes durchschn. Monats-EK: 2.819,64 (hier ist das JA (ohne Kredittilgung) auf 2.939,02 EUR gekommen)
Sonstiges:
Tagesmutter (hälftig) mtl. 180,00 (offensichtlich muss ich den Betrag weiter mtl. bezahlen)
BU - Forderung der Mutter 280,00 EUR/mtl.
Wie formuliere ich dem JA am sinnigsten meine Berechnungsgrundlage? Wobei ich mich wirklich frage, ob ich die Altersvorsorge i.H.v. 220 EUR angeben soll oder deren im Ermittlungsschreiben aufgeführten Betrag i.H.v. 391,68 übernehmen soll?
Auf die Nennung der 5% berufsbedingten Pauschale würde ich dann eher verzichten.
Danke & Grüße
Max
Moin,
der BU für die Mutter Eures Kindes ist rechtlich "Schadenersatz" für die Unmöglichkeit, wegen der Betreuung eines Kindes im gleichen Umfang arbeiten zu können wie zuvor. Deshalb wäre die Bezifferung des "Schadens" in Form ihres frühere und heutigen Netto-Einkommens bedeutsam.
Ganz pauschal kann man aber sagen: Bei einem halbwegs bereinigten Netto von 2.800 fährst Du mit einem BU von 280 mehr als gut; egal, ob man nun Tagesmutter-Kosten, Kreditkosten, Altersversorgung etc. berücksichtigt oder nicht. Würde Deine Ex nicht arbeiten (was mit einem 1,5 Jahre alten Kind niemand von ihr erwarten würde) wärst Du mit ganz anderen Beträgen im Boot.
Kannst Du das JA nicht rauslassen und Dich mit Deiner Ex einfach so einigen? Es geht ja wirklich nicht um centgenaue Berechnungen...
Grüssles
Martin
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
Hallo Max,
wenn ich's richtig verstanden habe, dann geht es jetzt um die erstmalige Festlegung von Unterhalt für Kind und deine Ex-Freundin; d.h. bislang gibt es noch keinen Titel (Gerichtsurteil oder von dir unterschriebene Jugendamts-Urkunde) - richtig? Dann würde ich jetzt das Folgende machen:
Dem Jugendamt schreibst du, dass du auch der Mutter des Kindes zum Unterhalt verpflichtet bist und deswegen eine Hochstufung von Gruppe 5 nach Gruppe 6 nach der Düsseldorfer Tabelle vom 1.1.2010 nicht in Betracht kommt, denn die Sätze der DT 2010 gehen wie in deinem Fall von zwei Unterhaltsempfängern aus; deswegen möge der Kindesunterhalt bitte mit 289 Euro berechnet werden.
Über alles andere würde ich im Moment fein säuberlich die Klappe halten, denn ob bei der Berechnung deines bereinigten Nettos nun 2.939 Euro laut Jugendamt oder 2.819 Euro laut deiner eigenen Rechnung herauskommt, ist für den Kindesunterhalt wirklich wurscht, beides ist die Einkommensgruppe 5. Ich sehe auch keinen realistischen Weg, dein bereinigtes Einkommen unter die Grenze von 2.700 Euro zu drücken, was nötig wäre, um dich in Gruppe 4 zu kriegen; jedenfalls keinen Weg, bei dem nicht erhebliche Gefahr besteht, dass der JA-Sachbearbeiter noch mal etwas genauer auf deine Zahlen draufschaut und das ein oder andere findet, was sich sogar einkommenserhöhend auswirken würde. Ehrlich gesagt, dieses Risiko wäre mir die geringe Chance für eine weitere KU-Senkung auf 273 Euro nicht wert.
Um die Beteiligung an den Kosten für die Tagesmutter wirst du, wie schon gesagt, nicht herumkommen: Der BGH hat entschieden, dass Kinderbetreuung durch den Unterhalt laut DT nicht gedeckt ist. Und in deinem Fall sind die 180 Euro m.E. auch für dich eine gute Sache, weil es erst dadurch möglich wird, dass deine Ex-Freundin ihre 30 Wochenstunden arbeitet. Wenn es mal hart auf hart gehen sollte, könnte man noch die Frage stellen, ob das Geld für die Tagesmutter wirklich reine Betreuungskosten sind oder ob da auch ein paar Euro für Verpflegung drin sind (denn anders als Betreuung ist Verpflegung mit den Unterhaltssätzen der DT abgegolten), aber ehrlich gesagt - die paar Euro würden dich nicht reich machen, und im Moment würde ich das nicht einmal ansprechen. Solche Ideen kannst du immer noch ausgraben, wenn die Ex dir eine Kriegserklärung schickt.
Bleibt noch der Unterhalt für deine Ex-Freundin selbst. Martin hat dir ja schon erzählt, was dieser Betreuungsunterhalt juristisch gesehen ist, und seine Frage ...
der BU für die Mutter Eures Kindes ist rechtlich "Schadenersatz" für die Unmöglichkeit, wegen der Betreuung eines Kindes im gleichen Umfang arbeiten zu können wie zuvor. Deshalb wäre die Bezifferung des "Schadens" in Form ihres frühere und heutigen Netto-Einkommens bedeutsam.
... hattest du eigentlich schon in deinem Eingangsbeitrag beantwortet: Die geforderten 280 Euro waren ja genau der Unterscheid zwischen ihrem früheren und ihrem jetzigen Einkommen, also genau der Schaden, den du ihr ersetzen musst. [Off-Topic: Ich habe nie verstanden und werde auch nie verstehen, warum der Mann der Frau diesen Schaden zu 100% ersetzen muss und nicht nur zu 50%; schließlich ist die Frau an der Entstehung dieses Kindes genau so beteiligt wie der Mann, und hat an dem "Schaden" somit genau so viel Schuld wie er. Aber das ist nur eine von den vielen, vielen Ungereimtheiten in unserem verdreckten deutschen Familienrecht.]
Ähm, zurück zum Thema. Die 280 Euro sind also der "Schaden", den du ihr zu ersetzen hast, und da anscheinend ein relativ großer Unterschied zwischen euren Einkommen zu deinen Gunsten besteht, sehe ich auch keine realistische Möglichkeit, diese Summe zu reduzieren. Kontrolle: Dir dürften nach Abzug von KU ca. 2.500 Euro bleiben (aus denen du die Hälfte der Kosten für die Tagesmutter, sowie den BU zu zahlen hast); sie dürfte (ohne KU, denn der ist nicht für sie, sondern fürs Kind!) ca. 1.500 Euro (?) netto haben (von denen sie ihre Hälfte der Kosten für die Tagesmutter zahlt, und zu dem "dein" BU wieder hinzukommt). Anders gesagt, von den 1.000 Euro Einkommensunterschied fließen 280 Euro von dir zu ihr rüber. Um es deutlich zu sagen: Im deutschen Familienrecht könnte es dir wesentlich schlechter gehen. Sieh' zu, dass die Dame die Lust an ihrem Job behält; das ist wesentlich wichtiger als die Frage, ob du den Unterhalt nicht vielleicht doch noch um ein paar Euro fünfzig verringern kannst.
In Summe: 289 Euro KU, 180 Euro Beteiligung an den Kosten für die Tagesmutter; 280 Euro BU. Macht 749 Euro.
Ein Problem wird noch sein, dass dein Einkommen schwankt und 2009 bei dir ausgerechnet ein finanziell gutes Jahr war. Wenn irgend möglich, solltest du dich daher mit deiner Ex friedlich einigen, d.h. ohne dass du beim Jugendamt eine Urkunde über die Unterhaltspflicht unterschreibst. Einen solchen Titel später wieder loszuwerden, wenn sich dein Einkommen verschlechtert hat, kann schwierig werden (Abänderungsklage). Bevor du beim JA irgendwas unterschreibst, melde dich wieder bei uns. Versteh' mich nicht falsch: Wenn deine Ex so einen Titel haben will, wirst du auch einen unterschreiben müssen, sie hat ein Recht darauf; allerdings könntest du ihr ggf. vorsichtig zu verstehen geben, dass du selbstverständlich auch so zahlst, und daher über diese Zwangsmaßnahme nicht gerade erfreut wärest; und dass sie im vierten Lebensjahr des Kindes schließlich gerne eine freiwillige Fortführung des BU von dir haben möchte ...
Zwei ganz andere Sachen noch (hat nichts mit dem Unterhaltsrecht zu tun): Ihr seid unverheiratet, wie ist das mit dem Sorgerecht für euren Sohn geregelt? Und habt ihr bereits eine vernünftige Umgangsregelung, wann und für wie lange du das Kind bei dir haben kannst?
Viele liebe Grüße,
Malachit.
Wenn ein Staat die Leistungsgerechtigkeit zugunsten der Verteilungsgerechtigkeit aufgibt, dann kommt man bald an den Punkt, wo es mangels Leistung nichts mehr zu verteilen gibt.
Hallo Malachit und hallo Ihr fleissigen fundierten Unterstützer,
danke nochmals für eure ausführlichen und nachvollziehbaren Beiträge, das hilft mir ungemein, meine Situation zu verstehen und
besser einordnen zu können.
Nun zu Malachit Frage:
Ja, das ist richtig, wir befinden uns noch in der Phase zur Festlegung des KU über das JA und des BU (vis-a-vis) meiner Ex-Freundin.
Das leuchtet mir ein, dass ich mein Netto-EK nicht auf Teufel komm raus um 290 EUR (Kredit) bereinigen sollte, wenn der Effekt dabei gegen null geht, in eine günstigere Gruppe (4) zu gelangen.
Da meiner Ex das Schreiben vom JA ebenso vorliegen wird, bin ich mir nicht sicher, ob sie nicht auf die Titulierung pochen wird, aber versuchen werde ich es dennoch.
Wir haben das gemeinsame Sorgerecht und bisher,möchte meine Ex, dass ich meinen Sohn lieber einmal mehr, als zu wenig sehe. Wir haben uns erst einmal darauf verständigt, dass ich ihn an einem Tag am Woende morgens um 9:30 Uhr abhole und ihn dann um 17:45 Uhr wieder zurück bringe. Außerdem versuche ich ihn in der Woche an einem Tag um 16:00 Uhr v der Tagesmutter abzuholen und betreue ihn dann i d Wohnung von meiner Ex. Er schläft dann so gegen 19:30 Uhr ein u meine Ex kommt dann um 20:30 Uhr (sie kommt dann vom Sport zurück) nach Hause u ich gehe. Bisher hat mein Sohn noch nicht bei mir übernachtet, da sie ihn erst an ihre neue Whg. (seit Anfang Jan.) eingewöhnen wollte, bevor er in meiner neuen Whg. übernachtet. Naja, das wird sich sicherlich bald noch ändern.
Ich werde das Schreiben anfertigen und dem JA gleich morgen zu kommen lassen.
Herzlichen Gruß
Max
Hallo rawdenim,
nun, das klingt ja alles doch recht entspannt bei euch.
Ich werde das Schreiben anfertigen und dem JA gleich morgen zu kommen lassen.
Ich weiß natürlich nicht, wie "offiziell" die Sache mit dem JA ist und ob du überhaupt auf diesen Schreiben reagieren musst (wenn deine Ex eine Beistandschaft hat einrichten lassen, dann wird das ja vermutlich drin stehen, aber es ist gut möglich, dass sie sich "nur" hat beraten lassen). Vielleicht reicht es ja auch aus, wenn du dich mit ihr zusammensetzt, mit einem Blick auf die Düsseldorfer Tabelle sollte sich das vielleicht schon klären lassen. Die Zahlbeträge (d.h. die Beträge, bei denen das halbe Kindergeld bereits abgezogen ist) findest du auf Seite 6 und die Tatsache, dass die DT jetzt von zwei Unterhaltsberechtigten ausgeht (und es nur bei abweichender Anzahl zu einer Hoch- oder Herabstufung kommt), die findest du in Anmerkung 1 gleich auf der ersten Seite.
Letzten Endes ist es für euch beide entspannter, wenn ihr euch zusammensetzt und zu einer Lösung kommt, die für euch beide passt.
Ach so, eine Sache noch: Überweisungen an Madame immer trennen nach KU und BU, und immer schön angeben, was es jeweils ist (z.B. "Kindesunterhalt für <Name des Kindes>") und zumindest in der ersten Zeit auch den jeweiligen Zeitraum (z.B. "für Februar 2010"). Daueraufträge einrichten kannst du später immer noch, aber gerade in der "Anlaufphase" solltest du für alle Fälle glasklar belegen können, was du wann gezahlt hast.
Viele liebe Grüße,
Malachit.
Wenn ein Staat die Leistungsgerechtigkeit zugunsten der Verteilungsgerechtigkeit aufgibt, dann kommt man bald an den Punkt, wo es mangels Leistung nichts mehr zu verteilen gibt.
Hallo,
nach meinem schriftlichen Einwand und kurzem Telefonat mit der Sachbearbeiterin vom JA , wegen der unberechtigten Heraufstufung in die Gruppe 6, habe ich kurz danach die schriftliche Bestätigung erhalten, doch in die Gruppe 5 eingestuft zu werden und werde jetzt KU i.H.v. 289,00 EUR zahlen.
Dieser Mini-Erfolg wurde aber gleich am selben Tag zunichte gemacht, da meine Ex-Partnerin ihren Verdienstausfall
von damals 40/Std/Nettogehalt zu heute 30Std./Woche/Nettogehalt falsch berechnet hatte.
Anstatt der Summe von 280,00 EUR sind es nun 360,00 EUR. Ich habe die Gehaltsabrechnungen einsehen können, weiss allerdings nicht, wie sie das vorher falsch ablesen konnte.
Als Trostpflaster wird derzeit die Berechnungsgrundlage für den Eigenanteil (derzeit 360,00) an der Tagesmutter neu geprüft. Es sollte eine Minderung dabei heraus kommen, da jetzt nicht mehr beider Gehälter genommen werden, sondern nur noch ihres.
Da ich im Projektvertrieb arbeite und über meine gewonnene Projekte meinen variablen Gehaltsbestandteil steigern kann, habe ich aber auch das Problem einige Monate mit meinem Fixgehalt auskommen zu müssen, der macht 60% von meinem Zielgehalt aus. Das bedeutet dann aber auch, dass ich mich jeden Monat in einem Defizit befinde, bis das Projekt gewonnen wurde und das muss dann auch klappen, sonst bleiben mir weniger als der Selbstbehalt von 1000 EUR. Aber vermutlich wird das Jahr 2010 erst abgelaufen sein müssen, bevor eine Anpassung erfolgen kann,richtig?
Herzliche Güße
Max